Schlichtungsverfahren. Möchte der Kunde ein Schlichtungsverfahren gemäß § 68 TKG einleiten, muss er hierzu einen Antrag an die Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur, Xxxxxxxx 00 00, 00000 Xxxx richten. Die Teilnahme an dem Schlichtungsverfahren ist freiwillig. Nähere Infomationen zum Schlichtungsverfahren und weitere Möglichkeiten, ein solches Verfahren einzuleiten, finden Sie unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/XX/Xxxxxxx/Xxxxxxxxxxx/Xxxxxxxxxxx_XX/xxxxx.xxxx.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Mobilfunkdienstleistungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Mobilfunkdienstleistungen
Schlichtungsverfahren. Möchte der Kunde ein Schlichtungsverfahren gemäß § 68 TKG einleiten, muss er hierzu einen Antrag an die Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur, Xxxxxxxx 00 00, 00000 Xxxx richten. Die Teilnahme an dem Schlichtungsverfahren ist freiwillig. Nähere Infomationen Informationen zum Schlichtungsverfahren und weitere Möglichkeiten, ein solches Verfahren einzuleiten, finden Sie unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/XX/Xxxxxxx/Xxxxxxxxxxx/Xxxxxxxxxxx_XX/xxxxx.xxxx.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Mobilfunkdienstleistungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Prepaid Mobilfunkdienstleistungen
Schlichtungsverfahren. Möchte der Kunde ein Schlichtungsverfahren gemäß § 68 TKG einleiten, muss er hierzu einen Antrag an die Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur, Xxxxxxxx Poxxxxxx 00 00, 00000 Xxxx richtenxichten. Die Teilnahme an dem Schlichtungsverfahren ist freiwillig. Nähere Infomationen Informationen zum Schlichtungsverfahren und weitere Möglichkeiten, ein solches Verfahren einzuleiten, finden Sie unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/XX/Xxxxxxx/Xxxxxxxxxxx/Xxxxxxxxxxx_XX/xxxxx.xxxx.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Mobilfunkdienstleistungen
Schlichtungsverfahren. Möchte der Kunde ein Schlichtungsverfahren gemäß § 68 TKG einleiten, muss er hierzu einen Antrag an die Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation Telekommunika- tion der Bundesnetzagentur, Xxxxxxxx 00 00, 00000 Xxxx richten. Die Teilnahme Teil- nahme an dem Schlichtungsverfahren ist freiwillig. Nähere Infomationen zum Schlichtungsverfahren und weitere Möglichkeiten, ein solches Verfahren einzuleitenein- zuleiten, finden Sie unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/XX/Xxxxxxx/Xxxxxxxxxxx/Xxxxxxxxxxx_XX/xxxxx.xxxxxxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/XX/Xxxx- tal/Schlichtung/Schlichtung_TK/start.html.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Mobilfunkdienstleistungen
Schlichtungsverfahren. Möchte der Kunde ein Schlichtungsverfahren gemäß § 68 TKG einleiten, muss er hierzu einen Antrag an die Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur, Xxxxxxxx 00 00, 00000 Xxxx richten. Die Teilnahme an dem Schlichtungsverfahren ist freiwillig. Nähere Infomationen Informationen zum Schlichtungsverfahren und weitere Möglichkeiten, ein solches Verfahren einzuleiten, finden Sie unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/XX/Xxxxxxx/Xxxxxxxxxxx/Xxxxxxxxxxx_XX/xxxxx.xxxxxxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/XX/Xxxxxxx/Xxxxxxxxxxx/Xxxxxxxxxxx_XX/xxxxx.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen