Common use of Risikomanagement Clause in Contracts

Risikomanagement. (i) Auf angemessenes Verlangen des Bestellers wird der Lieferant in den Fällen, in denen er mit dem IT-System des Bestellers in Berüh- rung kommt, den Besteller bei einer Sicherheitsrisikobewertung der Ar- beiten unterstützen, die jederzeit während der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt werden kann. (ii) Für den Fall, dass bei einer Sicherheitsrisikobewertung Probleme festge- stellt werden, die als hoch oder kritisch eingestuft werden, wird der Lieferant dem Besteller jede angemessene Unterstützung bei der Analyse der Risiken und der Identifizierung geeigneter Kontrollen gewähren, die vom Lieferanten zum Schutz der Daten oder des Dienstes des Bestellers, die vom Lieferanten verwaltet werden oder in dessen Besitz sind, in Übereinstimmung mit den in diesem Dokument beschriebenen Anforderungen durchgeführt werden müssen. (iii) Für den Fall, dass der Lieferant beabsichtigt, seine Leistungen we- sentlich zu ändern, oder der Besteller eine wesentliche Änderung der Leistungen verlangt, wird der Lieferant eine Sicherheitsrisikobewertung durchführen. (iv) Der Lieferant stellt sicher, dass alle in einer Sicherheitsrisikobewertung ermittelten Risiken unverzüglich beseitigt, überwacht und bis zu ihrer Schlie- ßung verwaltet werden. Der Lieferant hält den Besteller über die Abhilfemaßnahmen für alle in der Sicherheitsrisikobewertung ermittelten Risi- ken auf dem Laufenden.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen

Risikomanagement. (i) Auf angemessenes Verlangen des Bestellers Auftraggebers wird der Lieferant Auftragnehmer in den Fällen, in denen er mit dem IT-System des Bestellers Auftraggebers in Berüh- rung kommt, den Besteller Auftraggeber bei einer Sicherheitsrisikobewertung der Ar- beiten unterstützen, die jederzeit während der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt werden kann. (ii) Für den Fall, dass bei einer Sicherheitsrisikobewertung Probleme festge- stellt werden, die als hoch oder kritisch eingestuft werden, wird der Lieferant dem Besteller Kunden jede angemessene Unterstützung bei der Analyse der Risiken und der Identifizierung geeigneter Kontrollen gewähren, die vom Lieferanten zum Schutz der Daten oder des Dienstes des BestellersKunden, die vom Lieferanten verwaltet werden oder in dessen Besitz sind, in Übereinstimmung mit den in diesem Dokument beschriebenen Anforderungen durchgeführt werden müssen. (iii) Für den Fall, dass der Lieferant Auftragnehmer beabsichtigt, seine Leistungen we- sentlich zu ändern, oder der Besteller Auftraggeber eine wesentliche Änderung der Leistungen verlangt, wird der Lieferant Auftragnehmer eine Sicherheitsrisikobewertung durchführen. (iv) Der Lieferant stellt sicher, dass alle in einer Sicherheitsrisikobewertung ermittelten Risiken unverzüglich beseitigt, überwacht und bis zu ihrer Schlie- ßung verwaltet werden. Der Lieferant Auftragnehmer hält den Besteller Auftraggeber über die Abhilfemaßnahmen für alle in der Sicherheitsrisikobewertung ermittelten Risi- ken auf dem Laufenden.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen

Risikomanagement. (i) Auf angemessenes Verlangen des Bestellers wird der Lieferant in den Fällen, in denen er mit dem IT-System des Bestellers in Berüh- rung Berührung kommt, den Besteller bei einer Sicherheitsrisikobewertung der Ar- beiten Arbeiten unterstützen, die jederzeit während der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt werden kann. (ii) Für den Fall, dass bei einer Sicherheitsrisikobewertung Probleme festge- stellt festgestellt werden, die als hoch oder kritisch eingestuft werden, wird der Lieferant dem Besteller jede angemessene Unterstützung bei der Analyse der Risiken und der Identifizierung geeigneter Kontrollen gewähren, die vom Lieferanten zum Schutz der Daten oder des Dienstes des Bestellers, die vom Lieferanten verwaltet werden oder in dessen Besitz sind, in Übereinstimmung mit den in diesem Dokument beschriebenen Anforderungen durchgeführt werden müssen. (iii) Für den Fall, dass der Lieferant beabsichtigt, seine Leistungen we- sentlich wesentlich zu ändern, oder der Besteller eine wesentliche Änderung der Leistungen verlangt, wird der Lieferant eine Sicherheitsrisikobewertung durchführen. (iv) Der Lieferant stellt sicher, dass alle in einer Sicherheitsrisikobewertung ermittelten Risiken unverzüglich beseitigt, überwacht und bis zu ihrer Schlie- ßung verwaltet werden. Der Lieferant hält den Besteller über die Abhilfemaßnahmen für alle in der Sicherheitsrisikobewertung ermittelten Risi- ken auf dem Laufenden.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen