SIM-Karte. Leihgerät nicht retourniert Falls Sie das Leihgerät nicht innerhalb der festgelegten Frist zurückbringen.
SIM-Karte. Die SIM-Karte für die Datenkommunikation der Terminals fällt in der Regel in den Zuständigkeitsbe- reich des Vertragspartners. Nets lehnt jegliche Verantwortung für defekte oder fehlerhafte SIM-Kar- ten, für eine ungenügende oder eine fehlende Netzabdeckung bzw. fehlendes Roaming ab. In jedem Fall gelten die entsprechenden Bestimmungen des Mobilfunkbetreibers auch für über Nets abge- schlossene Verträge. Die von Nets zur Verfügung gestellte SIM-Karte darf ausschliesslich mit dem für diesen Zweck vorgesehenen Terminal verwendet werden. Bei Missbrauch, Verdacht auf Missbrauch oder Zahlungsverzug von mehr als zehn Tagen deaktiviert Nets die SIM-Karte mit sofortiger Wirkung und ohne Vorankündigung. Der Vertragspartner trägt die Kosten für eine missbräuchliche Verwendung oder für die Reaktivierung nach Nichtbezahlung. Nets kann jederzeit die Rückgabe der SIM-Karte for- dern.
SIM-Karte congstar überlässt dem Kunden zur Nutzung der Leistung eine SIM-Karte, die die mit der Identifikationsnummer PIN („Personal Identification Number“) und der Entsperrnummer PUK („Personal Unblocking Key“) codiert ist. Die Karte verbleibt im Eigentum der congstar. Alle Rechte einschließlich der Einräumung von Nutzungsrechten für durch congstar auf der SIM-Karte installierten Software liegen bei congstar. congstar ist auf Grund technischer Änderungen zum Austausch der SIM-Karte gegen eine Ersatzkarte berechtigt. Die SIM-Karte wird dem Kunden ausschließlich zum Zwecke der Datenübertragung über das von der congstar genutzte Mobilfunknetz und zur Nutzung ausschließlich im Zusammenhang in dem vertraglich vereinbarten Rahmen überlassen. Jegliche Weiterleitung von Verbindungen über die SIM-Karte ist unzulässig. Insbesondere ist der Einsatz der SIM-Karte in Vermittlungs- und Übertragungssystemen, die Verbindungen eines Dritten an einen anderen Dritten ein- oder weiterleiten, unzulässig.
SIM-Karte. Für die Inanspruchnahme der Mobilfunkdienstleistungen erhält der Kunde ein nicht übertragbares, nicht aus- schliessliches und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der auf der SIM-Karte befindlichen Software für die Dauer der Vertragslaufzeit. Im Übrigen verbleiben sämtliche Rechte an der Software bei der EWH oder dem jeweiligen Rechtsinhaber. Jegliche Manipulation an der SIM-Karte und ihrer Software ist ausdrücklich unter- sagt. SIM-Karten (inkl. Ersatz bei Verlust oder anderen Gründen) sind kostenpflichtig und gehen in den Besitz des Kunden über. Die Installation der SIM-Karten ist Sache des Kunden. Bei Störungen der SIM-Karte ist die EWH zu benachrichtigen. Ein Anspruch auf Rückvergütung von Dienstleistungspreisen wegen Ausfalls einer SIM-Karte oder Entschädigung von Aufwand besteht nicht.
SIM-Karte. Die SIM-Karte ist in einem Handy ohne SIM-/Net-Lock nutzbar und ist mit der Identifikationsnummer PIN [„Personal Identification Number“] sowie der Entsperr- nummer PUK [„Personal Unblocking Key“] codiert. Die SIM-Karte sperrt sich automatisch, wenn der Kunde die PIN dreimal hintereinander falsch eingegeben hat. Mit der 8-stelligen PUK und anschließender PIN kann die Karte wieder entsperrt werden. Wird die PUK 10 Mal hintereinander falsch eingegeben ist die Karte unbrauchbar. Die SIM-Karte enthält die Zugangsberechtigung zum Mobilfunkdienst und ermöglicht die Speicherung individueller Verzeichnisse [z.B. Rufnummernverzeichnis]. Im Falle des SIM- Kartenverlustes bzw. falls die SIM-Karte mechanisch bzw. elektrisch defekt ist, kann eine neue SIM-Karte beauftragt werden. Im Fall des Verlusts der PUK, kann der Kunde eine PUK- Auskunft beauftragen. Hierfür fallen Kosten entsprechend der aktuell gültigen Preisliste an.
SIM-Karte. 4.1 Die dem Kunden überlassene Mobilfunkkarte („SIM-Karte”) bleibt Eigentum von M-net.
SIM-Karte. Das Modem wird eine herausnehmbare SIM-Karte enthalten. Die SIM-Karte wird ausschliesslich für die Kommunikation und den Datentransfer der Telematiklösung nur in Verbindung mit einem aktivierten Modem verwendet, das nur bei Xxxx Xxxxxxx oder einem autorisierten Händler erworben werden kann oder bereits auf Xxxx Xxxxxxx Maschinen installiert ist. Der Kunde erwirbt kein Eigentum an der SIM-Karte. Alle Rechte, einschliesslich der Einräumung von Nutzungsrechten an der auf den SIM-Karten installierten Software, verbleiben bei Xxxx Xxxxxxx. Xxxx Xxxxxxx ist berechtigt, die SIM-Karten zu ersetzen oder zu ändern. Xxxx Xxxxxxx behält sich das Recht vor, die SIM- Karte zu deaktivieren und dem Kunden die Erstattung der Aebi Schmidt entstandenen Mehraufwendungen in Rechnung zu stellen, wenn der Kunde die SIM-Karte für einen anderen Zweck als die Nutzung der Telematiklösung verwendet. Der Kunde darf die von Xxxx Xxxxxxx zur Verfügung gestellte SIM- Karte ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung der Aebi Xxxxxxx nicht an einen Dritten weitergeben.
SIM-Karte. 3.1. Für jede zugewiesene Nummer stellt United Telecom dem Kunden eine SIM‐Karte zur Verfügung, damit dieser die Mobilfunkdienste von United Telecom nutzen kann. Zur Verhütung von Missbräuchen muss der Kunde sofort bei Eingang seiner SIM‐Karte den Standard‐PIN‐ Code in einen persönlichen, geheimen PIN‐Code umwandeln. Der Kunde trägt die Verantwortung für die strikte Geheimhaltung dieses Codes und darf deshalb keinen zu einfachen Code wählen (wie beispielsweise 1111, 2222 oder 1234).
SIM-Karte. United Telecom ist und bleibt der einzige Inhaber der SIM‐Karte, die dem Kunden ausgestellt wird. Der Kunde verpflichtet sich dazu, diese weder zu übertragen, noch abzutreten, zu vermieten, zu vernichten, in keiner Weise von Dritten nutzen zu lassen und in keiner Weise zu beschädigen. Er verpflichtet sich dazu, die SIM‐Karte auf erste Aufforderung von United Telecom unverzüglich zurückzugeben. Der Kunde trifft alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen, um zu vermeiden, dass seine SIM‐Karte unsachgemäß oder unrechtmäßig verwendet wird. Jeder Kopierversuch der technischen Identifikationsdaten der SIM‐Karte und jede betrügerische oder unrechtmäßige Verwendung der SIM‐ Karte sind untersagt. Der Kunde verpflichtet sich dazu, die SIM‐Karte keiner Dekompilierung, Analyse oder retrotechnischen Bearbeitung zu unterziehen, keine abgeleitete Software zu erstellen und die SIM‐Karte ausschließlich wie in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegeben zu verwenden. Der Kunde haftet für alle durch den Gebrauch entstandenen Schäden, die United Telecom oder Dritten zugefügt werden, ungeachtet des Umstandes, von wem oder in welchem Mobilfunkgerät die SIM‐Karte gebraucht wurde, sogar im Fall eines Diebstahls oder Verlustes. Bei Diebstahl oder Verlust der SIM‐Karte haftet der Kunde für den Gebrauch und die Zahlung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde United Telecom Meldung erstattet und die vorübergehende Sperrung der SIM‐Karte beantragt. Dazu ruft er den United Telecom‐Kundendienst (016/61 94 04) an oder meldet dies einem United Telecom‐Händler. Die Gültigkeitsdauer des zeitlich befristeten Prepaid‐Guthabens wird nicht ausgesetzt und läuft am ursprünglich vorgesehenen Datum ab. Der Kunde erhält eine neue SIM‐Karte. Dafür werden 7 Euro (inkl. MwSt.) vom Gesprächsguthaben des Kunden einbehalten. Der Dienst wird neu aktiviert. Nur der Kunde ist für das korrekte Einstecken der SIM‐Karte in sein Handy verantwortlich. Falls die SIM‐Karte aufgrund einer falschen Handlung des Kunden gesperrt oder beschädigt wird, wird dem Kunden nach einem schriftlichen Antrag eine neue SIM‐Karte zur Verfügung gestellt. In diesem Fall werden dem Kunden 7 Euro (inkl. MwSt.) als Austauschkosten der SIM‐Karte berechnet. Dieser Betrag wird vom Gesprächsguthaben des Kunden einbehalten. Wenn die SIM‐Karte durch einen Produktionsfehler oder eine schlechte Konfiguration der SIM‐Karte defekt ist, wird dem Kunden kostenlos eine neue SIM‐Karte mit der gleichen Anzahl Einheiten und dem gleichen Verf...
SIM-Karte a. Die E.O.C. kann auf Kundenwunsche eine SIM-Karte der TUS (Telekommunikation und Sicherheit) zur Verfügung stellen. Der Kunde verpflichtet sich, eine zur Verfügung gestellte SIM-Karte ausschliesslich in dem dafür bestimmten Alarmübermittlungsgerät zu verwenden. Jegliche andere Nutzung der SIM-Karte ist strikt untersagt und kann erhebliche Kosten und / oder die Deaktivierung der SIM-Karte zur Folge haben. Die Nutzung der von TUS zur Verfügung gestellten SIM-Karte für Privatfunktionen (z.B. Übermittlung SMS, Voice, E-Mail) ist zusätzlich kostenpflichtig und wird gemäss aktueller Preisliste zusammen mit den Quartalsgebühren der E.O.C. in Rechnung gestellt. SIM- Karten der TUS werden dem Kunden jeweils zum Gebrauch überlassen. Der Kunde erwirbt an der SIM-Karte keine weiteren Rechte. Insbesondere besteht kein Anspruch auf die Beibehaltung und / oder Portierung der SIM-Karten Rufnummer.