Rückwärtsdeckung. 3.12.1 Abweichend von Ziffer 1.12.4 - wird Versicherungsschutz für Schäden gemäß Ziffer 3.6 für vor Beginn dieses Vertrages eingetretene Versicherungsfälle gewährt, für die der unmittelbare Vorversicherer ausschließlich aufgrund einer im Vorvertrag enthaltenen Nachhaftungsfrist analog Ziffer 3.11.1 dieser Bedingungen keinen Versicherungsschutz zu gewähren hat. 3.12.2 Versicherungsschutz wird nur unter folgenden Voraussetzungen gewährt: 1 Der Versicherungsschutz bezieht sich nur auf Versicherungsfälle, die dem Versicherungsnehmer bei Beginn dieses Vertrages nicht bekannt waren noch bekannt sein mussten. 2 Versicherungsschutz wird entsprechend dem Versicherungsumfang des Vorvertrages gewährt. Geht der Versicherungsumfang des Vorvertrages über den des vorliegenden Vertrages hinaus, wird der Versicherungsschutz entsprechend dem Versicherungsumfang des vorliegenden Vertrages gewährt. 3 Für derartige Versicherungsfälle findet die Selbstbeteiligung des Vorvertrages, mindestens jedoch die Selbstbeteiligung nach der Leistungsübersicht zu den Ziffern 3.6 Anwendung. 4 Für derartige Versicherungsfälle steht höchstens die zu diesem Vertrag vereinbarte Ersatzleistung für Schäden nach der Leistungsübersicht zu den Ziffern 3.6 zur Verfügung. 5 Sofern die Versicherungssumme des Vorvertrages niedriger war, gilt die Versicherungssumme des Vorvertrages. 6 Für alle derartigen Versicherungsfälle gilt unabhängig von ihrem tatsächlichen Eintritt das erste Versicherungsjahr des vorliegenden Vertrages als Eintrittsjahr. 7 Die Kopie der Police des unmittelbaren Vorversicherers gilt als Bestandteil dieses Vertrages.
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Samples: Haftpflicht Police, Haftpflicht Police
Rückwärtsdeckung. 3.12.1 Abweichend von Ziffer 1.12.4 - und teilweise abweichend von Ziffern 4.1.4 und 4.1.6 Nr. 3 wird Versicherungsschutz für Schäden gemäß Ziffer 3.6 gewährt für vor Beginn dieses Vertrages eingetretene Versicherungsfälle gewährtVersicherungsfälle, für die der unmittelbare Vorversicherer ausschließlich aufgrund einer im Vorvertrag enthaltenen Nachhaftungsfrist analog Ziffer 3.11.1 dieser Bedingungen 4.1.9 dieses Vertrages keinen Versicherungsschutz zu gewähren hat.
3.12.2 . Versicherungsschutz wird nur unter folgenden Voraussetzungen gewährt:
1 Der Versicherungsschutz bezieht sich nur auf Versicherungsfälle, die dem Versicherungsnehmer bei Beginn dieses Vertrages nicht bekannt waren noch bekannt sein musstenwaren.
2 Versicherungsschutz wird entsprechend dem Versicherungsumfang des Vorvertrages gewährt. Geht der Versicherungsumfang des Vorvertrages über den des vorliegenden Vertrages hinaus, wird der Versicherungsschutz entsprechend dem Versicherungsumfang des vorliegenden Vertrages gewährt.
3 Für derartige Versicherungsfälle findet die Selbstbeteiligung des Vorvertrages, mindestens jedoch die Selbstbeteiligung nach der Leistungsübersicht zu den Ziffern 3.6 diesem Vertrag Anwendung.
4 Für derartige Versicherungsfälle steht höchstens die zu diesem Vertrag vereinbarte Ersatzleistung für Schäden nach Versicherungsschutz besteht in Höhe der Leistungsübersicht zu den Ziffern 3.6 zur Verfügungvertraglichen vereinbarten Versicherungssumme(n), maximal jedoch in Höhe der Versicherungssumme des Vorvertrags.
5 Sofern die Versicherungssumme des Vorvertrages niedriger war, gilt die Versicherungssumme des Vorvertrages.
6 Für alle derartigen Versicherungsfälle gilt unabhängig von ihrem tatsächlichen Eintritt das erste Versicherungsjahr des vorliegenden Vertrages als Eintrittsjahr.
7 6 Die Kopie der Police des unmittelbaren Vorversicherers gilt insoweit als Bestandteil dieses Vertrages.
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Samples: Haftpflicht Police, Haftpflicht Police
Rückwärtsdeckung. 3.12.1 Abweichend von Ziffer 1.12.4 - 1.1 AHB, 6.4 und 6.6.3 wird Versicherungsschutz für Schäden gemäß Ziffer 3.6 gewährt für vor Beginn dieses Vertrages Vertrags eingetretene Versicherungsfälle gewährtVersicherungsfälle, für die der unmittelbare Vorversicherer ausschließlich aufgrund einer im Vorvertrag enthaltenen Nachhaftungsfrist analog Ziffer 3.11.1 dieser Bedingungen 6.8 dieses Vertrags keinen Versicherungsschutz zu gewähren hat.
3.12.2 . Versicherungsschutz wird nur unter folgenden Voraussetzungen gewährt:
1 : ‒ Der Versicherungsschutz bezieht sich nur auf Versicherungsfälle, die dem Versicherungsnehmer bei Beginn dieses Vertrages Vertrags nicht bekannt waren noch bekannt sein mussten.
2 waren. ‒ Versicherungsschutz wird entsprechend dem Versicherungsumfang des Vorvertrages Vorvertrags gewährt. Geht der Versicherungsumfang des Vorvertrages Vorvertrags über den des vorliegenden Vertrages Vertrags hinaus, wird der Versicherungsschutz entsprechend dem Versicherungsumfang des vorliegenden Vertrages Vertrags gewährt.
3 . ‒ Für derartige Versicherungsfälle findet gilt die Selbstbeteiligung des VorvertragesVorvertrags, mindestens jedoch die Selbstbeteiligung nach in Höhe des Betrags gemäß der Leistungsübersicht zu den Ziffern 3.6 Anwendung.
4 Für derartige Versicherungsfälle steht höchstens die zu diesem Vertrag vereinbarte 6.7. ‒ Ersatzleistung für Schäden nach der Leistungsübersicht zu den Ziffern 3.6 zur Verfügung.
5 siehe Leistungsübersicht. Sofern die Versicherungssumme des Vorvertrages Vorvertrags niedriger warwar als die Ersatzleistung in der Leistungsübersicht, gilt die Versicherungssumme des Vorvertrages.
6 Vorvertrags. ‒ Für alle derartigen Versicherungsfälle gilt unabhängig von ihrem tatsächlichen Eintritt das erste Versicherungsjahr des vorliegenden Vertrages Vertrags als Eintrittsjahr.
7 . Die Kopie der Police des Vertrags des unmittelbaren Vorversicherers gilt insoweit als Bestandteil dieses VertragesVertrags.
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Samples: Versicherungsbedingungen Zur Haftpflichtversicherung
Rückwärtsdeckung. 3.12.1 Abweichend von Ziffer 1.12.4 - 1.1 AHB wird Versicherungsschutz für Schäden gemäß Ziffer 3.6 gewährt für vor Beginn dieses Vertrages Vertrags eingetretene Versicherungsfälle gewährtVersicherungsfälle, für die der unmittelbare Vorversicherer ausschließlich aufgrund einer im Vorvertrag enthaltenen Nachhaftungsfrist analog Ziffer 3.11.1 dieser Bedingungen 3.6, 1. der vereinbarten Police dieses Vertrags keinen Versicherungsschutz zu gewähren hat.
3.12.2 . Versicherungsschutz wird nur unter folgenden Voraussetzungen gewährt:
1 Der Versicherungsschutz bezieht sich nur auf Versicherungsfälle, die dem Versicherungsnehmer bei Beginn dieses Vertrages Vertrags nicht bekannt waren noch bekannt sein mussten.
2 Versicherungsschutz wird entsprechend dem Versicherungsumfang des Vorvertrages Vorvertrags gewährt. Geht der Versicherungsumfang des Vorvertrages Vorvertrags über den des vorliegenden Vertrages Vertrags hinaus, wird der Versicherungsschutz entsprechend dem Versicherungsumfang des vorliegenden Vertrages Vertrags gewährt.
3 Für derartige Versicherungsfälle findet die Selbstbeteiligung des VorvertragesVorvertrags, mindestens jedoch die Selbstbeteiligung nach gemäß der Leistungsübersicht zu den Ziffern 3.6 3.10 Anwendung.
4 Für derartige Versicherungsfälle steht höchstens Es gilt die zu diesem Vertrag vereinbarte Ersatzleistung für Schäden nach der Leistungsübersicht zu den Ziffern 3.6 zur Verfügung.
5 gemäß 3.4.2 - 3.4.5 gemäß Leistungsübersicht. Sofern die Versicherungssumme des Vorvertrages Vorvertrags niedriger warwar als die Ersatzleistung in der Leistungsübersicht, gilt die Versicherungssumme des VorvertragesVorvertrags.
6 5 Für alle derartigen Versicherungsfälle gilt unabhängig von ihrem tatsächlichen Eintritt das erste Versicherungsjahr des vorliegenden Vertrages Vertrags als Eintrittsjahr.
7 6 Die Kopie der Police des unmittelbaren Vorversicherers gilt als Bestandteil dieses VertragesVertrags.
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Samples: Versicherungsbedingungen Zur Haftpflichtversicherung