Common use of Schlichtungsverfahren Clause in Contracts

Schlichtungsverfahren. 20.1 Der Kunde kann im Falle eines Streits darüber, ob MDCC dem Kun- den gegenüber eine Verpflichtung erfüllt hat, die sich auf die Bedin- gungen oder die Ausführung der Verträge über die Bereitstellung des öffentlichen Telekommunikationsnetzes oder -dienstes bezieht und mit den in § 47a Abs. 1, Ziffer 1 und 2 TKG aufgeführten Regelungen zusammenhängt, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsver- fahrens bei der Bundesnetzagentur stellen.

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Schlichtungsverfahren. 20.1 17.1 Der Kunde kann im Falle eines Streits darüber, ob MDCC dem Kun- den gegenüber eine Verpflichtung erfüllt hat, die sich auf die Bedin- gungen oder die Ausführung der Verträge über die Bereitstellung des öffentlichen Telekommunikationsnetzes oder -dienstes bezieht und mit den in § 47a Abs. 1, Ziffer 1 und 2 TKG aufgeführten Regelungen zusammenhängt, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsver- fahrens bei der Bundesnetzagentur stellen.

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Schlichtungsverfahren. 20.1 19.1 Der Kunde kann im Falle eines Streits darüber, ob MDCC dem Kun- den Kunden gegenüber eine Verpflichtung erfüllt hat, die sich auf die Bedin- gungen Bedingungen oder die Ausführung der Verträge über die Bereitstellung Bereit- stellung des öffentlichen Telekommunikationsnetzes oder -dienstes bezieht und mit den in § 47a Abs. 1, Ziffer 1 und 2 TKG aufgeführten aufgeführ- ten Regelungen zusammenhängt, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsver- fahrens Schlichtungsverfahrens bei der Bundesnetzagentur stellen.

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Schlichtungsverfahren. 20.1 16.1 Der Kunde kann im Falle eines Streits darüber, ob MDCC dem Kun- den gegenüber eine Verpflichtung erfüllt hat, die sich auf die Bedin- gungen oder die Ausführung der Verträge über die Bereitstellung des öffentlichen Telekommunikationsnetzes oder -dienstes bezieht und mit den in § 47a Abs. 1, Ziffer 1 und 2 TKG aufgeführten Regelungen zusammenhängt, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsver- fahrens bei der Bundesnetzagentur stellen.

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