SIM-Karte Musterklauseln

SIM-Karte. Leihgerät nicht retourniert Falls Sie das Leihgerät nicht innerhalb der festgelegten Frist zurückbringen.
SIM-Karte. 3.1. Für jede zugewiesene Nummer stellt United Telecom dem Kunden eine SIM‐Karte zur Verfügung, damit dieser die Mobilfunkdienste von United Telecom nutzen kann. Zur Verhütung von Missbräuchen muss der Kunde sofort bei Eingang seiner SIM‐Karte den Standard‐PIN‐ Code in einen persönlichen, geheimen PIN‐Code umwandeln. Der Kunde trägt die Verantwortung für die strikte Geheimhaltung dieses Codes und darf deshalb keinen zu einfachen Code wählen (wie beispielsweise 1111, 2222 oder 1234). 3.2. Der Kunde nimmt davon Abstand, die SIM‐Karte entgegen den im Vertrag festgehaltenen Benutzungsvorschriften zu gebrauchen. Die SIM‐Karten dürfen nur in persönlichen Mobilfunkgeräten (Handsets) und in keinem Fall in Geräten vom Typ „SIM Box“, „GSM Gateway“ oder ähnlicher Art gebraucht werden. 3.3. Die SIM‐Karten sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt und dürfen in keinem Fall im Rahmen des Weiterverkaufs von Kommunikationsmitteln, VoIP‐Anwendungen oder Rerouting verwendet werden. Bei Verstößen gegen diese Bestimmung fällt ein pauschaler Schadenersatz von 1.500 EUR pro Verstoß an. 3.4. Der Kunde muss alle Vorsichtsmaßnahmen treffen, damit seine SIM‐Karte nicht unsachgemäß oder unrechtmäßig gebraucht wird. Der Kunde haftet für alle durch den Gebrauch entstandenen Schäden auf Seiten der United Telecom oder Dritter, ungeachtet des Umstandes, von wem oder in welchem Mobilfunkgerät die SIM‐Karte gebraucht wurde, selbst im Fall eines Diebstahls oder Verlustes. Bei Diebstahl oder Verlust der SIM‐Karte haftet der Kunde für den Gebrauch und die Zahlung bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Kunde der United Telecom per Einschreiben Meldung erstattet und die vorübergehende Sperrung der SIM‐Karte beantragt. Bis zur endgültigen Sperrung erhält der Kunde, gegebenenfalls gegen Zahlung, eine neue SIM‐Karte, mit der die United Telecom die Mobilfunkdienste erneut aktiviert.
SIM-Karte. Die SIM-Karte für die Datenkommunikation der Terminals fällt in der Regel in den Zuständigkeitsbe- reich des Vertragspartners. Nets lehnt jegliche Verantwortung für defekte oder fehlerhafte SIM-Kar- ten, für eine ungenügende oder eine fehlende Netzabdeckung bzw. fehlendes Roaming ab. In jedem Fall gelten die entsprechenden Bestimmungen des Mobilfunkbetreibers auch für über Nets abge- schlossene Verträge. Die von Nets zur Verfügung gestellte SIM-Karte darf ausschliesslich mit dem für diesen Zweck vorgesehenen Terminal verwendet werden. Bei Missbrauch, Verdacht auf Missbrauch oder Zahlungsverzug von mehr als zehn Tagen deaktiviert Nets die SIM-Karte mit sofortiger Wirkung und ohne Vorankündigung. Der Vertragspartner trägt die Kosten für eine missbräuchliche Verwendung oder für die Reaktivierung nach Nichtbezahlung. Nets kann jederzeit die Rückgabe der SIM-Karte for- dern.
SIM-Karte. 4.1 Die dem Kunden überlassene Mobilfunkkarte („SIM-Karte”) bleibt Eigentum von M-net. 4.2 M-net kann die SIM-Karte aus wichtigem Grund gegen eine Ersatzkarte austauschen. In diesem Fall hat der Kunde auf Verlangen von M-net die SIM-Karte zurückzugeben. 4.3 Die der SIM-Karte zugeordnete Rufnummer wird von M-net festgelegt. M-net behält sich Änderungen von Rufnummern aus angemessenen technischen oder betrieblichen Gründen unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden vor. 4.4 M-net behält sich vor, soweit die Mailbox nicht aktiviert ist, diese abzuschalten. Der Kunde kann jeder- zeit ohne Kosten die Mailbox wieder aktivieren. 4.5 Unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen ist M-net berechtigt, die Inanspruchnahme von Leistungen ganz oder teilweise zu verweigern (Sperre) oder ad hoc zu sperren, wenn a) eine ungenügende Kreditwürdigkeit vorliegt, b) die Steigerung des Verbindungsaufkommens in einer Weise eintritt, die die Annahme rechtfertigt, dass der Kunde diese Entgeltforderungen beanstanden wird, die ein vom Kunden nicht beabsichtigtes Verhalten oder den Missbrauch durch Dritte z.B. bei Verlust vermuten lässt. 4.6 Für die Sperre wird ein Entgelt erhoben, das sich aus der jeweils geltenden Preisliste ergibt. Die Vornahme der Sperre lässt die Pflicht zur Zahlung nutzungsunabhängiger Entgelte (insbesondere monatlicher Grundpreis, Flatrate-Preise oder Paket-Preise) sowie der bis zur Sperre aufgelaufenen Verbindungspreise unberührt.
SIM-Karte. Das Modem wird eine herausnehmbare SIM-Karte enthalten. Die SIM-Karte wird ausschliesslich für die Kommunikation und den Datentransfer der Telematiklösung nur in Verbindung mit einem aktivierten Modem verwendet, das nur bei Xxxx Xxxxxxx oder einem autorisierten Händler erworben werden kann oder bereits auf Xxxx Xxxxxxx Maschinen installiert ist. Der Kunde erwirbt kein Eigentum an der SIM-Karte. Alle Rechte, einschliesslich der Einräumung von Nutzungsrechten an der auf den SIM-Karten installierten Software, verbleiben bei Xxxx Xxxxxxx. Xxxx Xxxxxxx ist berechtigt, die SIM-Karten zu ersetzen oder zu ändern. Xxxx Xxxxxxx behält sich das Recht vor, die SIM- Karte zu deaktivieren und dem Kunden die Erstattung der Aebi Schmidt entstandenen Mehraufwendungen in Rechnung zu stellen, wenn der Kunde die SIM-Karte für einen anderen Zweck als die Nutzung der Telematiklösung verwendet. Der Kunde darf die von Xxxx Xxxxxxx zur Verfügung gestellte SIM- Karte ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung der Aebi Xxxxxxx nicht an einen Dritten weitergeben.
SIM-Karte. Für die Inanspruchnahme der Mobilfunkdienstleistungen erhält der Kunde ein nicht übertragbares, nicht aus- schliessliches und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der auf der SIM-Karte befindlichen Software für die Dauer der Vertragslaufzeit. Im Übrigen verbleiben sämtliche Rechte an der Software bei der EWH oder dem jeweiligen Rechtsinhaber. Jegliche Manipulation an der SIM-Karte und ihrer Software ist ausdrücklich unter- sagt. SIM-Karten (inkl. Ersatz bei Verlust oder anderen Gründen) sind kostenpflichtig und gehen in den Besitz des Kunden über. Die Installation der SIM-Karten ist Sache des Kunden. Bei Störungen der SIM-Karte ist die EWH zu benachrichtigen. Ein Anspruch auf Rückvergütung von Dienstleistungspreisen wegen Ausfalls einer SIM-Karte oder Entschädigung von Aufwand besteht nicht.
SIM-Karte congstar überlässt dem Kunden zur Nutzung der Leistung eine SIM-Karte, die die mit der Identifikationsnummer PIN („Personal Identification Number“) und der Entsperrnummer PUK („Personal Unblocking Key“) codiert ist. Die Karte verbleibt im Eigentum der congstar. Alle Rechte einschließlich der Einräumung von Nutzungsrechten für durch congstar auf der SIM-Karte installierten Software liegen bei congstar. congstar ist auf Grund technischer Änderungen zum Austausch der SIM-Karte gegen eine Ersatzkarte berechtigt. Die SIM-Karte wird dem Kunden ausschließlich zum Zwecke der Datenübertragung über das von der congstar genutzte Mobilfunknetz und zur Nutzung ausschließlich im Zusammenhang in dem vertraglich vereinbarten Rahmen überlassen. Jegliche Weiterleitung von Verbindungen über die SIM-Karte ist unzulässig. Insbesondere ist der Einsatz der SIM-Karte in Vermittlungs- und Übertragungssystemen, die Verbindungen eines Dritten an einen anderen Dritten ein- oder weiterleiten, unzulässig.
SIM-Karte. Die Beschaffung einer SIM-Karte für den Betrieb von GPRS- Terminals liegt in der Verantwortung des VP. Der VP hat keinen Anspruch darauf, von PayTec eine SIM-Karte beziehen zu können. Wird die SIM-Karte von PayTec zur Verfügung gestellt, ist deren Verwendung durch den VP an den Bestand eines Serviceabonnements geknüpft. PayTec übernimmt keine Haftung bei Störungen oder Defekten der SIM-Karte oder bei ungenügender oder fehlender Netzabdeckung oder bei Roaming. Dem VP ist es unbenommen, die SIM-Karte bei einem Mobilfunknetzbetreiber seiner Xxxx zu beziehen. In diesem Fall gelten die entsprechenden Bestimmungen des Mobilfunknetzbetreibers. Eine von PayTec zur Verfügung gestellte SIM-Karte darf ausschliesslich zusammen mit dem dafür vorgesehenen Terminal verwendet werden. PayTec hat das Recht, die SIM-Karte bei Missbrauch oder bei Verdacht auf Missbrauch oder bei Zahlungsrückstand ohne Vorankündigung mit sofortiger Wirkung zu deaktivieren bzw. zu sperren. Für die Reaktivierung bzw. Entsperrung einer SIM-Karte verrechnet PayTec dem VP CHF 50.–. Der VP haftet überdies für den durch Missbrauch entstandenen Schaden. Aus geschäftstechnischen Überlegungen und unter angemessener Vorankündigung kann PayTec die SIM-Karte jederzeit vom VP zurückfordern oder deaktivieren. Aus Sicherheitsgründen und zum Schutz des VP ist PayTec zudem jederzeit und ohne Vorankündigung berechtigt, einzelne Services, namentlich Roaming, zu deaktivieren.
SIM-Karte. Die SIM-Karte ist mit der Identifikationsnummer PIN („Personal Identification Number“) und der Entsperrnummer PUK („Personal Unblocking Key“) codiert. Die SIM-Karte sperrt sich automatisch, wenn der Kunde die PIN dreimal hin- tereinander falsch eingegeben hat. Mit der 8-stelligen PUK und anschließen- der PIN kann die Karte wieder entsperrt werden. Wird die PUK 10 Mal hinter- einander falsch eingegeben, ist die Karte unbrauchbar. Die SIM-Karte enthält die Zugangsberechtigung zum Mobilfunkdienst und ermöglicht die Speicherung individueller Verzeichnisse (z. B. Rufnummernver- zeichnis).
SIM-Karte. DOKOM21 überlässt dem Kunden eine Mobilfunkkarte in Form einer Kombi- SIM-Karte oder Triple-SIM-Karte. Diese beinhalten in einer Trägerkarte unterschiedliche SIM-Karten-Größen: Standard-SIM-, Micro- SIM- oder Nano-SIM-Karte. Die zu nutzende SIM-Karten-Größe ist endgeräteabhängig und obliegt dem Kunden. Sollte die SIM-Karte durch ein fehlerhaftes Heraustrennen durch den Kunden Schaden nehmen, so entsteht keinerlei Anspruch auf einen kostenlosen Kartenersatz. Die DOKOM21 Mobilfunkkarte ist Voraussetzung für den Zugang zu dem von DOKOM21 zur Verfügung gestellten Mobilfunknetz. Die SIM-Karte ist mit der Identifikationsnummer PIN („Personal Identification Number“) und der Entsperrnummer PUK („Personal Unblocking Key“) codiert. Die SIM-Karte sperrt sich automatisch, wenn der Kunde die PIN dreimal hintereinander falsch eingegeben hat. Mit der 8-stelligen PUK und anschließender PIN kann die Karte wieder entsperrt werden. Wird die PUK 10 Mal hintereinander falsch eingegeben, ist die Karte unbrauchbar. Die SIM- Karte enthält die Zugangsberechtigung zum Mobilfunkdienst und ermöglicht die Speicherung individueller Verzeichnisse (z. B. Rufnummernverzeichnis). Im Falle des SIM-Kartenverlustes bzw. falls die SIM-Karte mechanisch bzw. elektrisch defekt ist, kann eine neue SIM- Karte beauftragt werden. Im Fall des Verlusts der PIN oder PUK, kann der Kunde eine PIN- oder PUK-Auskunft beauftragen.