Reparaturbeginn Musterklauseln

Reparaturbeginn. Bei Schäden bis zu einer Höhe von voraussichtlich 10.000 EUR kann mit einer Reparatur sofort begonnen werden. Die ausgewechselten Teile sind zur Beweissicherung bis zum Abschluss der Schadenregulierung aufzubewahren. Auf Verlangen des Versicherers sind die Teile zu dessen Lasten zu übersenden. Der Schaden ist mit Fotos zu dokumentieren.
Reparaturbeginn. Im Interesse einer schnellen Wiederherstellung kann der Versiche- rungsnehmer die sofortige Schadenbehebung veranlassen, sofern der Schaden voraussichtlich 10.000 EUR nicht übersteigt. Wird mit der Reparatur des Sachschadens sofort begonnen, sind die nicht reparierbaren, beschädigten Teile zur Beweissicherung aufzube- wahren und das Schadenbild nachvollziehbar zu dokumentieren.
Reparaturbeginn. Nach Eintritt eines Schadens kann mit der Reparatur durch ei- nen Fachbetrieb sofort begonnen werden, sofern die Scha- denanzeige unverzüglich erfolgt und der Schaden 10.000 EUR (Sachschaden und Ertragsausfallschaden) voraussichtlich nicht übersteigt. Die irreparabel beschädigten Teile sind je- doch zur Beweissicherung aufzubewahren. Die Verpflichtung zur Schadenminderung bleibt unberührt.
Reparaturbeginn. Bei Schäden bis zu einer voraussichtlichen Höhe von 5.000 Euro kann mit der Reparatur begonnen werden; die beschädigten Teile sind jedoch bis zur Beweissiche> rung aufzubewahren. Auf Verlangen des Versicherers sind die Teile zu dessen Lasten zu übersenden. Der Schaden ist mit Fotos zu dokumentieren. Eine Anerken> nung als Versicherungsfall ist mit dieser Reparaturfrei> gabe nicht verbunden. Die Verpflichtung zur Schadenminderung bleibt unbe> rührt. Verletzt der Versicherungsnehmer die genannten Ob> liegenheiten vorsätzlich oder grob fahrlässig, so kann der Versicherer nach MaSgabe von Abschnitt B § 8 ABE 2013 zur Kündigung berechtigt oder auch leistungsfrei sein. Führt die Verletzung der Obliegenheit zu einer Gefah> rerhöhung, gilt Abschnitt B § e Absatz 2 ABE 2013. Da> nach kann der Versicherer kündigen oder leistungsfrei sein.
Reparaturbeginn. In Abänderung von der BW gilt folgendes vereinbart: Nach dem Eintritt eines Schadens bis zu einer voraussichtlichen Schadensumme von EUR 20.000,00 kann mit der Reparatur bzw. mit der Wiederherstellung und den Aufräumungsarbeiten sofort begonnen werden, sofern die Schadensanzeige unverzüglich erfolgt. Das Schadenbild ist durch Fotos zu dokumentieren. Die nicht reparierbaren beschädigten und unbeschädigt gebliebenen, ausgetauschten Teile sind jedoch zur Beweissicherung aufzubewahren. Die Verpflichtung zur Schadenminderung bleibt unberührt.
Reparaturbeginn. (zu Xxxxxxxxx X § 0 Xx. 0 XXXX 0000)
Reparaturbeginn. Bei Schäden bis zu einer Höhe von voraussichtlich 5.000 EUR kann mit der Reparatur sofort begonnen werden; die nicht reparierbaren be- schädigten Teile sind jedoch zur Beweissicherung aufzubewahren.
Reparaturbeginn. Bei Schäden bis zu einer Höhe von voraussichtlich nicht mehr als 10.000 Euro kann mit der Reparatur sofort begon- nen werden; die beschädigten Teile sind jedoch zur Beweis- sicherung aufzubewahren. Unabhängig davon ist der Versi- cherungsnehmer zur Erfüllung seiner Obliegenheiten im Versicherungsfall gemäß § 17 der ABN verpflichtet.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.