Geltungsbereich, Geltungsdauer. Der Versicherungsschutz gilt weltweit während der in der Versicherungspolice festgelegten Versicherungsdauer.
Geltungsbereich, Geltungsdauer. Diese Betriebsvereinbarung gilt unbefristet für alle Ar- beitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die die kollektiv- vertraglichen Voraussetzungen im Sinne des Gehalts- vertrages vom 30.11.2022 erfüllen.
Geltungsbereich, Geltungsdauer. 1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für sämtliche Angebote von Hutter Consult GmbH (nachfolgend „Hutter Consult“ genannt) und für sämtliche Dienstleistungsverträge wie auch Seminare derselben mit seinen Kunden (nachfolgend «Vertragspartner» genannt, unabhängig von Inhalt und Rechtsnatur der angebotenen oder übernommenen Beratungs-, Seminar- und Dienstleistungen.
1.2 Die Leistungen und Angebote von Hutter Consult erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser AGB. Sofern Beratungsofferten oder Dienstleistungsverträge der Hutter Consult zusätzliche oder ersetzende schriftliche Bestimmungen enthalten, die von den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen teilweise oder gänzlich abweichen, gelten die individuell angebotenen Bestimmungen diesen Geschäftsbedingungen vor. Abweichende oder zusätzliche Bedingungen seitens des Vertragspartners sind nur dann wirksam, wenn sie von Hutter Consult schriftlich bestätigt wurden.
1.3 Nimmt der Vertragspartner über Hutter Consult oder ohne Mitwirkung deren auch Dienstleistungen von Dritten in Anspruch, ist der Vertragspartner für die Einhaltung dieser Nutzungsbestimmungen durch die Drittanbieter selber verantwortlich und kann im Schadensfall sowie der unsachgemässen, zweckentfremdenden Anwendung direkt haftbar gemacht werden.
1.4 Die Gültigkeit dieser AGB bleibt auch für zukünftige Dienstleistungsverträge bestehen. Es befindet sich jeweils eine gültige Fassung der aktuellen AGB auf der Firmen Homepage, wie auch den Vertragsunterlagen angefügt.
1.5 Jegliche Änderungen der bestehenden AGB werden dem Vertragspartner schriftlich unter der hinterlegten E-Mail-Adresse mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, sofern der Vertragspartner nicht innerhalb einer Frist von 10 Werktagen nach Versand, seinen Einwand schriftlich mitteilt.
Geltungsbereich, Geltungsdauer. Die Versicherung ist während der in der Versicherungspolice festgelegten Ver- sicherungsdauer in Europa gültig.
Geltungsbereich, Geltungsdauer. Der Versicherungsschutz gilt weltweit mit Ausnahme des Wohnstaates während der in der Versicherungspolice festgelegten Versicherungsdauer, und zwar solange und sooft sich die versicherte Person auf Geschäftsreise befindet.
Geltungsbereich, Geltungsdauer. Die Versicherung gilt weltweit während der in der Versicherungspolice festgelegten Versicherungsdauer. Ausgeschlossen ist das Land des dauernden Arbeitsortes des Geschäftsreisenden. Bei Geschäftsreisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Zug/Flugzeug) gilt die Deckung bereits ab Arbeitsort. Bei Geschäftsreisen mit Individualverkehr (Motorfahrzeug) gilt die Deckung erst ab Landesgrenze des Arbeitsortes.
Geltungsbereich, Geltungsdauer. Die Schienennetz-Nutzungsbedingungen gelten für das gesamte GKB – Streckennetz (Graz – Köflach, Lieboch – Wies- Eibiswald). Die darin enthaltenen Parameter basieren auf dem Infrastruktur-Status vom Dezember 2014 und werden laufend aktualisiert. Die im Kapitel „Zuweisung von Fahrwegkapazität“ genannten Bestelltermine beziehen sich auf das Fahrplanjahr 2016 – vom 13. Dezember 2015 bis 10. Dezember 2016.
Geltungsbereich, Geltungsdauer. Der Versicherungsschutz gilt weltweit mit Ausnahme der Schweiz während der in der Versicherungspolice festgelegten Versicherungsdauer.
Geltungsbereich, Geltungsdauer. Der Versicherungsschutz gilt weltweit während der in der Versicherungspolice festgelegten Versicherungsdauer (zusätzlich gilt Ziff. 16.4 A), und zwar solange und sooft sich die versicherte Person ausserhalb ihrer ständigen Wohnung befin- det. Wird das Deckungsangebot 2x24 Stunden versichert, so sind der Hin- und der Rückflug gedeckt, nicht aber alle anderen Flüge.
Geltungsbereich, Geltungsdauer. Diese Einzelvereinbarung gilt unbefristet, jedoch gelten die Bestimmungen über die Umwandlung von Zeit in Geld gemäß Anhang IIIa des obigen Kollektivvertrages.