Common use of Sanktionsklausel Clause in Contracts

Sanktionsklausel. Es besteht - unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen - Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.

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Samples: Neuantrag Änderungsantrag, Neuantrag Änderungsantrag, www.kuv24-manager.de

Sanktionsklausel. Es besteht - unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen - Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.

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Samples: uelzener.de, www.seguradirekt.de, klp-tarifrechner.de

Sanktionsklausel. Es besteht - unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen - Versicherungsschutz – Versicherungs- schutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.

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Samples: wohnwagenversicherungen.de, www.bbbank.de, www.bbbank.de

Sanktionsklausel. Es besteht - unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen - Versicherungsschutz – Ver- sicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien Vertrags- parteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen Finanzsankti- onen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.

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Samples: uelzener.de, verbraucherforum-info.de, uelzener.de

Sanktionsklausel. Es besteht - unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen - Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvor- schriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.

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Samples: sv-makler.de, sv-makler.de, sv-makler.de

Sanktionsklausel. Es besteht - unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen - Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.

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Samples: www.sv-sachsen.de, www.sparkasse-leipzig.de

Sanktionsklausel. N.1 Mit wem dürfen wir keine Versicherungen abschließen? Es besteht - unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen - Versicherungsschutz – Versi- cherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien Vertragspar- teien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Das gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.

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Samples: www.leaseplan.com, www.athlon.com

Sanktionsklausel. Es besteht - unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen - Versicherungsschutz nur, soweit und solange eine Deckung, Schadenzahlung oder Leistungserbringung den Versicherer nicht in Konflikt bringt mit Sanktionen, Verboten oder Restriktionen gemäß Resolution der Vereinten Nationen oder mit Handels- und/oder Wirtschaftssanktionen, Gesetzen oder Verordnungen der Europäischen Union, des Vereinigten Britischen Königreiches oder den Vereinigten Staaten von Amerika. Dies gilt nur, soweit dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- nicht deutsche Rechtsvorschriften und/oder Finanzsanktionen bzw. Embargos gültigen Regelungen der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.

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Samples: www.deutsche-im-ausland.org, mailo.de

Sanktionsklausel. Es besteht - unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen - Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen.

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Samples: www.ruv.de, www.ruv.de

Sanktionsklausel. Es besteht - unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen - Versicherungsschutz nur, soweit und solange so- lange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- Handels oder Finanzsanktionen Finanz- sank- tionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.

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Samples: s617a97b7c1ac5397.jimcontent.com

Sanktionsklausel. Es besteht - unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen - Vertragsbestimmun- gen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine kei- ne auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Europä- ischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehenent- gegenstehen. Sollte eine Bestimmung dieser Versicherungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In ei- nem solchen Fall gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

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Samples: www.vpv.de

Sanktionsklausel. Es besteht - unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen - Vertragsbe- stimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange so- lange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren an- wendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen Finanzsanktio- nen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanz- sanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.

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Samples: www.wwk.de

Sanktionsklausel. Es besteht - unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen - Vertragsbestimmun- gen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-Wirt- schafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktio- nen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, so- weit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.

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Samples: www.mystorage.de

Sanktionsklausel. Es besteht - unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen - Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-WirtschaLs-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für WirtschaLs-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht RechtsvorschriLen der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.

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Samples: irp.cdn-website.com

Sanktionsklausel. Es besteht - unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen - Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien Ver- tragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.

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Samples: www.gamestop.de

Sanktionsklausel. Es besteht - unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen - Vertragsbestimmun- gen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-Wirt- schafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutsch- land entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktio- nen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Uni- on oder Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.

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Samples: www.wwk.de

Sanktionsklausel. Es besteht - unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen - Versicherungsschutz nur, soweit und solange solan- ge dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.

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Samples: partner.gothaer.de

Sanktionsklausel. Es besteht - unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen - Versicherungsschutz nur, soweit und solange so- lange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen Finanzsankti- onen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.

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Samples: www.sparkassen-direkt.de

Sanktionsklausel. Es besteht - unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen - Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren nationalen oder internationalen Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos wie insbesondere der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.

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Samples: static.alteos.com

Sanktionsklausel. Es besteht - unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen - Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvor- schriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Tresorräumen, mehrwandigen Stahlschränken oder Wertschutzschränken ab der Sicherheitsstufe des VdS Grad I

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Samples: sv-makler.de

Sanktionsklausel. Es besteht - unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen - Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-Wirt- schafts-, Handels- Handels-, oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Ver- einigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.

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