Risikowegfall Musterklauseln

Risikowegfall. Fällt ein versichertes Risiko vollständig und dauernd weg, so erlischt die Versicherung bezüglich dieses Risikos. Die Einschränkung der behördlichen Zulassung bewirkt die Einschränkung des Versicherungsvertrages auf den verbleibenden Umfang.
Risikowegfall. 5.4.1. Fällt ein versichertes Risiko vollständig und dauernd weg, so erlischt die Versicherung bezüglich dieses Ris kos. Im Übrigen findet Art kel 9 Ziffer IV ff. AVBV welche bei Höher Insurance Services GmbH auf der Internetseite aufliegen Anwendung.
Risikowegfall. Wenn Risiken vollständig und dauerhaft wegfallen, erlischt die Ver- sicherung bezüglich dieser Risiken. In diesem Fall haben wir An- spruch auf den Beitrag, den wir hätten erheben können, wenn die Versicherung dieser Risiken nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem wir vom Wegfall Kenntnis erlangt haben.
Risikowegfall. Wenn eine zur Berufsausübung des Ver- sicherungsnehmers erforderliche amtli- che Zulassung aufgehoben wird, gilt das versicherte Risiko im Sinne von Ziffer 9.2.4 als weggefallen.
Risikowegfall. Wenn ein versichertes Risiko vollständig und dauernd in Wegfall kommt, so erlischt die Versicherung bezüglich dieses Risikos. Dem Versicherer gebührt in diesem Falle die Prämie, die er hätte erheben können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, in welchem der Versicherer von dem Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat. Als Wegfall des versicherten Xxxxxxx gilt auch der Wegfall oder die Ein- schränkung der behördlichen Zulassung zur Ausübung der versicherten Tätigkeit.
Risikowegfall. Fällt ein versichertes Risiko nach dem Beginn der Versi- cherung vollständig und dauernd weg, so erlischt die Versicherung bezüglich dieses Risikos. Es gelten die Rechtswirkungen des § 68 VersVG. Die Einschränkung der behördlichen Zulassung bewirkt die Einschränkung des Versicherungsvertrages auf den verbleibenden Umfang. Dem Versicherer gebührt die Prämie, die er hätte erhe- ben können wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeit- punkt beantragt worden wäre, in welchem der Versiche- rer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt.
Risikowegfall. Wenn eine zur Berufsausübung des Versicherungsnehmers erforderliche amtliche Zulassung aufgehoben wird, gilt das versicherte Risiko i.S. von 12.4 als weggefallen.
Risikowegfall. Welche Rechtsfolgen hat der Wegfall des versicherten Interesses (Risiko- wegfall) für den Versicherungsvertrag und für den Beitrag? Dieser Versicherungsvertrag endet zu dem Zeitpunkt, zu dem wir davon Kenntnis erhalten, dass das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versi- cherung weggefallen ist. Wenn der Vertrag endet, steht uns der Beitrag nur anteilig bis zu diesem Zeitpunkt zu.
Risikowegfall. Fällt ein versichertes Risiko vollständig und dauernd weg, so erlischt die Versicherung bezüglich dieses Risikos. Dem Versicherer gebührt jeweils die Prämie für die bis zur Vertragsauflösung verstrichene Vertragslaufzeit.

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