Common use of Sozial- und Sicherheitseinrichtungen Clause in Contracts

Sozial- und Sicherheitseinrichtungen. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus seinen Sozialeinrich- tungen für Betriebsangehörige, die überwiegend für den versicherten Betrieb bestimmt sind (z. B. Betriebssportgemeinschaften, Werkskantinen, Badeanstalten, Erholungsheime, Kinder- gärten) und aus Vorhandensein und Betätigung einer Werks- oder Betriebsfeuerwehr. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die persönliche Haftpflicht der Mitglieder der Be- triebssportgemeinschaft aus ihrer Betätigung in dieser.

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Sozial- und Sicherheitseinrichtungen. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus seinen Sozialeinrich- tungen Sozialeinrichtungen für Betriebsangehörige, die überwiegend für den versicherten Betrieb bestimmt sind (z. B. Betriebssportgemeinschaften, WerkskantinenBetriebskantinen, BadeanstaltenKindergärten, Erholungsheime, Kinder- gärtenBetriebsfest) und aus Vorhandensein und Betätigung einer Werks- oder Betriebsfeuerwehr. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die persönliche Haftpflicht Haft- pflicht der Mitglieder der Be- triebssportgemeinschaft Betriebssportgemeinschaft aus ihrer Betätigung Betäti- gung in dieser.

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Sozial- und Sicherheitseinrichtungen. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus seinen Sozialeinrich- tungen für Betriebsangehörige, die überwiegend für den versicherten Betrieb bestimmt sind (z. B. Betriebssportgemeinschaften, WerkskantinenKantinen, BadeanstaltenErholungseinrichtungen, Erholungsheime, Kinder- gärtenKindertagesstätten,) und aus Vorhandensein und Betätigung einer seiner Werks- oder Betriebsfeuerwehr. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen Versichert ist hierbei auch die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Mitglieder der Be- triebssportgemeinschaft Betriebs- sportgemeinschaft aus ihrer der Betätigung in dieserfür diese, soweit es sich nicht um rein private Handlun- gen oder Unterlassungen handelt.

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Sozial- und Sicherheitseinrichtungen. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus seinen Sozialeinrich- tungen Sozialeinrichtun- gen für Betriebsangehörige, die überwiegend für den versicherten Betrieb bestimmt sind (z. B. Betriebssportgemeinschaften, WerkskantinenKantinen, Badeanstalten, Erholungsheime, Kinder- gärten) und aus Vorhandensein und Betätigung einer Werks- oder Betriebsfeuerwehr. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die persönliche Haftpflicht der Mitglieder der Be- triebssportgemeinschaft aus ihrer Betätigung in dieser.

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Samples: www.gdv.de

Sozial- und Sicherheitseinrichtungen. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus seinen Sozialeinrich- tungen sei- nen Sozialeinrichtungen für Betriebsangehörige, die überwiegend für den versicherten ver- sicherten Betrieb bestimmt sind (z. B. Betriebssportgemeinschaften, WerkskantinenBetriebs- kantinen, BadeanstaltenKindergärten, Erholungsheime, Kinder- gärtenBetriebsfest) und aus Vorhandensein und Betätigung einer Werks- oder Betriebsfeuerwehr. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die persönliche Haftpflicht der Mitglieder der Be- triebssportgemeinschaft Betriebssportgemeinschaft aus ihrer Betätigung in dieser.

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Sozial- und Sicherheitseinrichtungen. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus seinen Sozialeinrich- tungen für Betriebsangehörige, die überwiegend für den versicherten Betrieb bestimmt sind (z. B. Betriebssportgemeinschaften, Werkskantinen, Badeanstalten, Erholungsheime, Kinder- gärtenKindergär- ten) und aus Vorhandensein und Betätigung einer Werks- oder Betriebsfeuerwehr. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die persönliche Haftpflicht der Mitglieder der Be- triebssportgemeinschaft aus ihrer Betätigung in dieser.

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