Reporting. 5.1 Dem Darlehensgeber stehen keine Mitwirkungs-, Stimm- oder Weisungsrechte in Bezug auf den Darlehensnehmer zu. Der Darlehensnehmer plant den Darlehensgeber während der Laufzeit des Darlehens regelmäßig in Einklang mit den jeweils aktuell geltenden „Reporting Guidelines für Crowdfunding-Plattformen im Bundesverband Crowdfunding e.V.“ (verfügbar unter xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxx-xxxxxxxxxx-xxxx- crowdfunding-plattformen-im-bundesverband-crowdfunding-e-v/) zu informieren. Er wird dabei zumindest die allgemeinen Anforderungen sowie die speziellen Anforderungen für Unternehmensfinanzierung einhalten. 5.2 Die vorstehend genannten Unterlagen macht der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber über die Plattform in elektronischer Form (PDF) zugänglich. 5.3 Der Darlehensgeber hat die in Ziffer 9.2 geregelte Vertraulichkeitsverpflichtung und die in Ziffer 9.3 geregelte Wettbewerbsschutzklausel zur Kenntnis genommen.
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Samples: Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen
Reporting. 5.1 5.1. Dem Darlehensgeber stehen keine Mitwirkungs-, Stimm- oder Weisungsrechte in Bezug auf den Darlehensnehmer zu. Der Darlehensnehmer plant wird den Darlehensgeber während der Laufzeit des Darlehens – sofern in dem Projektprofil nicht abweichend angegeben – regelmäßig in Einklang mit den jeweils aktuell geltenden „Reporting Guidelines für Crowdfunding-Plattformen im Bundesverband Crowdfunding e.V.“ (verfügbar unter xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxx-xxxxxxxxxx-xxxx- xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxx-xxxxxxxxxx- fuer-crowdfunding-plattformen-im-bundesverband-crowdfunding-e-v/) zu informieren. Er wird dabei zumindest die allgemeinen Anforderungen sowie die speziellen Anforderungen für Unternehmensfinanzierung einhalten.
5.2 5.2. Die vorstehend genannten Unterlagen macht der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber über die Plattform Funding-Page in elektronischer Form (PDF) zugänglich.
5.3 5.3. Die vorstehend geregelten Informationsrechte stehen dem Darlehensgeber auch nach Kündigung des Darlehens noch insoweit zu, wie dies zur Überprüfung der Höhe und/oder Durchsetzbarkeit seiner Zahlungsansprüche erforderlich ist. Der Darlehensgeber hat die in Ziffer 9.2 geregelte Vertraulichkeitsverpflichtung und die in Ziffer 9.3 geregelte Wettbewerbsschutzklausel zur Kenntnis genommen.
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Samples: Darlehensbedingungen
Reporting. 5.1 5.1. Dem Darlehensgeber stehen keine Mitwirkungs-, Stimm- oder Weisungsrechte in Bezug auf den Darlehensnehmer zu. Der Darlehensnehmer plant den Darlehensgeber während der Laufzeit des Darlehens regelmäßig in Einklang mit den jeweils aktuell geltenden „Reporting Guidelines für Crowdfunding-Plattformen im Bundesverband Crowdfunding e.V.“ (verfügbar unter xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxx-xxxxxxxxxx-xxxx- crowdfunding-xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxx-xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxxx- plattformen-im-bundesverband-crowdfunding-e-v/) zu informieren. Er wird dabei zumindest die allgemeinen Anforderungen sowie die speziellen Anforderungen für Unternehmensfinanzierung einhalten.
5.2 5.2. Die vorstehend genannten Unterlagen macht der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber über die Plattform in elektronischer Form (PDF) zugänglich.
5.3 5.3. Der Darlehensgeber hat die in Ziffer 9.2 geregelte Vertraulichkeitsverpflichtung und die in Ziffer 9.3 geregelte Wettbewerbsschutzklausel zur Kenntnis genommen.
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Samples: Darlehensbedingungen