Rücktritt/Stornierung Musterklauseln

Rücktritt/Stornierung. (a) Der Xxxx kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung gegenüber dem Gastgeber. Die Rücktrittserklärung sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen. Der Abschluss einer Reistrücktrittsversicherung wird empfohlen. (b) Der Anspruch des Gastgebers auf Vergütung der vereinbarten Leistungen bleibt grundsätzlich bestehen. Er muss sich jedoch im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes (ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen) um eine anderweitige Buchung der Unterkunft bemühen. Einnahmen aus einer anderweitigen Belegung muss sich der Gastgeber anrechnen lassen. Gleiches gilt für ersparte Aufwendungen, wenn keine anderweitige Verwendung der Unterkunft mehr möglich war. Danach beträgt der pauschalierte Anspruch des Gastgebers: • 90% bei Unterkünften ohne Verpflegung • 80% bei Unterkünften mit Frühstück • 70% bei Halbpension • 60% bei Vollpension Dem Xxxx bleibt vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen höher sind.
Rücktritt/Stornierung. 21.1 Bei Rücktritt durch den Auftraggeber kann der Auftragnehmer angemessenen Ersatz für die getroffenen Leistungen einschließ- lich des entgangenen Gewinns und seine Aufwendungen verlan- gen, wobei zu den erbrachten Leistungen auch Ansprüche Dritter zählen, die der Auftragnehmer im Vertrauen auf die Durch- führung des Vertrages beauftragt hat. An Stelle der konkreten Berechnung der Entschädigung für die Kündigung, kann der Auftragnehmer unter Berücksichtigung der gewöhnlich erspar- ten Aufwendungen, folgenden pauschalisierten Anspruch auf anteilige Vergütung geltend machen. Die pauschalierten Kosten bei vorzeitiger Kündigung betragen denn: • bis 25 Kalenderwochen vor Messe/Veranstaltungsbeginn 0 % der vereinbarten Vergütung • bis 15 Kalenderwochen vor Messe/Veranstaltungsbeginn 25 % der vereinbarten Vergütung • bis 13 Kalenderwochen vor Messe/Veranstaltungsbeginn 50 % der vereinbarten Vergütung • bis 8 Kalenderwochen vor Messe/Veranstaltungsbeginn 60 % der vereinbarten Vergütung • bis 6 Kalenderwochen vor Messe/Veranstaltungsbeginn 75 % der vereinbarten Vergütung • ab 4 Kalenderwochen vor Messe/Veranstaltungsbeginn 90 % der vereinbarten Vergütung • danach 100 % der vereinbarten Vergütung. 21.2 Berechnungsgrundlage ist die mit dem Auftraggeber vereinbarte Vergütung zzgl. Umsatz-Steuer abzüglich der ersparten Auf- wendungen (Fahrtkosten, Übernachtung, Verpflegung etc.). Dem Auftraggeber bleibt unbenommen den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit der Kündigung keine oder geringere Kos- ten entstanden sind, als die von Auftragnehmer in der Pauschale ausgewiesenen Kosten. Außerdem hat der Auftragnehmer im Falle der Kündigung durch den Auftraggeber, Anspruch auf alle bis zum Zeitpunkt der Kündigung im Zusammenhang mit dem Vertrag angefallenen Fremdkosten, Stornogebühren, etc.
Rücktritt/Stornierung. 5.1. Die Stornierung von verbindlich gebuchten Leistungen ist grundsätzlich kostenpflichtig, sofern sich aus Gesetz, Vertrag oder den nachfolgenden Bestimmungen keine anderen Regelungen ergeben. 5.2. Sogenannte kombinierte Buchungen, bestehend aus Beherbergung einschließlich sonstiger Leistungen (z.B. Hotelzimmerbuchungen einschließlich weiterer Leistungen wie z.B. Halb- oder Vollpension, Massagen, Trainerstunden etc. oder Arrangements mit Hotelbeherbergung und Golfplatznutzung) können bis 7 Tage vor vereinbarter Anreise kostenfrei storniert werden. Bei späteren Stornierungen werden 70% des vereinbarten Gesamtpreises fällig. 5.3. Bei Gruppenbuchungen (ab 10 Personen) für Golf, Seminare, Schulungen, Tagungen kann bis 30 Tage vor vereinbartem Anreisetermin die komplette Gruppenbuchung kostenfrei storniert werden. Danach sind 70% des vereinbarten Gesamtpreises zahlbar und fällig. Bei Stornierungen einzelner Teilnehmer der Gruppe kommt für diese Personen 5.2 zur Anwendung. 5.4. Wird bei Stay & Play Buchungen durch Stornierung einzelner Teilnehmer die Mindestanzahl von 10 Personen unterschritten, entfällt der günstigere Gruppentarif und es kommen die Individualtarife für die verbleibenden Teilnehmer zur Anwendung. 5.5. Gebuchte Veranstaltungen (wie z.B. Familienfeiern, Hochzeiten, etc.) können bis 60 Tage vor geplantem Veranstaltungsbeginn kostenfrei storniert werden. Bei Stornierungen bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50% und danach 70% des vereinbarten Vertragspreises fällig. 5.6. Isolierte Buchungen von Hotelübernachtungen (einschließlich Frühstück) können bis 18.00 Uhr des Anreisetages kostenfrei storniert werden. Danach werden 85% des Buchungspreises fällig. 5.7. Werden sonstige Leistungen außerhalb bzw. neben der Buchung einer Beherbergung gebucht, ist bei Stornierung der vereinbarte Buchungspreis zu entrichten. 5.8. GHH bleibt ausdrücklich vorbehalten, weitergehende nachgewiesene Schäden geltend zu machen, dem Vertragspartner bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens vorbehalten. 5.9. Bereits erbrachte oder Sonderleistungen, die infolge der Stornierung nicht abgerufen werden, sind ohne Abzug zu vergüten.
Rücktritt/Stornierung. Der Xxxx kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung gegenüber dem Gastgeber. Die Rücktrittserklärung sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen. Der Abschluss einer Reistrücktrittsversicherung wird empfohlen.
Rücktritt/Stornierung x. Rücktritt durch das Hotel: 1. Wurde der Beherbergungsvertrag unter der Bedingung einer Anzahlung durch den Xxxx geschlossen und wurde die Anzahlung vom Xxxx nicht fristgerecht geleistet, kann das Hotel ohne Setzung einer Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten. 2. Das Hotel ist ferner berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Als wichtige Gründe in diesem Sinne gelten insbesondere: • Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. • Wenn Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen über die Person des Gastes oder den Aufenthaltszweck, bestellt werden. 3. Der Vermieter hält sich vor, Buchungen die über den Fremdenverkehrsverband (CapCorn) gebucht werden ohne Angaben von Gründen zu stornieren: • Bei begründeter Annahme des Hotels, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist. • Das Nichterscheinen des Gastes im Sinne des Punktes IV. 4. • Bei Kenntnis des Hotels über die wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss und daher ins besondere, wenn der Xxxx bereits fällige Forderungen des Hotels nicht ausgleicht oder keine ausreichende Anzahl und bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet erscheinen. • Der Xxxx über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt oder ein außergerichtliches Schuldenregulierungsverfahren eingeleitet hat. • Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels kostendeckenden Vermögens oder aus sonstigen Gründen abgewiesen wurde. 4. Der Xxxx das Zimmer einem Hotelfremden (nicht im Meldezettel angeführte Person), auch nur stundenweise, überlassen will. ii. Rücktritt durch den Xxxx: 1. Das Hotel räumt dem Xxxx ein Rücktrittsrecht unter Einhaltung folgender Bestimmungen ein: • Im Falle des Rücktritts eines Gastes von der Buchung hat das Hotel Anspruch auf angemessene Entschädigung. • Die Stornobedingungen sind im jeweiligen Beherbergungsvertrag individuell angegeben. • Der Xxxx, der das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt, hat den vertraglich vereinbarten Preis zur Gänze zu bezahlen. • Hat das Hotel dem Xxxx im Beherbergun...
Rücktritt/Stornierung. Der Auftraggeber ist berechtigt bis 7 Tage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn von diesem Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktritts hat der Auftraggeber folgende Zahlungen an die Prüser Event & Equipment GmbH & Co. KG zu leisten:
Rücktritt/Stornierung a) Die Vertragspartner können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist aus Beweissicherungsgründen schriftlich zu erklären und wird erst zum Zeitpunkt des Einganges gültig. Hierzu ist Punkt 5 der AGB zu beachten. b) Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritts- versicherung. c) Der Rücktritt einzelner Personen kann fernmündlich vereinbart werden, eine schriftliche Erklärung dazu ist nachzureichen. d) Die Begegnungsstätte Schloss Gollwitz ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, falls: - angeforderte Zahlungen nicht zeitgerecht eingehen, - ein Xxxx oder eine Gruppe trotz Abmahnung wiederholt gegen die im Haus geltenden Regeln verstößt. Dies bedeutet die sofortige Abreise auf Kosten des Veranstalters. - höhere Gewalt, Naturereignisse oder andere nicht zu vertretende Umstände, die die Vertragserfüllung unmöglich machen, auftreten. Es entsteht dabei kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
Rücktritt/Stornierung. Sie können jederzeit vor der Anreise vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Betreiber. Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden. Bei einem Rücktritt entstehen folgende Kosten: • Bis 45 Tage vor der Anreise entstehen Gebühren in Höhe von 20 % des Mietbetrages. • Ab 44 bis 30 Tage vor der Anreise entstehen Gebühren in Höhe von 50 % des Mietbetrages. • Ab 29 bis 14 Tage vor der Anreise entstehen Gebühren in Höhe von 75 % des Mietbetrages. • Ab 13 Tage vor der Anreise, am Tage der Anreise sowie bei Nichtanreise entstehen Gebühren in Höhe von 95 % des Mietbetrages. Bei vorzeitiger Abreise ist der vollständige Buchungsbetrag zu entrichten. Ihnen bleibt es vorbehalten, dem Betreiber nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist als die oben genannten Pauschalen. Die Zahlung aller in dieser Ziffer genannten Gebühren ist so von Ihnen zu begleichen, dass sie innerhalb von 14 Tagen nach Datum der Bestätigung des Rücktritts auf dem Konto des Betreibers gutgeschrieben sind.
Rücktritt/Stornierung. 3.1 Der Xxxx kann jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Beherbergungsbetrieb zurücktreten. Der Rücktritt soll unter Xxxxxx der Vorgangsnummer erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Beherbergungsbetrieb. Dem Xxxx wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 3.2 Tritt der Xxxx von dem geschlossenen Vertrag zurück oder nimmt der Xxxx die gebuchte Unterkunft nicht in Anspruch, kann der Beherbergungsbetrieb den vereinbarten Preis abzüglich der ersparten Aufwendungen und der Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Unterkunft verlangen. 3.3 Die Rechtsprechung hat für die Bemessung ersparter Aufwendungen bei Ferienwohnung einen Prozentsatz von 90 % anerkannt. Die vorgenannte Prozentsatz beziehen sich jeweils auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe. 3.4 Es bleibt dem Xxxx in allen Fällen unbenommen nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden durch seinen Rücktritt entstanden ist, als eine von ihm geforderte Pauschale. In diesem Fall ist der Xxxx zur Bezahlung der geringeren Kosten (oder wenn kein Schaden entstanden ist zu keiner Zahlung) verpflichtet. 3.5 Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung wird dringend empfohlen.
Rücktritt/Stornierung. Stornierungen von vertraglich gebuchten Leistungen, sind vor dem vereinbarten Parkzeitbeginn möglich. Die Stornierung muss unter Angabe Ihrer Auftragsnummer schriftlich oder per Mail an info@deluxe-valet- xxxxxxx.xx erklärt werden um Missverständnisse zu vermeiden. Maßgebend für den Zeitpunkt der Stornierungen ist der Xxxxxxx xxx Xxxxxxxxx xxx Xxxxxx-Xxxxx-Xxxxxxx.