Schlichtung. Sollte trotz aller Anstrengungen der Gesellschaft, die etwaigen Probleme während der Laufzeit des Versicherungsvertrags zu lösen, der Versicherungsnehmer keine zufrieden stellende Antwort erhalten haben, so wird er aufgefordert, seine Beschwerden bei der Generaldirektion der Gesellschaft vorzutragen. Es steht ihm außerdem frei, sich an die Vermittlungsstelle zu wenden, die auf Initiative der Vereinigung der Versicherungsgesellschaften und des Luxemburgischen Verbraucherverbands eingerichtet wurde, und dies unbeschadet der Möglichkeit einer gerichtlichen Klage.
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