Schwangerschaft. 9.1. Der Beförderer empfiehlt Frauen, die seit weniger als 12 Wochen schwanger sind, vor der Reise einen Arzt zu konsultieren. Frauen, die zu irgendeinem Zeitpunkt während der Kreuzfahrt 24 Wochen lang schwanger sein werden, müssen ein ärztliches Attest für die Reisefähigkeit vorlegen. Der Beförderer behält sich das Recht vor, in jedem Stadium der Schwangerschaft ein ärztliches Attest zu beantragen und die Reise zu verweigern, wenn er und/oder der Kapitän nicht davon überzeugt sind, dass die Reisende während der Überfahrt in Sicherheit ist. 9.2. Schwangere Reisende werden für Informationen über die medizinischen Einrichtungen an Bord auf den Abschnitt „Medizinische Behandlung“ verwiesen. 9.3. Der Schiffsarzt ist nicht befugt, Babys auf die Welt zu bringen oder Versorgung vor oder nach der Geburt zu bieten, und der Beförderer übernimmt keine Verantwortung für die Unfähigkeit, solche Dienstleistungen oder Ausrüstungen zu bieten. Der Passagier erkennt an und versteht, dass Seereisen mit bestimmten inhärenten Risiken verbunden sind, dass die medizinische Evakuierung oder Ausschiffung abhängig von der Lage des Schiffes und den aktuellen Wetter- und Seeverhältnissen verzögert oder unmöglich sein kann und dass medizinische Einrichtungen in nahe gelegenen Häfen möglicherweise begrenzt oder sogar nicht vorhanden sind.
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Samples: Beförderungsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Beförderungsbedingungen
Schwangerschaft. 9.113.1. Der Beförderer empfiehlt Wir empfehlen Frauen, die seit welche weniger als 12 Wochen Woche schwanger sind, vor der Reise einen Arzt zu konsultieren. Frauen, die zu irgendeinem Zeitpunkt während der Kreuzfahrt 24 Wochen lang welche mehr als 28 Woche schwanger sein werdensind, müssen ein ärztliches Attest für die Reisefähigkeit vorlegeneine ärztliche Reisefähigkeitsbestätigung vorweisen. Der Beförderer behält sich das Recht vor, in jedem eine ärztliche Bestätigung für jedes Stadium der Schwangerschaft ein ärztliches Attest zu beantragen verlangen und die Reise Seereise zu verweigern, wenn er falls der Beförderer und/oder der Kapitän nicht davon überzeugt sind, dass die Reisende während der Überfahrt in Sicherheit Seereise sicher ist.
9.213.2. Wird der Beförderer und der Schiffsarzt darüber nicht informiert, wird der Beförderer von jeglicher Haftung gegenüber der schwangeren Reisenden entbunden.
13.3. Schwangere Reisende werden für Informationen über betreffend die medizinischen Einrichtungen an Bord auf den Abschnitt weiter unten mit der Überschrift „Medizinische Ärztliche Behandlung“ verwiesen.
9.313.4. Der Schiffsarzt ist nicht befugtqualifiziert, Babys auf die Welt Kinder zu bringen entbinden oder Versorgung vor prä- oder nach der Geburt zu bieten, und der postnatale Behandlungen vorzunehmen. Der Beförderer übernimmt keine Verantwortung für die Unfähigkeit, solche Dienstleistungen oder Ausrüstungen zu bieten. Der Passagier erkennt an und verstehtdafür, dass Seereisen mit bestimmten inhärenten Risiken verbunden sind, dass die medizinische Evakuierung solche Leistungen oder Ausschiffung abhängig von der Lage des Schiffes und den aktuellen Wetter- und Seeverhältnissen verzögert oder unmöglich sein kann und dass medizinische Einrichtungen in nahe gelegenen Häfen möglicherweise begrenzt oder sogar Ausrüstung nicht vorhanden sindzur Verfügung gestellt werden können.
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Samples: Conditions of Carriage