Sonderkündigung Musterklauseln

Sonderkündigung. Der Darlehensnehmer kann das Darlehen im Wege der Sonderkündigung beenden, wenn eine Exit-Ereignis (wie in der Zinstabelle definiert) oder eine Qualifizierte Folge- finanzierung (wie in der Zinstabelle definiert) stattfindet. Der Darlehensnehmer kann den Ver- trag ausschließlich unter den vorstehenden und den in der Zinstabelle geregelten Vorausset- zungen ordentlich (teil-)kündigen und nur unter der Voraussetzung, dass sichergestellt ist, dass alle dann fälligen Zahlungen an die Darlehensgeber geleistet werden können. In diesem Fall fallen Bonuszinsen gemäß den Regelungen der Zinstabelle an.
Sonderkündigung. Ein Sonderkündigungsrecht besteht bei Erhöhung der Wartungsgebühr durch den Auftragnehmer oder bei Stilllegung/Verkauf der Autogastankstelle. Der Wartungskostenbetrag für die Restlaufzeit des Vertrages muss dennoch an den Auftragnehmer entrichtet werden.
Sonderkündigung. Jeder Vertragspartner ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit eingeschriebenem Brief vorzeitig und fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der jeweils andere Vertragspartner - trotz schriftlicher Abmahnung und Androhung der Kündigung - wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag verletzt oder gegen den anderen Vertragspartner ein Konkurs- oder sonstiges Insolvenzverfahren, eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder die Leistungen des anderen Vertragspartners infolge von Höherer Gewalt für einen Zeitraum von länger als sechs Monaten behindert oder verhindert werden. mtms ist überdies berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig zu kündigen, wenn sich wesentliche Parameter der Leistungserbringung geändert haben und mtms aus diesem Grund die Fortführung der Leistungen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr zugemutet werden kann. mtms ist weiters berechtigt den Vertrag jederzeit fristlos zu kündigen, wenn der AG über die Dienstleistungen oder Services unangemessene Inhalte verbreitet oder gutheißt. Dies sind insbesondere: • vulgäre, hetzerische, rassistische, gewaltverherrlichende, verleumderische, bedrohende, rechts- oder sittenwidrige Inhalte • Inhalte, welche die Privatsphäre oder Rechte Dritter verletzen • obszöne oder pornographische Inhalte • Inhalte mit Informationen über Finanzprodukte • persönliche Informationen über Personen wie z.B. Telefonnummern oder Wohnadressen • Inhalte, die Schadcode enthalten • Inhalte, die zu einer Handlung anleiten oder auffordern, die eine Verletzungsgefahr nach sich ziehen kann oder rechtswidrig ist • Inhalte, welche mtms negativ darstellen oder ein negatives Image für mtms erzeugen. • Links, Inhalte oder Hinweise auf andere Ticketverkaufssysteme oder Tickethotlines bei Nutzung des mtms Ticketingsystems Bei Zuwiderhandlung steht es mtms zu, den Zugang des Kunden ohne weitere Vorankündigung zu sperren und einen eventuellen Ticketverkauf einzustellen. Der AG hat in diesem Fall alle mtms entstehenden Kosten und Aufwände zu ersetzen und mtms gegenüber Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten. Weiters schuldet der AG weiterhin, bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist bzw. Auslaufen des Vertrags, die vereinbarte Vergütung. Bei Vertragsbeendigung hat der AG unverzüglich sämtliche ihm vom AN überlassene Unterlagen und Dokumentationen an den AN zurückzustellen.
Sonderkündigung. Als wichtiger Grund für eine Sonderkündigung mit sofortiger Wirkung gilt der Übergang der bisherigen KOSIS-Gemeinschaften AHSTAT und HHSTAT in die Anwender- und Entwicklungsgemeinschaft HHSTAT zum Zeitpunkt des Übergangs und den folgenden drei Monaten. In diesem Fall wird kein Nutzungs- und Wartungsbeitrag fällig.
Sonderkündigung. Der Vertrag kann nur aus folgenden Gründen mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden:

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.