Softwarepflegevertrag Musterklauseln

Softwarepflegevertrag. 1 Vertragsgegenstand § 2 Vertragsbestandteile und Definitionen
Softwarepflegevertrag. Teil E Kauf von Hardware • Teil F Bestimmungen über die Auftragsdatenverarbeitung • Teil G Fullservice Wartung Hardware
Softwarepflegevertrag. 1 Vertragsgegenstand und Vertragsbestandteile (1) Gegenstand dieses Softwarepflegevertrags ist die Pflege durch die Tacoss Software GmbH (im Folgenden Tacoss) der in dem Auftrag gemäß Teil A §2 Abs. 1 lit. a (im Folgenden Auf- trag) genannten Software und die Erbringung von Supportleistungen. Die Leistungen wer- den im § 3 konkretisiert. Gepflegt wird die im Auftrag aufgeführte Standardsoftware. (2) Vertragsbestandteile sind in dieser Reihenfolge: (a) Der Einzelvertrag auf der Grundlage eines Auftrags. (b) Dieser Vertragstext. (c) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Tacoss, Teil A mit ihren Anlagen. (d) Es gelten ferner die Anlagen: • Anlage SLA: Service Level Agreement. • Liste der zu pflegenden Software (ergibt sich aus den Aufträgen). (e) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
Softwarepflegevertrag. 18 Teil D: Bestimmungen zum Datenschutz 27
Softwarepflegevertrag. 8 Vertragsbestandteile (1) Vertragsbestandteile sind: a) Dieser Vertragstext. b) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der NetzWerkPlan, Teil A (Allgemeiner Teil und Lizenzbestimmungen) und Teil E (Datenschutzerklärung). (2) Im Falle von Widersprüchen gehen die in diesem Vertragstext genannten Regelungen denen des Teil A vor. Die Regelungen des Teil A enthalten allgemeine Regelungen, die hier nicht aufgeführt wurden, um Wiederholungen zu vermeiden. (3) Es gelten ferner Anlagen: A 1: Liste der gepflegten Software und Daten (laufend zu aktualisieren). A 2: Besondere Mitwirkungspflichten des Kunden. Der Software-Pflegevertrag umfasst im Einzelnen die folgenden Leistungen:
Softwarepflegevertrag. Die Regelungen der einzelnen AGB gelten thematisch für unterschiedliche Bereiche. Sofern es zu Überschneidungen kommen sollte, gilt xxx specialis derogat legi generali.
Softwarepflegevertrag. Die Softwarepflege beinhaltet die Bereitstellung aller im Vertragszeit- raum erscheinenden Softwareaktualisierungen (Update) der Software- produkte und berechtigt den AG zur Nutzung der eTASK Anwender-Hot- line durch seine meldeberechtigten Anwender. Die Softwarepflege um- fasst immer alle Softwareprodukte, für die der AG eine Lizenz erworben hat.
Softwarepflegevertrag. Für das zur Nutzung überlassene Programm bzw. Programmteile ist ein Softwarepflegever- trag abzuschließen.
Softwarepflegevertrag. Softwarepflegeverträge haben eine Laufzeit vom zwei Jahren.