Repräsentanten. Sofern sich der Versicherungsnehmer das Verhalten eines Repräsentanten zurechnen lassen muss, gelten als Repräsentanten in diesem Sinne ausschließlich – die Mitglieder des Vorstandes (bei Aktiengesellschaften); – die Geschäftsführer (bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung); – die Komplementäre (bei Kommanditgesellschaften); – die Gesellschafter (bei offenen Handelsgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts); – die Inhaber (bei Einzelfirmen); – bei anderen Unternehmensformen (z.B. Genossenschaften, Verbänden, Vereinen, Körperschaf- ten des öffentlichen Rechts, Kommunen) die nach den gesetzlichen Vorschriften berufenen obersten Vertretungsorgane. Bei ausländischen Firmen gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Beauftragung und Überwa- chung fremder Unternehmen / Subunternehmen. Nicht versichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der fremden Unternehmen / Subunternehmen und ihrer Betriebsangehörigen.
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Samples: Crewcheck Crewcard Terms and Conditions, Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung
Repräsentanten. Sofern sich der Versicherungsnehmer das Verhalten eines Repräsentanten zurechnen lassen muss, gelten als Repräsentanten in diesem Sinne ausschließlich – die Mitglieder des Vorstandes (bei Aktiengesellschaften); – die Geschäftsführer (bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung); – die Komplementäre (bei Kommanditgesellschaften); – die Gesellschafter (bei offenen Handelsgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts); – die Inhaber (bei Einzelfirmen); – bei anderen Unternehmensformen (z.z. B. Genossenschaften, Verbänden, Vereinen, Körperschaf- ten des öffentlichen Rechts, Kommunen) die nach den gesetzlichen Vorschriften berufenen obersten Vertretungsorgane. Bei ausländischen Firmen gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Beauftragung und Überwa- chung fremder Unternehmen / Subunternehmen. Nicht versichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der fremden Unternehmen / Subunternehmen und ihrer Betriebsangehörigen.
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Samples: Haftpflichtversicherung