Schutzrechte. 8.1. In dem Fall, dass der Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, werden wir nach unserer Xxxx und auf unsere Kosten den Liefergegenstand derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Kunden durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt uns das innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Kunde berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden unterliegen den Beschränkungen vorstehender Ziff. I. 7. 8.2. Bei Rechtsverletzungen durch von uns gelieferte Produkte anderer Hersteller werden wir nach unser Xxxx unsere Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. Ansprüche gegen uns bestehen in diesen Fällen nach Maßgabe der Ziff. I. 7. und dieser Ziff. I. 8. nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder, etwa aufgrund Insolvenz, aussichtslos ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schutzrechte. 8.1(1) Wir stehen nach Maßgabe der Nr. 7 dafür ein, dass der Liefergegenstand frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.
(2) In dem Fall, dass der Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, werden wir nach unserer Xxxx und auf unsere Kosten den Liefergegenstand derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Kunden unserem Vertragspartner durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt uns das dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Kunde unser Vertragspartner berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden unseres Vertragspartners unterliegen den Beschränkungen vorstehender Ziffdes Nr. I. 79 dieser Bedingungen.
8.2. (3) Bei Rechtsverletzungen durch von uns gelieferte Produkte anderer Hersteller werden wir nach unser unserer Xxxx unsere Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten für Rechnung des Kunden unseres Vertragspartners geltend machen oder an den Kunden Vertragspartner abtreten. Ansprüche gegen uns bestehen in diesen Fällen nach Maßgabe der Ziffdes hiesigen Nr. I. 7. und dieser Ziff. I. 8. 7 nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder, etwa beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.
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Samples: Sales Contracts, Sales Contracts, Sales Contracts
Schutzrechte. 8.1(1) Der Verkäufer steht nach Maßgabe dieser Ziff. 7 dafür ein, dass der Liefergegenstand frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Der Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.
(2) In dem Fall, dass der Liefergegenstand Liefergegentand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, werden wir wird der Verkäufer nach unserer seiner Xxxx und auf unsere seine Kosten den Liefergegenstand derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Kunden Besteller durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt uns das ihm dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Kunde Auftraggeber berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder und den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden Auftraggebers unterliegen den Beschränkungen vorstehender der Ziff. I. 78. dieser Allgemeinen Lieferbedingungen.
8.2. (3) Bei Rechtsverletzungen durch von uns vom Verkäufer gelieferte Produkte anderer Hersteller werden wir wird der Verkäufer nach unser seiner Xxxx unsere seine Ansprüche gegen die den Hersteller und Vorlieferanten für Rechnung des Kunden Auftraggebers geltend machen oder an den Kunden Auftraggeber abtreten. Ansprüche gegen uns den Verkäufer bestehen in diesen Fällen nach Maßgabe der Ziff. I. 7. und dieser Ziff. I. 87. nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder, etwa bspw. aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.
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Schutzrechte. 8.1(1) PE-SYSTEMS steht nach Maßgabe dieser Ziffer 7 dafür ein, dass der Liefergegenstand frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.
(2) In dem Fall, dass der Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, werden wir wird PE-SYSTEMS nach unserer ihrer Xxxx und auf unsere ihre Kosten den Liefergegenstand derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Kunden Auftraggeber durch Abschluss eines Lizenzvertrages mit dem Dritten das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt uns das der PE-SYSTEMS dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Kunde Auftraggeber berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden Auftraggebers unterliegen den Beschränkungen vorstehender Ziff. I. 7des Ziffer 8 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen.
8.2. (3) Bei Rechtsverletzungen durch von uns PE-SYSTEMS gelieferte Produkte anderer Hersteller werden wir wird PE-SYSTEMS nach unser ihrer Xxxx unsere ihre Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten für Rechnung des Kunden Auftraggebers geltend machen oder an den Kunden Auftraggeber abtreten. Ansprüche gegen uns PE-SYSTEMS bestehen in diesen Fällen nach Maßgabe der Ziff. I. 7. und dieser Ziff. I. 8. dieses Ziffer 7 nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder, etwa bspw. aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Schutzrechte. 8.110.1 Wir stehen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dafür ein, dass der Liefergegenstand frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.
10.2 In dem Fall, dass der Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, werden wir nach unserer Xxxx und auf unsere Kosten den Liefergegenstand derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Kunden Auftraggeber durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt uns das dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Kunde Auftraggeber berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden Auftraggebers unterliegen den Beschränkungen vorstehender Ziff. I. 7dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
8.2. 10.3 Bei Rechtsverletzungen durch von uns gelieferte Produkte anderer Hersteller werden wir nach unser unserer Xxxx unsere die entstandenen Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten für Rechnung des Kunden den Auftraggeber geltend machen oder diese Ansprüche an den Kunden Auftraggeber abtreten. Ansprüche gegen uns bestehen in diesen Fällen nach Maßgabe der Ziff. I. 7. und dieser Ziff. I. 8. nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder, etwa beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schutzrechte. 8.11. In dem FallBei nach Angabe des Vertragspartners gefertigter Ware haften wir im Innenverhältnis zum Vertragspartner nicht dafür, dass der Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, werden wir nach unserer Xxxx und auf unsere Kosten den Liefergegenstand derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr daß fremde Schutzrechte verletzt werden. Wir behalten uns jegliche Regreßansprüche gegenüber dem Vertragspartner vor. Dies gilt auch denn, wenn wir an der Liefergegenstand aber weiterhin Entwicklung mitgewirkt oder die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Kunden durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt uns das innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Kunde berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche Ware nach Angaben des Kunden unterliegen den Beschränkungen vorstehender Ziff. I. 7Vertragspartners entwickelt haben.
8.22. Bei Rechtsverletzungen Jegliche Haftung der VERETA GmbH wegen der Verletzung von Schutzrechten Dritter ist ausgeschlossen, wenn erst durch eine Modifikation der Ware durch den Vertragspartner die Verletzung der Schutzrechte Dritter entstanden ist. Die VERETA GmbH ist nicht verpflichtet, den Vertragspartner auf die Möglichkeit der Verletzung von Schutzrechten durch Modifikation gesondert hinzuweisen.
3. Wird ein Produkt der VERETA GmbH durch den Vertragspartner in einem für uns gelieferte Produkte anderer Hersteller werden wir nach unser Xxxx unsere nicht vorhersehbaren Bereich in einer Weise eingesetzt, die zur Beschädigung des Produkts oder zur Verletzung von Schutzrechten Dritter führt, so ist eine Haftung der VERETA GmbH ausgeschlossen.
4. Soweit der Vertragspartner selbst die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten für Rechnung VERETA GmbH ausgeschlossen. Gleiches gilt, soweit die Schutzrechtsverletzung auf speziellen Vorgaben des Kunden geltend machen Vertragspartners beruht, durch eine von uns nicht vorhersehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, daß das Produkt vom Vertragspartner verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten eingesetzt wird.
5. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners wegen einer Verletzung von Schutzrechten Dritter ist ausgeschlossen. Das Recht des Vertragspartners zum Rücktritt vom Vertrag bleibt jedoch solange unberührt, wie dieser an den Kunden abtreten. Ansprüche gegen uns bestehen in diesen Fällen nach Maßgabe der Ziff. I. 7. und dieser Ziff. I. 8. nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung Verwendung des Produkts aufgrund der vorstehend genannten Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder, etwa aufgrund Insolvenz, aussichtslos entgegenstehenden Schutzrechte Dritter gehindert ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schutzrechte. 8.113.1 Sofern nicht etwas Anderes vereinbart wurde, sind wir lediglich verpflichtet, die Lieferung in der Bundesre- publik Deutschland frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter zu erbringen. In Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von uns an den Kunden gelieferten Produkten berechtig- te Ansprüche erhebt, haften wir gegenüber dem Fall, dass Kunden innerhalb der Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, in Ziff. 8.7 bestimmten Frist wie folgt: - Wir werden wir nach unserer Xxxx und zunächst versu- chen, auf unsere Kosten für die betreffenden Lie- ferungen entweder ein Nutzungsrecht zu erwir- ken, oder den Liefergegenstand derart abändern unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Eigenschaften so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. Ist uns dies nicht zu ange- messenen Bedingungen möglich, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder stehen dem Kunden seine gesetzlichen Rechte zu, die sich jedoch nach diesen Allgemeinen Liefer- und Auf- tragsbedingungen richten. - Dem Kunden stehen nur dann Rechte für den Fall einer Schutzrechtsverletzung durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt uns das innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Kunde berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden unterliegen den Beschränkungen vorstehender Ziff. I. 7.
8.2. Bei Rechtsverletzungen durch von uns gelieferte Produkte anderer Hersteller werden wir nach unser Xxxx unsere Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. Ansprüche gegen uns bestehen in diesen Fällen nach Maßgabe der Ziff. I. 7. und dieser Ziff. I. 8. nurLiefergegenstände zu, wenn er uns über die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten von Dritten geltend gemachten Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oderunverzüg- lich schriftlich verständigt, etwa aufgrund Insolvenz, aussichtslos ist.eine Verletzung nicht
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Schutzrechte. 8.11. Der Auftragnehmer steht nach Maßgabe dieser Ziffer VIII. dafür ein, dass der Liefergegenstand frei von gewerblichen Schutzrechten oder Ur- heberrechten Dritter ist. Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.
2. In dem Fall, dass der Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, werden wir wird der Auftragnehmer nach unserer seiner Xxxx und auf unsere seine Kosten den Liefergegenstand derart abändern oder austauschenaus- tauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt ver- letzt werden, der Liefergegenstand aber weiterhin wei- terhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Kunden Auftraggeber durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschaffenver- schaffen. Gelingt uns das ihm dies innerhalb eines angemessenen an- gemessenen Zeitraums nicht, ist der Kunde Auftrag- geber berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten zurückzutre- ten oder den Kaufpreis angemessen zu mindernmin- dern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden Auftraggebers unterliegen den Beschränkungen vorstehender ZiffBe- schränkungen der Ziffer IX. I. 7dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
8.23. Bei Rechtsverletzungen durch von uns vom Auftrag- nehmer gelieferte Produkte anderer Hersteller werden wir wird der Auftragnehmer nach unser seiner Xxxx unsere sei- ne Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten Vorlie- feranten für Rechnung des Kunden geltend Auftraggebers gel- tend machen oder an den Kunden abtretenAuftraggeber abtre- ten. Ansprüche gegen uns bestehen den Auftragnehmer be- stehen in diesen Fällen nach Maßgabe der Ziff. I. 7. und dieser Ziff. I. 8Ziffer VIII. nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung Durch- setzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos erfolg- los war oder, etwa beispielsweise aufgrund Insolvenzeiner In- solvenz, aussichtslos ist.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen (Alb)
Schutzrechte. 8.11. Wir stehen nach Maßgabe dieser Ziffer dafür ein, dass der Liefergegenstand frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.
2. In dem Fall, dass der Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, werden wir nach unserer Xxxx und auf unsere Kosten den Liefergegenstand derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten vereinbarte Funktionen erfüllt, erfüllt oder dem Kunden Auftraggeber durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschaffenverschafft wird. Gelingt uns das dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Kunde Auftraggeber berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden Auftraggebers unterliegen den Beschränkungen vorstehender Ziff. I. 7der Ziffer XI dieser Allgemeinen Lieferbedingungen.
8.23. Bei Rechtsverletzungen durch von uns gelieferte Produkte anderer Hersteller werden wir nach unser unserer Xxxx unsere Ansprüche gegen die Hersteller und oder Vorlieferanten für Rechnung des Kunden Auftraggebers geltend machen oder an den Kunden Auftraggeber abtreten. Ansprüche gegen uns bestehen in diesen Fällen nach Maßgabe der Ziff. I. 7. und dieser Ziff. I. 8. Ziffer nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder, etwa beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.
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Samples: Sales Contracts
Schutzrechte. 8.19.1 Soweit wir Liefergegenstände nach Vorgaben des Bestellers, insbe- sondere nach Zeichnungen oder Mustern, anfertigen, übernehmen wir keine Haftung dafür, dass die Liefergegenstände frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter sind. In dem Sollten wir von einem Dritten wegen einer Rechtsverletzung im Hinblick auf nach den Vorgaben des Bestellers hergestellter Ware in Anspruch genommen werden, so ist der Besteller verpflichtet, uns von sämtlichen aus dieser Verletzung herrührenden Ansprüchen freizustellen.
9.2 Wir stehen – unbeschadet der Ziff. 9.1 – dafür ein, dass die Liefergegen- stände frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter sind.
9.3 Für den Fall, dass der Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht Liefergegenstände entgegen Ziff. 9.2 gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrecht Urheberrechte eines Dritten verletztverletzen sollten, werden wir nach unserer Xxxx und auf unsere Kosten den Liefergegenstand derart der- art abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen vereinbarte Funktion erfüllt, oder dem Kunden Besteller durch Abschluss eines Lizenzvertrages Lizenzvertra- ges das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt uns das innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Kunde berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden unterliegen den Beschränkungen vorstehender Ziff. I. 7.
8.2. Bei Rechtsverletzungen durch von uns gelieferte Produkte anderer Hersteller werden wir nach unser Xxxx unsere Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. Ansprüche gegen uns bestehen in diesen Fällen nach Maßgabe der Ziff. I. 7. und dieser Ziff. I. 8. nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder, etwa aufgrund Insolvenz, aussichtslos ist.
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Schutzrechte. 8.17.1 Der Verkäufer steht nach Maßgabe dieser Ziffer 7 dafür ein, dass der Liefer- gegenstand frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verlet- zung solcher Rechte geltend gemacht werden.
7.2 In dem Fall, dass der Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht Ur- heberrecht eines Dritten verletzt, werden wir wird der Verkäufer nach unserer seiner Xxxx und auf unsere seine Kosten den Liefergegenstand derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand aber weiterhin weiter- hin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Kunden Auftraggeber durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt uns das Ge- lingt ihm dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Kunde Auftrag- geber berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen ange- messen zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden Auftraggebers unterliegen den Beschränkungen vorstehender Ziff. I. 7der Ziffer 8 dieser Allgemeinen Lieferbedin- gungen.
8.2. 7.3 Bei Rechtsverletzungen durch von uns vom Verkäufer gelieferte Produkte anderer Hersteller werden wir wird der Verkäufer nach unser seiner Xxxx unsere seine Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten für Rechnung des Kunden Auftraggebers geltend machen xx- xxxx oder an den Kunden Auftraggeber abtreten. Ansprüche gegen uns bestehen den Verkäufer be- stehen in diesen Fällen nach Maßgabe der Ziff. I. 7. und dieser Ziff. I. 8. Ziffer 7 nur, wenn die gerichtliche gerichtli- che Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder, etwa beispielsweise aufgrund Insolvenzeiner Insol- venz, aussichtslos ist.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Schutzrechte. 8.1(1) Wir stehen nach Maßgabe dieser Ziffer 8 dafür ein, dass der Liefergegenstand frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.
(2) In dem Fall, dass der Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, werden wir nach unserer Xxxx und auf unsere Kosten den Liefergegenstand derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Kunden durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt uns das dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Kunde berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden unterliegen den Beschränkungen vorstehender Ziff. I. 7der Ziffer 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
8.2. (3) Bei Rechtsverletzungen durch von uns gelieferte Produkte anderer Hersteller werden wir nach unser unserer Xxxx unsere Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. Ansprüche gegen uns bestehen in diesen Fällen nach Maßgabe der Ziff. I. 7. und dieser Ziff. I. 8. Ziffer 8 nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder, etwa beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schutzrechte. 8.1(1) Wir stehen nach Maßgabe der Nr. 7 dafür ein, dass der Liefergegenstand frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.
(2) In dem Fall, dass der Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, werden wir nach unserer Xxxx und auf unsere Kosten den Liefergegenstand derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Kunden unserem Vertragspartner durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht Nutzungs- recht verschaffen. Gelingt uns das dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Kunde unser Vertragspartner berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten zurückzutre- ten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden unseres Vertragspartners unterliegen den Beschränkungen vorstehender Ziffdes Nr. I. 79 dieser Bedingungen.
8.2. (3) Bei Rechtsverletzungen durch von uns gelieferte Produkte anderer Hersteller werden wir nach unser unserer Xxxx unsere Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten für Rechnung des Kunden unseres Vertragspartners geltend machen oder an den Kunden Vertragspartner abtreten. Ansprüche gegen uns bestehen in diesen Fällen nach Maßgabe der Ziffdes hiesigen Nr. I. 7. und dieser Ziff. I. 8. 7 nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder, etwa beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.
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Samples: Sales Contracts
Schutzrechte. 8.1(1) Der Verkäufer steht nach Maßgabe dieser Ziff. 7 dafür ein, dass der Liefergegenstand frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.
(2) In dem Fall, dass der Liefergegenstand Liefergegentand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, werden wir wird der Verkäufer nach unserer seiner Xxxx und auf unsere seine Kosten den Liefergegenstand derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Kunden Auftragsgeber durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt uns das ihm dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Kunde Auftraggeber berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden Auftraggebers unterliegen den Beschränkungen vorstehender der Ziff. I. 78. dieser Allgemeinen Lieferbedingungen.
8.2. (3) Bei Rechtsverletzungen durch von uns vom Verkäufer gelieferte Produkte anderer Hersteller werden wir wird der Verkäufer nach unser seiner Xxxx unsere seine Ansprüche gegen die den Hersteller und Vorlieferanten für Rechnung des Kunden Auftraggebers geltend machen oder an den Kunden Auftraggeber abtreten. Ansprüche gegen uns den Verkäufer bestehen in diesen Fällen nach Maßgabe der Ziff. I. 7. und dieser Ziff. I. 87. nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder, etwa beispielsweise. aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Schutzrechte. 8.111.1 extrutec steht nach Maßgabe dieser Ziff. 11 dafür ein, dass der Liefergegenstand frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.
11.2 In dem Fall, dass der Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, werden wir wird extrutec nach unserer seiner Xxxx und auf unsere seine Kosten den Liefergegenstand derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Kunden durch Abschluss eines Lizenzvertrages mit dem Dritten das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt uns das extrutec dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Kunde berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden unterliegen den Beschränkungen vorstehender der Ziff. I. 79 dieser Lieferbedingungen.
8.2. 11.3 Bei Rechtsverletzungen durch von uns extrutec gelieferte Produkte anderer Hersteller werden wir wird extrutec nach unser seiner Xxxx unsere seine Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. Ansprüche gegen uns extrutec bestehen in diesen Fällen nach Maßgabe der Ziff. I. 7. und dieser Ziff. I. 8. 11 nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder, etwa bspw. aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.
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Schutzrechte. 8.1. (1) Macht ein Dritter gegenüber dem Auftraggeber eine Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechte durch den Liefergegenstand geltend, ist der Auftraggeber verpflichtet uns hierüber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
(2) In dem Fall, dass der Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, werden sind wir nach unserer innerhalb angemessener Frist zu treffenden Xxxx berechtigt und verpflichtet, auf unsere Kosten den Liefergegenstand derart abändern abzuändern oder austauschenauszutauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Kunden Auftraggeber durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht zu verschaffen. Gelingt uns das dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Kunde Auftraggeber berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden Auftraggebers unterliegen den Beschränkungen vorstehender Ziffder Ziffer IX. I. 7dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
8.2. (3) Bei Rechtsverletzungen durch von uns gelieferte Produkte anderer Hersteller werden wir nach unser unserer Xxxx unsere Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten für Rechnung des Kunden Auftraggebers geltend machen oder an den Kunden Auftraggeber abtreten. Ansprüche gegen uns bestehen in diesen Fällen nach Maßgabe der Ziff. I. 7. und dieser Ziff. I. 8Ziffer VIII. nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder, etwa beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers unterliegen auch hier den Beschränkungen der Ziffer IX. dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
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Schutzrechte. 8.11. Wir stehen nach Maßgabe dieses XII. dafür ein, dass der Liefergegenstand frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm ge- genüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.
2. In dem Fall, dass der Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht Urheber- recht eines Dritten verletzt, werden wir nach unserer Xxxx und auf unsere Kosten den Liefergegenstand derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen Funkti- onen erfüllt, oder dem Kunden durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt uns das dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Kunde berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden unterliegen den Beschränkungen vorstehender ZiffBeschränkun- gen des XI. I. 7dieser AGB.
8.23. Bei Rechtsverletzungen durch von uns gelieferte Produkte anderer Hersteller werden wir nach unser unserer Xxxx unsere Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. Ansprüche gegen uns bestehen in diesen Fällen nach Maßgabe der Ziff. I. 7. und dieser Ziff. I. 8dieses XII. nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten Vorliefe- ranten erfolglos war oder, etwa beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.
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Schutzrechte. 8.11. Der Verkäufer gewährleistet nach Maßgabe dieses Abschnitts VIII., dass der Liefergegenstand im Land der Herstellung frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist; über das Land der Herstellung hinaus wird eine solche Gewährleistung ausdrücklich nicht übernommen. Der vorstehende Satz findet keine Anwendung und der Verkäufer übernimmt keine Gewährleistung für Schutzrechte Dritter, wenn und soweit der Verkäufer den Liefergegenstand nach vom Auftraggeber übergebenen Zeichnungen, Modellen oder diesen gleichkommenden sonstigen Beschreibungen oder Angaben des Auftraggebers hergestellt hat und nicht weiß, dass dadurch Schutzrechte Dritter verletzt werden.
2. Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.
3. In dem Fall, dass der Liefergegenstand ausschließlich im Land der Herstellung ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletztverletzt und eine Gewährleistungsverpflichtung des Verkäufers besteht, werden wir wird der Verkäufer nach unserer seiner Xxxx und auf unsere seine Kosten den Liefergegenstand derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Kunden Auftraggeber durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt uns das ihm dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Kunde Auftraggeber berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden Auftraggebers unterliegen den Beschränkungen vorstehender Ziffdes Abschnitts IX. I. 7dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
8.24. Bei Rechtsverletzungen durch von uns vom Verkäufer gelieferte Produkte anderer Hersteller werden wir wird der Verkäufer nach unser seiner Xxxx unsere seine Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten für Rechnung des Kunden Auftraggebers geltend machen oder an den Kunden Auftraggeber abtreten. Ansprüche gegen uns den Verkäufer bestehen in diesen Fällen nach Maßgabe der Ziff. I. 7. und dieser Ziff. I. 8. nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder, etwa aufgrund Insolvenz, aussichtslos ist.dieses Abschnitts
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Schutzrechte. 8.1. In dem Fall, dass Sollte der Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, werden wir Käufer wegen unmittelbarer Verletzung deutscher Schutzrechte durch nach unserer Xxxx und auf unsere Kosten den Liefergegenstand derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Kunden durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt uns das innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Kunde berechtigt, von dem diesem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden unterliegen den Beschränkungen vorstehender Ziff. I. 7.
8.2. Bei Rechtsverletzungen durch von uns gelieferte Produkte anderer Hersteller werden Xxxx in Anspruch genommen werden, so haften wir ihm gegenüber für die gegen ihn erkannten oder vergleichsweise festgestellten Schadenersatzansprüche, sowie Gerichts- und Anwaltskosten nur und ausschließlich bei folgenden Voraussetzungen: Hinsichtlich der gesamten Inanspruchnahme sind ausschließlich wir verfügungsberechtigt. Der Käufer benachrichtigt uns unverzüglich und laufend über alle eine derartige Inanspruchnahme betreffenden Angelegenheiten und stellt uns insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung. Die Haftung entfällt wenn sich die Verletzung durch Änderung von Vertragsgegenständen, durch Kombination von Vertragsgegenständen mit Zusätzen oder Teilen davon bei der Durchführung eines Verfahrens ergibt, falls die Vertragsgegenstände selbst keine Verletzung darstellen, für Verletzungshandlungen, die sich ergeben, nachdem der Käufer verwarnt worden ist oder Kenntnis von einer möglichen Verletzung erhalten hat, es sei denn, wir haben schriftlich weiteren Verletzungen zugestimmt. Für den Fall, daß rechtskräftig festgestellt wird, daß eine weitere Benutzung der Vertragsgegenstände deutsche Schutzrechte Dritter verletzt oder nach unser Xxxx unsere Ansprüche gegen unserer Ansicht die Hersteller Gefahr einer Schutzrechtsklage besteht, können wir, soweit nicht die Haftung entfällt, auf eigene Kosten und Vorlieferanten für Rechnung nach eigener Xxxx, entweder dem Käufer das Recht verschaffen, die Vertragsgegenstände weiter zu benutzen oder diese austauschen oder so abändern daß keine Verletzung mehr gegeben ist oder dem Käufer unter Rücknahme des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtretenVertragsgegenstandes dessen Wert unter Berücksichtigung der bei uns üblichen Abschreibung erstatten. Ansprüche gegen uns bestehen in diesen Fällen nach Maßgabe Mit dem Verkauf der Ziff. I. 7. und dieser Ziff. I. 8. nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder, etwa aufgrund Insolvenz, aussichtslos istWare wird keine Lizenz zur Benutzung unserer Patentrechte gewährt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen