Reiserücktrittskosten-Versicherung. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod. Die Kosten dieser Versicherung sind im Reisepreis nicht eingeschlossen.
Reiserücktrittskosten-Versicherung. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Was ist versichert?
Reiserücktrittskosten-Versicherung. Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (Stand Februar 2018) Unternehmen: ALTE LEIPZIGER Versicherung AG Deutschland Produkt: AL_REISERÜCKTRITTSKOSTEN Um welche Art der Versicherung handelt es sich?
Reiserücktrittskosten-Versicherung. 1. Identität und ladungsfähige Anschrift des Versicherers KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-Aktiengesellschaft Xxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxxx Tel. 000-00000-0 Fax 000-00000-0000 Web: xxx.xxxxxx.xx KRAVAG ist ein Unternehmen der R+V Versicherungsgruppe. Vorsitzender des Aufsichtsrats: Generaldirektor Xx. Xxxxxxx Xxxxxxxxx; Vorstand: Xx. Xxxxx Xxxxxx, Vorsitzender; Xxxxxxx Xxxxx, Xxx Xxxx Xxxxxxx, Xxxxx-Xxxxxx Xxxxxxxxxx Handelsregister-Nr.: HRB 76536, Amtsgericht Hamburg USt-IdNr. XX 00000000 Xxxxxxxxxxxxxxxx: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxx
Reiserücktrittskosten-Versicherung. Kann die Reise wegen eines versicherten Reiserücktrittgrundes nicht angetreten werden, sind die Stornokosten des Chartertörns und der An- und Abreise versichert. Die Zahlungsunfä- higkeit der Agentur oder des Vercharterers ist automatisch gedeckt. Es ist kein Sicherungsschein notwendig. Bei Abbruch des Törns besteht Deckung für die zusätzlich entstehenden Rückreise- sowie die anteiligen Charterkosten.
Reiserücktrittskosten-Versicherung. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? X / X / XXXX XX 0000 Es wird eine Reiserücktrittskosten-Versicherung angeboten. Mit dieser werden Ihnen bei Ausfall des Skippers oder eines oder mehrerer Crewmitglieder die vertraglich geschuldeten Stornokosten für die Charter sowie für die An- und Abreise erstattet.
Reiserücktrittskosten-Versicherung. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod. Die Kosten dieser Versicherung sind im Reisepreis nicht eingeschlossen. Azamara Club Cruises wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaft, in denen die Reisen angeboten sind, über die Bestimmungen von Pass-, Visa-und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Diese Informationen gelten ohne Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit). Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch den Reiseveranstalter hat der Kunde die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen. Achtung: Bei Reisen mit Azamara Club Cruises besteht für jede Reise und alle Länder Reisepasspflicht, auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union. Ein Check-In mit Personalausweis ist nicht möglich. Entstehen z.B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die auf das Verhalten des Kunden zurückzuführen sind (z.B. keine Beschaffung des erforderlichen Visums), so kann der Kunde nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen. Insofern gelten die Bestimmungen in den Abschnitten „Rücktritt durch den Reisegast, Umbuchungen, Ersatzperson“ und „Rücktritt durch den Reiseveranstalter“ entsprechend. Wird eine Pauschalreise gebucht, so ist zur Buchung der Flüge die Angabe der Passdaten zwingend erforderlich. Die gilt für alle Strecken weltweit.
Reiserücktrittskosten-Versicherung. Eine RRK-Versicherung ist im Reisepreis nicht enthalten. Wir empfehlene den Abschluß einer Versicherung über unseren Partner Travelsafe GmbH.
Reiserücktrittskosten-Versicherung. Die Leistungen gelten für alle Reisen weltweit inklusive der Bundesre- publik Deutschland. Wir erstatten die Ihnen entstehenden Kosten, wenn Sie Ihre Reise nicht wie geplant antreten können, weil eine der unter 1. genannten Personen von einem der unter 2. und 3. genannten Ereignisse betrof- fen ist (Schadensfall). Außerdem erbringen wir Leistungen bei Verspä- tung öffentlicher Verkehrsmittel bei der Anreise zum Hinflug.
Reiserücktrittskosten-Versicherung. Eine Reiserücktrittkosten Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung bei Buchung abzuschließen.