Sachmängelhaftung. 1.Die Gewährleistungsansprüche des Kunden aus Kaufverträgen mit uns sind gesondert in Teil B, Ziff. VI und aus Mietverträgen mit uns in Teil C, Ziff. IX geregelt. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden gleich aus welchen Rechtsgründen ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand/Mietgegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Wir haften allerdings nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung dabei allerdings auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften zu demnach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung eben falls auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 2.Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; das gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 3.Für sämtliche Folgen aus den nachstehenden Umständen stehen wir nicht ein: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, insbesondere Überlastung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte (außer durch unsere Subunternehmer), Verschleiß bzw. gebrauchstypische Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unterbliebene bzw. nicht den Vorschriften oder unseren Betriebsanleitungen entsprechende Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder physikalische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten durch uns zurückzuführen sind. Werden vom Kun-den oder von Dritten ohne unsere ausdrückliche Zustimmung unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungen am Mietgegenstand vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
Appears in 1 contract
Sachmängelhaftung. 1.Die Gewährleistungsansprüche des Kunden aus Kaufverträgen mit uns sind gesondert in Teil B, Ziff. VI (1) Die Baustoffe unseres Sorten- und aus Mietverträgen mit uns in Teil C, Ziff. IX geregelt. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden gleich aus welchen Rechtsgründen ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand/Mietgegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Wir haften allerdings Lieferverzeichnisses werden nach den gesetzlichen Bestimmungenjeweils geltenden Vorschriften hergestellt, überwacht und geliefert. Für sonstige Baustoffe gelten jeweils besondere Vereinbarungen. Die Haftung für Mängel entfällt, wenn der Kunde Schadensersatzansprüche geltend machtKäufer oder eine von ihm bevollmächtigte Person, unsere Baustoffe mit Zusätzen, Wasser oder mit anderen Baustoffen vermengt oder verändert oder vermengen oder verändern lässt, es sei denn, der Käufer weist nach, dass die Vermengung oder Veränderung den Mangel nicht herbeigeführt hat. Probewürfel gelten nur dann als Beweismittel für das Vorliegen eines Mangels, wenn sie in Gegenwart eines von uns besonders Beauftragten vorschriftsmäßig hergestellt und behandelt worden sind.
(2) Mängel, die Lieferung einer anderen als vereinbarten Baustoffsorte oder Mengenabweichungen sind ausschließlich gegenüber der Betriebsleitung zu rügen. Sonstige Personen, insbesondere Fahrer, Laboranten und Disponenten sind zur Entgegennahme von Rügen nicht befugt. Eine Rüge bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Für die Verpflichtung von Kaufleuten zur unverzüglichen Untersuchung und Rüge der Ware gilt § 377 HGB mit der Maßgabe, dass zur Erhaltung der Rechte des Käufers der rechtzeitige Eingang der Mängelrüge bei uns erforderlich ist. Offensichtliche Mängel, gleich welcher Art, und die Lieferung einer offensichtlich anderen als der bedungenen Baustoffsorte sind von Kaufleuten im Sinne des HGB sofort bei Abnahme des Baustoffs zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel, gleich welcher Art, die Lieferung einer nicht offensichtlich anderen als der bedungenen Baustoffsorte und eine Mengenabweichung sind von Kaufleuten im Sinne des HGB unverzüglich nach der Entdeckung zu rügen. Bei nicht form- und/oder fristgerechter Rüge gilt der gelieferte Baustoff als genehmigt.
(3) Rügt der Käufer einen Mangel, hat er den Baustoff zwecks Nachprüfung durch uns unangetastet zu lassen.
(4) Bei Vorliegen eines Mangels, der Lieferung einer anderen als der bedungenen Baustoffsorte und einer Mengenabweichung ste- hen dem Käufer die gesetzlich geregelten Ansprüche zu. Die Haftung ist jedoch, soweit es um Schadensersatzansprüche geht, dem Umfang nach auf die Deckungssumme unserer Produkthaftpflicht, die mindestens 1 Mio. Euro beträgt, begrenzt, sofern nicht eine von uns zu vertretenden Vertragsverletzung besteht und diese auf Vorsatz oder grober FahrlässigkeitFahrlässigkeit beruht. Sach- mängelansprüche verjähren in 2 Jahren ab Anlieferung. Dies gilt nicht, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhensoweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung dabei allerdings auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften zu demnach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung eben falls auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 2.Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder Sachmängelansprüche eines Kaufmanns verjähren spätestens einen Monat nach Zurückweisung der Gesundheit bleibt unberührt; das gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 3.Für sämtliche Folgen aus den nachstehenden Umständen stehen wir nicht ein: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, insbesondere Überlastung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung Mängelrüge durch den Kunden oder Dritte (außer durch unsere Subunternehmer), Verschleiß bzw. gebrauchstypische Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unterbliebene bzw. nicht den Vorschriften oder unseren Betriebsanleitungen entsprechende Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder physikalische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten durch uns zurückzuführen sind. Werden vom Kun-den oder von Dritten ohne unsere ausdrückliche Zustimmung unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungen am Mietgegenstand vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprücheuns.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Von Transportbeton Und Verwandten Produkten
Sachmängelhaftung. 1.Die Gewährleistungsansprüche des Kunden aus Kaufverträgen mit uns sind gesondert in Teil B, Ziff. VI und aus Mietverträgen mit uns in Teil C, Ziff. IX geregelt. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden gleich aus welchen Rechtsgründen ausgeschlossenKäufers wegen Sachmängeln verjähren in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Wir haften deshalb nicht für SchädenWeitergehende Ansprüche bleiben bei Vorliegen der ge- setzlichen Voraussetzungen unberührt. Der Käufer kann als Nacherfüllung die Beseitigung des Mangels oder Nachlieferung verlangen, wobei der Ver- käufer die gewählte Nacherfüllungsart verweigern kann, wenn sie den Geboten von Treu und Glauben wider- spricht oder nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Zu berücksichtigen sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die nicht Bedeutung des Man- gels und die Frage, ob die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen. Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer oder bei anderen, vom Hersteller für die Be- treuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen; im letzteren Fall hat der Käufer den Ver- käufer hiervon zu unterrichten. Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels be- triebsunfähig, hat sich der Käufer an den vom Hersteller anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden, der dem Ort des Kaufgegenstandes am Liefergegenstand/Mietgegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht nächsten liegt. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. Für ein- gebaute Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der für Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden den Kaufgegenstand geltenden Verjährungsfrist Sach- mängelansprüche aufgrund des KundenKaufvertrages geltend machen. Wir haften allerdings nach den gesetzlichen BestimmungenEine Sachmängelhaftung des Verkäufers besteht nicht, wenn der Kunde Schadensersatzansprüche geltend machtSachmangel dadurch entstanden ist, dass
f) der Käufer einen Fehler nicht angezeigt hat oder hat aufnehmen lassen oder
g) der Käufer trotz Aufforderung nicht unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat oder
h) der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist, z. B. bei motorsportli- chen Wettbewerben oder
i) der Kaufgegenstand zuvor in einem Betrieb, der für den Käufer erkennbar vom Hersteller/Importeur für die auf Vorsatz Betreuung nicht anerkannt war, unsachgemäß in Stand gesetzt, gewartet oder grober Fahrlässigkeitgepflegt worden ist und der Käufer dies erkennen musste oder
j) in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung dabei allerdings auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften zu demnach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung eben falls auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 2.Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers deren Verwendung der Hersteller/Importeur nicht genehmigt hat oder der Gesundheit bleibt unberührt; das gilt auch für Kaufgegenstand in einer vom Hersteller/Importeur nicht genehmigten Weise verändert worden ist oder
k) der Käufer die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 3.Für sämtliche Folgen aus den nachstehenden Umständen stehen wir nicht ein: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, insbesondere Überlastung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte (außer durch unsere Subunternehmer), Verschleiß bzw. gebrauchstypische Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Vorschriften über die Behandlung, unterbliebene bzw. Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z. B. Betriebsanleitung, Kundendienstscheckheft, etc.) nicht den Vorschriften oder unseren Betriebsanleitungen entsprechende Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder physikalische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten durch uns zurückzuführen sind. Werden vom Kun-den oder von Dritten ohne unsere ausdrückliche Zustimmung unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungen am Mietgegenstand vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüchebefolgt hat.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Von Neuen Kraftfahrzeugen Und Anhängern
Sachmängelhaftung. 1.Die Gewährleistungsansprüche Ist die von uns erbrachte Leistung bzw. der Liefergegenstand mangelhaft, dürfen wir nach unserer Xxxx Ersatz liefern oder den Mangel beseitigen. Mehrfache Nachbesserungen – in der Regel zwei – sind innerhalb einer angemessenen Frist zulässig. Das Recht des Kunden Abnehmers, Ansprüche aus Kaufverträgen mit Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt des Gefahrübergangs an in 12 Monaten, soweit nicht gesetzlich zwingend eine längere Frist vorgeschrieben ist. Offensichtliche Mängel bei Werkleistungen können nach Abnahme nur dann geltend gemacht werden, wenn sie uns unverzüglich angezeigt werden. Im Übrigen gilt § 640 Absatz 2 BGB. Ansonsten sind gesondert zwecks Erhaltung von Mängelansprüchen des Abnehmers Mängel uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Die mangelhaften Gegenstände sind in Teil Bdem Zustand, Ziffin dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch uns bereit zu halten. VI Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und aus Mietverträgen mit uns in Teil CAusführungen – insbesondere bei Nachbestellungen – berechtigen nicht zu Beanstandungen, Ziffes sei denn, dass die absolute Einhaltung ausdrücklich vereinbart worden ist. IX geregeltTechnische Verbesserungen sowie notwendige technische Änderungen gelten allenfalls als vertragsgemäß, soweit sie zumutbar sind und keine Verschlechterung der Gebrauchstauglichkeit darstellen. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibtWerden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden gleich aus welchen Rechtsgründen ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für SchädenÄnderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht am Liefergegenstand/Mietgegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für Produktionsausfallden Originalspezifikationen entsprechen, Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Wir haften allerdings nach den gesetzlichen Bestimmungenso entfällt jede Sachmängelhaftung, wenn der Kunde Abnehmer unsere substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt habe, nicht widerlegt. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist fehl, kann der Abnehmer nach seiner Xxxx Herabsetzung des Preises (Minderung) oder den Rücktritt vom Vertrag verlangen. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für den Verkauf gebrauchter Gegenstände. Diese werden unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung geliefert. Stehen wir dem Abnehmer über unsere gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen hinaus zur Erteilung von Auskünften hinsichtlich der Verwendung seines Produktes zur Verfügung, so haften wir nur dann, wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart wurde. Schadensersatzansprüche geltend machtaus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung, die nicht gleichzeitig auf Vorsatz der Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht durch uns beruhen, sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grober Fahrlässigkeitgrob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Fehlern der vertraglich vorausgesetzten Eignung, einschließlich die den Abnehmer gegen das Risiko von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhenMangelfolgeschäden absichern sollen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung dabei allerdings auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften zu demnach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung eben falls auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 2.Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; das gilt auch für die zwingende Haftung Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. 3.Für sämtliche Folgen aus den nachstehenden Umständen stehen wir nicht ein: Ungeeignete oder unsachgemäße VerwendungGesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte bleiben ebenso unberührt wie eine Haftung für Schäden an Leben, insbesondere Überlastung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte (außer durch unsere Subunternehmer), Verschleiß bzw. gebrauchstypische Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unterbliebene bzw. nicht den Vorschriften oder unseren Betriebsanleitungen entsprechende Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder physikalische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten durch uns zurückzuführen sind. Werden vom Kun-den oder von Dritten ohne unsere ausdrückliche Zustimmung unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungen am Mietgegenstand vorgenommen, so bestehen für diese Körper und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine MängelansprücheGesundheit.
Appears in 1 contract
Sachmängelhaftung. 1.Die Gewährleistungsansprüche des Kunden aus Kaufverträgen mit uns sind gesondert in Teil BFür eine mangelhafte Leistung, haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche unbeschadet unserer Haftung gem. Ziff. VI und VII wegen Pflichtverletzungen wie folgt:
1. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir berechtigt, diesen nach unserer Xxxx durch unentgeltliche Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beseitigen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Sind wir zu dieser Mängelbeseitigung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Mietverträgen mit uns in Teil CGründen, die wir zu vertreten haben oder schlagen mindestens 2 Nachbesserungsversuche fehl, ist der Kunde unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche gem. Ziff. IX geregeltVII berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung der Vergütung geltend zu machen.
2. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibtSofern der Kunde Sachmängelrechte nach seiner Xxxx verlangen kann, ist er verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er bei Vorliegen der Voraussetzungen Nacherfüllung verlangt, vom Vertrag zurücktritt, Minderung des Kaufpreises geltend macht und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangt.
3. Der Leistungsgegenstand ist unverzüglich nach Empfang zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind weitergehende Ansprüche bei Vermeidung des Verlustes der Mängelrechte innerhalb von 1 Woche nach Empfang uns schriftlich mitzuteilen. Dies gilt nicht, soweit der Kunde Verbraucher gemäß § 13 BGB ist.
4. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege- Arbeits- und Materialkosten sowie Ein- und Ausbaukosten werden von uns getragen, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Kunden gleich die aus welchen Rechtsgründen ausgeschlossendem unberechtigten Mängelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar. Dies gilt, soweit einzelvertraglich oder in den Bezugskonditionen keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. § 439 Abs. 2 und 3 BGB findet Anwendung. Wir haften deshalb nicht übernehmen keine Gewähr für Schäden, die nicht am Liefergegenstand/Mietgegenstand selbst entstanden durch folgende Umstände mitverursacht worden sind; insbesondere haften wir nicht für Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Wir haften allerdings nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung dabei allerdings auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften zu demnach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung eben falls auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 2.Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; das gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 3.Für sämtliche Folgen aus den nachstehenden Umständen stehen wir nicht ein: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, insbesondere Überlastung, fehlerhafte Montage bzw. fehlerhafte Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte (außer durch unsere Subunternehmer)von ihm eingeschaltete Dritte, Verschleiß bzw. gebrauchstypische natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unterbliebene bzw. nicht den Vorschriften Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel oder unseren Betriebsanleitungen entsprechende Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische unsachgemäße chemische elektromechanische oder physikalische elektrische Einflüsse, sofern sie die Schäden nicht auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten durch uns unser Verschulden zurückzuführen sind.
5. Werden vom Kun-den oder Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten, gegenüber Kunden, die Verbraucher im Sinne von Dritten ohne § 13 BGB sind, in 24 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gem. § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Baumängel) längere Fristen vorschreibt bzw. für Verträge, in die die VOB/B insgesamt einbezogen ist.
6. Für unsere ausdrückliche Zustimmung unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungen am Mietgegenstand vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine MängelansprücheHaftung gilt im übrigen Ziff. 7. Darüberhinausgehende Ansprüche wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.
Appears in 1 contract
Sachmängelhaftung. 1.Die Gewährleistungsansprüche des Kunden aus Kaufverträgen mit uns sind gesondert 11.1 Im Falle mangelhafter, den Gewährleistungen nicht entsprechender oder sonst nicht vertragsgemäßer Ware, Dienstleistungen oder Werken ist Philips berechtigt:
a) nach ihrer Xxxx die unverzügliche, kostenlose Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung („Nacherfüllung“) zu verlangen; und
b) den Preis zu mindern, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, wenn die Nacherfüllung nach Ablauf einer von Philips gesetzten angemessenen Frist erfolglos bleibt; das Recht, Schadensersatz zu verlangen, wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen; oder
c) in Teil Bbesonders dringenden Fällen, Ziff. VI und aus Mietverträgen mit uns in Teil Cdenen der Lieferant nicht rechtzeitig informiert werden kann, Ziff. IX geregelt. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden gleich aus welchen Rechtsgründen ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schädenum eine Nacherfüllung innerhalb einer Nachfrist vorzunehmen, die nicht am Liefergegenstand/Mietgegenstand Nacherfüllung auf Kosten des Lieferanten selbst entstanden sindvorzunehmen.
11.2 Der Lieferant trägt sämtliche Aufwendungen der Nacherfüllung und des Transports der mangelhaften Ware, Dienstleistung oder des Werks; er hat Philips alle dadurch entstehenden Kosten und Aufwendungen (insbesondere haften wir nicht für ProduktionsausfallPrüfungs-, BetriebsunterbrechungEinbau-, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des KundenAusbau-, Abwicklungs- und Lagerkosten) zu erstatten. Wir haften allerdings nach den gesetzlichen BestimmungenPhilips kann auch die Erstattung von Kosten verlangen, die im Zusammenhang mit Untersuchungen entstehen, wenn der Kunde Schadensersatzansprüche geltend machtPhilips durch das überdurchschnittliche Auftreten von Mängeln gezwungen ist, eine über die üblichen Stichproben hinausgehende Wareneingangskontrolle durchzuführen. Im Falle von Mängeln, die auf Vorsatz erst bei der Be- oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz Verarbeitung der Waren oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter Werke durch Philips oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wirderst bei der Nutzung auffallen, ist Philips berechtigt, die Schadensersatzhaftung dabei allerdings Erstattung nutzlos aufgewendeter Kosten zu verlangen.
11.3 Die Gefahr geht bei mangelhaften oder nicht vertragsgemäßen Waren und Werken an dem Tag der Mitteilung des Mangels auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften zu demnach Lieferanten über.
11.4 Sonstige vertragliche oder gesetzliche Rechte oder Ansprüche (einschließlich Schadenersatzansprüche jeglicher Art) bleiben von den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung eben falls auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 2.Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt vorstehenden Bestimmungen unberührt; das gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 3.Für sämtliche Folgen aus den nachstehenden Umständen stehen wir nicht ein: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, insbesondere Überlastung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte (außer durch unsere Subunternehmer), Verschleiß bzw. gebrauchstypische Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unterbliebene bzw. nicht den Vorschriften oder unseren Betriebsanleitungen entsprechende Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder physikalische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten durch uns zurückzuführen sind. Werden vom Kun-den oder von Dritten ohne unsere ausdrückliche Zustimmung unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungen am Mietgegenstand vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
Appears in 1 contract
Samples: Vertrag
Sachmängelhaftung. 1.Die Gewährleistungsansprüche des Kunden aus Kaufverträgen mit uns sind gesondert in Teil B(1) Die Ware wird frei von Konstruktions-, ZiffFabrikations- und Materialmängeln geliefert; die Frist für die Geltendmachung etwaiger Mängelansprüche beträgt – sofern der Besteller kein Verbraucher ist – bei neu hergestellten Sachen ein Jahr ab Gefahrübergang. VI Die Verkürzung der Verjährungsfrist nach S. 1 gilt nicht bei Vorsatz und aus Mietverträgen mit uns in Teil C, Ziff. IX geregelt. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden gleich aus welchen Rechtsgründen ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand/Mietgegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Wir haften allerdings nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung dabei allerdings auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften zu demnach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung eben falls auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 2.Die Haftung wegen schuldhafter sowie nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührtGesundheit, im Falle der Arglist oder im Falle der Übernahme einer Garantie durch uns. In diesen Fällen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist. Der Verkauf gebrauchter Waren erfolgt – sofern der Besteller kein Verbraucher ist – unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung. Ist der Besteller Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr.
(2) Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an der Ware vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalen entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängel der Ware, wenn der Besteller eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. Gleiches gilt, soweit Mängel auf schlechter Aufstellung, fehlerhaftem Einbau, schlechter Instandhaltung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Lagerung, auf von uns nicht ausgeführten unsachgemäßen Reparaturen, Änderungen ohne unsere schriftliche Einwilligung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneten Einsatzbedingungen und Betriebsmitteln sowie auf von uns nicht zu vertretenden chemischen, elektrochemischen oder elektrischen Einflüssen sowie Witterungs- oder anderen Natureinflüssen beruhen. Mängelansprüche kommen schließlich nicht in Betracht bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung
(3) Sachmängelansprüche des Bestellers – sofern dieser kein Verbraucher ist – setzen voraus, dass dieser der ihm nach § 377 HGB obliegenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist, ansonsten sind Beanstandungen unbeachtlich: Der Besteller muss unserer Kundendienstleitung Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
(4) Im Falle einer Mitteilung des Bestellers, dass die Ware einen Mangel aufweisen, verlangen wir nach unserer Xxxx und auf unsere Kosten, dass:
a) das mangelhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung an uns geschickt wird;
b) der Besteller das mangelhafte Teil bzw. Gerät bereithält und unser Service-Techniker zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch oder der Lieferort außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland liegt. In diesem Fall hat der Besteller diese Mehrkosten zu tragen.
(5) Der Besteller kann unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern, wenn die Nacherfüllung binnen angemessener Frist fehlschlägt.
(6) Ansprüche wegen Mängeln gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Besteller zu und sind nicht abtretbar.
(7) Zahlungen des Bestellers dürften bei Mängelrügen in einem Umfang zurückgehalten werden, der in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln steht. Eine Zahlung kann nur zurückgehalten werden, wenn der Besteller eine Mängelrüge geltend macht, über deren Berechtigung kein vernünftiger Zweifel bestehen kann. Erfolgte eine Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns entstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu verlangen.
(8) Bei zur Fertigstellung, Aufarbeitung oder Umarbeitung verwendeten Teilen, die der Besteller an uns sendet, übernehmen wir keine Haftung für deren Verhalten bei der Bearbeitung; wird das gilt auch Material deshalb schadhaft, so sind uns die für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 3.Für sämtliche Folgen aus den nachstehenden Umständen stehen wir nicht ein: Ungeeignete oder unsachgemäße VerwendungBearbeitung angefallenen Kosten zu ersetzen, insbesondere Überlastunges sei denn, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte (außer durch unsere Subunternehmer), Verschleiß bzw. gebrauchstypische Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unterbliebene bzw. nicht den Vorschriften oder unseren Betriebsanleitungen entsprechende Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder physikalische Einflüsse, sofern sie nicht der Schaden ist auf ein vorsätzliches eine vorsätzliche oder grob fahrlässiges Verhalten durch uns zurückzuführen sindfahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres Erfüllungsgehilfen oder eine für den Vertragszweck wesentliche Pflichtverletzung zurückzuführen. Werden vom Kun-den oder von Dritten ohne unsere ausdrückliche Zustimmung unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungen am Mietgegenstand vorgenommen, so bestehen Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine MängelansprüchePersonenschäden.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen (Agb)
Sachmängelhaftung. 1.Die Gewährleistungsansprüche des Kunden aus Kaufverträgen mit uns sind gesondert in Teil B, Ziff. VI und aus Mietverträgen mit uns in Teil C, Ziff. IX geregelt. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden gleich aus welchen Rechtsgründen ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht Käufers wegen Sachmängeln ver- jähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufge- genstandes, mit Ausnahme der Ansprüche des Käu- fers für Schäden, ,
a) die nicht am Liefergegenstand/Mietgegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Wir haften allerdings nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn aus der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung dabei allerdings auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften zu demnach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung eben falls auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 2.Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; das gilt auch aufgrund einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vor- sätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen;
b) die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahr- lässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Ver- treters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers be- ruhen. Der Käufer kann als Nacherfüllung die Beseitigung des Mangels oder Nachlieferung verlangen, wobei der Verkäufer die gewählte Nacherfüllungsart ver- weigern kann, wenn sie den Geboten von Trau und Glauben widerspricht oder nur mit unverhältnismä- ßigen Kosten möglich ist. Zu berücksichtigen sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage, ob die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebli- che Nachteile für den Käufer ist. Im übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen. Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer geltend machen. Wird der Kaufge- genstand wegen eines Sachmangels betriebsunfä- hig, hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu unterrichten, damit über den Ort der Reparatur ent- schieden werden kann. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. Für eingebaute Teile kann der Käufer bis zum Ab- lauf der für den Kaufgegenstand geltenden Verjäh- rungsfrist Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen. Eine Sachmängelhaftung des Verkäufers besteht nicht, wenn der Sachmangel dadurch entstanden ist, dass
a) der Käufer einen Fehler nicht angezeigt hat o- der hat aufnehmen lassen oder
b) der Käufer trotz Aufforderung nicht unverzüg- lich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat oder
c) der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt o- der überbeansprucht worden ist, z. B. bei mo- torsportlichen Wettbewerben oder
d) der Kaufgegenstand zuvor in einem Betrieb, der für den Käufer erkennbar vom Herstel- ler/Importeur für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 3.Für sämtliche Folgen aus Betreuung nicht aner- kannt war, unsachgemäß in Stand gesetzt, ge- wartet oder gepflegt worden ist und der Käufer dies erkennen musste oder
e) in den nachstehenden Umständen stehen wir Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Hersteller/Impor- teur nicht ein: Ungeeignete genehmigt hat oder unsachgemäße Verwendungder Kaufgegen- stand in einer vom Hersteller/Importeur nicht genehmigten Weise verändert worden ist oder
f) der Käufer die Vorschriften über die Behand- lung, insbesondere ÜberlastungWartung und Pflege des Kaufgegenstan- des (z. B. Betriebsanleitung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte (außer durch unsere Subunternehmer)Kundendienst- scheckheft, Verschleiß bzw. gebrauchstypische Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unterbliebene bzw. etc.) nicht den Vorschriften oder unseren Betriebsanleitungen entsprechende Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder physikalische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten durch uns zurückzuführen sind. Werden vom Kun-den oder von Dritten ohne unsere ausdrückliche Zustimmung unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungen am Mietgegenstand vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüchebefolgt hat.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Von Gebrauchten Kraftfahrzeugen Und Anhängern
Sachmängelhaftung. 1.Die Gewährleistungsansprüche des Kunden aus Kaufverträgen mit uns sind gesondert in Teil B1. Für unsere Rechte bei Sachmängeln der Ware (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage, Ziff. VI mangelhafter Montage-, Betriebs- oder Bedienungsanleitung) und aus Mietverträgen mit uns in Teil Cbei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Lieferanten gelten die gesetzlichen Vorschriften, Ziff. IX geregelt. Soweit sich nachstehend soweit nachfolgend nichts anderes ergibtbestimmt ist.
2. Für die kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 377, sind weitergehende Ansprüche des Kunden gleich aus welchen Rechtsgründen ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden381 HGB), mit folgender Maßgabe: Unsere Untersuchungspflicht beschränkt sich auf Mängel, die bei unserer Wareneingangskontrolle unter äußerlicher Begutachtung einschließlich der Lieferpapiere sowie bei unserer Qualitätskontrolle im Stichprobenverfahren offen zu Tage treten (z. B. Transportbeschädigungen, Falsch- und Minderlieferung). Im Übrigen kommt es darauf an, inwieweit eine Untersuchung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Unsere Rügepflicht für später entdeckte Mängel bleibt unberührt. In allen Fällen gilt unsere Rüge (Mängelanzeige) als unverzüglich und rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 5 Arbeitstagen (Samstage zählen nicht am Liefergegenstand/Mietgegenstand selbst entstanden sind; zu den Arbeitstagen) beim Lieferanten eingeht. Die Unterzeichnung von Lieferscheinen oder Empfangsquittungen oder geleistete Zahlungen gelten nicht als Verzicht auf das Recht der Mängelrüge.
3. Der Lieferant steht innerhalb der gesetzlichen Fristen, beginnend mit dem Gefahrübergang, dafür ein, dass der Liefer- oder Leistungsgegenstand frei von Sachmängeln ist sowie den in unseren Bestellungen genannten Spezifikationen und den anerkannten Regeln der Technik, insbesondere haften wir nicht den DVGW- und den VDE-Bestimmungen, entspricht. Der Lieferant steht in gleicher Weise für Produktionsausfalldie Einhaltung der gesetzlichen, Betriebsunterbrechungbehördlichen und berufsgenossenschaftlichen Sicherheits-, entgangenen Gewinn Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzbestimmungen, insbesondere der Gefahrstoffverordnung, hinsichtlich der von ihm zu erbringenden Lieferungen und Leistungen ein.
4. Im Falle eines Sachmangels trägt der Lieferant alle mit der Nacherfüllung oder sonstige Vermögensschäden einem Nacherfüllungsversuch oder einem Rücktritt vom Vertrag und einer hierdurch bedingten Abholung oder Demontage des KundenLiefer- oder Leistungsgegenstands verbundenen Kosten, insbesondere An- und Abfahrt, Verpackungs-, Transport- und Arbeitskosten. Wir haften allerdings nach den gesetzlichen BestimmungenDies gilt auch dann, wenn der Kunde Schadensersatzansprüche geltend machtLiefer- oder Leistungsgegenstand bestimmungsgemäß an einen anderen Ort verbracht wurde.
5. Kommt der Lieferant seiner Verpflichtung zur Nacherfüllung - nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) - innerhalb einer von uns gesetzten, die auf Vorsatz angemessenen Frist nicht nach, so können wir den Mangel selbst beseitigen oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung dabei allerdings auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften zu demnach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung eben falls auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 2.Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder durch Dritte beseitigen lassen und vom Lieferanten Ersatz der Gesundheit bleibt unberührt; das gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 3.Für sämtliche Folgen aus den nachstehenden Umständen stehen wir nicht ein: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, insbesondere Überlastung, fehlerhafte Montage hierfür erforderlichen Aufwendungen bzw. Inbetriebsetzung einen entsprechenden Vorschuss verlangen. Ist die Nacherfüllung durch den Kunden Lieferanten fehlgeschlagen oder Dritte für uns unzumutbar (außer durch unsere Subunternehmer)z. B. wegen besonderer Dringlichkeit, Verschleiß bzw. gebrauchstypische AbnutzungGefährdung der Betriebssicherheit oder drohendem Eintritt unverhältnismäßiger Schäden) bedarf es keiner Fristsetzung; der Lieferant ist unverzüglich, fehlerhafte oder nachlässige Behandlungnach Möglichkeit vorher, unterbliebene bzw. nicht den Vorschriften oder unseren Betriebsanleitungen entsprechende Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder physikalische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten durch uns zurückzuführen sind. Werden vom Kun-den oder von Dritten ohne unsere ausdrückliche Zustimmung unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungen am Mietgegenstand vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüchezu unterrichten.
Appears in 1 contract
Sachmängelhaftung. 1.Die Gewährleistungsansprüche 9.1. Der Auftragnehmer hat für die Einhaltung der von ihm übernommenen Garantien Sorge zu tragen und stellt sicher, dass die Lieferungen oder Leistungen mangelfrei sind. Die Lieferungen müssen zudem auch den relevanten öffentlich- rechtlichen Bestimmungen, Richtlinien und Vorschriften von Behörden, Berufsgenossenschaften, etc. entsprechen.
9.2. Für unsere Rechte bei Sach- und Rechtsmängeln der Ware (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage, mangelhafter Montage-, Betriebs- oder Bedienungsanleitung) und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Auftragnehmer gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
9.3. Nach den gesetzlichen Vorschriften haftet der Auftragnehmer insbesondere dafür, dass die Ware bei Gefahrübergang auf uns die vereinbarte Beschaffenheit hat. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit gelten die in der Spezifikation lt. Bestellung oder in Qualitätssicherungsvereinbarungen ausgewiesenen Eigenschaften oder Merkmale sowie diejenigen Produktbeschreibungen, die – insbesondere durch Bezeichnung oder Bezugnahme in unserer Bestellung – Gegenstand des Kunden aus Kaufverträgen jeweiligen Vertrages sind oder in gleicher Weise wie diese AEB in den Vertrag einbezogen wurden. Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Produktbeschreibung von uns, vom Auftragnehmer oder vom Hersteller stammt. Bedenken, die der Auftragnehmer gegenüber unserer Spezifikation hat, sind uns unverzüglich mitzuteilen.
9.4. Zu einer Untersuchung der Ware oder besonderen Erkundigungen über etwaige Mängel sind wir bei Vertragsschluss nicht verpflichtet. Teilweise abweichend von § 442 Abs. 1 S. 2 BGB stehen uns Mängelansprüche daher uneingeschränkt auch dann zu, wenn uns der Mangel bei Vertragsschluss infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist.
9.5. Für die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 377, 381 HGB) mit uns sind gesondert in Teil Bfolgender Maßgabe: Unsere Untersuchungspflicht beschränkt sich auf Mängel, Ziff. VI die bei unserer Wareneingangskontrolle unter äußerlicher Begutachtung einschließlich der Lieferpapiere offen zu Tage treten (z.B. Transportbeschädigungen, Falsch- und aus Mietverträgen mit uns in Teil C, Ziff. IX geregeltMinderlieferung) oder bei unserer Qualitätskontrolle im Stichprobenverfahren erkennbar sind. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, besteht keine Untersuchungspflicht. Im Übrigen kommt es darauf an, inwieweit eine Untersuchung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Unsere Rügepflicht für später entdeckte Mängel bleibt unberührt. Unbeschadet unserer Untersuchungspflicht gilt unsere Rüge (Mängelanzeige) jedenfalls dann als unverzüglich und rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Entdeckung bzw., bei offensichtlichen Mängeln, ab Lieferung abgesendet wird.
9.6. Zur Nacherfüllung gehört auch der Ausbau der mangelhaften Ware und der erneute Einbau, sofern die Ware ihrer Art und ihrem Verwendungszweck gemäß in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht wurde; unser gesetzlicher Anspruch auf Ersatz entsprechender Aufwendungen bleibt unberührt. Die zum Zwecke der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt der Auftragnehmer auch dann, wenn sich nachstehend nichts anderes ergibtherausstellt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden gleich aus welchen Rechtsgründen ausgeschlossendass tatsächlich kein Mangel vorlag. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand/Mietgegenstand selbst entstanden sindUnsere Schadensersatzhaftung bei unberechtigtem Mängelbeseitigungsverlangen bleibt unberührt; insbesondere insoweit haften wir jedoch nur, wenn wir erkannt oder grob fahrlässig nicht erkannt haben, dass kein Mangel vorlag.
9.7. Unbeschadet unserer gesetzlichen Rechte und der Regelungen in Abs. 5 gilt: Kommt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung zur Nacherfüllung – nach unserer Xxxx durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) – innerhalb einer von uns gesetzten, angemessenen Frist nicht nach, so können wir den Mangel selbst beseitigen und vom Auftragnehmer Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen bzw. einen entsprechenden Vorschuss verlangen. Ist die Nacherfüllung durch den Auftragnehmer fehlgeschlagen oder für Produktionsausfalluns unzumutbar (z.B. wegen besonderer Dringlichkeit, BetriebsunterbrechungGefährdung der Betriebssicherheit oder drohendem Eintritt unverhältnismäßiger Schäden) bedarf es keiner Fristsetzung; von derartigen Umständen werden wir den Auftragnehmer unverzüglich, entgangenen Gewinn nach Möglichkeit vorher, unterrichten.
9.8. Im Übrigen sind wir bei einem Sach- oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Wir haften allerdings Rechtsmangel nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz Vorschriften zur Minderung des Kaufpreises oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhenzum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung dabei allerdings auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften zu demnach Außerdem haben wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung eben falls Vorschriften Anspruch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 2.Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; das gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 3.Für sämtliche Folgen aus den nachstehenden Umständen stehen wir nicht ein: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, insbesondere Überlastung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte (außer durch unsere Subunternehmer), Verschleiß bzw. gebrauchstypische Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unterbliebene bzw. nicht den Vorschriften oder unseren Betriebsanleitungen entsprechende Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder physikalische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten durch uns zurückzuführen sind. Werden vom Kun-den oder von Dritten ohne unsere ausdrückliche Zustimmung unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungen am Mietgegenstand vorgenommen, so bestehen für diese Schadens- und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine MängelansprücheAufwendungsersatz.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Sachmängelhaftung. 1.Die Gewährleistungsansprüche des Kunden aus Kaufverträgen mit uns sind gesondert in Teil B, Ziff. VI und aus Mietverträgen mit uns in Teil C, Ziff. IX geregelt. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden gleich aus welchen Rechtsgründen ausgeschlossen1. Wir haften deshalb nicht für Schädengewährleisten, dass die nicht am Liefergegenstand/Mietgegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden Baustoffe unseres Sorten- und Lieferverzeichnisses sowie des Kunden. Wir haften allerdings Betonverzeichnisses nach den gesetzlichen Bestimmungenjeweils geltenden Vorschriften hergestellt, überwacht und geliefert werden. Für sonstige Baustoffe gelten jeweils gesonderte Vereinbarungen. Eine Garantie im Sinne des § 443 BGB geben wir nicht, es sei denn, dass die Garantie einschließlich deren Rechtsfolgen gesondert schriftlich vereinbart wird.
2. Die Haftung für Mängel entfällt, wenn der Kunde Schadensersatzansprüche geltend machtKäufer oder eine von ihm bevollmächtigte Person unsere Baustoffe mit Zusätzen, Wasser oder anderen Baustoffen vermengt oder verändert oder vermengen oder verändern lässt, es sei denn, der Käufer weist nach, dass die Vermengung oder Veränderung den Mangel nicht herbeigeführt haben. Das Gleiche gilt, wenn der Käufer den Beton/Baustoff verzögert abnimmt.
3. Probewürfel gelten nur dann als Beweismittel für das Vorliegen eines Mangels, wenn sie in Gegenwart eines von uns besonders Beauftragten vorschriftsmäßig hergestellt und behandelt worden sind. Wir werden unverzüglich nach einem entsprechenden Verlangen des Käufers einen solchen Beauftragten zur Probeannahme senden.
4. Dem Käufer obliegt es, die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch uns auf Vorsatz ihre Ordnungsgemäßheit zu überprüfen sowie die in den geltenden DIN-Normen aufgestellten Untersuchungspflichten einzuhalten und etwaige Mängel unverzüglich uns gegenüber zu rügen. Fahrer, Laboranten oder grober FahrlässigkeitDisponenten sind zur Entgegennahme von Rügen nicht befugt. Eine Rüge bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Für die Obliegenheit von Kaufleuten zur unverzüglichen Untersuchung und zur Rüge der Ware gilt § 377 HGB mit der Maßgabe, dass zur Erhaltung der Rechte des Käufers der rechtzeitige Eingang der Mängelrüge bei uns erforderlich ist. Offensichtliche Mängel gleich welcher Art, einschließlich der Lieferung einer offensichtlich anderen als der vereinbarten Baustoffsorte, sind von Vorsatz Kaufleuten im Sinne des HGB sofort bei Ablieferung des Baustoffs zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel gleich welcher Art, ein- schließlich der Lieferung einer nicht offensichtlich anderen als der vereinbarten Baustoffsorte sowie eine festgestellte Mengenabweichung sind von Kaufleuten im Sinne des HGB unverzüglich nach Sichtbarwerden zu rügen. War der Mangel für den Kaufmann im Sinne des HGB bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Bei nicht form- oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter nicht fristgerechter Rüge gilt der gelieferte Baustoff als genehmigt.
5. Rügt der Käufer einen Mangel, so hat er den Baustoff zum Zwecke der Nachprüfung durch uns unangetastet zu lassen.
6. Bei berechtigter und fristgerechter – entbehrlich im Fall des § 475 d I Nr.1 BGB – Mängelrüge, kann der Käufer zunächst Nacherfüllung verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten oder zu mindern. Für Schadensersatzansprüche gelten die Bestimmungen unter Ziff. VI.
7. Mängelansprüche eines Unternehmers verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware; dies gilt nicht für Mängelansprüche gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 b BGB. Auf Schadensersatz gerichtete Mängelansprüche, außer denjenigen nach § 438 Abs. 1 Nr. 2 b BGB, verjähren spätestens zwei Jahre ab Ablieferung, es sei denn, dass der Schaden auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von uns, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhenvon uns beruht, dass der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit liegt oder dass wir den Mangel arglistig verschwiegen haben. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wirdMängelansprüche eines Kaufmanns im Sinne des HGB verjähren spätestens drei Monate nach Zurückweisung der Mängelrüge durch uns.
8. 445a Abs. 1 und 2 BGB werden im Rahmen rein unternehmerischer Lieferketten – also solchen Lieferketten, ist die Schadensersatzhaftung dabei allerdings auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften zu demnach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung eben falls auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 2.Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; das gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 3.Für sämtliche Folgen aus den nachstehenden Umständen stehen wir nicht ein: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, insbesondere Überlastung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte (außer durch unsere Subunternehmer), Verschleiß bzw. gebrauchstypische Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unterbliebene bzw. nicht den Vorschriften oder unseren Betriebsanleitungen entsprechende Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder physikalische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten durch uns zurückzuführen sind. Werden vom Kun-den oder von Dritten ohne unsere ausdrückliche Zustimmung unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungen am Mietgegenstand vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüchean deren Ende kein Verbraucher steht – abbedungen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Von Transportbeton Und Baustoffen
Sachmängelhaftung. 1.Die Gewährleistungsansprüche a. Sofern ein Sachmangel vorliegt und rechtzeitig gerügt wor- den ist, stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährlei- tungsrechte nach Maßgabe der folgenden Ziffern zu:
b. Die Gewährleitungsfrist für von uns gelieferte Tiere beträgt ein Jahr.
c. Die Haftung aus einer Zusage für den Gesundheitszustand gelieferter Tiere setzt voraus, dass der Kunde eine Quarantäne (30 Tage) einhält. Die Zusage erstreckt sich nur auf den Be- stand der ordnungsbemäß quarantänisierten Tiere und nicht auf den sonstigen Bestand des Kunden aus Kaufverträgen mit oder bei Dritten.So- weit durch schuldhafte Verletzung der Quarantäne Schäden bei Dritten entstehen, hat der Kunde uns sind gesondert auf erstes Anfordern von Schadensersatzansprüchen Dritter freizusprechen.
d. Unbeschadet der nachfolgenden Bestimmungen in Teil B, Ziff. VI und aus Mietverträgen mit uns in Teil C3. c. bis i. ist unsere Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen.
e. Soweit wir für die Beschaffenheit einer Sache eine Garantie gegeben haben, Ziff. IX geregelt. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden gleich aus welchen Rechtsgründen ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand/Mietgegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn nach den gesetzlichen Bestim- mungen.
f. Im Falle einer vorsätzlichen oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Wir grob fahrlässigen Schädi- gung haften allerdings wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch bei einer einfach fahrlässigen Schädigung, wenn sofern wir eine vertragswesentliche Pflicht verletzen. Die gesetzlichen Bestimmungen gelten ferner für die Haftung auf Schadens- ersatz statt der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhenErfüllung bei einer erheblichen Pflichtverlet- zung (§ 281 Abs. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, 1 Satz 3 BGB). Die Haftung ist die Schadensersatzhaftung dabei allerdings in allen vorgenannten Fällen – ausgenommen im Fall unseres vor- sätzlichen Handelns - jedoch beschränkt auf den Umfang des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften zu demnach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung eben falls auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 2.Die Schaden.
g. Die gesetzliche Haftung wegen schuldhafter Verletzung eines Schadens aus der Ver- letzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bleibt jedoch unberührt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Ver- pflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; das gilt wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsge- mäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Unberührt bleiben auch für die zwingende Ansprüche des Kunden aus der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 3.Für sämtliche Folgen aus .
h. Schadensersatzansprüche wegen der einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind auf den nachstehenden Umständen stehen wir nicht ein: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendungver- tragstypischen, insbesondere Überlastungvorhersehbaren Schaden beschränkt.
i. Soweit die Haftung nach den vorstehenden Bestimmungen begrenzt ist, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte (außer durch unsere Subunternehmer)gilt dies auch für die persönliche Haftung unse- rer Mitarbeiter, Verschleiß bzw. gebrauchstypische AbnutzungAngestellten, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unterbliebene bzw. nicht den Vorschriften oder unseren Betriebsanleitungen entsprechende Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder physikalische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten durch uns zurückzuführen sind. Werden vom Kun-den oder von Dritten ohne unsere ausdrückliche Zustimmung unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungen am Mietgegenstand vorgenommen, so bestehen für diese Vertreter und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine MängelansprücheErfüllungsgehilfen.
Appears in 1 contract
Samples: Einkaufsbedingungen
Sachmängelhaftung. 1.Die Gewährleistungsansprüche Bei neu von uns hergestellten Sachen beträgt die Verjährungsfrist für Sachmängel ein Jahr. Liegt ein Mangel vor, kann der Auftraggeber zunächst Nacherfüllung gem. § 439 BGB verlangen. Dabei können wir zwischen der Beseitigung des Kunden aus Kaufverträgen mit Man gels und der Lieferung einer mangelfreien Sache wählen, wenn der Auftraggeber kein Verbraucher ist. Mängelansprüche des kaufmännischen Be stellers kommen nur in Betracht, wenn dieser seinen Untersuchungs und Rügeobliegen heiten gem. § 377 HG6 bezüglich jeglicher Ab weichungen nachgekommen ist. Etwaige Bean standungen müssen innerhalb einer Frist von 10 Werktagen bei uns eingehen. Verborgene Mängel sind gesondert in Teil Bunverzüglich nach ihrer Entdeckung mitzu teilen; anderenfalls gilt die Ware als genehmigt. Macht der Auftraggeber Schadensersatzan sprüche geltend, Ziffdie auf Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir nach den gesetzliehen Bestimmungen. VI und aus Mietverträgen mit Wird uns in Teil Ckei ne vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet, Ziffhaften wir nur auf den Ersatz des typischen vor hersehbaren Schadens. IX geregelt. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche Darüber hinaus ist ein Anspruch auf Schadensersatz des Kunden gleich aus welchen Rechtsgründen Auftraggebers ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht Insbesondere scheidet eine Haftung für Schäden, die nicht am Liefergegenstand/Mietgegenstand selbst gelieferten Gegenstand entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für Produktionsausfall, Betriebsunterbrechungaus, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Wir haften allerdings nach den gesetzlichen Bestimmungenes sei denn, wenn es handelt sich um Schäden aus der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung dabei allerdings auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften zu demnach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung eben falls auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 2.Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; das gilt auch Gesundheit, die auf einer von uns begangenen fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetz lichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beru hen. Wir haften nicht für mangelhafte Leistungen des Werbeträgers. Wir verpflichten uns allerdings, dem Auftragge ber im Falle einer mangelhaften Leistung des Werbeträgers zum Ersatz für den Gewährlei stungsschluss unsere Gewährleistungsansprü che gegen den Werbeträger abzutreten. Der Auf traggeber nimmt diese Abtretung an. Auf mögliche Mehr oder Minderlieferungen bei Sonderanfertigungen wird im Auftrag gesondert hingewiesen. Berechnet wird in diesem Fall die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 3.Für sämtliche Folgen aus den nachstehenden Umständen stehen wir nicht ein: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, insbesondere Überlastung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte (außer durch unsere Subunternehmer), Verschleiß bzw. gebrauchstypische Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unterbliebene bzw. nicht den Vorschriften oder unseren Betriebsanleitungen entsprechende Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder physikalische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten durch uns zurückzuführen sind. Werden vom Kun-den oder von Dritten ohne unsere ausdrückliche Zustimmung unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungen am Mietgegenstand vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüchetatsächlich gelieferte Menge.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sachmängelhaftung. 1.Die Gewährleistungsansprüche 1.Mängelansprüche des Kunden aus Kaufverträgen mit uns setzen voraus, dass dieser seinen nach §377HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. 2.BeigebrauchtenLiefergegenständen und solchen, die als Sonderposten, 2. Xxxx o.ä. bezeichnet sind, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. 3.Wir haben Sachmängel der Lieferung, welche wir von Dritten beziehen und unverändert an den Besteller weiterliefern, nicht zu vertreten. Die Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt allerdings unberührt. Wir übernehmen grundsätzlich keine Garantie für die Kaufgegenstände. Insofern ist keiner unserer Beschreibungen, Zusagen oder sonstigen Äußerungen –weder vor noch bei Vertragsschluss – Garantiecharakter beizumessen. Soweit dem Kunden im Kaufvertrag gleichwohl eine Garantie eingeräumt worden sein sollte, handelt es sich dabei ausschließlich um eine Herstellergarantie, deren Rechte an den Kunden abgetreten wurde. Gebrauchtmaschinen werden grundsätzlich ohne eine Garantie oder Gewährleistung verkauft. 4.Ansprüche wegen Sachmängeln bestehen nicht, wenn der Mangel oder Schaden auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen ist oder dadurch entstanden ist, dass der Käufer einen Mangel nicht unverzüglich nach Entdeckung angezeigt hat oder der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist oder der Kaufgegenstand zuvor in einem Betrieb, der für den Käufer erkennbar vom Hersteller für die Betreuung nicht anerkannt war, unsachgemäß instandgesetzt, gewartet oder gepflegt worden ist und der Käufer dies erkennen musste oder in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Hersteller nicht genehmigt hat oder der Kaufgegenstand oder Teile davon (z.B. Software) in einer vom Hersteller nicht genehmigten Weise verändert worden ist oder der Käufer die Vor-schriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z.B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat oder die Inspektionen in den vom Hersteller vorgegebenen Intervallen nicht vorgenommen und Überprüfungen und ggf. Nachbesserungen im Rahmen dieser Inspektionen nicht durchgeführt worden sind. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt. 5.Soweit im Übrigen ein Mangel des Liefergegenstandes vorliegt, sind gesondert wir nach unserer Xxxx zur Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Lieferung einer neuen mangel-freien Sache berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. 6.Schlägt die Nacherfüllung fehl, wovon frühestens nach dem 2. Nachbesserungsversuch auszugehen ist, so ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. 0.Xx Übrigen gilt Teil BA., Ziff. VI V. und aus Mietverträgen mit uns in Teil C, Ziff. IX geregelt. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden gleich aus welchen Rechtsgründen ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand/Mietgegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Wir haften allerdings nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung dabei allerdings auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften zu demnach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung eben falls auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 2.Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; das gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 3.Für sämtliche Folgen aus den nachstehenden Umständen stehen wir nicht ein: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, insbesondere Überlastung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte (außer durch unsere Subunternehmer), Verschleiß bzw. gebrauchstypische Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, unterbliebene bzw. nicht den Vorschriften oder unseren Betriebsanleitungen entsprechende Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder physikalische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten durch uns zurückzuführen sind. Werden vom Kun-den oder von Dritten ohne unsere ausdrückliche Zustimmung unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungen am Mietgegenstand vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine MängelansprücheVI.
Appears in 1 contract