Rücktrittsvorbehalt. 5.1. TIS ist berechtigt, sich vom Vertrag durch Rücktritt oder Kündigung zu lösen, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist; soweit Dauerschuldverhältnisse betroffen sind, ist TIS zur ordentlichen Kündigung auch ohne sachliche Rechtfertigung berechtigt. Unberührt bleibt ebenfalls das Recht zur außerordentlichen Kündigung.
Rücktrittsvorbehalt. 5.1 Deutsche Glasfaser ist berechtigt, sich vom Vertrag oder von Teilen ihrer Leistungs- pflicht durch Rücktritt zu lösen, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist.
Rücktrittsvorbehalt a) Der Käufer kann durch Erklärung in Textform, die dem Verkäufer zugehen muss, vom Vertrag nach billigem Ermessen zurücktreten, wenn sich für ihn nach Ziffern 2., 3. und 4. eine Preiserhöhung ergibt, die zwischen Zustandekommen des Vertrages und Lieferung unter Beachtung von Ziffer 1., den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten in denselben Zeitraum erheblich übersteigt. Dies ist dann der Fall, wenn die Preiserhöhung nach Ziffern 2., 3. und 4. zwischen Zustandekommen des Vertrages und Lieferung unter Beachtung von Ziffer 1. die Erhöhung des künftig vom Statistischen Bundesamtamtlich festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland (auf der Basis 2005 = 100) zwischen Zustandekommen des Vertrages und Lieferung unter Beachtung von Ziffer 1. gegenüber dem für den Monat des Zustandekommen des Vertrages veröffentlichten Index um mehr als 5 Prozent übersteigt. Hierauf wird der Käufer durch den Verkäufer mit der Mitteilung der Preisanpassung in Textform hingewiesen. Im Falle des Rücktritts wird die Preisanpassung gegenüber dem Käufer nicht wirksam.
Rücktrittsvorbehalt. 5.1. pure media ist berechtigt, sich vom Vertrag durch Rücktritt oder Kündigung zu lösen, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist; soweit Dauer- schuldverhältnisse betroffen sind, ist pure media zur ordentlichen Kündigung auch ohne sachliche Rechtfertigung berechtigt. Unberührt bleibt ebenfalls das Recht zur außerordentlichen Kündigung.
Rücktrittsvorbehalt. 9.1 Der Lieferant ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn über die Vermögensverhältnisse des Bestellers im Nachhinein ungünstige Umstände bekannt werden, wie insbesondere Zahlungsverzug i.H.v. 25 % der fälligen Verbindlichkeiten bezüglich Forderung des Lieferanten, Zahlungseinstellung, überwiegend fruchtlose Zwangsvollstreckungsmaßnahme, Protest eines vom Besteller einzulösenden Schecks oder Wechsels oder wenn der Besteller über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.
Rücktrittsvorbehalt. 6.1. Xxxxxxx ist berechtigt, sich vom Vertrag durch Rücktritt oder Kündigung zu lösen, wenn dies sachlich gerechtfertigt ist; soweit Dauerschuldverhältnisse betroffen sind, ist Xxxxxxx zur ordentlichen Kündigung auch ohne sachliche Rechtfertigung berechtigt. Unberührt bleibt ebenfalls das Recht zur außerordentlichen Kündigung.
Rücktrittsvorbehalt. Bei Naturkatastrophen, Unruhen, behördlichen Massnahmen, Arbeitsausständen (Warnstreiks, Streiks und Aussperrungen), Betriebsstörungen sowie Betriebseinschränkungen und ähnlichen Umständen, welche eine Verringerung des Verbrauchs des Bestellers oder seiner Abnehmer zur Folge haben oder den Besteller am Abtransport oder an der Übernahme der bestellten Ware hindern, ist der Besteller für ihre Dauer und im Umfang ihrer Wirkung von seiner Abnahmeverpflichtung befreit oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Verhinderung des Abtransportes oder der Übernahme hat der Lieferant auf Wunsch des Bestellers die Ware auf Kosten und Gefahr des Lieferanten ordnungsgemäss zu lagern. Ansprüche des Lieferanten auf Gegenleistung sowie Schadenersatz sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
Rücktrittsvorbehalt. Wir haben das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn seine Erfüllung ohne unser Verschulden auf technische Schwierigkeiten oder höhere Gewalt stößt, die unüberwindbar sind oder deren Überwindung einen im Vergleich zum Wert der von uns zu erbringenden Leistung unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern würde. Dies gilt insbesondere für Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Verknappung oder abnorme Verteuerung von Rohstoffen, Transportmitteln oder Arbeitskräften. Darüber hinaus behalten wir uns vor, von einem Vertrag zurückzutreten, sofern die bestellte Ware uns ohne unser Verschulden durch den eigenen Lieferanten nicht richtig oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt wird. Wir werden den Besteller unverzüglich informieren, wenn ein solches Ereignis eingetreten ist, und ihm eine bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten.
Rücktrittsvorbehalt. 12.1 Jede Vertragspartei kann bis zur Eintragung der Ausgliederung in das Handelsregister des Sitzes der Übertragenden Gesellschaft durch schriftliche Erklärung mit sofortiger Wirkung von dem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag zurücktreten, wenn die Ausgliederung nicht bis zum Ablauf des 31. August 2024 in das Handelsregister der Übertragenden Gesellschaft eingetragen wurde.
Rücktrittsvorbehalt. Sind die Leistungsstörungen der in Ziff. 3.4 bezeichneten Art nicht nur vorübergehender Natur, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Als Leistungsstörungen nicht nur vorübergehender Natur gelten insbesondere, aber nicht ausschließlich, solche, die länger als 5 Wochen andauern oder voraussichtlich länger als 5 Wochen andauern werden. Das Rücktrittsrecht besteht auch in den Fällen der innerhalb der oben genannten Fristen nicht erfolgten bzw. nicht zu erwartenden Selbstbelieferung.