Common use of Rücktritt Clause in Contracts

Rücktritt. Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, können wir vom Vertrag zurücktreten. Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn – weder eine vorsätzliche, – noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin- gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- sen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche- rungsschutz. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- rücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- gender Voraussetzung bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheblichen Umstand, der – weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls, – noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zu Leistungen verpflichtet.

Appears in 10 contracts

Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Hausratversicherung

Rücktritt. Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, können wir vom Vertrag zurücktreten. Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn - weder eine vorsätzliche, - noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin- gungen Bedingungen (z. B. zum Beispiel höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) - auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- sen geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche- rungsschutzVersicherungsschutz. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- rücktretenzurücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- gender folgender Voraussetzung bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheblichen Umstand, der - weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls, - noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zu Leistungen verpflichtetentfällt unsere Leistungspflicht.

Appears in 6 contracts

Samples: Insurance Policy, Insurance Policy, Insurance Policy

Rücktritt. Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, können wir vom Vertrag zurücktreten. Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn weder eine vorsätzliche, noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin- gungen Bedingungen (z. z.B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- sen geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche- rungsschutzVersicherungsschutz. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- rücktretenzurücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- gender folgender Voraussetzung bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheblichen Umstand, der weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls, noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zu Leistungen verpflichtetentfällt unsere Leistungspflicht.

Appears in 5 contracts

Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung, Private Unfallversicherung (Puv) Tarif T18

Rücktritt. Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, können wir vom Vertrag zurücktreten. Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn weder eine vorsätzliche, noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin- gungen Bedingungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- sen geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche- rungsschutzVersicherungsschutz. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- rücktretenzurücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- gender folgender Voraussetzung bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheblichen Umstand, der weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls, noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zu Leistungen verpflichtetentfällt unsere Leistungspflicht.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Unfallversicherung, Insurance Contract, Versicherungsvertrag

Rücktritt. Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, können wir vom Vertrag zurücktreten. Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn – weder eine vorsätzliche, – noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin- gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) - auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- sen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche- rungsschutzVersicherungsschutz. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- rücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- gender Voraussetzung bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen ei- nen gefahrerheblichen Umstand, der – weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls, – noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zu Leistungen verpflichtetentfällt unsere Leistungspflicht.

Appears in 4 contracts

Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Bauchhöhlen Operationen Für Pferde Aufgrund Von Kolik, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Tier Krankenversicherung Premium Plus, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Tier Krankenversicherung

Rücktritt. Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, können wir vom Vertrag zurücktreten. Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn – weder eine vorsätzliche, – noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Auch wenn die Anzeigepflicht nur grob fahrlässig verletzt wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin- gungen Bedingungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter VersicherungsschutzVersicherungs- schutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- sen geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche- rungsschutzVersicherungsschutz. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- rücktretenzurücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- gender Voraussetzung folgender Vorausset- zung bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheblichen Umstand, der – weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls, – noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zu Leistungen verpflichtetentfällt unsere Leistungspflicht. Im Fall des Rücktritts steht uns der Teil des Beitrags zu, der der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragslaufzeit entspricht.

Appears in 4 contracts

Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung, Gruppen Unfallversicherung

Rücktritt. Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, können kön- nen wir vom Vertrag zurücktreten. Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn – weder eine vorsätzliche, – noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin- gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- sen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche- rungsschutz. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- rücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- gender Voraussetzung bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheblichen Umstand, der – weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls, – noch für die Feststellung oder den Umfang unserer un- serer Leistungspflicht ursächlich war. Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zu Leistungen verpflichtetentfällt un- sere Leistungspflicht.

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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung, Unfallversicherung

Rücktritt. Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, können wir vom Vertrag zurücktreten. Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn – weder eine vorsätzliche, – noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegtvor- liegt. Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin- gungen Bedingungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) - auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- sen geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche- rungsschutzVersicherungsschutz. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- rücktretenzurücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- gender folgender Voraussetzung bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheblichen Umstand, der – weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls, – noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zu Leistungen verpflichtetentfällt unsere Leistungspflicht.

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Samples: Tier Operationskostenversicherung, Tier Operationskostenversicherung, Tier Operationskostenversicherung

Rücktritt. Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, können wir vom Vertrag zurücktretenzu- rücktreten. Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn - weder eine vorsätzliche, - noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir trotzdem trotz- dem kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin- gungen Bedingungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter VersicherungsschutzVersicherungs- schutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- sen Um- stände geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche- rungsschutzVersicherungsschutz. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- rücktretenzurücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht Leis- tungspflicht unter fol- gender folgender Voraussetzung bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheblichen Umstand, der - weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls, - noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zu Leistungen verpflichtetentfällt unsere Leistungspflicht.

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Samples: Reiter Unfall Versicherung, Reiter Unfall Versicherung, Reiter Unfall Versicherung

Rücktritt. Wird (1) Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht verletztAnzeigepflicht, so können wir vom Vertrag zurücktreten. Kein Rücktrittsrecht bestehtDies gilt nicht, wenn – weder eine vorsätzlicheSie uns nachweisen, – noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Auch wenn dass die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt wird, ver- letzt worden ist. Bei grob fahrlässiger Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Sie bzw. der Anspruchsberechtigte nachweisen, dass der Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin- gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- sen hätten. - wenn auch zu anderen Bedingungen - geschlossen wor- den wäre. (2) Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche- rungsschutzbesteht kein Versicherungsschutz. Wenn Unsere Leistungspflicht bleibt jedoch be- stehen, wenn wir den Rücktritt erst nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- rücktretenLeistungsfalls erklärt haben und Sie bzw. der Anspruchsberechtigte nachweisen, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- gender Voraussetzung bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich dass die nicht oder nicht richtig angegebenen Gefahrumstände keinen Einfluss auf einen gefahrerheblichen Umstand, der – weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls, – noch für die Feststellung Leistungsfalls oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich warLeistung gehabt haben. Wird Haben Sie oder die versicherte Person die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zu Leistungen zur Leis- tung verpflichtet. (3) Wird die Versicherung durch einen Rücktritt aufgehoben, erlischt sie, ohne dass ein Rückkaufswert anfällt. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Beiträge besteht nicht.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Aufgeschobene Rentenversicherung, Risikolebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung

Rücktritt. Wird Wenn Umstände, die vorvertragliche Anzeigepflicht verletztfür die Übernahme des Ver- sicherungsschutzes Bedeutung haben, von Ihnen oder der Versicherten Person (siehe 9.2.1) nicht oder nicht richtig angegeben worden sind, können wir vom Vertrag zurücktreten. Kein Rücktrittsrecht bestehtDies gilt nicht, wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht weder eine vorsätzliche, – vorsätz- lich noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, worden ist. Bei grob fahrlässiger Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin- gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- sen Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche- rungsschutzbesteht kein Versicherungs- schutz. Wenn Haben wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- rücktretenerklärt, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- gender Voraussetzung Leis- tungspflicht jedoch bestehen: Die Verletzung , wenn der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheblichen Umstand, der – nicht oder nicht richtig angegebene Umstand weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls, – Versicherungs- falls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Wird Haben Sie oder die Versicherte Person die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zu Leistungen verpflichtetzur Leistung ver- pflichtet. Wenn die Versicherung durch Rücktritt aufgeho- ben wird, wird keine Leistung fällig. Die Rückzah- lung der Beiträge können Sie nicht verlangen.

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Samples: Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung, Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung, Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung

Rücktritt. Wird a) Wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht verletztverletzt wird, können wir vom Vertrag zurücktreten. Kein Rücktrittsrecht bestehtDies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass die vorvertragliche Anzeigepflicht weder eine vorsätzliche, – vorsätzlich noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, worden ist. Bei grob fahrlässiger Verletzung der vor- vertraglichen Anzeigepflicht haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin- gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- sen nichtangezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. . b) Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche- rungsschutzbesteht kein Versicherungsschutz. Wenn Haben wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- rücktretenerklärt, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- gender Voraussetzung jedoch bestehen: Die Verletzung , wenn uns nachgewiesen wird, dass der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheblichen Umstand, der – nicht oder nicht richtig angegebene Umstand weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls, – Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Wird Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch auch im vorstehend genannten Fall, wenn die Anzeigepflicht arglistig verletztverletzt worden ist. c) Wenn der Vertrag durch Rücktritt aufgehoben wird, sind wir erlischt die Ver- sicherung, ohne dass ein Rückkaufswert anfällt. Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht zu Leistungen verpflichtetverlangen.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Risiko Lebensversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Berufsunfähigkeits Versicherung

Rücktritt. Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, können wir vom Vertrag zurücktretenzu- rücktreten. Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn weder eine vorsätzliche, noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir trotzdem trotz- dem kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin- gungen Bedingungen (z. z.B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- sen ge- schlossen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche- rungsschutzVersicherungsschutz. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- rücktretenzurücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht Leis- tungspflicht unter fol- gender folgender Voraussetzung bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheblichen Umstand, der weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls, noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zu Leistungen verpflichtetentfällt unsere Leistungspflicht.

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Samples: Unfallversicherungsvertrag, Unfallversicherung

Rücktritt. Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, können wir vom Vertrag zurücktreten. Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn – weder eine vorsätzliche, – noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin- gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- sen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche- rungsschutz. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- rücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- gender Voraussetzung bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheblichen Umstand, der – weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls, – noch für die Feststellung oder den Umfang unserer un- serer Leistungspflicht ursächlich war. Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zu Leistungen verpflichtet.

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Samples: Insurance Agreement, Barmenia Privathaftpflichtversicherung

Rücktritt. Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, können wir vom Vertrag zurücktreten. Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn weder eine vorsätzliche, noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin- gungen Bedingungen (z. z.B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) - auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- sen geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche- rungsschutzVersicherungsschutz. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- rücktretenzurücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht Leistungs- pflicht unter fol- gender folgender Voraussetzung bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheblichen Umstand, der weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls, noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zu Leistungen verpflichtetentfällt unsere Leistungspflicht.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen

Rücktritt. Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, können wir vom Vertrag zurücktreten. Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn - weder eine vorsätzliche, - noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir trotzdem kein RücktrittsrechtRücktritts- recht, wenn wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin- gungen Bedingungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen gefahrer- heblichen Umstände geschlos- sen geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche- rungsschutzVersicherungsschutz. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- rücktretenzurücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- gender folgender Voraussetzung bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheblichen Umstand, der - weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls, - noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zu Leistungen verpflichtetentfällt unsere Leistungspflicht.

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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung

Rücktritt. Wird Wenn Umstände, die vorvertragliche Anzeigepflicht verletztfür die Übernahme des Ver- sicherungsschutzes Bedeutung haben, von Ihnen oder der Versicherten Person (siehe 16.2.1) nicht oder nicht richtig angegeben worden sind, können wir vom Vertrag zurücktreten. Kein Rücktrittsrecht bestehtDies gilt nicht, wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht weder eine vorsätzliche, – vorsätz- lich noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, worden ist. Bei grob fahrlässiger Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin- gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- sen Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche- rungsschutzbesteht kein Versicherungs- schutz. Wenn Haben wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- rücktretenerklärt, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- gender Voraussetzung Leis- tungspflicht jedoch bestehen: Die Verletzung , wenn der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheblichen Umstand, der – nicht oder nicht richtig angegebene Umstand weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls, – Versicherungs- falls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Wird Haben Sie oder die Versicherte Person die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zu Leistungen verpflichtetzur Leistung ver- pflichtet. Wenn die Versicherung durch Rücktritt aufgeho- ben wird, wird keine Leistung fällig. Die Rückzah- lung der Beiträge können Sie nicht verlangen.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Berufsunfähigkeitsversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Rücktritt. Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, können wir vom Vertrag zurücktreten. Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn weder eine vorsätzliche, noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin- gungen Bedingungen (z. B. höherer Beitrag Prämie oder eingeschränkter eingeschränktem Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis Kennt- nis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- sen geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche- rungsschutzVersicherungsschutz. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- rücktretenzurücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- gender folgender Voraussetzung bestehenbeste- hen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheblichen Umstand, der weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls, – Versicherungsfalls • noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zu Leistungen verpflichtetentfällt unsere Leistungspflicht.

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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung

Rücktritt. Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, können wir vom Vertrag zurücktreten. Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn weder eine vorsätzliche, noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin- gungen Bedingungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) - auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- sen geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche- rungsschutzVersicherungsschutz. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- rücktretenzurücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- gender folgender Voraussetzung bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheblichen Umstand, der weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls, noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zu Leistungen verpflichtetentfällt unsere Leistungspflicht.

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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung

Rücktritt. Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, können wir vom Vertrag zurücktreten. Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn – weder eine vorsätzliche, vorsätzliche – noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir trotzdem kein RücktrittsrechtRücktritts- recht, wenn wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin- gungen Bedingungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen gefahr- erheblichen Umstände geschlos- sen geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche- rungsschutzVersi- cherungsschutz. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- rücktretenzurücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- gender folgender Voraussetzung bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheblichen Umstand, der weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls, – Versicherungsfalls noch für die Feststellung Feststel- lung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zu Leistungen verpflichtetent- fällt unsere Leistungspflicht.

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Samples: Allgemeine Unfall Versicherungsbedingungen, Unfallversicherung

Rücktritt. Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, können wir vom Vertrag zurücktreten. Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn – weder eine vorsätzliche, – noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin- gungen Be- dingungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter eingeschränk- ter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- sen ge- schlossen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche- rungsschutz. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- rücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- gender Voraussetzung bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheblichen Umstand, der – weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls, – noch für die Feststellung oder den Umfang unserer un- serer Leistungspflicht ursächlich war. Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zu Leistungen verpflichtet.

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Samples: Barmenia Haftpflichtversicherung Für Gewerbliche Bauherren, Privathaftpflichtversicherung

Rücktritt. Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, können wir vom Vertrag zurücktreten. Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn weder eine vorsätzliche, noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben ha- ben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin- gungen Bedingungen (z. z.B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis Kennt- nis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- sen ge- schlossen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche- rungsschutzVersicherungsschutz. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- rücktretenzurücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- gender folgender Voraussetzung bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheblichen ge- fahrerheblichen Umstand, der weder für den Eintritt oder die Feststellung des VersicherungsfallsVersiche- rungsfalls, noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht Leis- tungspflicht ursächlich war. Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zu Leistungen verpflichtetentfällt unsere Leis- tungspflicht.

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Samples: Unfallversicherung, Unfallversicherung

Rücktritt. Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, können wir vom Vertrag zurücktreten. Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn – weder eine vorsätzliche, – noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag Ver- trag – möglicherweise zu anderen Bedin- gungen Bedingungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- sen geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche- rungsschutzVersicherungsschutz. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- rücktretenzurücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- gender folgender Voraussetzung bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheblichen Umstand, der – weder für den Eintritt oder die Feststellung des VersicherungsfallsVersiche- rungsfalls, – noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht Leis- tungspflicht ursächlich war. Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zu Leistungen verpflichtetentfällt unsere Leis- tungspflicht.

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Samples: Unfallversicherung

Rücktritt. Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, können wir vom Vertrag zurücktreten. Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn - weder eine vorsätzliche, - noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin- gungen Bedingungen (z. z.B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- sen geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche- rungsschutzVersicherungsschutz. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- rücktretenzurücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- gender folgender Voraussetzung bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheblichen Umstand, der - weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls, - noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zu Leistungen verpflichtetentfällt unsere Leistungspflicht.

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Samples: Vereinsunfallversicherung

Rücktritt. Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, können kön- nen wir vom Vertrag zurücktreten. Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn weder eine vorsätzliche, noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung Anzeigepflichtverlet- zung vorliegt. Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin- gungen (z. B. höherer Beitrag höhere Prämie oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- sen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche- rungsschutz. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- rücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- gender Voraussetzung bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheblichen Umstand, der weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls, noch für die Feststellung oder den Umfang unserer unse- rer Leistungspflicht ursächlich war. Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zu Leistungen verpflichtetentfällt un- sere Leistungspflicht. Im Fall des Rücktritts steht uns der Teil der Prämie zu, der der bis zum Wirksamwerden der Rücktritts- erklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.

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Samples: Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen (Aub 2017) Komfortschutz

Rücktritt. Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, können wir vom Vertrag zurücktreten. Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn weder eine vorsätzliche, noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin- gungen Bedingungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten angezeigten, gefahrerheblichen Umstände geschlos- sen geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie auch für die Vergangenheit keinen Versiche- rungsschutzVersicherungsschutz. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- rücktretenzurücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht sind wir unter fol- gender folgender Voraussetzung bestehenzur Leistung verpflichtet: Die Sie weisen uns nach, dass die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheblichen UmstandUmstand bezieht, der weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls, noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zu Leistungen verpflichtetin jedem Fall leistungsfrei. Uns steht der Teil Ihres Beitrags zu, der der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragslaufzeit entspricht.

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Samples: Haftpflichtversicherung

Rücktritt. Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, können wir vom Vertrag zurücktretenzurücktre- ten. Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn weder eine vorsätzliche, noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin- gungen (z. z.B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten ange- zeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- sen geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche- rungsschutzVersicherungsschutz. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- rücktretenzurücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht Leis- tungspflicht unter fol- gender folgender Voraussetzung bestehen: Die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheblichen gefahr- erheblichen Umstand, der weder für auf den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls, – Versicherungsfalls • noch für die Feststellung oder den Umfang unserer der Leistungspflicht ursächlich war. Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zu Leistungen verpflichtetentfällt unsere Leistungspflicht vollstän- dig.

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Samples: Unfall Existenz Versicherung

Rücktritt. Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, können kön- nen wir vom Vertrag zurücktreten. Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn > weder eine vorsätzliche, > noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin- gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- sen geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche- rungsschutzVersicherungs- schutz. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- rücktretenzurück- treten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- gender folgender Voraussetzung bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen ei- nen gefahrerheblichen Umstand, der > weder für den Eintritt oder die Feststellung des VersicherungsfallsVersi- cherungsfalls, > noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zu Leistungen verpflichtetentfällt unse- re Leistungspflicht.

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Samples: VPV Vital / VPV Vital Junior Conditions and Consumer Information

Rücktritt. Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, können wir vom Vertrag zurücktreten. Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn weder eine vorsätzliche, noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin- gungen Bedingungen (z. z.B. höherer Beitrag oder eingeschränkter VersicherungsschutzVersiche- rungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- sen geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche- rungsschutzVersicherungs- schutz. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- rücktretenzurücktre- ten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- gender Voraussetzung folgender Vo- raussetzung bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheblichen Umstand, der weder für den Eintritt oder die Feststellung des VersicherungsfallsVer- sicherungsfalls, noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zu Leistungen verpflichtetentfällt unsere Leistungspflicht.

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Samples: Tierhalterhaftpflichtversicherung Für Hunde / Reittiere

Rücktritt. Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, können kön- nen wir vom Vertrag Versicherungsvertrag zurücktreten. Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn - weder eine vorsätzliche, - noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin- gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- sen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche- rungsschutz. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- rücktretenzurücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- gender folgender Voraussetzung bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheblichen Umstand, der - weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls, - noch für die Feststellung oder den Umfang unserer unse- rer Leistungspflicht ursächlich war. Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zu Leistungen verpflichtetentfällt unsere Leistungspflicht.

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Samples: Sparkassen (Un )Glücksraben Schutz

Rücktritt. Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, können kön- nen wir vom Vertrag zurücktreten. Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn – weder eine vorsätzliche, – noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin- gungen Bedingun- gen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter VersicherungsschutzVersi- cherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten ange- zeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- sen hättengeschlossen hät- ten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche- rungsschutzVersicherungs- schutz. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- rücktretenzurück- treten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- gender folgender Voraussetzung bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen ei- nen gefahrerheblichen Umstand, der – weder für den Eintritt oder die Feststellung des VersicherungsfallsVer- sicherungsfalls, – noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zu Leistungen verpflichtetentfällt unsere Leistungspflicht.

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Samples: Unfallversicherung

Rücktritt. Wird (1) Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht verletztAnzeigepflicht, so können wir vom Vertrag zurücktreten. Kein Rücktrittsrecht bestehtDies gilt nicht, wenn – weder eine vorsätzlicheSie uns nachweisen, – noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Auch wenn dass die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt wird, ver- letzt worden ist. Bei grob fahrlässiger Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Sie bzw. der Anspruchberechtigte nachweisen, dass der Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin- gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- sen hätten. - wenn auch zu anderen Bedingungen - geschlossen wor- den wäre. (2) Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche- rungsschutzbesteht kein Versicherungsschutz. Wenn Unsere Leistungspflicht bleibt jedoch be- stehen, wenn wir den Rücktritt erst nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- rücktretenLeistungsfalls erklärt haben und Sie bzw. der Anspruchberechtigte nachweisen, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- gender Voraussetzung bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich dass die nicht oder nicht richtig angegebenen Gefahrumstände keinen Einfluss auf einen gefahrerheblichen Umstand, der – weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls, – noch für die Feststellung Leistungsfalls oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich warLeistung gehabt haben. Wird Haben Sie oder die versicherte Person die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zu Leistungen zur Leis- tung verpflichtet. (3) Wird die Versicherung durch einen Rücktritt aufgehoben, erlischt sie, ohne dass ein Rückkaufswert anfällt. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Beiträge besteht nicht.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen

Rücktritt. Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, können wir vom Vertrag zurücktreten. Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn weder eine vorsätzliche, noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin- gungen Bedingungen (z. z.B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- sen geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche- rungsschutzVersicherungsschutz. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- rücktretenzurücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht Leistungs- pflicht unter fol- gender folgender Voraussetzung bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheblichen Umstand, der weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls, noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zu Leistungen verpflichtetentfällt unsere Leistungspflicht.

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Samples: Unfallversicherung

Rücktritt. Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, können wir vom Vertrag zurücktreten. Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn – weder eine vorsätzliche, – noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin- gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- sen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche- rungsschutz. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- rücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- gender Voraussetzung bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen ei- nen gefahrerheblichen Umstand, der – weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls, – noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zu Leistungen verpflichtet.

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Samples: Barmenia Fahrrad /E Bike Versicherung

Rücktritt. Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, können wir vom Vertrag zurücktreten. Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn weder eine vorsätzliche, noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin- gungen Beding- ungen (z. z.B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- sen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche- rungsschutzVersicherungs- schutz. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- rücktretenzurücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- gender folgender Voraussetzung bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheblichen Umstand, der weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls, noch für die Feststellung oder den Umfang unserer un- serer Leistungspflicht ursächlich war. Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zu Leistungen verpflichtetentfällt unsere Leistungspflicht.

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Samples: Unfallversicherung

Rücktritt. Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, können wir vom Vertrag zurücktreten. Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn weder eine vorsätzliche, noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin- gungen Bedingungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter VersicherungsschutzVersicherungs- schutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen gefahr- erheblichen Umstände geschlos- sen geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche- rungsschutzVersicherungs- schutz. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- rücktretenzurücktre- ten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- gender folgender Voraussetzung bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheblichen Umstand, der weder für den Eintritt oder die Feststellung des VersicherungsfallsVersi- cherungsfalls, noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zu Leistungen verpflichtetentfällt unsere Leistungspflicht.

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Samples: Unfallversicherung

Rücktritt. Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, können wir vom Vertrag zurücktreten. Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn weder eine vorsätzliche, noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin- gungen Bedingungen (z. z.B. höherer Beitrag oder eingeschränkter VersicherungsschutzVersicherungs­ schutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen gefah- rerheblichen Umstände geschlos- sen geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche- rungsschutzVersicherungs- schutz. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- rücktretenzurücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- gender Voraussetzung folgender Vorausset- zung bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheblichen Umstand, der weder für den Eintritt oder die Feststellung des VersicherungsfallsVer- sicherungsfalls, noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zu Leistungen verpflichtetentfällt unsere Leistungspflicht.

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Samples: Unfallversicherung

Rücktritt. Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, können wir vom Vertrag zurücktreten. Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn weder eine vorsätzliche, – vorsätzliche noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben ha­ ben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin- gungen Bedingungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter einge­ schränkter Versicherungsschutz) - auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- sen geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche- rungsschutzVersicherungsschutz. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- rücktretenzurücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- gender folgender Voraussetzung bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheblichen ge­ fahrerheblichen Umstand, der weder für den Eintritt oder die Feststellung des VersicherungsfallsVersiche­ rungsfalls, noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht Leis­ tungspflicht ursächlich war. Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zu Leistungen verpflichtetentfällt unsere Leis­ tungspflicht.

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Samples: Allgemeine Unfallversicherungs Bedingungen

Rücktritt. Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, können wir vom Vertrag zurücktreten. Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn weder eine vorsätzliche, noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir trotzdem kein RücktrittsrechtRücktritts- recht, wenn wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin- gungen Bedingungen (z. z.B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen gefahrer- heblichen Umstände geschlos- sen geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche- rungsschutzVersicherungsschutz. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- rücktretenzurücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- gender folgender Voraussetzung bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheblichen Umstand, der weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls, noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zu Leistungen verpflichtetentfällt unsere Leistungspflicht.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Unfallversicherung Mit Garantierter Beitragsrückzahlung

Rücktritt. Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, können wir vom Vertrag zurücktreten. Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn weder eine vorsätzliche, noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag – möglicherweise - mögli- cherweise zu anderen Bedin- gungen Bedingungen (z. z.B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- sen geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche- rungsschutzVersicherungsschutz. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- rücktretenzurücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- gender folgender Voraussetzung bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheblichen Umstand, der weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls, noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zu Leistungen verpflichtetentfällt unsere Leistungspflicht.

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Samples: Unfallversicherung

Rücktritt. Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, können wir vom Vertrag zurücktreten. Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn – weder eine vorsätzliche, vorsätzliche – noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin- gungen Bedingungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- sen geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche- rungsschutzVersicherungsschutz. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- rücktretenzurücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- gender folgender Voraussetzung bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheblichen gefahr- erheblichen Umstand, der – weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls, Versiche- rungsfalls – noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht Leis- tungspflicht ursächlich war. Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zu Leistungen verpflichtetentfällt unsere Leis- tungspflicht.

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Samples: Unfallversicherung Gleichgewicht

Rücktritt. Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, können wir vom Vertrag zurücktreten. Kein Rücktrittsrecht bestehtWir haben kein Rücktrittsrecht, wenn weder eine vorsätzliche, noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Auch wenn Sie die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wirdverletzen, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin- gungen Bedingungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen gefahrerheb- lichen Umstände geschlos- sen geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche- rungsschutzVersicherungsschutz. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- rücktretenzurücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- gender folgender Voraussetzung bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheblichen Umstand, der weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls, noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Wird Verletzen Sie die Anzeigepflicht arglistig verletztarglistig, sind wir nicht zu Leistungen verpflichtetentfällt unsere Leistungspflicht.

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Samples: Tier Krankenversicherung Premium

Rücktritt. Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, können wir vom Vertrag zurücktretenzurück- treten. Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn – weder eine vorsätzliche, – noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin- gungen Bedingungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- sen geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche- rungsschutzVersicherungsschutz. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- rücktretenzurücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- gender folgender Voraussetzung bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheblichen Umstand, der – weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls, – noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zu Leistungen verpflichtetentfällt unsere Leistungspflicht.

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Samples: Unfall Versicherung

Rücktritt. Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, können wir vom Vertrag zurücktreten. Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn - weder eine vorsätzliche, - noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin- gungen Bedingungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- sen geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche- rungsschutzVersicherungsschutz. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- rücktretenzurücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- gender folgender Voraussetzung bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheblichen Umstand, der - weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls, - noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zu Leistungen verpflichtetentfällt unsere Leistungspflicht.

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Samples: Unfallversicherung

Rücktritt. Wird Haben Sie oder die vorvertragliche Anzeigepflicht verletztversicherte Person Umstände, die für die Übernahme des Versicherungsschutzes Bedeutung haben (vgl. vorstehenden Absatz), nicht oder nicht richtig angegeben, können wir vom Vertrag zurücktreten. Kein Rücktrittsrecht bestehtDies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass die vorvertragliche Anzeigepflicht weder eine vorsätzliche, – vorsätzlich noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, wurde. Bei grob fahrlässiger Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn uns nachgewiesen wird, dass wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin- gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- sen Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche- rungsschutzbesteht kein Versicherungsschutz. Wenn Haben wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- rücktretenVersicherungsfalles erklärt, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- gender Voraussetzung jedoch bestehen: Die Verletzung , wenn uns nachgewiesen wird, dass der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheblichen Umstand, der – nicht oder nicht richtig angegebene Umstand weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls, – Versiche­ rungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Wird Haben Sie oder die versicherte Person die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir – unabhängig vom Bestehen eines Ursachenzusammenhangs – zur Leistung nicht zu Leistungen verpflichtet. Wird der Vertrag durch Rücktritt aufgehoben, erlischt der Vertrag ohne dass eine Lei­ stung fällig wird. Eine Erstattung der gezahlten Beiträge können Sie nicht verlangen.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Rücktritt. Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, können wir vom Vertrag zurücktreten. Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn - weder eine vorsätzliche, - noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin- gungen Bedingungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- sen geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche- rungsschutzVersicherungsschutz. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- rücktretenzurücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- gender folgender Voraussetzung bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheblichen Umstand, der - weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls, - noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zu Leistungen verpflichtetentfällt unsere Leistungspflicht.

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Samples: Allgemeine Unfallversicherungs Bedingungen (Aub)

Rücktritt. Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, können wir vom Vertrag zurücktreten. Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn weder eine vorsätzliche, noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin- gungen Bedingungen (z. z.B. höherer Beitrag oder eingeschränkter VersicherungsschutzVersicherungs- schutz) - auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen gefahr- erheblichen Umstände geschlos- sen geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche- rungsschutzVersicherungs- schutz. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- rücktretenzurücktre- ten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- gender Voraussetzung folgender Voraus- setzung bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheblichen Umstand, der weder für den Eintritt oder die Feststellung des VersicherungsfallsVersi- cherungsfalls, noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zu Leistungen verpflichtetentfällt unsere Leistungspflicht.

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Samples: Unfallversicherung

Rücktritt. Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, können kön- nen wir vom Vertrag zurücktreten. Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn weder eine vorsätzliche, noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung Anzeigepflichtverlet- zung vorliegt. Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt ver- letzt wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin- gungen Bedingungen (z. B. höherer Beitrag höhere Prämie oder eingeschränkter einge- schränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis Kennt- nis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- sen geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche- rungsschutz. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- rücktretenzurücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- gender folgender Voraussetzung bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheblichen Umstand, der weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls, noch für die Feststellung oder den Umfang unserer unse- rer Leistungspflicht ursächlich war. Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zu Leistungen verpflichtetentfällt unsere Leistungspflicht. Im Fall des Rücktritts steht uns der Teil der Prämie zu, der der bis zum Wirksamwerden der Rücktritts- erklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.

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Samples: Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen (Aub 2017) Basisschutz

Rücktritt. Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, können kön- nen wir vom Vertrag zurücktreten. Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn – weder eine vorsätzliche, – noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin- gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- sen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche- rungsschutz. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- rücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- gender Voraussetzung bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheblichen Umstand, der – weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls, – noch für die Feststellung oder den Umfang unserer un- serer Leistungspflicht ursächlich war. Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zu Leistungen verpflichtetentfällt unsere Leistungspflicht.

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Samples: Unfallversicherung

Rücktritt. Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, können kön- nen wir vom Vertrag zurücktreten. Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn > weder eine vorsätzliche, > noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin- gungen (z. z.B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- sen geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche- rungsschutzVersicherungs- schutz. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- rücktretenzurück- treten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- gender folgender Voraussetzung bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen ei- nen gefahrerheblichen Umstand, der > weder für den Eintritt oder die Feststellung des VersicherungsfallsVersi- cherungsfalls, > noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zu Leistungen verpflichtetentfällt unse- re Leistungspflicht.

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Samples: Unfallversicherung

Rücktritt. Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, können kön- nen wir vom Vertrag zurücktreten. Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn – weder eine vorsätzliche, – noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin- gungen (z. z.B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- sen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie hast Du keinen Versiche- rungsschutzVersicherungs- schutz. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- rücktretenzurück- treten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- gender folgender Voraussetzung bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen ei- nen gefahrerheblichen Umstand, der – weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls, – noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zu Leistungen verpflichtetentfällt un- sere Leistungspflicht.

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Samples: Allgemeine Unfall Versicherungsbedingungen

Rücktritt. Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, können wir vom Vertrag zurücktreten. Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn weder eine vorsätzliche, noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag Ver- trag – möglicherweise zu anderen Bedin- gungen Bedingungen (z. B. höherer hö­ herer Beitrag oder eingeschränkter VersicherungsschutzVersicherungs­ schutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen gefah- rerheblichen Umstände geschlos- sen geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche- rungsschutzVersicherungs- schutz. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- rücktretenzurücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- gender Voraussetzung folgender Vorausset- zung bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheblichen Umstand, der weder für den Eintritt oder die Feststellung des VersicherungsfallsVersiche- rungsfalls, noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zu Leistungen verpflichtetentfällt unsere Leistungspflicht.

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Samples: Unfallversicherung

Rücktritt. Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, können wir vom Vertrag zurücktreten. Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn – weder eine vorsätzliche, – noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin- gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- sen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche- rungsschutz. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- rücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- gender Voraussetzung bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen ei- nen gefahrerheblichen Umstand, der – weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls, – noch für die Feststellung oder den Umfang unserer un- serer Leistungspflicht ursächlich war. Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zu Leistungen verpflichtet.

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Samples: Privathaftpflichtversicherung

Rücktritt. Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletztver- letzt, können wir vom Vertrag zurücktreten. Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn – weder eine vorsätzliche, vorsätzliche – noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig fahrläs- sig verletzt wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag – möglicherweise mög- licherweise zu anderen Bedin- gungen Bedingungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter VersicherungsschutzVersi- cherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- sen geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche- rungsschutzVersi- cherungsschutz. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- rücktretenzurücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol- gender folgender Voraussetzung bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheblichen Umstand, der – weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls, Versicherungsfalls – noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zu Leistungen verpflichtetent- fällt unsere Leistungspflicht.

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Samples: Unfallversicherung Und Haftpflichtversicherung

Rücktritt. Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, können wir vom Vertrag zurücktretenzurück- treten. Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn weder eine vorsätzliche, noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin- gungen (z. z.B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos- sen geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche- rungsschutzVersicherungsschutz. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu- rücktretenzurücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht Leis- tungspflicht unter fol- gender folgender Voraussetzung bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheblichen UmstandUm- stand, der weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls, noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zu Leistungen verpflichtetentfällt unsere Leistungspflicht.

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Samples: Unfallversicherung