Schaden. Als Schaden wird der vollständige mechanische oder elektrische Ausfall bzw. die Funktionsuntüchtigkeit der versicherten Fahrzeugteile aufgrund von Material- oder Herstellungsfehlern der von Polestar hergestellten bzw. gelieferten Fahrzeugteile unter normalen Nutzungsbedingungen bezeichnet. Nicht als Xxxxxxx gilt die verschleißbedingte allmähliche Verschlechterung der Fahrzeugleistung. Weitere Angaben zu Ihrem Versicherungsschutz sowie zu Einschränkungen und Ausschlüssen dieser AGV finden Sie in Art. 10, 11 und 12.
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