Schadenersatz und Gewährleistung Musterklauseln

Schadenersatz und Gewährleistung. Sämtliche Schadenersatzansprüche gegen CL sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei einer Verletzung vertraglicher Hauptpflichten sowie bei Personenschäden. CL übernimmt keine Haftung für Folgeschäden, Schäden durch aus anderen Fächern auslaufende Flüssigkeiten, entgangenen Gewinn und Datenverlust. CL haftet weder für Inhalte, die von der Variocube GmbH auf die Website xxxxx://xxxxx.xxxxxxxxx.xxx eingestellt werden, noch für sonstige Mängel dieser von der Variocube GmbH betriebenen Website. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden werden hierdurch nicht berührt. Bei Erbringung einer mangelhaften Leistung durch CL hat der Kunde daher das Recht, Gewährleistungsansprüche im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen geltend zu machen. Das Vorliegen von leichter oder grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der geschädigte Kunde zu beweisen. Die in diesen Bedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über die Haftung und Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird. CL ist für die in den Paketfächern verwahrten Sachen nicht verantwortlich. Deshalb nimmt CL vom Paketfachinhalt keine Kenntnis und der Kunde hat selbst dafür zu sorgen, dass der Inhalt nicht durch Feuchtigkeit, Rost oder sonst wie leidet. CL übernimmt keine Haftung für vom Kunden in ein Paketfach eingelegte Schlüssel, Dokumente und sonstige Gegenstände. Die Paketfächer dienen nicht zur Aufbewahrung von Wertsachen des Kunden.
Schadenersatz und Gewährleistung. 1. Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen; dies gilt nicht für Personenschäden. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen.
Schadenersatz und Gewährleistung. 6.1. Die INSECO GmbH verpflichtet sich, bei der Erbringung von Leistung mit größter Sorgfalt vorzugehen. Eine Schadenersatzpflicht der INSECO GmbH gegenüber dem AG ist bei bloß leichter Fahrlässigkeit außer bei Personenschäden ausgeschlossen. Die INSECO GmbH haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig von ihren Organen, ihren Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten verursachte Schäden. - Die Haftung gegenüber Unternehmern ist für höhere Gewalt, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
Schadenersatz und Gewährleistung. 14.1. XXXXXXXXX haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle, sowie bei leichter Fahrlässigkeit im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit für von ihm sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden unbeschränkt.
Schadenersatz und Gewährleistung. 4.1. Für Xxxxxxx infolge schuldhafter Vertragsverletzung haftet Invitario bei eigenem Verschulden oder dem eines Erfüllungsgehilfen nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Xxxxxxx an der Per- son. Der Ersatz von entgangenem Gewinn und Folgeschäden ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit der Leistung.
Schadenersatz und Gewährleistung. TeleTrader haftet für solche Schäden von Endnutzern, die TeleTrader bzw. Dienstneh- mer oder Gehilfen von TeleTrader vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Jegliche darüber hinaus gehende Haftung, sowie der Ersatz von Folgeschäden und entgangenem Gewinn, ideellen Schäden sowie verloren gegangenen Daten als auch für Ansprüche Dritter gegen den Kunden wird von TeleTrader ausdrücklich ausge- schlossen. TeleTrader übernimmt keine Haftung für Störungen, welche durch die Nut- zung einer Handelsintegration oder Applikation entstehen. TeleTrader haftet nicht für Ansprüche, die sich aus allfälligen Betriebsstörungen (z.B. Unvollständigkeiten, Aus- lassungen oder Verzögerungen) ergeben können und übernimmt auch keine Haftung für die Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit übermittelter Daten. TeleTrader, sowie die Urheber der Marktdaten haften nicht für Schäden, welche dem Kunden durch unvollständige, inaktuelle oder unrichtige Daten entstehen. TeleTrader haftet nicht für Fehler und Störungen, die sich aus der Verwendung einer Handelsin- tegration ergeben. TeleTrader haftet nicht für Schäden oder entgangenen Gewinn in Folge eines Börsengeschäftes und weist ausdrücklich darauf hin, dass durch die ver- wendete Technologie Fehler nicht auszuschließen sind. Der Kunde nimmt ausdrück- lich zur Kenntnis, dass eine Anlageentscheidung nicht ausschließlich oder überwie- gend basierend auf den von TeleTrader übermittelten Daten getroffen werden soll. TeleTrader sowie die Urheber der Marktdaten haften nicht für Störungen, sofern es sich um Ausfälle handelt, die nicht von TeleTrader aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens zu verantworten sind, wie z.B. Stromausfälle, Ausfälle der Postleitungen, Ausfälle, die eindeutig auf Seiten einzelner oder aller Börsen liegen und somit alle oder einzelne Kursdatenprovider betreffen, sowie allgemeine Ausfälle eines Internetproviders. Jegliche Haftung von TeleTrader ist jedenfalls auf die Höhe des dreifachen, des zuletzt vom Kunden gezahlten, Monatsentgelts beschränkt.
Schadenersatz und Gewährleistung. 1. Mengenreklamationen sind unmittelbar nach Empfang der Ware unter Anschluss des Frachtdokuments detailliert schriftlich geltend zu machen. Allfällige Qualitätsmängel müssen der HASSLACHER Gruppe unter sonstigem Ausschluss sämtlicher Ansprüche, binnen 5 Werktagen nach Empfang und vor Verarbeitung der Ware schriftlich unter detaillierter Bezeichnung der behaupteten Mängel (samt Fotodokumentation) angezeigt werden. Ist bei besonders verpackten Waren die Untersuchung der Ware selbst nicht innerhalb der vorstehenden Frist möglich, so ist die Verpackung zu untersuchen und, wenn diese eine äußerliche Beschädigung aufweist, die auf eine Beschädigung der verpackten Ware schließen lässt, ist dies der HASSLACHER Gruppe innerhalb der genannten Frist – unter sonstigen Ausschluss sämtlicher Ansprüche – anzuzeigen. Werden Mängel trotz ordnungsgemäß durchgeführter Untersuchung erst später erkennbar, sind diese unverzüglich, spätestens jedoch binnen 5 Tagen ab Erkennbarkeit des Mangels, zu rügen, andernfalls die Ware auch im Hinblick auf diese Mängel als genehmigt gilt.
Schadenersatz und Gewährleistung levatis haftet für von ihr bzw. ihren Dienstnehmern oder Gehilfen verursachte Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und entgangenem Gewinn, ideellen Schäden sowie verloren gegangenen Daten als auch Ansprüche Dritter gegen den Kunden werden ausdrücklich ausgeschlossen, solange nicht zugesicherte Eigenschaften oder vertragswesentliche Pflichten betroffen sind.
Schadenersatz und Gewährleistung. 7.1 Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von PLAINE beruhen. Außerdem können sie nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden und sind in der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.