Common use of Schutzrechte Clause in Contracts

Schutzrechte. 1. Der Lieferant haftet für Ansprüche, die sich bei vertragsgemäßer Verwendung der Liefergegenstände aus der Verletzung von Schutzrechten und Schutzrechtsanmeldungen (Schutzrechte) ergeben, von denen mindestens eines aus der Schutzrechtsfamilie entweder im Heimatland des Lieferanten, vom Europäischen Patentamt oder in einem der Staaten Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Österreich oder USA veröffentlicht ist.

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Samples: api.magura.com, api.magura.com, api.magura.com

Schutzrechte. 18.1. Der Lieferant haftet für Ansprüche, die sich bei vertragsgemäßer Verwendung der Liefergegenstände aus der Verletzung von Schutzrechten und Schutzrechtsanmeldungen (Schutzrechte) ergeben, von denen mindestens eines aus der Schutzrechtsfamilie entweder im Heimatland des Lieferanten, vom Europäischen Patentamt oder in einem der Staaten Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Österreich oder USA veröffentlicht ist.

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Samples: www.bos.de, www.etm-international.de

Schutzrechte. (1. ) Der Lieferant haftet für Ansprüche, die sich bei vertragsgemäßer Verwendung der Liefergegenstände aus der Verletzung von Schutzrechten und Schutzrechtsanmeldungen (Schutzrechte) ergeben, von denen mindestens eines aus der Schutzrechtsfamilie entweder im Heimatland des Lieferanten, vom Europäischen Patentamt oder in einem der Staaten Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Österreich oder USA veröffentlicht veröffentlich ist.

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Samples: www.krs-trading.de

Schutzrechte. 110.1. Der Lieferant haftet für Ansprüche, die sich bei vertragsgemäßer Verwendung der Liefergegenstände aus der Verletzung von Schutzrechten Schutzrechen und Schutzrechtsanmeldungen (Schutzrechte) ergeben, von denen mindestens eines aus der Schutzrechtsfamilie entweder im Heimatland des Lieferanten, vom Europäischen Patentamt Patentamt, oder in einem der Staaten Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Österreich oder USA veröffentlicht ist.

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Samples: www.rejlek.at

Schutzrechte. 1. 6.1 Der Lieferant haftet für Ansprüche, die sich bei vertragsgemäßer Verwendung Verwen- dung der Liefergegenstände Ware aus der Verletzung von Schutzrechten und Schutzrechtsanmeldungen Schutzrechtsan- meldungen (Schutzrechte) ergeben, von denen mindestens eines aus der Schutzrechtsfamilie entweder im Heimatland des Lieferanten, vom Europäischen Europä- ischen Patentamt oder in einem der Staaten Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Österreich oder USA veröffentlicht ist.

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Samples: www.sedus.com

Schutzrechte. 19.1. Der Lieferant haftet für Ansprüche, die sich bei vertragsgemäßer einer vertragsmäßigen Verwendung der Liefergegenstände Lieferungen und Leistungen aus der Verletzung von Schutzrechten und Schutzrechtsanmeldungen (Schutzrechte) ergeben, von denen mindestens eines aus der Schutzrechtsfamilie entweder im Heimatland des Lieferanten, vom Europäischen Patentamt oder in einem der Staaten Bundesrepublik Deutschlandder Europäischen Gemeinschaft, Frankreich, Großbritannien, Österreich Japan oder USA veröffentlicht ist.

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Samples: www.gmpi-maschinen.de

Schutzrechte. 1. a. Der Lieferant haftet für alle Ansprüche, die sich bei vertragsgemäßer ver- tragsgemäßer Verwendung der Liefergegenstände aus der Verletzung von Schutzrechten und Schutzrechtsanmeldungen (Schutzrechte) Schutzrechtsan- meldung ergeben, von denen mindestens eines aus der Schutzrechtsfamilie Schutzrechtfamilie entweder im Heimatland des LieferantenLiefe- ranten, vom Europäischen europäischen Patentamt oder in einem der Staaten Bundesrepublik Deutschlandder Europäischen Gemeinschaft, Frankreichder Schweiz, Großbritannien, Österreich Großbritannien oder USA veröffentlicht ist.

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Samples: www.kwdag.com

Schutzrechte. 1. 3.1 Der Lieferant Auftragnehmer haftet für Ansprüche, die sich bei vertragsgemäßer Verwendung der Liefergegenstände aus der Verletzung von Schutzrechten und Schutzrechtsanmeldungen Schutz- rechtsanmeldungen (Schutzrechte) ergeben, von denen mindestens eines aus der Schutzrechtsfamilie entweder im Heimatland des Lieferanten, vom Europäischen europäischen Patentamt oder in einem der Staaten Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Österreich oder den USA veröffentlicht ist.

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Samples: Vereinbarung Zur Regelung Der Geheimhaltung Und Wahrung Von Schutzrechten

Schutzrechte. 1. 9.1 Der Lieferant haftet für Ansprüche, die sich bei vertragsgemäßer Verwendung der Liefergegenstände aus der Verletzung von Schutzrechten und Schutzrechtsanmeldungen (Schutzrechte) ergeben, von denen mindestens eines eine s aus der Schutzrechtsfamilie entweder im Heimatland des Lieferanten, vom Europäischen Patentamt oder in einem der Staaten Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Österreich oder USA veröffentlicht ist.

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Samples: www.vispiron.systems

Schutzrechte. 1. Der Lieferant haftet für Ansprüche, die sich bei vertragsgemäßer Verwendung der Liefergegenstände aus der Verletzung von Schutzrechten und Schutzrechtsanmeldungen Schutz- rechtsanmeldungen (Schutzrechte) ergeben, von denen mindestens eines aus der Schutzrechtsfamilie entweder im Heimatland des Lieferanten, vom Europäischen Europä- ischen Patentamt oder in einem der Staaten Bundesrepublik Bundes- republik Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Österreich oder USA veröffentlicht ist.

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Samples: www.biebighauser.de

Schutzrechte. 1. Der Lieferant haftet für Ansprüche, die sich bei vertragsgemäßer vertrags- gemäßer Verwendung der Liefergegenstände aus der Verletzung Ver- letzung von Schutzrechten und Schutzrechtsanmeldungen (Schutzrechte) ergeben, von denen mindestens eines aus der Schutzrechtsfamilie entweder im Heimatland des LieferantenLiefe- ranten, vom Europäischen Patentamt oder in einem der Staaten Staaten: Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, GroßbritannienGroß- britannien, oder Österreich oder USA veröffentlicht ist.

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Samples: www.wkw.de

Schutzrechte. 1. Der Lieferant haftet für Ansprüche, die sich bei vertragsgemäßer Verwendung der Liefergegenstände aus der Verletzung von Schutzrechten und Schutzrechtsanmeldungen (Schutzrechte) ergeben, von denen mindestens eines aus der Schutzrechtsfamilie entweder im Heimatland des Lieferanten, vom Europäischen Patentamt oder in einem der Staaten Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Österreich oder USA veröffentlicht ist.

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Samples: www.oechsler.com

Schutzrechte. 1. Der Lieferant haftet für substantiiert dargelegte oder nachgewiesene Ansprüche, die sich bei vertragsgemäßer Verwendung der Liefergegenstände aus der Verletzung von Schutzrechten und Schutzrechtsanmeldungen (Schutzrechte) nachweislich ergeben, von denen mindestens eines aus der Schutzrechtsfamilie entweder im Heimatland des Lieferanten, vom Europäischen Patentamt oder in einem der Staaten Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Österreich oder USA veröffentlicht ist. Nach Xxxx des Lieferanten beschränkt sich diese Haftung auf die kostenfreie Beschaffung einer Lizenz für den Abnehmer oder einer geeigneten Ersatzlösung, die frei von fremden Schutzrechten ist.

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Samples: www.kostal.com

Schutzrechte. 110.1. Der Lieferant haftet für Ansprüche, die sich bei vertragsgemäßer Verwendung der Liefergegenstände aus der Verletzung von Schutzrechten und Schutzrechtsanmeldungen (Schutzrechte) ergeben, von denen mindestens eines aus der Schutzrechtsfamilie entweder im Heimatland des Patent- und Markenamts des Heimatlands des Lieferanten, vom des Europäischen Patentamt Patentamts oder in einem Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt oder der Staaten Bundesrepublik jeweiligen Patent- und/oder Markenämter von Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Österreich oder USA stammt und veröffentlicht ist.

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Samples: www.ksmcastings.com

Schutzrechte. 1. 14.1 Der Lieferant haftet für Ansprüche, die sich bei vertragsgemäßer Verwendung der Liefergegenstände aus der Verletzung von Schutzrechten und Schutzrechtsanmeldungen (Schutzrechte) Schutzrechtsan- meldungen ergeben, von denen mindestens eines aus der Schutzrechtsfamilie entweder im Heimatland des Lieferanten, vom Europäischen Patentamt oder in einem der Staaten Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Österreich oder USA veröffentlicht ist. Dies gilt nicht, sofern der Lieferant nachweist, dass ihn insoweit kein Verschulden trifft.

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Samples: www.mahltechnik-goergens.de

Schutzrechte. 1. 12.1 Der Lieferant haftet für Ansprüche, die sich bei vertragsgemäßer Verwendung der Liefergegenstände aus der Verletzung von Schutzrechten und Schutzrechtsanmeldungen (Schutzrechte) ergeben, von denen mindestens eines aus der Schutzrechtsfamilie entweder im Heimatland des Lieferanten, vom Europäischen europäischen Patentamt oder in einem der Staaten Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Österreich oder USA veröffentlicht ist.

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Samples: www.photonag.com

Schutzrechte. 1. Der Lieferant haftet für Ansprüche, die sich bei vertragsgemäßer Verwendung der Liefergegenstände aus der Verletzung von Schutzrechten Schutz- rechten und Schutzrechtsanmeldungen (Schutzrechte) ergeben, von denen mindestens eines aus der Schutzrechtsfamilie entweder im Heimatland des Lieferanten, vom Europäischen Patentamt oder in einem der Staaten Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, GroßbritannienGroß- britannien, Österreich oder USA veröffentlicht ist. Dies gilt nicht, falls der Lieferant den Verstoß gegen Rechte Dritter nicht zu vertreten hat.

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Samples: stw-faser.de

Schutzrechte. 1. 14.1 Der Lieferant Lieferer haftet für Ansprüche, die sich bei vertragsgemäßer Verwendung der Liefergegenstände aus der Verletzung von Schutzrechten und Schutzrechtsanmeldungen (Schutzrechte) Schutzrechtsanmeldung ergeben, von denen mindestens eines aus der Schutzrechtsfamilie Schutzrechtfamilie entweder im Heimatland des Lieferanten, vom Europäischen Patentamt oder in einem der Staaten der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Österreich Österreich, Japan oder USA veröffentlicht ist.

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Samples: www.sixt-gmbh.de

Schutzrechte. 1. Der Lieferant haftet für Ansprüche, die sich bei vertragsgemäßer Verwendung der Liefergegenstände Liefergegen- stände aus der Verletzung von Schutzrechten und Schutzrechtsanmeldungen (Schutzrechte) ergeben, von denen mindestens eines aus der Schutzrechtsfamilie entweder im Heimatland des Lieferanten, vom Europäischen Patentamt oder in einem der Staaten Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Österreich oder USA veröffentlicht ist.

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Samples: www.teckentrup.net

Schutzrechte. 1. 6.1 Der Lieferant haftet für Ansprüche, die sich bei vertragsgemäßer Verwendung der Liefergegenstände Ware aus der Verletzung von Schutzrechten und Schutzrechtsanmeldungen (Schutzrechte) ergeben, von denen mindestens eines aus der Schutzrechtsfamilie entweder im Heimatland des Lieferanten, vom Europäischen Patentamt oder in einem der Staaten Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Österreich oder USA veröffentlicht ist.

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Samples: www.kloeber.com

Schutzrechte. 1. Der Lieferant haftet für Ansprüche, die sich bei vertragsgemäßer Verwendung der Liefergegenstände aus der Verletzung von Schutzrechten und Schutzrechtsanmeldungen (Schutzrechte) ergeben, von denen mindestens eines aus der Schutzrechtsfamilie entweder im Heimatland des Lieferanten, vom Europäischen Patentamt oder in einem der Staaten Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Österreich der Europäischen Union oder USA veröffentlicht ist, vollumfänglich.

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Samples: www.aguti.com