Schlichtung. Im Falle von Streitigkeiten aus der Beförderung durch EVU kann der Reisende eine geeig- nete Schlichtungsstelle anrufen. Streitigkeiten liegen z. B. vor, wenn zuvor einer schriflli- xxxx Xxxxxxxxxx des Reisenden vom vertraglichen Beförderer nicht binnen eines Monats abgeholfen wurde.
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Samples: www.regiobus.com, www.regiobus.com, www.nahverkehr-zwickau.de
Schlichtung. Im Falle von Streitigkeiten aus der Beförderung durch EVU kann der Reisende eine geeig- nete geeignete Schlichtungsstelle anrufen. Streitigkeiten liegen z. B. vor, wenn zuvor einer schriflli- xxxx Xxxxxxxxxx Beschwerde in Textform des Reisenden vom vertraglichen Beförderer nicht binnen eines Monats abgeholfen wurde.
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Samples: www.stadtwerke-erfurt.de, sw-weimar.de
Schlichtung. Im Falle von Streitigkeiten aus der Beförderung durch EVU kann der Reisende eine geeig- nete geeignete Schlichtungsstelle anrufen. Streitigkeiten liegen z. B. vor, wenn zuvor einer schriflli- xxxx Xxxxxxxxxx schriftlichen Beschwerde des Reisenden vom vertraglichen Beförderer nicht binnen eines Monats abgeholfen wurde.
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Samples: www.regiobus.com
Schlichtung. Im Falle von Streitigkeiten aus der Beförderung durch EVU kann der Reisende eine geeig- nete geeignete Schlichtungsstelle anrufen. Streitigkeiten liegen z. B. vor, wenn zuvor einer schriflli- xxxx Xxxxxxxxxx schrifllichen Beschwerde des Reisenden vom vertraglichen Beförderer nicht binnen eines Monats abgeholfen wurde.
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Samples: www.vdk.de