Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers Musterklauseln

Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers. Folgende Mitwirkungsleistungen (z. B. Infrastruktur, Organisation, Personal, Technik, Dokumente) werden vereinbart:
Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers. Folgende Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers werden abweichend und zusätzlich zu Ziffer 14 EVB-IT Dienstleistungs-AGB vereinbart: . Die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers ergeben sich abweichend und zusätzlich zu Ziffer 14 EVB-IT Dienstleistungs-AGB aus Anlage Nr. .
Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers. 3.1. Der Auftraggeber wird auf eigene Kosten die folgenden Mitwirkungspflichten erfüllen und Beistellungen leisten. Wenn der Auftraggeber nicht fristgemäß und mangelfrei die Mitwirkungspflichten erfüllt und Beistellungen leistet, ist der Auftragnehmer für dadurch verursachte Verzögerungen und Schäden nicht verantwortlich und hat Anspruch auf Ersatz seiner Kosten. Wenn der Auftraggeber eine fällige Mitwirkungshandlung auch nach Setzen einer angemessenen Nachfrist nicht erbringt, kann der Auftragnehmer als pauschale Kostenerstattung einen Betrag in Höhe einer Monatsvergütung verlangen, sofern der Kunde nicht nachweist, dass die entstandenen Kosten niedriger sind.
Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber wird die im Einzelauftrag vereinbarten Mitwirkungsleistungen (z.B. Bereitstellung von Infrastruktur, Personal, Technik, Dokumenten und organisatorischer Unterstützung) erbringen. Insbesondere wird er einen Projektverantwortlichen benennen. Darüber hinaus werden den Mitarbeitern von flowconcept Datenerfassungskapazitäten, Rechnerzeiten und benötigte Daten rechtzeitig und in ausreichendem Umfang zur Verfügung gestellt.
Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers. (1) Der Auftraggeber wird die im Dienstvertrag vereinbarten Mitwirkungsleistungen (z.B. Bereitstellung von Infrastruktur, Personal, Technik, Dokumenten und organisatorischer Unterstützung) erbringen. Insbesondere wird er einen Projektverantwortlichen benennen. Darüber hinaus werden den Mitarbeitern der Siemund IT Consulting Datenerfassungskapazitäten, Rechnerzeiten und benötigte Daten rechtzeitig und in ausreichendem Umfang zur Verfügung gestellt.
Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers. 11.1 Der Auftraggeber unterstützt Kieback&Peter bei der Erbringung der vereinbarten Lieferungen und Leistungen soweit erforderlich und dem Auftraggeber zumutbar und stellt im Rahmen seiner Mitwirkung sicher, dass in seinem Verantwortungsbereich alle Voraussetzungen zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung rechtzeitig und für Kieback&Peter kostenfrei erfüllt werden. Insbesondere wird der Auftraggeber, soweit erforderlich und ihm zumutbar, ▪ rechtzeitig alle von Kieback&Peter zur vertrags- gemäßen Leistungserbringung benötigten Unterlagen und Informationen übermitteln, ▪ etwaig im Rahmen der Leistungserbringung von ihm festgestellte Fehler, Störungen, Probleme etc. Kieback&Peter unverzüglich mitteilen, ▪ bei der Leistungserbringung bei dem Auftraggeber vor Ort die für die vertragsgemäße Leistungserbringung notwendige Infrastruktur zur Verfügung stellen, ▪ Kieback&Peter bzw. den von Kieback&Peter Beauftragten innerhalb der üblichen Arbeitszeiten den kontinuierlichen Zugang zu den betreffenden Lokationen und Bauleistungen ermöglichen und ▪ seine Mitarbeiter und von ihm beauftragte Dritte zur Zusammenarbeit mit Kieback&Peter bzw. deren Beauftragten anhalten. Weitere Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers sind ggf. im Angebot bezeichnet.
Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers. Die Pflichten sowie die Anforderungen an den Auftraggeber der Schulungen sind nachfolgend aufgeführt. Darüber hinaus können entsprechende Vereinbarungen in einen Schulungsvertrag definiert werden.
Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers. Es gelten die allgemeinen Mitwirkungspflichten zu Ziffer A.4. Der Auftraggeber wird die Wartungsleistungen einschließlich der etwaig geänderten oder ergänzten Weiterentwicklung unverzüglich nach Überlassung untersuchen, insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit sowie Funktionsfähigkeit grundlegender Programmfunktionen. Mängel, die hierbei festgestellt werden, müssen SN MARKETING unverzüglich in Textform mitgeteilt werden. Die Mangelrüge hat eine möglichst detaillierte und konkrete Beschreibung der Mängel zu enthalten. Mängel, die im Rahmen der beschriebenen ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar waren, müssen wiederum unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden. Auch diese Mängelrüge muss eine möglichst detaillierte und konkrete Beschreibung der Mängel enthalten.
Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers. 5.1 Der Auftraggeber erbringt gegenüber Laudert Mitwirkungsleistungen im Sin- ne einer Hauptpflicht.
Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers. Ein Dienstvertrag kann häufig nur vertragsgemäß erbracht werden, wenn der Auftraggeber seinen Teil dazu beiträgt. Diese Leistungen des Auftraggebers werden Mitwirkungsleistungen genannt. Verletzung von Mitwirkungspflichten gehören zu den wesentlichen Störungen bei Dauerschuldverhältnissen. Die Verletzung der Mitwirkungspflichten ist eine Verletzung einer Nebenleistungspflicht. Sie kann bei schuldhafter Verletzung zur Kündigung durch den Auftragnehmer führen und im Übrigen Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers gemäß §§ 280 ff. BGB zur Folge haben. Auch kann der Auftraggeber im Falle der Verletzung von Mitwirkungspflichten seinen Anspruch auf Kündigung und Schadensersatz bei Leistungsstörungen verlieren. Der Auftraggeber sollte also darauf achten, dass er seinen Beitrag nicht als vertragliche Hauptpflicht sondern lediglich als Obliegenheit vereinbart. Es sollte dennoch das zentrale und eigene Interesse des Auftraggebers sein, seine Beteiligung klar und vollständig zu bezeichnen. Er sollte sicher sein, sie auch erbringen zu können. Die geforderten Leistungen des Auftraggebers sind vergütungsbestimmend; das heißt, sie sind auch bei der Bewertung des Angebotes zu berücksichtigen.