Reparaturaufträge Musterklauseln

Reparaturaufträge. Der Mieter ist nicht berechtigt, den Vermieter rechtsgeschäftlich zu vertreten; es ist dem Mieter dementsprechend auch nicht gestattet, eigenmächtig, d.h. ohne Einholung der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters, Reparaturarbeiten am Fahrzeug in Auftrag zu geben.
Reparaturaufträge. Muss im Zuge eines Reparaturauftrages festgestellt werden, dass weitere Ersatzteile unbedingt erforderlich sind, sind die für die ordnungsgemäße Reparatur erforderlichen Ersatzteile vom Kunden auch ohne gesonderten Zusatzauftrag zu bezahlen. Werden vom Kunden nur provisorische oder unvollständige Reparaturen begehrt, wird von uns hierfür keine Haftung übernommen. Werden vom Kunden gebrauchte oder neue Teile beigestellt und eingebaut, übernehmen wir für die Funktionsfähigkeit dieser Teile keine Haftung. Gewährleistungs- oder Kulanzreparaturen sind ausschließlich von uns durchzuführen. Rechnungsabzüge aufgrund von Arbeiten anderer Firmen werden von uns nicht anerkannt.
Reparaturaufträge. Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne Einholung der vorherigen schriftlichen Zustimmung des VM, Reparaturaufträge hinsichtlich des Mietgegenstan- des in Auftrag zu geben.
Reparaturaufträge. Bei der Erteilung von Reparaturaufträgen soll sich SMM nach Fehlern bzw. deren Auswirkungen erkundigen. Der Kunde soll darüber Auskunft geben. Der bei der Fehlersuche entstandene und zu belegende Aufwand wird dem Kunden in Rechnung gestellt.
Reparaturaufträge. Der Entlehner ist nicht berechtigt, den Verleiher rechtsgeschäftlich zu vertreten; es ist dem Entlehner dementsprechend auch nicht gestattet, eigenmächtig, d.h. ohne Einholung der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Verleihers, Reparaturarbeiten am Fahrzeug in Auftrag zu geben.
Reparaturaufträge. 1. Wir führen für den Käufer auf dessen Ersuchen hin Reparaturaufträge nach vorgängigem Kosten- voranschlag durch. Für Kostenvoranschläge, für die im Anschluss vom Käufer kein Reparaturauftrag erteilt wird, werden dem Käufer mit CHF 100.– in Rechnung gestellt. 2. Der Kunde verpflichtet sich, uns auf gesundheitliche Risiken, die von seiner Anlage und/oder dem verwendeten Medium ausgehen, schriftlich aufmerksam zu machen. Er haftet vollumfänglich für sämt- liche aus der Missachtung dieser Verpflichtung entstehenden direkten und indirekten Schäden. Allfäl- lige zur Beseitigung dieser Risiken nötige Schutzmassnahmen gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden.
Reparaturaufträge. Bei Reparatur-, Instandsetzungs-, Pflege- und Kundendienstaufträgen steht uns wegen unserer Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein vertragliches Pfandrecht an den auf Grund des Auftrags in unseren Besitz gelangten Gegenständen zu. Der Eigentumsvorbehalt nach Ziffer 5 geht wegen von uns gelieferten Teilen nicht durch Verbindung mit dem Reparaturgegenstand unter. Beide Rechte können auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Aufträgen und sonstigen Ansprüchen aus Geschäftsverbindung geltend gemacht werden. Im Falle einer Pfandverwertung genügt für die Pfandverkaufsandrohung die Absendung einer schriftlichen Benachrichtigung an die letzte uns bekannte Anschrift des Auftraggebers.
Reparaturaufträge. Reparaturaufträge des Kunden führen wir nur unter Ausschluss jeglicher Haftung für irgendeinen Erfolg, sowie für Schäden oder Mängel jeglicher Art aus. Wenn im Falle eines zu reparierenden Produktes der Kunde innerhalb von drei Monaten nach unserer Stellungnahme zu einem Reparaturwunsch keine Anweisungen für die weitere Vorgangsweise gibt, können wir das Produkt auf Kosten und Risiko des Kunden zurückstellen. Wird das Produkt nicht innerhalb eines weiteren Monats zurückgestellt, oder wenn wir Ersatz liefern, verfällt das Eigentum am Produkt zu unseren Gunsten.
Reparaturaufträge a) Wird vor der Ausführung von Reparaturen die Vorlage eines Kostenvoranschlages gewünscht, so ist dies ausdrücklich anzugeben. Die Kosten für den Voranschlag sind zu vergüten, wenn die Reparatur nicht in Auftrag gegeben wird. b) Ob eine Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt erfolgt liegt im Ermessen des Verkäufers. c) Auf die Gewährleistung und Haftung des Verkäufers finden die Bestimmungen von Punkt 7) entsprechende Anwendung. Kosten für Versand und Verpackung gehen zu Lasten des Käufers. d) Die Reparaturrechnungen sind sofort fällig. Es gelten entsprechend die Bestimmungen von Punkt 5).
Reparaturaufträge. Reparaturaufträge des Kunden führt der Verkäufer nur unter Ausschluss jeglicher Haftung für irgendeinen Erfolg T: +00 0000 000 0 | F: +00 0000 000 00 | E: xxxx@xxxxxxxx.xx.xx | xxx.xxxxxxxxxxxx-xxxxx.xxx sowie für Schäden oder Mängel jegli- cher Art aus. Wenn im Falle eines zu reparierenden Produktes der Kunde innerhalb von drei Monaten nach Stel- lungnahme des Verkäufers zu einem Reparaturwunsch keine Anweisungen für die weitere Vorgangsweise gibt, kann der Verkäufer das Produkt auf Kosten und Risiko des Kunden zurück- stellen. Wird das Band nicht innerhalb eines weiteren Monats zurückgestellt, oder wenn der Verkäufer Ersatz liefert, ver- fällt das Eigentum am Produkt zu- gunsten des Verkäufers.