Sorgfaltspflicht. 15.1 Die Arbeitnehmerin hat alle Arbeiten mit Sorgfalt zu verrichten und die ihr anver- trauten Güter, insbesondere Werkzeuge, Apparate und Einrichtungen sorgfältig zu behandeln und diese wie auch den Arbeitsplatz sauber zu halten.
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Samples: Gesamtarbeitsvertrag Für Das Schweizerische Coiffeurgewerbe, Gesamtarbeitsvertrag Für Das Schweizerische Coiffeurgewerbe, Gesamtarbeitsvertrag Für Das Schweizerische Coiffeurgewerbe
Sorgfaltspflicht. 15.1 Die Arbeitnehmerin hat alle Arbeiten mit Sorgfalt zu verrichten und die ihr anver- trauten anvertrauten Güter, insbesondere Werkzeuge, Apparate und Einrichtungen sorgfältig zu behandeln und diese wie auch den Arbeitsplatz sauber zu haltenhal- ten.
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Samples: www.pk-coiffure.ch