Sicherheitsbestimmungen. 1. Eine Verwendung von unverwahrtem Licht oder Feuer ohne Einverständnis des Vermieters ist verboten. Spiritus, Öl, Gas oder ähnliches zu Koch-, Heiz- oder Betriebszwecken darf nicht verwendet werden. Bei allen Koch- und Heizvorgängen ist auf strengste Einhaltung der feuerpolizeilichen Vorschriften zu achten.
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Samples: www.stageboxx.de, www.cmt-cottbus.de
Sicherheitsbestimmungen. 1. Eine Verwendung von unverwahrtem Licht oder Feuer ohne Einverständnis des Vermieters ist verboten. Spiritus, Öl, Gas oder ähnliches zu Koch-, Heiz- oder Betriebszwecken darf nicht verwendet werden. Bei allen Koch- und Heizvorgängen ist auf strengste Einhaltung der feuerpolizeilichen Vorschriften zu achten.
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Samples: www.balingen.de
Sicherheitsbestimmungen. 1. Eine Verwendung von unverwahrtem Licht oder Feuer ohne Einverständnis des Vermieters der Vermieterin ist verboten. Spiritus, Öl, Gas oder ähnliches zu Koch-, Heiz- oder Betriebszwecken darf nicht verwendet werden. Bei allen Koch- und Heizvorgängen ist auf strengste Einhaltung der feuerpolizeilichen Vorschriften zu achten.
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Samples: stadthalle-alsdorf.de
Sicherheitsbestimmungen. 1. Eine Verwendung von unverwahrtem Licht oder Feuer ohne Einverständnis des Vermieters ist verboten. Spiritus, Öl, Gas oder ähnliches zu Koch-, Heiz- oder Betriebszwecken darf nicht verwendet werden. Bei allen Koch- und Heizvorgängen ist auf strengste Einhaltung der feuerpolizeilichen Vorschriften zu achten.
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Samples: zentralgebaeude.de
Sicherheitsbestimmungen. 1. ) Eine Verwendung von unverwahrtem Licht oder Feuer Feuer, ohne Einverständnis des Vermieters der SPK, ist verboten. Spiritus, Öl, Gas oder ähnliches zu Koch-, Heiz- oder Betriebszwecken darf nicht verwendet werden. Bei allen Koch- und oder Heizvorgängen ist auf strengste Einhaltung der feuerpolizeilichen Vorschriften zu achten.
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Samples: sportpark-klagenfurt.at