Risikomanagement. Die Verwaltungsgesellschaft hat ein Risikomanagementverfahren zu verwenden, das es ihr ermöglicht, das mit den Anlagepositionen verbundene Risiko sowie ihren jeweiligen Anteil am Gesamtrisikoprofil des Fondsvermögens jederzeit zu überwachen und zu messen. Sie hat ferner ein Verfahren zu verwenden, das eine präzise und unabhängige Bewertung des jeweiligen Wertes der OTC-Derivate erlaubt. Die Verwaltungsgesellschaft hat im Einvernehmen mit der Depotbank, der FMA entsprechend dem von dieser festgelegten Verfahren für jeden von ihr verwalteten Investmentfonds die Arten der Derivate im Fondsvermögen, die mit den jeweiligen Basiswerten verbundenen Risiken, die Anlagegrenzen und die verwendeten Methoden zur Messung der mit den Derivatgeschäften verbundenen Risiken mitzuteilen. Das mit den Derivaten verbundene Gesamtrisiko darf den Gesamtnettowert des Fondsvermögens nicht überschreiten. Bei der Berechnung des Risikos werden der Marktwert der Basiswerte, das Ausfallrisiko, künftige Marktfluktuationen und die Liquidationsfrist der Positionen berücksichtigt. Ein Investmentfonds darf als Teil seiner Anlagestrategie innerhalb der für das Underlying geltenden spezifischen Anlagegrenzen der Fondsbestimmungen und des Investmentfondsgesetzes Anlagen in Derivaten tätigen, sofern das Gesamtrisiko der Basiswerte diese spezifischen Anlagegrenzen nicht überschreitet. Das Ausfallrisiko bei Geschäften eines Investmentfonds mit OTC-Derivaten darf folgende Sätze nicht überschreiten: a) wenn die Gegenpartei ein Kreditinstitut im Sinne des § 72 InvFG 2011 ist, 10 % des Fondsvermögens, b) ansonsten 5 % des Fondsvermögens. Anlagen eines Investmentfonds in indexbasierten Derivaten werden im Hinblick auf die spezifischen Anlagegrenzen nicht berücksichtigt. Ist ein Derivat in ein Wertpapier oder ein Geldmarktinstrument eingebettet, so muss es hinsichtlich der Einhaltung der zuvor genannten Vorschriften berücksichtigt werden.
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Samples: Investmentfondsprospekt, Investmentfonds, Investmentfonds
Risikomanagement. Die Verwaltungsgesellschaft Kapitalanlagegesellschaft hat ein Risikomanagementverfahren zu verwenden, das es ihr ermöglicht, das mit den Anlagepositionen verbundene Risiko sowie ihren jeweiligen Anteil am Gesamtrisikoprofil des Fondsvermögens Fondsvermö- gens jederzeit zu überwachen und zu messen. Sie hat ferner ein Verfahren zu verwenden, das eine präzise und unabhängige Bewertung des jeweiligen Wertes der OTC-Derivate erlaubt. Die Verwaltungsgesellschaft Kapitalanlagegesellschaft hat im Einvernehmen mit der Depotbank, der FMA Finanzmarktaufsicht entsprechend dem von dieser festgelegten Verfahren für jeden von ihr verwalteten Investmentfonds Kapitalanlagefonds die Arten der Derivate im Fondsvermögen, die mit den jeweiligen jeweili- gen Basiswerten verbundenen Risiken, die Anlagegrenzen und die verwendeten Methoden zur Messung der mit den Derivatgeschäften Derivategeschäften verbundenen Risiken mitzuteilen. Das mit den Derivaten verbundene Gesamtrisiko darf den Gesamtnettowert des Fondsvermögens nicht überschreitenüber- schreiten. Bei der Berechnung des Risikos werden der Marktwert der Basiswerte, das Ausfallrisiko, künftige Marktfluktuationen Markt- fluktuationen und die Liquidationsfrist der Positionen berücksichtigt. Ein Investmentfonds Kapitalanlagefonds darf als Teil seiner Anlagestrategie innerhalb der für das Underlying geltenden spezifischen Anlagegrenzen der Fondsbestimmungen und des Investmentfondsgesetzes Anlagen in Derivaten tätigen, sofern das Gesamtrisiko der Basiswerte diese spezifischen Anlagegrenzen nicht überschreitet. Das Ausfallrisiko bei Geschäften eines Investmentfonds Kapitalanlagefonds mit OTC-Derivaten darf folgende Sätze nicht überschreiten:
a) überschrei- ten: ▪ wenn die Gegenpartei ein Kreditinstitut im Sinne des § 72 InvFG 2011 der Richtlinie 2002/12/EG ist, 10 % v.H. des Fondsvermögens,
b) , ▪ ansonsten 5 % v.H. des Fondsvermögens. Anlagen eines Investmentfonds Kapitalanlagefonds in indexbasierten Derivaten werden im Hinblick auf die spezifischen Anlagegrenzen Anlage- grenzen nicht berücksichtigt. Ist ein Derivat in ein Wertpapier oder ein Geldmarktinstrument eingebettet, so muss es hinsichtlich der Einhaltung der zuvor genannten Vorschriften berücksichtigt werden.
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Samples: Investment Fund Prospectus