Sicherheitshinweise Musterklauseln

Sicherheitshinweise. Damit Sie nicht nur ein komfortables und schnelles, sondern auch ein sicheres Onlinebanking nutzen können, beachten Sie bitte unbedingt die anliegenden/nachfolgenden „Bedingungen für das Online-Banking“. Befolgen Sie bitte die Anweisungen, die vollumfänglich in den Bedingungen beschrieben sind.
Sicherheitshinweise. Bei der Versendung von SMS bzw. E-Mails kann das Einsehen, Mitlesen, Manipulieren oder Löschen von elektronischen Daten durch unberechtigte Dritte grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Die Versendung der SMS bzw. E-Mail erfolgt unverschlüsselt. Hierauf wird ausdrücklich hingewiesen. Die Bank übernimmt daher keine Haftung für die Sicherheit der zu übermittelnden Daten. Aus Sicherheitsgründen werden bei einer Benachrichtigung nur die letzten 4 Ziffern der Kreditkartennummer übermittelt. Vor- und Nachname des jeweiligen Karteninhabers werden nicht genannt. Die SMS bzw. E-Mail enthält Informationen über den Händler und den Betrag der Transaktion. Für die Sicherheit einer SMS, die auf dem Mobiltelefon, bzw. einer E-Mail, die auf dem PC eingegangen ist, hat der Karteninhaber durch geeignete Maßnahmen zu sorgen (z. B. durch eine passwortgeschützte Zugangssperre). Die Nachrichten haben rein informativen Charakter. Rechtsverbindlich im Hinblick auf die Umsätze sind allein die Angaben auf der Umsatzabrechnung für die Kreditkarte. Von einer Änderung seiner Mobilfunknummer bzw. E-Mail-Adresse wird der Karteninhaber die Bank rechtzeitig – durch entsprechende Online-Hinterlegung im geschlossenen Kreditkarteninfo-online-Bereich (KARTENKONTEN / Bearbeiten / Kanal / Empfänger) – unterrichten.
Sicherheitshinweise. Zur Absicherung gegen unbefugte Nutzung des Telefonanschlusses ist der Zugang zum SIP-Telefoniedienst nur mit korrekten Zugangsdaten mög- lich. wirsNET teilt dem Kunden die Zugangsdaten vor Vertragsbeginn mit. Die Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor Missbrauch zu schützen. Der Schutz kundenseitiger Systeme (z. B. TK-Anlagen, Endgeräte) gegen unberechtigte Zugriffe Dritter, insbesondere aus öffentlichen Telefon- und Datennetzen liegt in der Verantwortung des Kunden. Die Prüfung, Bewertung oder Verbesserung des Schutzniveaus der kundenseitigen Systeme ist kein Bestandteil der Leistung von wirsNET. Die Verwendung ungeeigneter Endgeräte kann zu Einschränkungen bei Funktionalität des Anschlusses und Qualität der Verbindungen führen. wirs- NET kann die Kompatibilität einzelner Endgeräte mit dem Telefonanschluss von wirsNET nicht garantieren. Die Übermittlung von Faxnachrichten durch Faxgeräte erfolgt gemäß dem Standard T.30 (Fax Gruppe 3). Einzelne Faxgeräte weichen vom Standard ab, wodurch Inkompatibilitäten zu Endgeräten bestehen können, die die Faxübertragung beeinträchtigen können. Als IP-basierender Sprachübertragungsdienst kann der Telefonie-Dienst von wirsNET technisch bedingt nicht alle Funktionalitäten eines klassischen ISDN- oder Analoganschlusses abbilden. Insbesondere ISDN-Datenverbindungen (z. B. EC-Cash-Terminal, ISDN-Modemverbindungen), analoge Modemverbindungen (z. B. Frankiermaschine, Brandmeldeanlage) sowie die Amts-Fernspeisung können nicht gewährleistet werden. Der Telefonanschluss von wirsNET unterstützt standardmäßig den Codec G.711 A-Law mit einer Paketlänge (p-time) von 20 Millisekunden. Die Unterstützung weiterer Codecs und abweichender Paketlängen ist abhängig von den Endgeräten des Kunden und der Gegenstelle sowie eventuell betei- ligter Gateways. wirsNET erbringt im Rahmen des Telefonie-Dienstes keine Transcodierung.
Sicherheitshinweise. 1. Die Arbeit mit dem Sprühgerät ist verboten für: Kinder, Schwangere, kranke und Arzneimittel einnehmende Personen, unter Alkoholeinfluss stehende Personen bzw. Arzneimittel einnehmende Personen, welche die Konzentrationsstörungen auslösen. 2. Bei der Erstinbetriebnahme prüfen Sie das Gerät auf Dichtheit, dabei verwenden Sie sauberes Wasser. 3. Beim Umgang mit chemischen Stoffen (auch bei der Vorbereitung der Produkte und Vernichtung der Verpackungen) muss die Schutzkleidung getragen werden: Gummischuhe, Schutzhandschuhe, Mantel, Mütze, Schutzbrille, Schutzmaske bzw. Schutzhalbmaske. 4. Beim Umgang mit chemischen Stoffen muss man mit nüchternem Magen arbeiten, bei der Arbeit darf man nicht essen, trinken oder rauchen. Am Vortag und nach Arbeitsende darf man keinen Alkohol trinken. 5. Die Flüssigkeitsreste dürfen nicht in Gewässer, Kanalisation bzw. biologische Kläranlagen gelangen. Dies gilt auch für eine Flüssigkeit, die für das Spülen des Behälters und sonstiger Komponenten des Sprühgerätes eingesetzt wird. 6. Das alte Sprühgerät ist einer lokalen Entsorgungsstelle für chemische Abfälle zuzuführen. 7. Der Benutzer hat alle auf den Verpackungen chemischer Stoffe enthaltenen Hinweise zu beachten. Bei Vergiftung kontaktieren Sie einen Arzt. 8. Die Arbeit mit dem defekten Sprühgerät, Sicherheitsventil bzw. bei Undichtigkeiten ist unzulässig. Nach dem Pumpen sind Stöße gegen den Behälter zu vermeiden. 9. Sämtliche Wartungsarbeiten sind nur bei der Dekompression des Sprühgerätes durchzuführen. 10. Nach jedem Gebrauch und vor Wartungsarbeiten ist das Sprühgerät gründlich zu waschen. 11. Das Sprühgerät darf nur bestimmungsgemäß für in dieser Betriebsanleitung beschriebene Zwecke eingesetzt werden. 12. Das mit Wasser befüllte und unter Druck stehende Sprühgerät darf nicht gelagert werden. 13. Das einzige Gerät, das zur Druckerzeugung beim Betrieb verwendet wird, ist die im Behälter untergebrachte Pumpe. Andere Geräte dürfen dafür nicht verwendet werden! 14. Folgende Stoffe sind unzulässig: Flüssigkeiten mit einer Temperatur von über 40oC, brennbare bzw. Explosivstoffe wie z.B. Benzin, Lösemittel etc. 15. Eigenmächtige Änderungen am Sprühgerät sowie nicht bestimmungsgemäße Verwendung können zur Vergiftung der Menschen und Tiere, zur Umweltverschmutzung, zur Beschädigung des Gerätes bzw. zu gefährlichen Unfällen führen. 16. Nach Arbeitsende ziehen Sie die Arbeitskleidung aus (reinigen), waschen Sie das Gesicht und die Hände, spülen Sie den Mund und die Kehle, rein...
Sicherheitshinweise. Der Käufer verpflichtet sich, den Liefergegenstand nur im Rahmen der in der Bedienungsanleitung vorgegebenen Grenzen zu gebrauchen und seine Käufer und Hilfspersonen in Gebrauch und Bedienung des Liefergegenstandes sorgfältig zu instruieren. Der Käufer verpflichtet sich, Xxxxxx Electric AG auf Wunsch Auskunft über seine Betriebserfahrungen mit dem Liefergegenstand zu geben. Baumer Electric AG ist jederzeit bereit, dem Käufer unkenntlich gewordene oder verlorene Sicherheitshinweisschilder auf dem Liefergegenstand unentgeltlich zu ersetzen. Der Käufer trägt die Kosten für deren Montage. Bei der Ersatzlieferung bleibt Baumer Electric AG in der Art der Ausgestaltung der Sicherheitshinweise frei. Konformitätserklärungen liefert Baumer Electric AG zu Selbstkosten und nur soweit nach, als deren Originale von Baumer Electric AG noch aufbewahrt werden müssen.
Sicherheitshinweise. Zur Vermeidung von Missbrauch bei der telefonischen Auftragserteilung hat der GiroPRIVILEG-Paket-Kunde insbeson- dere darauf zu achten, dass er bei Nennung seiner Kontonummer und seines Kennworts nicht abgehört wird. Die Verwendung von schnurlosen Telefonapparaten birgt aufgrund ihrer nur bedingten Abhörsicherheit Risiken.
Sicherheitshinweise. 5.1 Lagereinrichtungen betreten und verlassen Der Mieter erhält einen persönlichen Zugangscode zu den Rollsrein-Lagereinrichtungen, der jedes Mal genutzt werden muss, wenn der Mieter sich Zugang zum Mietobjekt verschaf- fen möchte. Dem Mieter ist es seitens Rollsrein nicht gestattet, innerhalb oder außerhalb der Lagereinrichtung einem anderen Mie- ter/Fahrzeug durch Zugänge zu folgen, ohne dass der persön- liche Zugangscode eingegeben wird. Der Kunde muss sicherstellen, dass die Türen und Tore nach dem Betreten oder dem Verlassen geschlossen sind. Ein Zu- gangscode ist rein persönlich und darf unter keinen Umstän- den von Dritten verwendet werden. Wenn der Mieter Dritten Zugang zum Mietobjekt gewähren möchte, dann muss der Mieter zu diesem Zweck einen speziellen Zugangscode bean- tragen. Der Mieter ist für Dritte verantwortlich, für die ein zu- sätzlicher Zugangscode ausgegeben wurde. Sollte ein Mieter den persönlichen Zugangscode vergessen, dann kann beim Lagerzentrumspersonal von Rollsrein ein neuer Code beantragt werden. Aus Sicherheitsgründen wer- den persönliche Codes nicht per Telefon, E-Mail oder SMS übermittelt, lediglich während der Büro- und Öffnungszeiten. Falls nicht anders vereinbart, ist das Mietobjekt während der Zeiten für den Mieter zugänglich, die im Büro der jeweiligen Rollsrein-Niederlassung angeschlagen sind. Der Zugang au- ßerhalb der vereinbarten Zeiten ist nicht erlaubt. Jeder Einzug in ein neues Mietobjekt kann nur während der Bürozeiten und vom Lagerzentrumspersonal unterstützt und überwacht erfolgen. Rollsrein ist nicht für zeitweilige technische Ausfälle, Schnee, Behinderungen usw. verantwortlich, die den Mieter daran hin- dern, das Mietobjekt zu betreten oder zu verlassen bzw. einen Aufzug zu benutzen.
Sicherheitshinweise. Die Nutzung der Mietsache (Hüpfburg) ist während der Nutzung durch eine volljährige, geschäftsfähige Aufsichtsperson zu beaufsichtigen, die im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist. Diese hat dafür Sorge zu tragen, dass die an der Hüpfburg befindlichen Warnhinweise insbesondere von minderjährigen Nutzern beachtet und eingehalten werden. Hierdurch kann sowohl das Verletzungsrisiko, aber auch das Risiko von Beschädigungen an der Mietsache erheblich minimiert werden. Folgende Sicherheitshinweise sind zwingend zu beachten: Die Hüpfburgen dürfen nur von Kindern ab 3 Jahren genutzt werden. Die für die jeweilige Hüpfburg maximal zulässige Personenzahl ist zu beachten und einzuhalten. Die Hüpfburgen sind an den dafür vorgesehenen Laschen im Boden zu verankern und gegen das Verrutschen, Umfallen oder Abheben durch Windböen zu sichern. Die Hüpfburgen sind ohne Schuhe zu nutzen. Das Betreten der Hüpfburgen mit Zigaretten, spitzen und gefährlichen Gegenständen, Speisen und Getränken ist untersagt. Bitte kontrollieren Sie vor der Nutzung Ihre Taschen und Kleidung auf derartige Gegenstände. Stand: 21.04.2022 Die Wände der Hüpfburgen und Sicherheitsnetze dürfen nicht bestiegen oder zum Klettern genutzt werden. Die Gebläse der Hüpfburgen sind vor Regen und Nässe zu schützen. Sie müssen auf einem ebenen und trockenen Untergrund aufgestellt und gegen Umfallen gesichert werden. Personen unter Alkohol- oder Betäubungsmitteleinfluss dürfen die Hüpfburgen nicht nutzen. Springen im vorderen Einstiegsbereich der Hüpfburgen ist zu vermeiden, um einem Herausfallen der Personen aus der Hüpfburg vorzubeugen. Spaßkämpfe, Saltos, Schubsen und Purzelbäume sind zu vermeiden, um andere Nutzer nicht zu gefährden. Ein unverzügliches Eingreifen der Aufsichtsperson ist erforderlich, wenn erkennbar ist, dass einzelne Nutzer durch ihr Verhalten andere Nutzer gefährden. Der Alters- und Größenunterschied sollte bei gleichzeitiger Nutzung möglichst gering sein. Bei Regen und starkem Wind ist die Nutzung zügig zu beenden. Es muss gewährleistet sein, dass das Gebläse während der Nutzung unterbrechungslos in Betrieb ist. Dafür ist unbedingt sicherzustellen, dass sich keine Personen unberechtigt an der Stromversorgung oder am Gebläse zu schaffen machen und die Stromzufuhr unterbrechen. Der Luftein- und -auslaß des Gebläses muss zur Aufrechterhaltung der Funktion frei sein. Bei Ausfall der Stromversorgung bzw. Ausfall des Gebläses ist die Hüpfburg unverzüglich zu verlassen. Durch den Luftverlust kann d...
Sicherheitshinweise. Der Fahrer hat bei Be- und Entladung des LKWs und bei Anwesenheit auf Verladerampen Sicherheitsschuhe und Warnweste zu tragen. Auf dem Firmengelände von Be- und Entladestellen herrscht absolutes Rauchverbot. Den Anweisungen des Personals von Be- und Entladestellen ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung werden wir alle daraus entstehenden Kosten an Sie weiterbelasten. Der Fahrer hat nach Ladungsübernahme bis zur Entladung beim Empfänger durch geeignete Maßnahmen (z.B. Sicherheitsschloss) sicherzustellen, dass der Zutritt zum Laderaum respektive Zugriff auf das Ladegut für Unbefugte nicht möglich ist. Pausen gemäß den Lenk- und Ruhezeitverordnungen dürfen nur auf bewachten Parkplätzen gemacht werden.
Sicherheitshinweise. Die große Anzahl von Kombinationsmöglichkeiten bedingt nicht vorab einzuschätzende Unsicherheitsfaktoren, sodass eine ordnungsgemäße Funktion der dem Kunden im Rahmen dieses Softwarepflegevertrags gelieferten Software nur in einer vertraglich ver- einbarten oder zuvor getesteten Systemumgebung gewährleistet werden kann. Die je- weils aktuellen Hinweise von Tacoss [Releasenotes] über die Systemumgebung sind un- bedingt zu beachten.