Repatriierung Musterklauseln

Repatriierung. Der Versicherer wird den Kreditkarteninhaber nach Abschluss einer Evakuierung für nachfolgende stationäre Behandlungs- oder Rehabilitierungsmaßnahmen in seinen Heimat- oder Aufenthaltsstaat bringen („Repatriierung“). Der Versicherer wird die Bereitstellung angemessener Verständigungsmöglich- keiten, mobiler medizinischer Ausstattung und eines medizinischen Begleit- teams arrangieren. Vermittlungs- und Organisationsleistungen werden von dem Versicherer erbracht. Kosten entstehen dem Kreditkarteninhaber hierfür nicht. Die Kosten für die vermittelten und organisierten Leistungen trägt der Karteninhaber. Grundsätzlich gilt: Der Versicherer übernimmt keine Auslagen Dritter. Finanzielle Zusicherungen seitens des Versicherers können erst gegeben werden, wenn die Zahlung entweder durch die Kreditkarte des Kreditkarteninhabers oder ander- weitig abgesichert wurde. Für alle Informationen und Assistanceleistungen steht Ihnen der Versicherer unter folgender Rufnummer in Deutschland zur Verfügung: Degussa Bank c/o Chubb European Group SE Xxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Telefon: +49 69 / 00000 0000 E-Mail: xxxxxxxxxxxxx@xxxxx.xxx Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx X-00-000 / Xxxxx 11.2022 Telefon: +49 69 / 3600 - 2347 (24-h-Hotline) E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxx-xxxx.xx Internet: xxxxxxxxxxxx.xxxxxxx-xxxx.xx/xxxxxxxxx Mitgliedschaften: Bankenverband Hessen e. V., Frankfurt Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. V.
Repatriierung. Falls medizinisch notwendig, organisiert und bezahlt die Notfallzentrale der CSS unter den gleichen Bedingungen wie für medizinische Nottransporte eine medizinisch be- treute Überführung in ein für die Behandlung geeignetes Spital am rechtlichen Wohnsitz im Ausland der versicherten Person bzw. in das nächstgelegene, für die Behandlung ge- eignete Spital sofern kein Wohnsitz angemeldet ist. Über die Art des Transportes entscheiden die Ärzte der Notfallzentra- le der CSS aufgrund des medizinischen Befundes. Es wer- den die effektiven und ausgewiesenen Kosten erstattet.
Repatriierung. AXA Assistance wird den Nutzer nach Abschluss einer Evakuierung für nachfolgende stationäre Behandlung oder Rehabilitierungsmaßnahmen in seinen Heimat- oder Aufenthaltsstaat verbringen („Repatriierung“). AXA Assistance wird die Bereitstellung angemessener Verständigungsmöglich- keiten, mobiler medizinischer Ausstattung und eines medizinischen Begleitteams arrangieren. Vermittlungs- und Organisationsleistungen werden von der AXA Assistance erbracht. Kosten entstehen dem Karteninhaber hierfür nicht. Die Kosten für die vermittelten und organisierten Leistungen trägt der Karteninhaber. Grundsätzlich gilt: AXA Assistance übernimmt keine Auslagen Dritter. Finanzielle Zusicherungen seitens AXA Assistance können erst gegeben werden, wenn die Zahlung entweder durch die Kreditkarte des Nutzers oder anderweitig abgesichert 18 wurde. Für alle Informationen und Assistanceleistungen steht Ihnen AXA Assistance unter folgender Rufnummer in Deutschland zur Verfügung: Rufen Sie uns an: 02161-90 60 120 Mo. bis Fr. von 8:00 bis 19:00 Uhr Oder besuchen Sie uns im Internet: Santander Consumer Bank AG 00000 Xxxxxxxxxxxxxxx Telefon: 00000-00 00 000 Telefax: 02161-90 65 121 xxx.xxxxxxxxx.xx 210322 Stand: 09.2021
Repatriierung. 4 SOS-SCHUTZ FÜR REISEZWISCHENFÄLLE
Repatriierung. Der Versicherer wird den Kreditkarteninhaber nach Abschluss einer Evakuierung für nachfolgende stationäre Behandlungs- oder Rehabilitierungsmaßnahmen in seinen Heimat- oder Aufenthaltsstaat bringen („Repatriierung“). Der Versicherer wird die Bereitstellung angemessener Verständigungsmöglich- keiten, mobiler medizinischer Ausstattung und eines medizinischen Begleit- teams arrangieren. Vermittlungs- und Organisationsleistungen werden von dem Versicherer erbracht. Kosten entstehen dem Kreditkarteninhaber hierfür nicht. Die Kosten für die vermittelten und organisierten Leistungen trägt der Karteninhaber. Grundsätzlich gilt: Der Versicherer übernimmt keine Auslagen Dritter. Finanzielle Zusicherungen seitens des Versicherers können erst gegeben werden, wenn die Zahlung entweder durch die Kreditkarte des Kreditkarteninhabers oder ander- weitig abgesichert wurde. Für alle Informationen und Assistanceleistungen steht Ihnen der Versicherer unter folgender Rufnummer in Deutschland zur Verfügung: Degussa Bank c/o Chubb European Group SE Xxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Telefon: +49 69 / 00000 0000 E-Mail: xxxxxxxxxxxxx@xxxxx.xxx

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.