Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers. Folgende Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers werden abweichend und zusätzlich zu Ziffer 14 EVB-IT Dienstleistungs-AGB vereinbart: . Die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers ergeben sich abweichend und zusätzlich zu Ziffer 14 EVB-IT Dienstleistungs-AGB aus Anlage Nr. .
Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers. Folgende Mitwirkungsleistungen (z. B. Infrastruktur, Organisation, Personal, Technik, Dokumente) werden vereinbart:
3.6.1 Anlage 1 Ansprechpartner Der Auftraggeber benennt gem. Anlage 1 mindestens zwei Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, die dem Auftragnehmer als An- sprechpartnerinnen/Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Änderungen der Anlage 1 Ansprechpartner sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Hierfür wird eine neue Anlage 1 vom Auftraggeber ausgefüllt. Die Anlage wird auf Anforderung durch den Kundenbetreuer zur Verfügung gestellt. Die neue Anlage ist an zu senden.
Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers. 3.1. Der Auftraggeber wird auf eigene Kosten die folgenden Mitwirkungspflichten erfüllen und Beistellungen leisten. Wenn der Auftraggeber nicht fristgemäß und mangelfrei die Mitwirkungspflichten erfüllt und Beistellungen leistet, ist der Auftragnehmer für dadurch verursachte Verzögerungen und Schäden nicht verantwortlich und hat Anspruch auf Ersatz seiner Kosten. Wenn der Auftraggeber eine fällige Mitwirkungshandlung auch nach Setzen einer angemessenen Nachfrist nicht erbringt, kann der Auftragnehmer als pauschale Kostenerstattung einen Betrag in Höhe einer Monatsvergütung verlangen, sofern der Kunde nicht nachweist, dass die entstandenen Kosten niedriger sind.
3.2. Anforderungen an die Arbeitsplatzrechner Rezeptionist/Administrator/Mitarbeiter:
3.2.1. Für eine optimale Nutzung der Angebote und Funktionen des Systems wird der Auftraggeber die Browsertypen Google Chrome oder Mozilla Firefox in ihrer jeweils aktuellen Version anwenden.
3.2.2. JavaScript muss für xxx.xxxxxxxx.xxx aktiviert sein.
3.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, einen qualifizierten Ansprechpartner nebst Stellvertreter zur Verfügung zu stellen, der berechtigt ist, alle notwendigen Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen,
1 Das System ist nicht dafür bestimmt, Räume zu sichern, den Zutritt zu kontrollieren und zu verhindern, dass Unbefugte die Räume betreten. Die Auftraggeber, Benutzer und Xxxxxx sind selbst für die Sicherheit ihrer Räume verantwortlich. Sie müssen eigene Prozesse die zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung erforderlich sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungen des Ansprechpartners (nebst Stellvertreter) unverzüglich mitzuteilen.
3.4. Der Auftraggeber ist für die fachliche Einrichtung und Administration des Accounts selbst verantwortlich. Dies gilt unabhängig davon, ob der Auftragnehmer den Auftraggeber bei der Einrichtung des Accounts unterstützt. Hierzu zählen insbesondere: (i) die fachliche Einrichtung des Accounts, insbesondere Migration von Daten, Konfiguration von Prozessen und Produkten; (ii) die fachliche Einrichtung von Integrationen im essentry Account; (iii) die Prüfung der Richtigkeit der Funktion der Integration anhand von Testfällen vor Produktivnutzung; (iv) die Administration des Accounts, insbesondere das Anlegen von Benutzern und Rollen und Zuweisen von Zugängen zum Account.
3.5. Anforderungen zum Betrieb des mit Self-Service Kiosk:
3.5.1. Betriebstemperatur: 15°C - 30°C (59°F - 86°F), innen relativ.
3.5.2. Luft...
Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber wird die im Einzelauftrag vereinbarten Mitwirkungsleistungen (z.B. Bereitstellung von Infrastruktur, Personal, Technik, Dokumenten und organisatorischer Unterstützung) erbringen. Insbesondere wird er einen Projektverantwortlichen benennen. Darüber hinaus werden den Mitarbeitern von flowconcept Datenerfassungskapazitäten, Rechnerzeiten und benötigte Daten rechtzeitig und in ausreichendem Umfang zur Verfügung gestellt.
(2) Der Auftraggeber wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen und die ihm übertragenen und im Einzelauftrag vereinbarten Aufgaben, Beistellungen und Mitwirkungspflichten so rechtzeitig erfüllen, dass der Projektfortschritt nicht beeinträchtigt wird. flowconcept ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Mitarbeiter des Auftraggebers zu bedienen. Die Auswahl der qualifizierten Mitarbeiter erfolgt von flowconcept in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
(3) Bei Nichterfüllung der hier vereinbarten Pflichten tritt für den Zeitpunkt des Verstoßes bis zu dessen Heilung auf Seiten der flowconcept kein Verzug ein. flowconcept kann ferner eine angemessene Frist zur Erfüllung setzen. flowconcept kann darüber hinaus eine angemessene Fristsetzung aussprechen. flowconcept kann dann nach ergebnislosem Ablauf der Frist von den Dienstleistungsauftrag kündigen und Schadensersatz verlangen. Alternativ kann flowconcept die von dem Auftraggeber geschuldeten Handlungen selbst vornehmen oder durch einen Dritten zu Lasten des Auftraggebers durchführen lassen. Den durch Zeitverschiebung entstehenden Aufwand, insbesondere die Ausfallzeiten auf ihrer Seite, erhält flowconcept entsprechend ihrer Preisliste oder der im Einzelvertrag vereinbarten Stundensätze auch dann vergütet, wenn flowconcept einen neuen Terminplan genehmigt hat.
(4) Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Auftraggeber.
Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers. Folgende Mitwirkungsleistungen (z. B. Infrastruktur, Organisation, Personal, Technik, Dokumente) werden vereinbart:
Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers. 5.1. Der Auftraggeber unterstützt add2 bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Materialien, Daten („Inhalte“) sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers dies erfordern.
5.2. Vom Auftraggeber bereitzustellende Inhalte sind in einem gängigen, verwertbaren, digitalen Format zur Verfügung zu stellen.
5.3. Erkennt der Auftraggeber, dass eigene Angaben, Anforderungen oder Inhalte fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen add2 unverzüglich mitzuteilen.
5.4. Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers, die im Rahmen des Vertrages geschuldet sind, erfolgen ohne besondere Vergütung, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
5.5. Für den Fall einer nicht ordnungsgemäßen bzw. nicht rechtzeitigen Anlieferung oder Mitwirkung durch den Auftraggeber stellt der Auftraggeber add2 von allen sich daraus ergebenen Ansprüchen frei und ersetzt add2 jeden sich daraus ergebenden Schaden.
Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers. 11.1 Der Auftraggeber unterstützt Kieback&Peter bei der Erbringung der vereinbarten Lieferungen und Leistungen soweit erforderlich und dem Auftraggeber zumutbar und stellt im Rahmen seiner Mitwirkung sicher, dass in seinem Verantwortungsbereich alle Voraussetzungen zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung rechtzeitig und für Kieback&Peter kostenfrei erfüllt werden. Insbesondere wird der Auftraggeber, soweit erforderlich und ihm zumutbar, ▪ rechtzeitig alle von Kieback&Peter zur vertrags- gemäßen Leistungserbringung benötigten Unterlagen und Informationen übermitteln, ▪ etwaig im Rahmen der Leistungserbringung von ihm festgestellte Fehler, Störungen, Probleme etc. Kieback&Peter unverzüglich mitteilen, ▪ bei der Leistungserbringung bei dem Auftraggeber vor Ort die für die vertragsgemäße Leistungserbringung notwendige Infrastruktur zur Verfügung stellen, ▪ Kieback&Peter bzw. den von Kieback&Peter Beauftragten innerhalb der üblichen Arbeitszeiten den kontinuierlichen Zugang zu den betreffenden Lokationen und Bauleistungen ermöglichen und ▪ seine Mitarbeiter und von ihm beauftragte Dritte zur Zusammenarbeit mit Kieback&Peter bzw. deren Beauftragten anhalten. Weitere Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers sind ggf. im Angebot bezeichnet.
11.2 Soweit besondere gesetzliche, behördliche und/oder betriebliche Sicherheitsbestimmungen zu beachten sind, wird der Auftraggeber Kieback&Peter diese Bestimmungen rechtzeitig vor Beginn der Leistungserbringung zur Verfügung stellen.
Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers. Ein Dienstvertrag kann häufig nur vertragsgemäß erbracht werden, wenn der Auftraggeber seinen Teil dazu beiträgt. Diese Leistungen des Auftraggebers werden Mitwirkungsleistungen genannt. Verletzung von Mitwirkungspflichten gehören zu den wesentlichen Störungen bei Dauerschuldverhältnissen. Die Verletzung der Mitwirkungspflichten ist eine Verletzung einer Nebenleistungspflicht. Sie kann bei schuldhafter Verletzung zur Kündigung durch den Auftragnehmer führen und im Übrigen Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers gemäß §§ 280 ff. BGB zur Folge haben. Auch kann der Auftraggeber im Falle der Verletzung von Mitwirkungspflichten seinen Anspruch auf Kündigung und Schadensersatz bei Leistungsstörungen verlieren. Der Auftraggeber sollte also darauf achten, dass er seinen Beitrag nicht als vertragliche Hauptpflicht sondern lediglich als Obliegenheit vereinbart. Es sollte dennoch das zentrale und eigene Interesse des Auftraggebers sein, seine Beteiligung klar und vollständig zu bezeichnen. Er sollte sicher sein, sie auch erbringen zu können. Die geforderten Leistungen des Auftraggebers sind vergütungsbestimmend; das heißt, sie sind auch bei der Bewertung des Angebotes zu berücksichtigen.
Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers. Die Pflichten sowie die Anforderungen an den Auftraggeber der Schulungen sind nachfolgend aufgeführt. Darüber hinaus können entsprechende Vereinbarungen in einen Schulungsvertrag definiert werden.
a. Der Kunde ist für die Bereitstellung aller Unterlagen verantwortlich, die erforderlich sind zur Beantragung von Visa, Einreisegenehmigungen und sonstiger Dokumente, die laut Immigrations-, Durchreise- und Aufenthaltsbestimmungen des Ziellandes bzw. eventueller Zwischenaufenthaltsländer vorgeschrieben sind. Auch die Bereitstellung von Informationen zu Rechtsvorschriften und Bräuchen des Ziellandes sowie zu eventuellen Sicherheitsvorkehrungen obliegt dem Kunden. Der Kunde besorgt zudem alle Genehmigungen und Zugangspässe, die für die Durchführung der Schulung am bzw. an den vorgesehenen Veranstaltungsort(en) erforderlich sind.
b. Wird eine Schulung bei einem Kunden der Knorr-Bremse Trainings Akademie durchgeführt, so hat er folgende Infrastruktur zu stellen.
Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers. Es gelten die allgemeinen Mitwirkungspflichten zu Ziffer A.4. Der Auftraggeber wird die Wartungsleistungen einschließlich der etwaig geänderten oder ergänzten Weiterentwicklung unverzüglich nach Überlassung untersuchen, insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit sowie Funktionsfähigkeit grundlegender Programmfunktionen. Mängel, die hierbei festgestellt werden, müssen SN MARKETING unverzüglich in Textform mitgeteilt werden. Die Mangelrüge hat eine möglichst detaillierte und konkrete Beschreibung der Mängel zu enthalten. Mängel, die im Rahmen der beschriebenen ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar waren, müssen wiederum unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden. Auch diese Mängelrüge muss eine möglichst detaillierte und konkrete Beschreibung der Mängel enthalten.