Common use of Sorgfaltspflicht Clause in Contracts

Sorgfaltspflicht. (1) Die Hausbank ist verpflichtet, bei der Antragstellung der Ausfallbürgschaft, der Einräumung und Verwaltung der Kredite, der Bestellung, Überwachung und Verwertung der Sicherheiten sowie bei der Abwicklung notleidender Kredite die Sorgfalt eines ordentlichen Bankkaufmanns anzuwenden und alle relevanten geldwäsche- und bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen zu erfüllen.

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Samples: bw.ermoeglicher.de, www.nrwbank.de, mv.ermoeglicher.de

Sorgfaltspflicht. (1) Die Hausbank ist verpflichtet, bei der Antragstellung der Ausfallbürgschaft, der Einräumung und Verwaltung der Kredite, der Bestellung, Überwachung und Verwertung der Sicherheiten sowie bei der Abwicklung notleidender Kredite die Sorgfalt eines ordentlichen Bankkaufmanns anzuwenden und alle relevanten rele- vanten geldwäsche- und bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen Anforderun- gen zu erfüllen.

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Samples: www.bbs-sachsen.de

Sorgfaltspflicht. (1) Die Hausbank ist verpflichtet, bei der Antragstellung der Ausfallbürgschaft, der Einräumung und Verwaltung der Kredite, der Bestellung, Überwachung und Verwertung der Sicherheiten sowie bei der Abwicklung notleidender Kredite Kredite, die Sorgfalt eines ordentlichen Bankkaufmanns anzuwenden und alle relevanten geldwäsche- und bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen zu erfüllen.

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Samples: hh.ermoeglicher.de

Sorgfaltspflicht. (1) Die Hausbank ist verpflichtet, bei der Antragstellung der AusfallbürgschaftAus- fallbürgschaft, der Einräumung und Verwaltung der Kredite, der Bestellung, Überwachung und Verwertung der Sicherheiten sowie so- wie bei der Abwicklung notleidender Kredite die Sorgfalt eines ordentlichen or- dentlichen Bankkaufmanns anzuwenden und alle relevanten geldwäsche- geld- wäsche- und bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen zu erfüllen.

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Samples: www.nbb-hannover.de

Sorgfaltspflicht. (1) Die Hausbank ist verpflichtet, bei der Antragstellung der AusfallbürgschaftAus- fallbürgschaft, der Einräumung und Verwaltung der Kredite, der Bestellung, Überwachung und Verwertung der Sicherheiten sowie so- wie bei der Abwicklung notleidender Kredite die Sorgfalt eines ordentlichen Bankkaufmanns anzuwenden und alle relevanten geldwäsche- und bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen zu erfüllener- füllen.

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Samples: sl.ermoeglicher.de

Sorgfaltspflicht. (1) Die Hausbank ist verpflichtet, bei der Antragstellung der AusfallbürgschaftAusfall- bürgschaft, der Einräumung und Verwaltung der Kredite, der BestellungBe- stellung, Überwachung und Verwertung der Sicherheiten sowie bei der Abwicklung notleidender Kredite die Sorgfalt eines ordentlichen Bankkaufmanns anzuwenden und alle relevanten geldwäsche- geld- wäsche- und bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen zu erfüllen.

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Samples: www.nbank.de