Schlussbestimmungen, anwendbares Recht und Gerichtsstand Musterklauseln

Schlussbestimmungen, anwendbares Recht und Gerichtsstand. 9.1 Der Lieferant ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Takeda Austria berechtigt, seine Rechte bzw.Verpflichtungen zur Gänze oder auch nur teilweise an Dritte zu übertragen bzw zu überbinden.
Schlussbestimmungen, anwendbares Recht und Gerichtsstand. 9.1 Der Lieferant ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Ta2eda Austria berechtigt, seine Rechte bzw.VerpIJichtungen zur Gänze oder auch nur teilweise an Dritte zu übertragen bzw zu überbinden.
Schlussbestimmungen, anwendbares Recht und Gerichtsstand. 10.1. Erfüllungsort und Gerichtstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der von engineering people.
Schlussbestimmungen, anwendbares Recht und Gerichtsstand. 15.1 Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist auf der kayamo-Plattform gespeichert und allgemein zugänglich. Dasselbe gilt für frühere AGB-Versionen, die nicht älter als zwei Jahre sind. Kayamo kann sich zum Zwecke der Vertragserfüllung auch Dritter als so genannte Erfüllungsgehilfen bedienen. Entgegenstehenden AGB´s wird hiermit widersprochen.
Schlussbestimmungen, anwendbares Recht und Gerichtsstand. 1. Änderungen der vorliegenden AGB erfolgen schriftlich. Änderungen durch den Xxxx sind unwirksam. Sollte eine AGB-Klausel ungültig sein, hindert dies die Gültigkeit der restli- chen Bestimmungen nicht.
Schlussbestimmungen, anwendbares Recht und Gerichtsstand. 10.1.Erfüllungsort und Gerichtstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der von ascodo 10.2.Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
Schlussbestimmungen, anwendbares Recht und Gerichtsstand. 25.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Schlussbestimmungen, anwendbares Recht und Gerichtsstand. 1. Die Überschriften der einzelnen Abschnitte dieser AVB dienen nur der Orientierung im Text und haben keine rechtliche Bedeutung und daher darf der Text der AVB auf deren Grundlage nicht ausgelegt werden.
Schlussbestimmungen, anwendbares Recht und Gerichtsstand. 16.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss allfälliger Verweisungsbestimmungen. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (BGBl 1988/96) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Schlussbestimmungen, anwendbares Recht und Gerichtsstand. Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der von Systemzentrale. Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung unwirksam sein, bleibt die Vereinbarung im Übrigen gültig. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine wirksame zu ersetzen, die der unwirksamen wirtschaftlich und rechtlich möglichst nahe kommt. Düsseldorf, 2022 Tel: +49 (0) 211 / 000 00- 00 Fax: +49 (0) 211/ 749 57 – 598 Web: xxx.xxxxxxxxxxxx.xx Geschäftsführer : Xxxx Xxxxxxxxx Sitz: Düsseldorf Amtsgericht: Düsseldorf Bankverbindung: