Common use of Sicherheitsbestimmungen Clause in Contracts

Sicherheitsbestimmungen. 8.1. Klettern ist eine Risikosportart und erfordert deshalb ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortung. 8.2. Jeder Xxxxxx hat größtmögliche Rücksicht auf die anderen Nutzer zu nehmend und alles zu unterlassen, was ihn und/ oder andere Nutzer gefährden könnte. 8.3. Bei der Nutzung der Kletterhalle, insbesondere beim Bouldern, beim Klettern und Sichern, ist volle Aufmerksamkeit und Umsicht geboten. Andere Nutzer sind zu respektieren. 8.4. Sämtliche Anweisungen und Entscheidungen des Personals sind bindend. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen des Personals können die betreffenden Nutzer ohne Rückerstattung des Entgeltes von der weiteren Nutzung der Kletterhalle ausgeschlossen werden. Gegebenenfalls kann auch ein Hausverbot erteilt werden. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen des Personals der Kletterhalle übernimmt die Kletterhalle keine Haftung für die damit verbundenen Schäden. 8.5. Kletter-Einsteiger (Nutzer ohne Sicherungskenntnisse und Klettererfahrungen) dürfen nur an den mit TopStop- Seilbremsen ausgestatteten Routen nach tagesaktueller Einweisung durch das Kletterhallenpersonal klettern, sowie den Trainings- und Boulderbereich nutzen. Die Achterknoten der in den Routen der Topstop-Seilbremsen hängenden Seile dürfen nicht geöffnet werden. Zur Sicherung sind die beiden in den Achterknoten eingebundenen Einhand-Karabiner gegenläufig im Einbindering des Klettergurtes zu fixieren. 8.6. Dem Nutzer ist das selbstständige Klettern und Sichern an den Kletterwänden nur gestattet, sofern er selbst über die erforderlichen Kletter- und Sicherungskenntnisse verfügt. Der Nutzer muss mindestens eine anerkannte Sicherungsmethode eigenverantwortlich beherrschen und anwenden können. Jeder Nutzer der Kletterhalle versichert mit dem Erwerb einer gültigen Eintrittskarte, den Anforderungen des Kletterns an künstlichen Kletterwänden gewachsen zu sein. 8.7. Kinder sind durch den Sorgeberechtigten bzw. eine befugte und beauftragte Person während ihres Aufenthaltes in der Kletterhalle zu beaufsichtigen. Insbesondere ist das Spielen, Toben und Rennen untersagt. 8.8. Die Fähigkeit zum bestimmungsgemäßen Gebrauch von für das Klettern erforderlichen Ausrüstungsgegenständen wird bei den selbständigen Kletterern/Nutzern vorausgesetzt. Andernfalls sind erhebliche Gefahren für Leib und Leben anderer Personen und/ oder Schäden an Sachen zu erwarten. 8.9. Zur Vermeidung von Gefährdungsmomenten wird auf folgende Kletterregeln explizit hingewiesen: • Die in der Kletterhalle aushängenden Informationsplakate sind zu beachten und zu befolgen. • Vor jeder Routenbegehung ist ein Partner- und Selbstcheck durchzuführen. • Klettergurte sind entsprechend den Vorgaben der jeweiligen Hersteller korrekt anzulegen. • Der Kletternde hat sich immer direkt in den Klettergurt, in der Einbindeschlaufe, mittels Achterknoten oder doppeltem Bulinknoten einzubinden. • Für die mit Topstop-Seilbremsen ausgerüsteten Routen gilt folgender Hinweis: alle Achterknoten an den Seilen der TopStop-Seilbremsen sind mittels geeigneter Hilfsmittel verschlossen worden. Das Öffnen dieser Knoten ist strengstens untersagt. • Beim Klettern in den fest verbauten TopRope-Seilen sind die Seile in fest verbauten Umlenkpunkten eingehängt. Diese Verschraubungen dürfen nicht geöffnet werden. • Beim Klettern im TopRope unabhängig der fest verbauten TopRope-Linien ist das Seil zwingend im oberen Umlenkpunkt (Topperstation) einzuhängen bzw. umzulenken. • In den überhängenden Bereichen darf nicht im TopRope geklettert werden. Es darf in den überhängenden Bereichen im Nachstieg geklettert werden, wenn das Seil in alle vorhandenen Zwischensicherungen und im oberen Umlenkpunkt (Topperstation) eingehängt ist und der Kletterer an dem Seilende klettert, welches in die Zwischensicherungen eingehängt ist. • Beim TopRope-Klettern darf die Differenz des Gewichts vom Kletternden zum Sichernden nicht mehr als 30 % betragen. • Es ist immer auf einen korrekten Seilverlauf und Vermeidung scharfer Kanten zu achten. • Grundsätzlich ist das Sichern in der Kletterhalle mit Tube oder ähnlichem Gerät oder anderen mechanischen Seilbremsen erlaubt. Das Sichern mit Halbmastwurfsicherung (HMS) oder Abseilachter ist ausschließlich an Seilen zulässig, die nicht im Eigentum des Kletterzentrums stehen. • Beim Klettern im Vorstieg ist das Seil in alle Zwischensicherungen und im oberen Umlenkpunkt (Topperstation) einzuhängen. Es ist untersagt, in eine schon besetzte Route einzusteigen. Die verwendeten Vorstiegsseile müssen mindestens 50 m lang sein. • Beim Vorstiegsklettern darf die Differenz des Gewichts vom Kletternden zum Sichernden nicht mehr als 20 % betragen. • Ausrüstungsgegenstände sind beim Kletternden so zu befestigen, dass eine Gefährdung anderer Nutzer ausgeschlossen ist. Insbesondere ist nur die zum Sichern und Klettern in der Kletterhalle notwendige Ausrüstung am Klettergurt zu befestigen. Das Befestigen von outdoorspezifischen Sicherungsmitteln und anderem Equipment ist zu unterlassen. • Je Umlenker darf nur eine Seilschaft klettern. • Ein Umlenken der Seile hat grundsätzlich an den dafür vorgesehenen Umlenkern am Ende der Routen, keinesfalls jedoch an den Zwischensicherungen, zu erfolgen. An den Umlenkpunkten müssen die Topperstation benutzt werden. Umlenkungen dürfen nicht überklettert werden. • Es sollten ausschließlich Magnesiabälle (Chalkballs) oder flüssiger Chalk verwendet werden. Die Verwendung von losem Magnesia ist wegen der damit verbundenen Luftverunreinigungen untersagt. • Das seilfreie Klettern an den Kletterwänden in der kleinen und großen Kletterhalle ist nicht erlaubt. 8.10. Das Klettern im Vorstieg ist mit Sturzrisiken und erheblichen Verletzungsgefahren verbunden. Nur erfahrenen Nutzern mit entsprechenden Fähigkeiten ist das Klettern im Vorstieg erlaubt. Nutzer, die im Vorstieg klettern, versichern ausdrücklich, dass sie alle dazu erforderlichen Techniken beherrschen und über die notwendigen Erfahrungen verfügen. Im Vorstieg müssen alle vorhandenen Zwischensicherungen eingehängt werden. Diese dürfen nicht von anderen Kletterern (zum Beispiel aus benachbarten Routen) ausgehängt werden. An den Zwischensicherungen darf jeweils nur ein Seil eingehängt werden. TopRope-und Statikseile dürfen nicht im Vorstieg verwendet werden. 8.11. Eingehängte TopRope-Seile dürfen nicht abgezogen werden. Sollte dies - aus Versehen - dennoch geschehen, so ist das Hallenpersonal unverzüglich zu informieren. 8.12. Bouldern ist grundsätzlich nur in den Boulderbereichen in der dritten Etage der Kletterhalle gestattet. Bouldern erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und Eigenverantwortung. 8.13. Das Abstellen von Rucksäcken, Taschen und anderen Behältnissen im unmittelbaren Kletterbereich ist grundsätzlich untersagt. 8.14. Das Versetzen von Griffen, Trittelementen, Zwischensicherungen sowie anderen Einbauten an der Kletterwand ist den Nutzern strikt untersagt. 8.15. Der stationär fest verbaute Selbstsicherungsautomat darf nur von einer Person (Personengewicht max. 120kg) verwendet werden. Vor dem Klettern ist der Dreiwegekarabiner des Gurtbandes in die Einbindesschlaufe des Kletterers einzuhängen und der korrekte Verschluss des Karabiners zu prüfen. Nach Verwendungsende ist der Dreiwegekarabiner wieder in die dafür vorgesehene Schraubhaken an der Kletterwand korrekt verschlossen einzuhängen. 8.16. Künstliche Klettergriffe können sich jederzeit unvorhersehbar lockern oder abbrechen und dadurch Gefährdungen hervorrufen. Die Kletterhalle übernimmt keine Gewähr für die Festigkeit der angebrachten Griffe. Lose oder beschädigte Griffe, Haken, Expressschlingen, Karabiner etc. sind unverzüglich dem Personal zu melden. 8.17. Jeder Nutzer muss davon ausgehen, dass er durch andere Benutzer oder durch herabfallende Gegenstände gefährdet werden kann und hat eigenverantwortlich entsprechende Vorsorge zu treffen. 8.18. Die Kletterwände dürfen nur mit Sportkletterschuhen oder Hallensportschuhen genutzt werden. Barfußklettern oder das Klettern in Strümpfen oder Straßenschuhen ist untersagt. Die Trainings- und Boulderbereiche im 3. Obergeschoss dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. 8.19. Körperschmuck, insbesondere Halsketten und Ringe, sind aus verletzungstechnischen Gründen grundsätzlich abzunehmen. Lange Haare sind so zu binden, dass eine Beeinträchtigung der Fähigkeit zum Sichern (zum Beispiel durch Einzug der Haare ins Sicherungsgerät) ausgeschlossen ist. Andernfalls besteht erhebliche Verletzungsgefahr. 8.20. Während des Kletterns und Sicherns ist die Verwendung von mobilen Endgeräten (Smartphones, Tabletts u.a.) strikt untersagt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Sicherheitsbestimmungen. 8.113.1 Der Lieferant/Auftragnehmer ist zur Einhaltung aller einschlägigen Sicherheitsbestimmungen (Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Richtlinien, technische Regeln, das Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), die Vorschriften des Verbands der Schadensversicherer (VdS) etc.) verpflichtet. Klettern ist eine Risikosportart und erfordert deshalb ein hohes Maß an Umsicht und EigenverantwortungDies gilt sowohl für zu liefernde Produkte als auch für die Erbringung von Dienstleistungen. 8.213.2 Während der Durchführung von Arbeiten übernimmt der Auftragnehmer die Verantwortung für die Arbeitssicherheit im Bereich seiner Gewerke. Jeder Xxxxxx Er hat größtmögliche Rücksicht auf die anderen Nutzer uns spätestens bei der Abnahme der vereinbarten und durchgeführten Arbeiten alle den Arbeitsschutz betreffenden Unterlagen (digital und in Papierform) unaufgefordert zur Verfügung zu nehmend und alles zu unterlassenstellen, was ihn und/ oder andere Nutzer gefährden könntesoweit kein früherer Zeitpunkt festgelegt wurde. 8.313.3 Der Auftragnehmer und dessen Nachunternehmer sind verpflichtet, ihre Beschäftigten regelmäßig über die Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit zu unterrichten. 13.4 Der Auftragnehmer und dessen Nachunternehmer stellen ihren Mitarbeitern die erforderliche persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung und stellen sicher, dass diese ordnungsgemäß getragen wird. 13.5 Der Auftragnehmer erstellt für die bei uns durchzuführenden Arbeiten erforderliche Gefährdungsbeurteilungen rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Tätigkeiten. 13.6 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, mit unseren Sicherheitsfachkräften vollumfänglich zusammenzuarbeiten und ggf. Informationen über relevante betriebsspezifische Gefährdungen von uns anzufordern. Bei Tätigkeiten, deren Durchführung zeitlich und örtlich mit Tätigkeiten anderer Firmen zusammenfällt, sind die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen für einen sicheren und reibungslosen Ablauf vor Beginn der Nutzung der Kletterhalle, insbesondere beim Bouldern, beim Klettern Arbeiten festzulegen und Sichern, ist volle Aufmerksamkeit und Umsicht geboten. Andere Nutzer sind zu respektierenmit uns abzustimmen. 8.413.7 Vor Aufnahme der Tätigkeit auf unserem Firmengelände werden Mitarbeiter von Auftragnehmern oder dessen Nachunternehmern bezüglich Arbeitssicherheit sowie Umwelt- und Notfallvorsorge bei uns unterwiesen. Sämtliche Anweisungen Die Unterweisung gilt für das jeweilige Kalenderjahr und Entscheidungen des Personals ist bei erneuter Tätigkeit in einem späteren Kalenderjahr zu wiederholen. Hierbei wird unser „Merkblatt für Mitarbeiter von Fremdfirmen“ ausgehändigt. Die hierin enthaltenen Vorgaben sind bindend. verpflichtend. 13.8 Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen geltende Vorschriften oder gegen unsere Sicherheitsbestimmungen haben wir das Recht, die Arbeiten bis zur Gefahrenbeseitigung einstellen zu lassen. Die durch die Unterbrechung entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Personals können Auftragnehmers. Wir haben das Recht, die betreffenden Nutzer ohne Rückerstattung des Entgeltes von der weiteren Nutzung der Kletterhalle ausgeschlossen werden. Gegebenenfalls kann auch ein Hausverbot erteilt werden. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen des Personals der Kletterhalle übernimmt die Kletterhalle keine Haftung für die damit verbundenen Schädengeltende Bestimmungen verstoßenden Personen unverzüglich vom Standort zu verweisen. 8.5. Kletter-Einsteiger 13.9 Wir sind berechtigt, Anfragen von Behörden und sonstigen Institutionen (Nutzer ohne Sicherungskenntnisse und Klettererfahrungeninsbesondere Versicherungen) dürfen nur an den mit TopStop- Seilbremsen ausgestatteten Routen nach tagesaktueller Einweisung durch das Kletterhallenpersonal kletternz. B. bezüglich Arbeitsschutz, sowie den Trainings- und Boulderbereich nutzen. Die Achterknoten Brandschutz oder Umweltschutz zu beantworten, welche die Durchführung der in den Routen der Topstop-Seilbremsen hängenden Seile dürfen nicht geöffnet werden. Zur Sicherung sind die beiden in den Achterknoten eingebundenen Einhand-Karabiner gegenläufig im Einbindering des Klettergurtes zu fixieren. 8.6. Dem Nutzer ist das selbstständige Klettern und Sichern an den Kletterwänden nur gestattet, sofern er selbst über die erforderlichen Kletter- und Sicherungskenntnisse verfügt. Der Nutzer muss mindestens eine anerkannte Sicherungsmethode eigenverantwortlich beherrschen und anwenden können. Jeder Nutzer der Kletterhalle versichert mit dem Erwerb einer gültigen Eintrittskarte, den Anforderungen des Kletterns an künstlichen Kletterwänden gewachsen zu sein. 8.7. Kinder sind Arbeiten durch den Sorgeberechtigten bzwAuftragnehmer, dessen Nachunternehmer und die jeweiligen Arbeitnehmer betreffen. eine befugte Wir dürfen insoweit Einsicht in Akten, Daten und beauftragte Person während ihres Aufenthaltes in der Kletterhalle zu beaufsichtigen. Insbesondere ist das Spielen, Toben und Rennen untersagtUnterlagen gewähren. 8.8. Die Fähigkeit zum bestimmungsgemäßen Gebrauch von für das Klettern erforderlichen Ausrüstungsgegenständen wird bei den selbständigen Kletterern/Nutzern vorausgesetzt. Andernfalls sind erhebliche Gefahren für Leib und Leben anderer Personen und/ oder Schäden an Sachen zu erwarten. 8.9. Zur Vermeidung von Gefährdungsmomenten wird auf folgende Kletterregeln explizit hingewiesen: • Die in der Kletterhalle aushängenden Informationsplakate sind zu beachten und zu befolgen. • Vor jeder Routenbegehung ist ein Partner- und Selbstcheck durchzuführen. • Klettergurte sind entsprechend den Vorgaben der jeweiligen Hersteller korrekt anzulegen. • Der Kletternde hat sich immer direkt in den Klettergurt, in der Einbindeschlaufe, mittels Achterknoten oder doppeltem Bulinknoten einzubinden. • Für die mit Topstop-Seilbremsen ausgerüsteten Routen gilt folgender Hinweis: alle Achterknoten an den Seilen der TopStop-Seilbremsen sind mittels geeigneter Hilfsmittel verschlossen worden. Das Öffnen dieser Knoten ist strengstens untersagt. • Beim Klettern in den fest verbauten TopRope-Seilen sind die Seile in fest verbauten Umlenkpunkten eingehängt. Diese Verschraubungen dürfen nicht geöffnet werden. • Beim Klettern im TopRope unabhängig der fest verbauten TopRope-Linien ist das Seil zwingend im oberen Umlenkpunkt (Topperstation) einzuhängen bzw. umzulenken. • In den überhängenden Bereichen darf nicht im TopRope geklettert werden. Es darf in den überhängenden Bereichen im Nachstieg geklettert werden, wenn das Seil in alle vorhandenen Zwischensicherungen und im oberen Umlenkpunkt (Topperstation) eingehängt ist und der Kletterer an dem Seilende klettert, welches in die Zwischensicherungen eingehängt ist. • Beim TopRope-Klettern darf die Differenz des Gewichts vom Kletternden zum Sichernden nicht mehr als 30 % betragen. • Es ist immer auf einen korrekten Seilverlauf und Vermeidung scharfer Kanten zu achten. • Grundsätzlich ist das Sichern in der Kletterhalle mit Tube oder ähnlichem Gerät oder anderen mechanischen Seilbremsen erlaubt. Das Sichern mit Halbmastwurfsicherung (HMS) oder Abseilachter ist ausschließlich an Seilen zulässig, die nicht im Eigentum des Kletterzentrums stehen. • Beim Klettern im Vorstieg ist das Seil in alle Zwischensicherungen und im oberen Umlenkpunkt (Topperstation) einzuhängen. Es ist untersagt, in eine schon besetzte Route einzusteigen. Die verwendeten Vorstiegsseile müssen mindestens 50 m lang sein. • Beim Vorstiegsklettern darf die Differenz des Gewichts vom Kletternden zum Sichernden nicht mehr als 20 % betragen. • Ausrüstungsgegenstände sind beim Kletternden so zu befestigen, dass eine Gefährdung anderer Nutzer ausgeschlossen ist. Insbesondere ist nur die zum Sichern und Klettern in der Kletterhalle notwendige Ausrüstung am Klettergurt zu befestigen. Das Befestigen von outdoorspezifischen Sicherungsmitteln und anderem Equipment ist zu unterlassen. • Je Umlenker darf nur eine Seilschaft klettern. • Ein Umlenken der Seile hat grundsätzlich an den dafür vorgesehenen Umlenkern am Ende der Routen, keinesfalls jedoch an den Zwischensicherungen, zu erfolgen. An den Umlenkpunkten müssen die Topperstation benutzt werden. Umlenkungen dürfen nicht überklettert werden. • Es sollten ausschließlich Magnesiabälle (Chalkballs) oder flüssiger Chalk verwendet werden. Die Verwendung von losem Magnesia ist wegen der damit verbundenen Luftverunreinigungen untersagt. • Das seilfreie Klettern an den Kletterwänden in der kleinen und großen Kletterhalle ist nicht erlaubt. 8.10. Das Klettern im Vorstieg ist mit Sturzrisiken und erheblichen Verletzungsgefahren verbunden. Nur erfahrenen Nutzern mit entsprechenden Fähigkeiten ist das Klettern im Vorstieg erlaubt. Nutzer, die im Vorstieg klettern, versichern ausdrücklich, dass sie alle dazu erforderlichen Techniken beherrschen und über die notwendigen Erfahrungen verfügen. Im Vorstieg müssen alle vorhandenen Zwischensicherungen eingehängt werden. Diese dürfen nicht von anderen Kletterern (zum Beispiel aus benachbarten Routen) ausgehängt werden. An den Zwischensicherungen darf jeweils nur ein Seil eingehängt werden. TopRope-und Statikseile dürfen nicht im Vorstieg verwendet werden. 8.11. Eingehängte TopRope-Seile dürfen nicht abgezogen werden. Sollte dies - aus Versehen - dennoch geschehen, so ist das Hallenpersonal unverzüglich zu informieren. 8.12. Bouldern ist grundsätzlich nur in den Boulderbereichen in der dritten Etage der Kletterhalle gestattet. Bouldern erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und Eigenverantwortung. 8.13. Das Abstellen von Rucksäcken, Taschen und anderen Behältnissen im unmittelbaren Kletterbereich ist grundsätzlich untersagt. 8.14. Das Versetzen von Griffen, Trittelementen, Zwischensicherungen sowie anderen Einbauten an der Kletterwand ist den Nutzern strikt untersagt. 8.15. Der stationär fest verbaute Selbstsicherungsautomat darf nur von einer Person (Personengewicht max. 120kg) verwendet werden. Vor dem Klettern ist der Dreiwegekarabiner des Gurtbandes in die Einbindesschlaufe des Kletterers einzuhängen und der korrekte Verschluss des Karabiners zu prüfen. Nach Verwendungsende ist der Dreiwegekarabiner wieder in die dafür vorgesehene Schraubhaken an der Kletterwand korrekt verschlossen einzuhängen. 8.16. Künstliche Klettergriffe können sich jederzeit unvorhersehbar lockern oder abbrechen und dadurch Gefährdungen hervorrufen. Die Kletterhalle übernimmt keine Gewähr für die Festigkeit der angebrachten Griffe. Lose oder beschädigte Griffe, Haken, Expressschlingen, Karabiner etc. sind unverzüglich dem Personal zu melden. 8.17. Jeder Nutzer muss davon ausgehen, dass er durch andere Benutzer oder durch herabfallende Gegenstände gefährdet werden kann und hat eigenverantwortlich entsprechende Vorsorge zu treffen. 8.18. Die Kletterwände dürfen nur mit Sportkletterschuhen oder Hallensportschuhen genutzt werden. Barfußklettern oder das Klettern in Strümpfen oder Straßenschuhen ist untersagt. Die Trainings- und Boulderbereiche im 3. Obergeschoss dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. 8.19. Körperschmuck, insbesondere Halsketten und Ringe, sind aus verletzungstechnischen Gründen grundsätzlich abzunehmen. Lange Haare sind so zu binden, dass eine Beeinträchtigung der Fähigkeit zum Sichern (zum Beispiel durch Einzug der Haare ins Sicherungsgerät) ausgeschlossen ist. Andernfalls besteht erhebliche Verletzungsgefahr. 8.20. Während des Kletterns und Sicherns ist die Verwendung von mobilen Endgeräten (Smartphones, Tabletts u.a.) strikt untersagt.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Sicherheitsbestimmungen. 8.11. Klettern ist eine Risikosportart Es gilt Helmpflicht im ganzen Park. Wir empfehlen dringend Vollvisierhelme. Weitere Schutzausrüstung (Safetyjacket, Knie-/ Schienbeinschoner) wird empfohlen. Helme und erfordert deshalb ein hohes Maß Schutzausrüstung kann in begrenzter Menge gegen Gebühr im Bikeshop an Umsicht und Eigenverantwortungder Liftstation ausgeliehen werden. 8.22. Jeder Xxxxxx hat größtmögliche Rücksicht auf Während des Betriebes des Bikeparks herrscht für die anderen Nutzer zu nehmend absolutes Verbot für die Einnahme von Alkohol, Drogen oder starken Medikamenten die die Sinnes- und alles zu unterlassen, was ihn und/ oder andere Nutzer gefährden könnteWahrnehmungsfähigkeit beeinträchtigen können. 8.3. Bei der Nutzung der Kletterhalle, insbesondere beim Bouldern, beim Klettern und Sichern, ist volle Aufmerksamkeit und Umsicht geboten. Andere Nutzer sind zu respektieren. 8.4. Sämtliche Anweisungen und Entscheidungen des Personals sind bindend. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen des Personals können die betreffenden Nutzer ohne Rückerstattung des Entgeltes von der weiteren Nutzung der Kletterhalle ausgeschlossen werden. Gegebenenfalls kann auch ein Hausverbot erteilt werden. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen des Personals der Kletterhalle übernimmt die Kletterhalle keine Haftung für die damit verbundenen Schäden. 8.5. Kletter-Einsteiger (Nutzer ohne Sicherungskenntnisse und Klettererfahrungen) dürfen nur an den mit TopStop- Seilbremsen ausgestatteten Routen nach tagesaktueller Einweisung durch das Kletterhallenpersonal klettern, sowie den Trainings- und Boulderbereich nutzen. Die Achterknoten der in den Routen der Topstop-Seilbremsen hängenden Seile dürfen nicht geöffnet werden. Zur Sicherung sind die beiden in den Achterknoten eingebundenen Einhand-Karabiner gegenläufig im Einbindering des Klettergurtes zu fixieren. 8.6. Dem Nutzer ist das selbstständige Klettern und Sichern an den Kletterwänden nur gestattet, sofern er selbst über die erforderlichen Kletter- und Sicherungskenntnisse verfügt. Der Nutzer muss mindestens eine anerkannte Sicherungsmethode eigenverantwortlich beherrschen und anwenden können3. Jeder Nutzer der Kletterhalle versichert mit dem Erwerb einer gültigen Eintrittskartemuß sich so verhalten, den Anforderungen des Kletterns an künstlichen Kletterwänden gewachsen zu seindaß er andere nicht gefährdet. 8.74. Kinder sind durch den Sorgeberechtigten bzwDie Strecken dürfen nur von oben nach unten (Einbahn) befahren werden! 5. Die Trailpark Erbeskopf GmbH haftet weder für eine befugte bestimmte Beschaffenheit der Pisten und beauftragte Person während ihres Aufenthaltes in der Kletterhalle zu beaufsichtigen. Insbesondere ist das SpielenStrecken, Toben und Rennen untersagtnoch für eine besondere Absicherung gefährlicher Bereiche. 8.86. Die Fähigkeit zum bestimmungsgemäßen Gebrauch von für das Klettern erforderlichen Ausrüstungsgegenständen Das Befahren der Bikestrecken mit motorisierten Fahrzeugen (nicht eMTB) ist strengstens verboten und wird bei den selbständigen Kletterern/Nutzern vorausgesetzt. Andernfalls sind erhebliche Gefahren für Leib und Leben anderer Personen und/ oder Schäden an Sachen zu erwartenausnahmslos zur Anzeige gebracht. 8.9. Zur Vermeidung von Gefährdungsmomenten wird auf folgende Kletterregeln explizit hingewiesen: • Die in der Kletterhalle aushängenden Informationsplakate sind zu beachten und zu befolgen. • Vor jeder Routenbegehung ist ein Partner- und Selbstcheck durchzuführen. • Klettergurte sind entsprechend den Vorgaben der jeweiligen Hersteller korrekt anzulegen. • Der Kletternde hat sich immer direkt in den Klettergurt, in der Einbindeschlaufe, mittels Achterknoten oder doppeltem Bulinknoten einzubinden. • Für die mit Topstop-Seilbremsen ausgerüsteten Routen gilt folgender Hinweis: alle Achterknoten an den Seilen der TopStop-Seilbremsen sind mittels geeigneter Hilfsmittel verschlossen worden7. Das Öffnen dieser Knoten Stehenbleiben auf der Strecke, insbesondere hinter Kurven und Hindernissen ist streng verboten. Bikeschulen / MTB Kurse dürfen nur in gut übersichtlichen Abschnitten neben der Strecke anhalten. 8. An unübersichtlichen Stellen langsam fahren. 9. Befahren der Strecken nur innerhalb der Markierungen! Das Befahren außerhalb der Markierungen ist strengstens untersagtverboten! (Naturschutz!). 10. • Beim Klettern in den fest verbauten TopRope-Seilen sind die Seile in fest verbauten Umlenkpunkten eingehängt. Diese Verschraubungen dürfen nicht geöffnet werden. • Beim Klettern im TopRope unabhängig Sicherheitsabstand einhalten! Der Vordere, sowie der fest verbauten TopRope-Linien ist das Seil zwingend im oberen Umlenkpunkt (Topperstation) einzuhängen bzw. umzulenken. • In den überhängenden Bereichen schwächere Biker hat immer Vorfahrt und darf nicht im TopRope geklettert werden. Es darf in den überhängenden Bereichen im Nachstieg geklettert werden, wenn das Seil in alle vorhandenen Zwischensicherungen und im oberen Umlenkpunkt (Topperstation) eingehängt ist und der Kletterer an dem Seilende klettert, welches in die Zwischensicherungen eingehängt ist. • Beim TopRope-Klettern darf die Differenz des Gewichts vom Kletternden zum Sichernden nicht mehr als 30 % betragen. • Es ist immer auf einen korrekten Seilverlauf und Vermeidung scharfer Kanten zu achten. • Grundsätzlich ist das Sichern in der Kletterhalle mit Tube oder ähnlichem Gerät oder anderen mechanischen Seilbremsen erlaubt. Das Sichern mit Halbmastwurfsicherung (HMS) oder Abseilachter ist ausschließlich an Seilen zulässig, die nicht im Eigentum des Kletterzentrums stehen. • Beim Klettern im Vorstieg ist das Seil in alle Zwischensicherungen und im oberen Umlenkpunkt (Topperstation) einzuhängen. Es ist untersagt, in eine schon besetzte Route einzusteigen. Die verwendeten Vorstiegsseile müssen mindestens 50 m lang sein. • Beim Vorstiegsklettern darf die Differenz des Gewichts vom Kletternden zum Sichernden nicht mehr als 20 % betragen. • Ausrüstungsgegenstände sind beim Kletternden so zu befestigen, dass eine Gefährdung anderer Nutzer ausgeschlossen ist. Insbesondere ist nur die zum Sichern und Klettern in der Kletterhalle notwendige Ausrüstung am Klettergurt zu befestigen. Das Befestigen von outdoorspezifischen Sicherungsmitteln und anderem Equipment ist zu unterlassen. • Je Umlenker darf nur eine Seilschaft klettern. • Ein Umlenken der Seile hat grundsätzlich an den dafür vorgesehenen Umlenkern am Ende der Routen, keinesfalls jedoch an den Zwischensicherungen, zu erfolgen. An den Umlenkpunkten müssen die Topperstation benutzt werden. Umlenkungen dürfen nicht überklettert werden. • Es sollten ausschließlich Magnesiabälle (Chalkballs) oder flüssiger Chalk verwendet werden. Die Verwendung von losem Magnesia ist wegen der damit verbundenen Luftverunreinigungen untersagt. • Das seilfreie Klettern an den Kletterwänden in der kleinen und großen Kletterhalle ist nicht erlaubt. 8.10. Das Klettern im Vorstieg ist mit Sturzrisiken und erheblichen Verletzungsgefahren verbunden. Nur erfahrenen Nutzern mit entsprechenden Fähigkeiten ist das Klettern im Vorstieg erlaubt. Nutzer, die im Vorstieg klettern, versichern ausdrücklich, dass sie alle dazu erforderlichen Techniken beherrschen und über die notwendigen Erfahrungen verfügen. Im Vorstieg müssen alle vorhandenen Zwischensicherungen eingehängt werden. Diese dürfen nicht von anderen Kletterern (zum Beispiel aus benachbarten Routen) ausgehängt werden. An den Zwischensicherungen darf jeweils nur ein Seil eingehängt werden. TopRope-und Statikseile dürfen nicht im Vorstieg verwendet genötigt werden. 8.1111. Eingehängte TopRope-Seile dürfen nicht abgezogen werdenSpeziell für North Shore Trails: Achtung!!! Diese Strecken sind ausschließlich für gut geübte Fahrer mit sehr viel Erfahrung. Sollte dies - aus Versehen - dennoch geschehen, so ist das Hallenpersonal unverzüglich zu informieren. 8.12. Bouldern ist grundsätzlich nur in Auf den Boulderbereichen in der dritten Etage der Kletterhalle gestattet. Bouldern erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko Hindernissen besteht Absturzgefahr!!! Teile können sich lösen oder brechen!!! Deshalb unbedingt jedes Hindernis vor dem Befahren anschauen und Eigenverantwortung. 8.13. Das Abstellen von Rucksäcken, Taschen und anderen Behältnissen im unmittelbaren Kletterbereich ist grundsätzlich untersagt. 8.14. Das Versetzen von Griffen, Trittelementen, Zwischensicherungen sowie anderen Einbauten an der Kletterwand ist den Nutzern strikt untersagt. 8.15. Der stationär fest verbaute Selbstsicherungsautomat darf nur von einer Person (Personengewicht max. 120kg) verwendet werden. Vor dem Klettern ist der Dreiwegekarabiner des Gurtbandes in die Einbindesschlaufe des Kletterers einzuhängen und der korrekte Verschluss des Karabiners zu Stabilität prüfen. Nach Verwendungsende Wer nicht sicher ist der Dreiwegekarabiner wieder in die dafür vorgesehene Schraubhaken an der Kletterwand korrekt verschlossen einzuhängen. 8.16soll es auf keinen Fall befahren. Künstliche Klettergriffe können sich jederzeit unvorhersehbar lockern oder abbrechen und dadurch Gefährdungen hervorrufen. Die Kletterhalle übernimmt Es wird keine Gewähr für die Festigkeit den sicheren Zustand der angebrachten Griffe. Lose oder beschädigte Griffe, Haken, Expressschlingen, Karabiner etc. sind unverzüglich dem Personal zu meldenHindernisse übernommen. 8.1712. Die Strecken sind in verschiedene Schwierigkeitsgrade eingestuft. Tafeln an der Bergstation und an der Liftstation beschreiben die Kategorisierung und die Hindernisse: a. blau = leicht b. rot = mittelschwer c. schwarz=schwer 13. Zusätzlich sind Sprünge und schwierig einzustufende Hindernisse, mit Warnschildern gekennzeichnet (z.B. Drop, Gap als Dreieckschild). 14. Die aufgestellten Schilder und Markierungen auf den einzelnen Strecken müssen, um Unfälle zu vermeiden, unbedingt beachtet werden. Achtung auf Wanderer, Fußgänger und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, die sich im Park befinden. 15. Jeder Nutzer muss davon ausgehenBenutzer sollte nur die Strecken befahren, dass er durch andere Benutzer oder durch herabfallende Gegenstände gefährdet werden kann die seinem eigenem Anforderungsprofil und hat eigenverantwortlich entsprechende Vorsorge zu treffenKönnen entsprechen. 8.1816. Die Kletterwände dürfen nur mit Sportkletterschuhen oder Hallensportschuhen genutzt werden. Barfußklettern oder das Klettern in Strümpfen oder Straßenschuhen ist untersagt. Die Trainings- aufgestellten Schilder und Boulderbereiche im 3. Obergeschoss dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten Markierungen auf den einzelnen Strecken müssen unbedingt beachtet werden. 8.1917. KörperschmuckBitte auf Wanderer, insbesondere Halsketten Fußgänger und Ringeforstwirtschaftliche Fahrzeuge achten, sind aus verletzungstechnischen Gründen grundsätzlich abzunehmen. Lange Haare sind so zu binden, dass eine Beeinträchtigung der Fähigkeit zum Sichern (zum Beispiel durch Einzug der Haare ins Sicherungsgerät) ausgeschlossen ist. Andernfalls besteht erhebliche Verletzungsgefahrdie sich im Park befinden können. 8.2018. Während des Kletterns und Sicherns Das Betreten der Strecken ist die Verwendung von mobilen Endgeräten (Smartphones, Tabletts u.a.) strikt untersagt.für Fußgänger strengstens verboten. Lebensgefahr!

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Sicherheitsbestimmungen. 8.11. Klettern ist eine Risikosportart Der Kunde verpflichtet sich, die für die Nutzung der angemieteten Räumlich- keiten geltenden Vorschriften (Sonder- bauverordnung NRW, Unfallverhütungsvorschriften, Technische Regeln, Lautstärkegrenzen, etc.) in jedem Fall zu beachten. Dies umfasst ebenfalls die Beachtung der geltenden Bestimmungen des Umweltschutzes (Versorgung mit und erfordert deshalb ein hohes Maß an Umsicht und EigenverantwortungEntsorgung von Energie, Wasser, Luft etc. sowie Sonder-/ Müllbeseitigung etc.). 8.22. Jeder Xxxxxx hat größtmögliche Rücksicht Das Befahren des Geländes mit Fahrzeugen aller Arten geschieht auf die anderen Nutzer eigene Gefahr. Rettungswege, Feuerwehrzufahrten und Verkehrswege sind immer frei zu nehmend und alles zu unterlassen, was ihn und/ oder andere Nutzer gefährden könntehalten. 8.33. Bei Der Kunde trägt dafür Sorge, dass alle, in den angemieteten und den allgemeinen Räumlichkeiten vorhandenen Rettungswege, Ausgangstüren sowie angebrachte Hinweisschilder, Aushänge, Anordnungen etc. - insbesondere die Fluchtwegebeschilderungen bzw. Piktogramme - freigehalten werden. 4. Brand- und Rauchschutztüren dürfen nicht mit Hilfe von Gegenständen offengehalten werden. Die Sicherheitseinrichtungen, wie z.B. Sprinkleranlagen, Feuer- oder Rauchmelder, Feuerlöscheinrichtungen, müssen jederzeit zugänglich sein und dürfen in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt werden. 5. Die Nutzung der Bühne darf erst nach erfolgter Einweisung durch DAS LIEBIG erfolgen. 6. Der Einsatz von Pyrotechnik in den gesamten Einrichtungen bedürfen der vorherigen behördlichen Genehmigung und der schriftlichen Zustimmung des DAS LIEBIG. 7. Ungeachtet der Nutzung der Kletterhalledurch den Kunden bleibt das Personal von DAS LIEBIG in haus- , insbesondere beim Bouldern, beim Klettern sicherheits- und Sichern, ist volle Aufmerksamkeit und Umsicht gebotenbühnentechnischer Hinsicht weisungsbefugt. Andere Nutzer sind zu respektieren. 8.4. Sämtliche Anweisungen und Entscheidungen des Personals sind bindendzu befolgen. 8. Bei Zuwiderhandlungen Dem Kunden werden zur Durchführung der Veranstaltung bzw. Nutzung der gemieteten Räumlichkeiten Schlüssel und/oder Verstößen Zutrittskarten gegen Anweisungen das vereinbarte Pfand und Unterschrift bei Beginn des Personals können Mietverhältnisses ausgehändigt. Nach Ablauf der Mietdauer sind die betreffenden Nutzer ohne Schlüssel und/oder Zutrittskarten spätestens bei der Übergabebegehung gegen Rückerstattung des Entgeltes von der weiteren Pfandes wieder an DAS LIEBIG zurückzugeben. 9. Sofern für die Durchführung einer Veranstaltung bzw. die Nutzung der Kletterhalle ausgeschlossen werden. Gegebenenfalls kann auch ein Hausverbot erteilt werden. Bei Zuwiderhandlungen Räumlichkeiten die Anwesenheit von Sicherheitswachen der Feuerwehr, Sanitäts-, Rettungs- oder Verstößen gegen Anweisungen des Personals Ordnungsdienste sowie sonstiges externes Personal notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben ist, sorgt der Kletterhalle übernimmt die Kletterhalle keine Haftung Kunde für die damit verbundenen SchädenGestellung der o.a. Personen. Die Missachtung dieser Vorgaben seitens des Kunden berechtigt DAS LIEBIG zum Abbruch der Veranstaltung und zur fristlosen Kündigung des Vertrags. 8.510. Kletter-Einsteiger (Nutzer ohne Sicherungskenntnisse DAS LIEBIG ist berechtigt, bei erhöhten Risiken ausgebildete und Klettererfahrungen) dürfen nur an den mit TopStop- Seilbremsen ausgestatteten Routen nach tagesaktueller Einweisung durch das Kletterhallenpersonal klettern, sowie den Trainings- DAS LIEBIG eingewiesene Sicherheitsdienstmitarbeiter vorzuschreiben und Boulderbereich nutzenanzuordnen. Die Achterknoten der in den Routen der Topstop-Seilbremsen hängenden Seile dürfen nicht geöffnet werden. Zur Sicherung Kosten hierfür sind die beiden in den Achterknoten eingebundenen Einhand-Karabiner gegenläufig im Einbindering des Klettergurtes ebenfalls vom Kunden zu fixierentragen. 8.6. Dem Nutzer ist das selbstständige Klettern und Sichern an den Kletterwänden nur gestattet, sofern er selbst über die erforderlichen Kletter- und Sicherungskenntnisse verfügt. Der Nutzer muss mindestens eine anerkannte Sicherungsmethode eigenverantwortlich beherrschen und anwenden können. Jeder Nutzer der Kletterhalle versichert mit dem Erwerb einer gültigen Eintrittskarte, den Anforderungen des Kletterns an künstlichen Kletterwänden gewachsen zu sein. 8.7. Kinder sind durch den Sorgeberechtigten bzw. eine befugte und beauftragte Person während ihres Aufenthaltes in der Kletterhalle zu beaufsichtigen. Insbesondere ist das Spielen, Toben und Rennen untersagt. 8.8. Die Fähigkeit zum bestimmungsgemäßen Gebrauch von für das Klettern erforderlichen Ausrüstungsgegenständen wird bei den selbständigen Kletterern/Nutzern vorausgesetzt. Andernfalls sind erhebliche Gefahren für Leib und Leben anderer Personen und/ oder Schäden an Sachen zu erwarten. 8.9. Zur Vermeidung von Gefährdungsmomenten wird auf folgende Kletterregeln explizit hingewiesen: • Die in der Kletterhalle aushängenden Informationsplakate sind zu beachten und zu befolgen. • Vor jeder Routenbegehung ist ein Partner- und Selbstcheck durchzuführen. • Klettergurte sind entsprechend den Vorgaben der jeweiligen Hersteller korrekt anzulegen. • Der Kletternde hat sich immer direkt in den Klettergurt, in der Einbindeschlaufe, mittels Achterknoten oder doppeltem Bulinknoten einzubinden. • Für die mit Topstop-Seilbremsen ausgerüsteten Routen gilt folgender Hinweis: alle Achterknoten an den Seilen der TopStop-Seilbremsen sind mittels geeigneter Hilfsmittel verschlossen worden. Das Öffnen dieser Knoten ist strengstens untersagt. • Beim Klettern in den fest verbauten TopRope-Seilen sind die Seile in fest verbauten Umlenkpunkten eingehängt. Diese Verschraubungen dürfen nicht geöffnet werden. • Beim Klettern im TopRope unabhängig der fest verbauten TopRope-Linien ist das Seil zwingend im oberen Umlenkpunkt (Topperstation) einzuhängen bzw. umzulenken. • In den überhängenden Bereichen darf nicht im TopRope geklettert werden. Es darf in den überhängenden Bereichen im Nachstieg geklettert werden, wenn das Seil in alle vorhandenen Zwischensicherungen und im oberen Umlenkpunkt (Topperstation) eingehängt ist und der Kletterer an dem Seilende klettert, welches in die Zwischensicherungen eingehängt ist. • Beim TopRope-Klettern darf die Differenz des Gewichts vom Kletternden zum Sichernden nicht mehr als 30 % betragen. • Es ist immer auf einen korrekten Seilverlauf und Vermeidung scharfer Kanten zu achten. • Grundsätzlich ist das Sichern in der Kletterhalle mit Tube oder ähnlichem Gerät oder anderen mechanischen Seilbremsen erlaubt. Das Sichern mit Halbmastwurfsicherung (HMS) oder Abseilachter ist ausschließlich an Seilen zulässig, die nicht im Eigentum des Kletterzentrums stehen. • Beim Klettern im Vorstieg ist das Seil in alle Zwischensicherungen und im oberen Umlenkpunkt (Topperstation) einzuhängen. Es ist untersagt, in eine schon besetzte Route einzusteigen. Die verwendeten Vorstiegsseile müssen mindestens 50 m lang sein. • Beim Vorstiegsklettern darf die Differenz des Gewichts vom Kletternden zum Sichernden nicht mehr als 20 % betragen. • Ausrüstungsgegenstände sind beim Kletternden so zu befestigen, dass eine Gefährdung anderer Nutzer ausgeschlossen ist. Insbesondere ist nur die zum Sichern und Klettern in der Kletterhalle notwendige Ausrüstung am Klettergurt zu befestigen. Das Befestigen von outdoorspezifischen Sicherungsmitteln und anderem Equipment ist zu unterlassen. • Je Umlenker darf nur eine Seilschaft klettern. • Ein Umlenken der Seile hat grundsätzlich an den dafür vorgesehenen Umlenkern am Ende der Routen, keinesfalls jedoch an den Zwischensicherungen, zu erfolgen. An den Umlenkpunkten müssen die Topperstation benutzt werden. Umlenkungen dürfen nicht überklettert werden. • Es sollten ausschließlich Magnesiabälle (Chalkballs) oder flüssiger Chalk verwendet werden. Die Verwendung von losem Magnesia ist wegen der damit verbundenen Luftverunreinigungen untersagt. • Das seilfreie Klettern an den Kletterwänden in der kleinen und großen Kletterhalle ist nicht erlaubt. 8.10. Das Klettern im Vorstieg ist mit Sturzrisiken und erheblichen Verletzungsgefahren verbunden. Nur erfahrenen Nutzern mit entsprechenden Fähigkeiten ist das Klettern im Vorstieg erlaubt. Nutzer, die im Vorstieg klettern, versichern ausdrücklich, dass sie alle dazu erforderlichen Techniken beherrschen und über die notwendigen Erfahrungen verfügen. Im Vorstieg müssen alle vorhandenen Zwischensicherungen eingehängt werden. Diese dürfen nicht von anderen Kletterern (zum Beispiel aus benachbarten Routen) ausgehängt werden. An den Zwischensicherungen darf jeweils nur ein Seil eingehängt werden. TopRope-und Statikseile dürfen nicht im Vorstieg verwendet werden. 8.11. Eingehängte TopRope-Seile dürfen nicht abgezogen werden. Sollte dies - aus Versehen - dennoch geschehen, so ist das Hallenpersonal unverzüglich zu informieren. 8.12. Bouldern ist grundsätzlich nur in den Boulderbereichen in der dritten Etage der Kletterhalle gestattet. Bouldern erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und Eigenverantwortung. 8.13. Das Abstellen von Rucksäcken, Taschen und anderen Behältnissen im unmittelbaren Kletterbereich ist grundsätzlich untersagt. 8.14. Das Versetzen von Griffen, Trittelementen, Zwischensicherungen sowie anderen Einbauten an der Kletterwand ist den Nutzern strikt untersagt. 8.15. Der stationär fest verbaute Selbstsicherungsautomat darf nur von einer Person (Personengewicht max. 120kg) verwendet werden. Vor dem Klettern ist der Dreiwegekarabiner des Gurtbandes in die Einbindesschlaufe des Kletterers einzuhängen und der korrekte Verschluss des Karabiners zu prüfen. Nach Verwendungsende ist der Dreiwegekarabiner wieder in die dafür vorgesehene Schraubhaken an der Kletterwand korrekt verschlossen einzuhängen. 8.16. Künstliche Klettergriffe können sich jederzeit unvorhersehbar lockern oder abbrechen und dadurch Gefährdungen hervorrufen. Die Kletterhalle übernimmt keine Gewähr für die Festigkeit der angebrachten Griffe. Lose oder beschädigte Griffe, Haken, Expressschlingen, Karabiner etc. sind unverzüglich dem Personal zu melden. 8.17. Jeder Nutzer muss davon ausgehen, dass er durch andere Benutzer oder durch herabfallende Gegenstände gefährdet werden kann und hat eigenverantwortlich entsprechende Vorsorge zu treffen. 8.18. Die Kletterwände dürfen nur mit Sportkletterschuhen oder Hallensportschuhen genutzt werden. Barfußklettern oder das Klettern in Strümpfen oder Straßenschuhen ist untersagt. Die Trainings- und Boulderbereiche im 3. Obergeschoss dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden. 8.19. Körperschmuck, insbesondere Halsketten und Ringe, sind aus verletzungstechnischen Gründen grundsätzlich abzunehmen. Lange Haare sind so zu binden, dass eine Beeinträchtigung der Fähigkeit zum Sichern (zum Beispiel durch Einzug der Haare ins Sicherungsgerät) ausgeschlossen ist. Andernfalls besteht erhebliche Verletzungsgefahr. 8.20. Während des Kletterns und Sicherns ist die Verwendung von mobilen Endgeräten (Smartphones, Tabletts u.a.) strikt untersagt.

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