Common use of Risikomanagement Clause in Contracts

Risikomanagement. Die Verwaltungsgesellschaft hat ein Risikomanagementverfahren zu verwenden, das es ihr ermöglicht, das mit den Anlagepositionen verbundene Risiko sowie ihren jeweiligen Anteil am Gesamtrisikoprofil des Fondsvermögens jederzeit zu überwachen und zu messen. Sie hat ferner ein Verfahren zu verwenden, das eine präzise und unabhängige Bewertung des jeweiligen Wertes der OTC-Derivate erlaubt. Die Verwaltungsgesellschaft hat im Einvernehmen mit der Depotbank, der FMA entsprechend dem von dieser festgelegten Verfahren für jeden von ihr verwalteten Investmentfonds die Arten der Derivate im Fondsvermögen, die mit den jeweiligen Basiswerten verbundenen Risiken, die Anlagegrenzen und die verwendeten Methoden zur Messung der mit den Derivatgeschäften verbundenen Risiken mitzuteilen. Das mit den Derivaten verbundene Gesamtrisiko darf den Gesamtnettowert des Fondsvermögens nicht überschreiten. Bei der Berechnung des Risikos werden der Marktwert der Basiswerte, das Ausfallrisiko, künftige Marktfluktuationen und die Liquidationsfrist der Positionen berücksichtigt. Ein Investmentfonds darf als Teil seiner Anlagestrategie innerhalb der für das Underlying geltenden spezifischen Anlagegrenzen der Fondsbestimmungen und des Investmentfondsgesetzes Anlagen in Derivaten tätigen, sofern das Gesamtrisiko der Basiswerte diese spezifischen Anlagegrenzen nicht überschreitet. Das Ausfallrisiko bei Geschäften eines Investmentfonds mit OTC-Derivaten darf folgende Sätze nicht überschreiten:

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