Sponsoring. (1) Auf das Bestehen einer Sponsoring-Vereinbarung muss eindeutig hingewiesen werden; bei Sendungen, die ganz oder teilweise gesponsert werden, muss zu Beginn oder am Ende auf die Finanzierung durch den Sponsor in vertretbarer Kürze und in angemessener Weise deutlich hingewiesen werden; der Hinweis ist in diesem Rahmen auch durch Bewegtbild möglich. Neben oder anstelle des Namens des Sponsors kann auch dessen Firmenemblem oder eine Marke, ein anderes Symbol des Sponsors, ein Hinweis auf seine Produkte oder Dienstleistungen oder ein entsprechendes unterscheidungskräftiges Zeichen eingeblendet werden.
Sponsoring. (1) Abweichend von Ziffer 11 Absatz 1 können sich Teilnehmer, die sich durch eine finanzielle Unterstützung oder durch Sachmittel an der Veranstaltung beteiligen (Sponsoren), als Sponsor der Veranstaltung bezeichnen. Die Einzelheiten ergeben sich aus einer gesondert zu treffenden Vereinbarung zwischen dem Veranstalter und dem Sponsor.
Sponsoring. (1) Bei Sendungen, die ganz oder teilweise gesponsert werden, muss zu Beginn oder am Ende auf die Finan- zierung durch den Sponsor in vertretbarer Kürze und in angemessener Weise deutlich hingewiesen werden; der Hinweis ist in diesem Rahmen auch durch Bewegtbild möglich. Neben oder anstelle des Namens des Spon- sors kann auch dessen Firmenemblem oder eine Marke, ein anderes Symbol des Sponsors, ein Hinweis auf seine Produkte oder Dienstleistungen oder ein entspre- chendes unterscheidungskräftiges Zeichen eingeblendet werden.
Sponsoring. 1.1. Solar Promotion GmbH wird nach Maßgabe des Sponsoring-Vertrags die Sponsoring- oder Marketingleistungen für das vom Sponsor gebuchte Sponsoring- oder Marketing-Paket (im Folgenden: „Sponsoring“) erbringen.
Sponsoring. Entwicklung und Umsetzung von Sponsoring-Konzepten.
Sponsoring. Post-Sendungen müssen um als ident zu gelten folgende Voraussetzungen erfüllen: – Alle Sendungen haben den gleichen, einzigen Ab- sender – Die gleiche innere und äußere Anschrift – Das gleiche Format und Gewicht sowie gleiche Um- hüllung; das Layout kann unterschiedlich sein – Gleiches Spendenprojekt und Betreff des Aufrufs – Sponsoring.Post-Sendungen (Serienbrief) mit varia- blen Text- und Bildbausteinen Es gelten folgende Versandmaße (rechteckige Form): Mindestmaße: 140 × 90 mm Höchstmaße: 324 × 229 × 24 mm
Sponsoring. Post-Sendungen können gemäß den All- gemeinen Geschäftsbedingungen Brief International in das Ausland versendet werden. Auf der Sendung darf neben diesem Freimachungs- vermerk kein anderer Freimachungsvermerk einer anderen Sendungsart (z.B. Brief National, Brief International bzw. jener für Info.Mail, Zeitungsversand, Firmenzeitung sowie Plus.Zeitung) angebracht sein. Im Falle der unzulässigen Anbringung eines anderen Freimachungsvermerks hat die Post das Recht, die Annahme der Sendung gemäß den Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen Xxxxxxxxxx.Xxxx zu verweigern. Bei Sendungen in Fensterkuverts, bei der Verwendung von Adress-Etiketten oder bei direktem Druck der Anschrift auf die Sendung kann der Freimachungsver- merk einzeilig oberhalb der Anschrift und deutlich ab- gesetzt von dieser gedruckt werden, wobei unterhalb des Freimachungsvermerkes eine Zeile frei zu bleiben hat. Der Freimachungsvermerk darf weder fett gedruckt noch unterstrichen werden. Weiters soll die Anschrift des Empfängers linksbündig angedruckt werden und die Angaben gemäß Punkt 2.1.1 von oben nach unten angeordnet sein.
Sponsoring. Post-Sendungen (auch Nachlieferungen) werden nicht mehr zum Tarif laut jeweiligem Preis- verzeichnis Xxxxxxxxxx.Xxxx angenommen, wenn seit ihrem Erscheinen mehr als drei Monate vergangen sind.
Sponsoring. Die Vertriebspartner sind berechtigt, Mitglieder für Young Living anzuwerben. Ein potenzieller Vertriebspartner kann seinen Sponsor selbst wählen. Sofern zwei Vertriebspartner behaupten, Sponsor desselben neuen Vertriebspartners oder Kunden zu sein, hat der neue Vertriebspartner das Recht, innerhalb von 30 Tagen, sich für einen der beiden Sponsoren zu entscheiden. Nach Ablauf dieser 30 Tage, im Falle einer fehlenden Rückmeldung, wird die erste erhaltene Anmeldung als bindend betrachtet. Bei Einschreibung eines neuen Vertriebspartners muss darauf geachtet werden, die neuesten Richtlinien und Verfahren zu präsentieren, oder sicherzugehen, dass der neue Vertriebspartner Online die Richtlinien und Verfahren einsehen kann.
Sponsoring. Sponsoring im gastronomischen Bereich durch Lebensmittel- und Getränkeproduzenten ist in Ausnahmefällen in Form von Warenlieferungen in Höhe der tatsächlichen Verbrauchsmengen bzw. tatsächlich verbrauchten Produkte der betreffenden Veranstaltung möglich. Die gesponserte Xxxx wird dem Vertragspartner 2 zum Einkaufspreis des Hauses gutgeschrieben. Eine Produktwerbung ist nach vorheriger Absprache möglich.