Mängelrügen und Gewährleistung. 5.1 Panatecs führt die beauftragten Leistungen nach den marktüblichen Standards aus. Erhöhte Qualitätsanforderungen wie insbesondere cGMP, (EU)GMP oder sonstiger Zertifizierungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
5.2 Gewährleistungsansprüche setzten im kaufmännischen Verkehr voraus, dass die Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten der
5.3 Ist der Kunde nicht Kaufmann, so setzten Gewährleistungsansprüche bei offensichtlichen Mängeln eine unverzügliche Rüge und bei nicht offensichtlichen Mängeln eine Rüge innerhalb der Verjährungsfrist für den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch voraus.
5.4 In Erfüllung unserer Gewährleistungsverpflichtung treten wir hiermit unsere Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche gegen unsere Lieferanten wegen mangelhafter Lieferung an den Kunden ab. Der Kunde nimmt die Abtretung an. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden beschränken sich zunächst auf die Geltendmachung der ihm abgetretenen Gewährleistungsansprüche.
5.5 Sofern und soweit der Kunde die ihm abgetretenen Ansprüche nicht durchsetzen kann (z.B. wegen Insolvenz oder Geschäftsaufgabe oder ernsthafter Weigerung des Dritten), sind wir dem Kunden zur Gewährleistung verpflichtet. Dabei ist der Verkäufer nach seiner Xxxx zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Bei Lieferung von Produkten hat der Verkäufer ein einmaliges, bei Lieferung von Software sowie Dienstleistungen (beinhaltet sämtliche Analyse- Dienstleistungen) ein dreimaliges Nachbesserungsrecht. Im Falle der Mängelbeseitigung ist der Verkäufer verpflichtet, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.
5.6 Ist der Verkäufer zur Mängelbeseitigung/ Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich diese insbesondere über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die er zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die ein- oder mehrmalige Mangelbeseitigung/ Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Xxxx berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Änderung des Kaufpreises zu verlangen. Weitergehende Ansprüche, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, sind ausgeschlossen.
5.7 Die Gewährleistungsfrist für die Mangelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung beträgt sechs Monate seit Lieferung. Unabhängig davo...
Mängelrügen und Gewährleistung a) Für die Rechte des Vertragspartners bei Sach- und Rechtsmän- geln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemä- ßer Montage durch Silicon Software oder mangelhafter Montagean- leitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB; Produkt- Silicon Software GmbH Xxxxxx-Xxxx-Xxxx 00 00000 Xxxxxxxx Xxxxxxx CEO Xx. Xxxxxxx Xxx Fon +49.621.789507-0 Fax +49.621.789507-10 xxxx@xxxxxxx.xxxxxxxx xxxxx://xxxxxxx.xxxxxxxx haftungsgesetz).
b) Silicon Software gewährleistet, dass die Produkte bei Gefahrüber- gang frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Grundlage der Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware ge- troffene verbindliche Vereinbarung. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernimmt Silicon Software jedoch keine Haftung. Die Gewährleistungsfrist für eigene Produkte beträgt 24 Monate, diejenige für Fremdprodukte entsprechend der Gewährleistungsfrist des Herstellers, wenigstens jedoch sechs Monate und beginnt mit dem Tage des Gefahrenübergangs. Es wird widerleglich vermutet, dass ein bei eigenen Produkten innerhalb von sechs Monaten nach Gefahrübergang auftretender Mangel bereits bei Gefahrübergang vorlag. Bei später auftretenden Mängeln trifft den Vertragspartner die Beweislast, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorlag.
c) Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Ände- rungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikati- onen entsprechen oder werden Geräte unsachgemäß benutzt, gela- gert oder gehandhabt, geöffnet oder sonst wie durch den Vertrags- partner oder Dritte nachteilig behandelt, entfällt die Gewährleistung, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass der Mangel nicht auf seinem oder dem Verhalten von Dritten beruht. Der Vertrags- partner ist verpflichtet, das beanstandete Produkt oder das mangel- hafte Teil des Produktes zum Austausch oder zur Nachbesserung an Silicon Software unverzüglich unter Angabe der Rechnungsnummer und des Rechnungsdatums frei Mannheim zuzusenden. Auf Verlan- g...
Mängelrügen und Gewährleistung. 7.01 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware nach Lieferung sofort zu prüfen.
7.02 Alle offensichtlichen und/oder erkannten Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind spätestens binnen 14 Tagen ab Lieferung, in jedem Fall vor der Verarbeitung oder dem Einbau schriftlich anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängel gilt die Lieferung als genehmigt. Weitergehende Obliegenheiten des Kaufmannes gem. §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt.
7.03 Unsere Gewährungsfrist für alle Lieferungen beträgt 6 Monate ab Übergabe. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach unserer Xxxx Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Käufer räumt uns ein dreifaches Nachbesserungsrecht ein.
7.04 Zur Mängelbeseitigung hat uns der Käufer die nach billigem ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand oder Muster davon zur Verfügung zu stellen; anderenfalls entfällt die Gewährleistung.
7.05 Wenn wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist verstreichen lassen, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern, oder wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung unmöglich ist oder von uns verweigert wird, steht dem Käufer nach seiner Xxxx das Recht zu, Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
7.06 Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden die zurückgehen auf ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, insbesondere Veränderung oder Reparatur, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, üblicher Verschleiß und mutwillige Beschädigung.
7.07 Fehlt der Ware im Zeitpunkt des Gefahrübergangs eine zugesicherte Eigenschaft, so steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht zu. Schadensersatzansprüche (z.B. wegen entgangenen Gewinns) sind ausgeschlossen, soweit uns oder unseren Erfüllungs- gehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
Mängelrügen und Gewährleistung a) Der Vertragspartner hat die Lieferung bei Empfang sorgfältig zu prüfen und mit seiner Unterschrift den ordnungsgemäßen Empfang zu bestätigen. Spätere Beanstandungen sind nicht mehr möglich.
b) Ist der Vertragspartner oder ein Vertreter nicht vor Ort, ist die Lieferung sofort nach Eintreffen der genannten Person sorgfältig zu prüfen und Beanstandungen unverzüglich, spätestens 1 Tag nach Lieferung, schriftlich zu unserer Kenntnis zu rügen. Die Möglichkeit zur Prüfung und Behebung der Beanstandung der Lieferung ist uns zu gewähren.
Mängelrügen und Gewährleistung. Die nach §§ 377, 381 Abs. 2 HGB (kfm. Untersuchungs- und Rügepflicht) vorgeschriebene Mängelrüge ist unverzüglich - bei erkennbaren Mängeln spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort unter Angabe der Lieferschein- und Rechnungsnummer - schriftlich zu erheben.
8.1 Im Falle der rechtzeitig erhobenen Mängelrüge kann der Kunde Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache) verlangen. Sind zwei Nacherfüllungsversuche erfolglos (fehlgeschlagene Nacherfüllung) oder verweigern wir die Nacherfüllung oder ist die Nacherfüllung unzumutbar, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen.
8.2 Für Beeinträchtigungen des Liefergegenstandes durch natürlichen Verschleiß, Beschädigung nach Gefahrübergang oder unsachgemäße Behandlung wird keine Gewährleistung übernommen.
8.3 Der Kunde ist verpflichtet, uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit für die Nacherfüllung einzuräumen.
8.4 Die Haftung von uns erlischt, wenn der Kunde selbst oder Dritte ohne vorherige Zustimmung Nacharbeiten und Änderungen an Lieferungen von uns vorgenommen haben, oder wenn von uns nicht gelieferte oder nicht freigegebene Teile verwendet wurden.
8.5 Sofern wir uns aus Kulanz bereit erklären, Ware zurückzunehmen, sind die Retouren bei uns anzumelden und vom Kunden auf seine Kosten durchzuführen.
Mängelrügen und Gewährleistung. Für Mängelrügen gelten §§ 377 HGB mit der Maßgabe, dass Beanstandungen wegen mangelhafter oder unvollständiger Lieferungen schriftlich und spätestens 2 Wochen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort, bei versteckten Mängeln spätestens 2 Wochen nach der Entdeckung zu erheben sind. Transportschäden sind unverzüglich gegenüber dem Transportunternehmer zu rügen. Ist die von uns gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zur Zeit des Gefahrenübergangs zugesicherte Eigenschaften, so können wir unsere Gewährleistungsverpflichtung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung nachkommen. Bei nachhaltigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen mit Ausnahme etwaiger Ansprüche wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften. Soweit zulässig, verjähren Gewährleistungsansprüche innerhalb eines Jahres, ansonsten nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Rücklieferung erfolgt über ein von IBG benanntes Transportunternehmen.
Mängelrügen und Gewährleistung. Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind uns spätestens am zweiten auf den der Trainerstun- de folgenden Tag schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlos- sen.
Mängelrügen und Gewährleistung. 6.1 Erkennbare Mängel an der Verpackung hat der Kunde bei Entgegennahme der Ware dem Transportunternehmen direkt anzuzeigen und auf der Empfangsbestätigung zu vermerken. Solche Mängel hat der Kunde zudem gegenüber Kyowa Kirin unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Ablieferung anzuzeigen.
6.2 Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet, die gelieferte Xxxx unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und Kyowa Kirin bestehende Mängel unverzüglich anzuzeigen, spätestens jedoch 7 Arbeitstage nach Ablieferung. Versteckte Mängel hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Arbeitstagen nach deren Entdeckung anzuzeigen.
6.3 Erfolgt in den vorstehend unter Xxxxxx 6.1 und 6.2 genannten Fällen eine Rüge nicht rechtzeitig, so gilt die Ware als genehmigt und ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Jede Anzeige hat mindestens in Textform (via E-Mail) und unter Angabe der Bestelldaten ( Rechnungs- bzw. Lieferscheinnummer) zu erfolgen.
6.4 Für Mängel, die von einem Kunden geltend gemacht werden, ist Kyowa Xxxxx nach eigener Xxxx zur Ersatzlieferung oder Gutschrift des Warenwertes berechtigt.
Mängelrügen und Gewährleistung. Der Kunde ist verpflichtet, uns erkennbare Mängel der Ware , unrichtige oder unvollständige Lieferungen, Mengen- oder Maßabweichungen unverzüglich, spätestens jedoch drei Tage nach Ablieferung der Ware schriftlich mitzuteilen. Zeigt der Kunde innerhalb des Zeitraumes keine Mängel an, so gilt die Ware als mangelfrei und vertragsgemäß genehmigt. Soweit wir wegen Lieferung fehlerhafter Ware zur Gewährleistung gesetzlich verpflichtet sind, werden wir nach unserer Xxxx nachbessern oder mangelfrei Ersatzliefern. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Kunde nach seiner Xxxx Anspruch auf Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages. Ersatz für verlorengegangene oder auf dem Transport beschädigte Sendungen wird nicht geleistet, es sei denn, uns fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Der Empfänger muss innerhalb der von den Transportträgern festgesetzten Frist den Schaden direkt mit diesen regeln.
Mängelrügen und Gewährleistung. (1) Alle Hinweise auf die Einsatzmöglichkeit der von KVH hergestellten/gelieferten Erzeugnisse entsprechen Erfahrungs- und amtlichen Testwerten. Sie dienen grundsätzlich nur der Anregung als unverbindliche Hinweise. Die endgültige Beurteilung kann in vielen Fällen nur aus Prüfungen unter Praxisbedingungen erfolgen.
(2) Eine Garantie und/oder eine zugesicherte Eigenschaft aufgrund solcher Hinweise, kann hinsichtlich der technischen, chemischen und physikalischen Eigenschaften / Beständigkeiten der verwendeten Materialien nicht abgeleitet werden; ebenso keine Haftung für Folgeschäden, die unseren Kunden oder Dritten daraus entstehen.
(3) Beanstandungen wegen unvollständiger oder Falschlieferung oder Rügen wegen äußerlich erkennbarer Mängel sind unverzüglich bei Ablieferung der Ware dem Lieferer und KVH anzuzeigen und die Rüge schriftlich zu dokumentieren. Erfolgt die Anzeige nicht, wird vermutet, dass die Ware in vertragsgemäßem Zustand angeliefert worden ist. with his customers in accordance with subsections 1 to 3.