Common use of Standardleistungen Clause in Contracts

Standardleistungen. Die M-net Telekommunikations GmbH (im Folgenden M-net genannt) erbringt je nach vertraglicher Vereinbarung im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten folgen- de Leistungen: • Surf&Fon-Flat: Internetanschluss inkl. Internet-Flatrate sowie Telefonanschluss inkl. Sprach-Flatrate • Surf-Flat: Internetanschluss inkl. Internet-Flatrate 1.1. Internetanschluss inklusive Internet-Flatrate: M-net überlässt dem Kunden einen Breitbandanschluss mit Zugang zum öffentlichen Internet. Anschlüsse mit einer Übertragungsgeschwindigkeit im Downstream von weniger als 300 MBit/s werden über das Internet-Protokoll Version 6 (IPv6) realisiert. Bei der Einwahl wird ein dynamischer IPv6-Prefix zugeteilt; die IPv4-Konnektivität wird über ein NAT-Gateway realisiert (DS-Lite). Die Erreichbarkeit von Geräten und Anwendungen im lokalen Netz des Kunden über das Internet (z.B. Zugriff auf eine IP-Kamera, PC-Fernwartung) ist nur über IPv6 uneingeschränkt möglich und kann bei Geräten und Anwen- dungen, die IPv6 nicht unterstützen, ggf. eingeschränkt sein. Anschlüsse ab 300 Mbit/s im Downstream werden sowohl über das Internet-Protokoll Version 4 (IPv4) als auch Version 6 (IPv6) realisiert (IPv4- und IPv6-Parallelbe- trieb, Dual-Stack). Bei der Einwahl wird sowohl eine öffentliche, dynamische IPv4-Adresse als auch eine dynami- scher IPv6-Prefix zugeteilt. Eingehende und ausgehende Verbindungen können hier je nach Bedarf sowohl über IPv4 als auch über IPv6 hergestellt werden. Übertragungsgeschwindigkeit: Die Übertragungsgeschwindigkeiten richten sich nach dem gewählten Ba- Internet-Flatrate: Die Nutzungsabrechnung für den Internetanschluss erfolgt pauschal von 0–24 Uhr und ist im 1.2. Telefonanschluss inklusive Sprach-Flatrate: M-net überlässt dem Kunden einen Telefonanschluss mit einem Sprachkanal in der Ausführung als IP-Anschluss über das M-net Next-Generation-Network (NGN). Der Kunde kann mit Hilfe eines angeschalteten analogen Endgerätes Verbindungen entgegennehmen oder zu anderen Anschlüs- sen herstellen. Die Abrechnung der Verbindungen erfolgt gemäß dem beauftragten Tarifmodell. Verbindungsnetz- betreiberleistungen Dritter (z.B. Call-by-Call) sowie Datenübertragungen und Interneteinwahl über den Sprachka- nal sind gegenwärtig nicht möglich. Verbindungen, die mit 0181–0189, 118, 0191–0194 oder 0900 beginnen, sind nur möglich, wenn der Dienstbetreiber dieser Rufnummern diese Leistung mit M-net vertraglich vereinbart hat. Sprach-Flatrate: Sprachverbindungen ins deutsche Festnetz und ins M-net Mobilfunknetz sind im Grundpreis enthalten. Ausgenommen sind Verbindungen in andere Mobilfunknetze, zu Sonder- und Service-Rufnummern, zu Daten- und Online-Diensten, zu Einwahlrufnummern gem. Blacklist, zu Rufnummern der Gasse 032x, sowie dauerhafte Anrufweiterschaltungen und Rückruffunktionen. Diese Verbindungen werden gemäß Preisliste be- rechnet. Der Anschluss darf nicht von Massenkommunikationsdiensten und Überwachungs- und Kontrollfunk- tionen genutzt werden. Bei missbräuchlicher Nutzung ist M-net berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordent- lich zu kündigen und vom Kunden eine Schadenspauschale in Höhe von 200 Euro zu verlangen. Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende Schadenersatzansprüche von M-net bleiben unberührt. Basis der Sprach-Flatrate bei unternehmerischer bzw. gewerblicher Nutzung ist, dass monatlich nicht mehr als 2000 Verbindungsminuten in Anspruch genommen werden. Die Nutzung ist grundsätzlich nicht möglich für Serviceprovider im Bereich Telekommunikation und Mehrwertdienste, Callcenter-Dienstleister und Anbieter von Massenkommunikationsdiensten (insbesondere Broadcasting etc.), Verwaltungen, Finanzdienstleister, Krankenhäuser, Marktforschungsunternehmen und An- bieter, die TK-Dienstleistungen für Dritte bereitstellen. Ebenso dürfen keine Verbindungen hergestellt werden, die vor- oder nachrangig Rückvergütung bezwecken. Möglichkeiten mit einer mittleren Durchlasswahrscheinlichkeit2 von mindestens 98 % hergestellt. Notruf bei Stromausfall: Bei Stromausfall ist ein Notruf über die Rufnummern 110 und 112 nicht möglich. Einzelverbindungsnachweis (EVN): Auf Wunsch erhält der Kunde eine Aufstellung aller zur Abrechnung rele- vanten Verbindungen in zeitlicher Abfolge. Die Zielrufnummern der Verbindungen werden entsprechend dem Wunsch des Kunden entweder a) um die letzten drei Ziffern verkürzt oder b) in vollständiger Länge angegeben. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden Verbindungen zu bestimmten Personen, Behörden und Organi- sationen ohne Angabe der Zielnummer in einer Summe zusammengefasst. Die Verbindungsdaten werden spä- testens sechs Monate nach Versand der Rechnung gelöscht, sofern keine Einwendungen gegen die Rechnung erhoben wurden. satzes in das Kommunikationsverzeichnis der Deutschen Telekom, das als Basis für gedruckte Verzeichnisse, für elektronische Medien und zum Betreiben telefonischer Auskunftsdienste genutzt wird. Der Kundendatensatz besteht standardmäßig aus dem Namen, der Anschrift und der ersten Rufnummer des Kunden. Die Länge des Namens ist auf 80 Schreibstellen begrenzt. Zusätzlich stehen 40 Schreibstellen für Vornamen und Namenszu- sätze oder eine zweite Rufnummer zur Verfügung. Auf Wunsch des Kunden dürfen Mitbenutzer eingetragen werden, soweit diese damit einverstanden sind. Der Kunde kann die Nutzung des Kundendatensatzes in seinem Antrag einschränken bzw. ihr später ganz oder teilweise widersprechen (siehe Datenschutzhinweise). Der Stan- dardeintrag ist kostenlos. • Rufnummernanzeige: Bei ankommenden Verbindungen wird die Rufnummer des anrufenden Anschlusses übermittelt (CLIP), sofern dies vom anrufenden Teilnehmer nicht unterdrückt wird. Bei abgehenden Verbindun- gen wird die Rufnummer des eigenen Anschlusses standardmäßig an den gerufenen Anschluss übermittelt. Mit Ausnahme der Verbindungen zu Notrufanschlüssen von Polizei und Feuerwehr kann diese Übermittlung a) fallweise oder b) auf gesonderten Antrag des Kunden ständig unterdrückt werden (CLIR). • Anrufweiterschaltung (CF): Ankommende Verbindungen können zu einem anderen Anschluss: a) ständig (CFU), b) wenn der Anschluss des Kunden besetzt ist (CFB) oder c) wenn die Verbindung nicht innerhalb von ca. 20 Sek. angenommen wird (CFNR) zu einem anderen Anschluss weitergeleitet werden. Den Zielanschluss und die Art der Weiterschaltung kann der Kunde an seinem Anschluss durch Selbsteingabe festlegen. Dem Zielanschluss wird, sofern der Netzbetreiber des Zielanschlusses dies unterstützt, der Vorgang der Rufweiter- schaltung sowie ggf. die Rufnummer des Anschlusses übermittelt. • Premium-Rate-Dienste, Anschlusssperre: Abgehende Verbindungen zu Premium-Rate-Diensten (0900x) sind standardmäßig gesperrt (eine Freischaltung erfolgt auf schriftlichen Antrag des Kunden). Bei entsprechender Beauftragung können weitere Rufnummern oder Rufnummernbereiche gesperrt werden. • Telefax-Verbindungen werden über das G.711 Protokoll realisiert, T.38 wird im M-net nicht unterstützt. Die Verfügbarkeit von Leistungsmerkmalen kann abhängig von den Vereinbarungen zwischen den an einer Ver- bindung beteiligten Netzbetreibern eingeschränkt sein. 1.3. Ausführung des Anschlusses: Die Ausführung des Anschlusses erfolgt abhängig von der Verfügbarkeit des M-net Glasfasernetzes an der Anschlussadresse des Kunden und Art der Gebäudeverkabelung als 1.4. Endgeräte, Zugangsdaten und Netzabschlusspunkt: Für den Betrieb des Anschlusses und die Nutzung der Telekommunikationsdienste ist ein Endgerät (Router) erforderlich, das die technischen Voraussetzungen für das M-net Netz erfüllt. M-net überlässt dem Kunden bei entsprechender vertraglicher Vereinbarung ein solches Endgerät (s. Ziff. 2.1.). Dem Kunden steht es frei, ein eigenes, geeignetes Endgerät zu verwenden. Hierfür stellt M-net dem Kunden die erforderlichen Zugangsdaten und die Schnittstellenbeschreibung für den Netzab- schlusspunkt (Übergabepunkt zwischen M-net und Kunde, an dem M-net die Dienste bereitstellt) zur Verfü- gung. Je nach verwendetem Endgerät können jedoch Leistung und Qualität der Dienste auf dem Endgerät ggf. beeinträchtigt sein. Aus daraus resultierenden Einschränkungen beim Betrieb eigener Endgeräte entstehen für den Kunden weder ein Anspruch auf Minderung, Erstattung oder Schadensersatz noch ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Bei einem Glasfaser-Anschluss wird je nach Ausführung des Anschlusses zusätzlich ein Glasfaser-Abschlussgerät oder – wenn stattdessen eine zentrale Glasfaser-Abschlusseinheit im Keller verbaut ist – ggf. ein Netzteil für diese Abschlusseinheit benötigt. Das entsprechende Gerät wird dem Kunden zur Nut- zung überlassen. Der Netzabschlusspunkt ist abhängig von der Ausführung des Anschlusses die 1. TAE-Dose in den Räumlichkeiten des Kunden, der TAE-Anschluss des Netzteils für die Glasfaser-Abschlusseinheit oder der LAN-Anschluss des Glasfaser-Abschlussgerätes. Er ermöglicht durch Anschaltung eines geeigneten Endgerätes den Zugang zum jeweiligen Telekommunikationsnetz. M-net behält sich vor, die technische Ausführung des Netzabschlusspunktes an die technische Entwicklung und betrieblichen Belange anzupassen und zu ändern. Die Verantwortung für den Betrieb von Endgeräten am Netzabschlusspunkt liegt beim Kunden. 1.5. Inbetriebnahme: Bei einem Glasfaser-Anschluss erfolgt die Inbetriebnahme des Anschlusses inkl. ggf. erfor- derlicher Zusatzgeräte von einem M-net Techniker. Voraussetzung für die Inbetriebnahme der Zusatzgeräte ist eine freie 230V-Steckdose in Reichweite der Anschlusskabel. Bei einem ADSL/VDSL-Anschluss erfolgt die Schal- tung der Teilnehmeranschlussleitung im Bedarfsfall durch einen Techniker der Deutschen Telekom. Das optional überlassene M-net Endgerät (Router) konfiguriert sich automatisch beim erstmaligen Anstecken (s. Ziff. 2.1.), kundeneigene Endgeräte sind vom Kunden zu konfigurieren. 1.6. Entstörung: M-net beseitigt Störungen ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden techni- schen und betrieblichen Möglichkeiten und erbringt hierzu folgende Leistungen: • Annahme von Störungsmeldungen: Mo–So 0–24 Uhr (telefonisch oder über die M-net Homepage). • Servicebereitschaft: Mo–Fr 8–18 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage. • Entstörfrist: Die Entstörfrist beträgt 14 Stunden; sie wird außerhalb der Servicebereitschaft ausgesetzt und mit Beginn der nächsten Servicebereitschaft fortgesetzt; sie endet durch Rückmeldung nach Beseitigung der Störung bzw. mit Versand des Austauschgerätes oder dessen Bereitstellung zur Abholung. Wartungsarbeiten: Planmäßige Wartungsarbeiten für die Erbringung der Dienstleistung werden in den War- tungsfenstern dienstags und donnerstags von 2–7 Uhr durchgeführt. Eine Nichtverfügbarkeit in diesem Zeit- raum gilt nicht als Störung, d.h. sie wird nicht auf die Verfügbarkeit des Dienstes angerechnet. 1.7. Rechnungsstellung: Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch über das M-net Kundenportal unter www.m-net.de. Für Geschäftskunden verweisen wir auf die steuerrechtlichen Vorschriften zur Archivierung, §14b UStG. Eine Rechnung in Papierform mit postalischer Zustellung kann gesondert beauftragt werden.

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Samples: Auftrag Surf&fon

Standardleistungen. Die M-net Telekommunikations GmbH (im Folgenden M-net genannt) erbringt je nach vertraglicher Vereinbarung im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten folgen- de Leistungen: • Surf&Fonfolgende Leistungen:‌ M-Flat: Internetanschluss inklnet erbringt diese Leistungen zu den nachfolgenden beschriebenen Bedingungen. InternetDie Nutzung des Internet- und Telefonanschlusses erfordert eine Stromversorgung in den Räumlichkeiten des Kunden; eine Stromversorgung aus dem M-Flatrate sowie Telefonanschluss inklnet Netz ist – auch bei Stromausfall beim Kunden – nicht möglich. SprachKann der Kunde über den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hinaus kostenlos weitere Leistungen nutzen, so besteht darauf kein Anspruch und bei einer möglichen Leistungseinstellung durch M-Flatrate • Surf-Flat: Internetanschluss inkl. Internet-Flatratenet für den Kunden weder ein Anspruch auf Minderung, Erstattung oder Schadenersatz noch ein Recht zur Kündigung aus wichtigen Grund. 1.1. 1.1 Internetanschluss inklusive Internet-Flatrate: M-net überlässt dem Kunden einen Breitbandanschluss mit Zugang zum öffentlichen Internet. Anschlüsse mit einer Übertragungsgeschwindigkeit im Downstream von weniger als 300 MBit/s werden über das Internet-Protokoll Version 6 (IPv6) realisiert. Bei der Einwahl wird ein dynamischer IPv6-Prefix zugeteilt; die IPv4-Konnektivität wird über ein NAT-Gateway realisiert (DS-Lite). Die Erreichbarkeit von Geräten und Anwendungen im lokalen Netz des Kunden über das Internet (z.B. Zugriff auf eine IP-Kamera, PC-Fernwartung) ist nur über IPv6 uneingeschränkt möglich und kann bei Geräten und Anwen- dungenAnwendungen, die IPv6 nicht unterstützen, ggf. eingeschränkt sein. Anschlüsse ab 300 Mbit/s im Downstream werden sowohl über das Internet-Protokoll Version 4 (IPv4) als auch Version 6 (IPv6) realisiert (IPv4- und IPv6-Parallelbe- triebParallelbetrieb, Dual-Stack). Bei der Einwahl wird sowohl eine öffentliche, dynamische IPv4-IPv4- Adresse als auch eine dynami- scher dynamischer IPv6-Prefix zugeteilt. Eingehende und ausgehende Verbindungen können hier je nach Bedarf sowohl über IPv4 als auch über IPv6 hergestellt werden. Übertragungsgeschwindigkeit: Die Übertragungsgeschwindigkeiten richten sich nach dem gewählten Ba- Basistarif und liegen zwischen den angegebenen minimalen und maximalen Geschwindigkeiten; eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb dieses Korridors ist nicht vertraglich geschuldet. Tabelle der Übertragungsgeschwindigkeiten Internet-Flatrate: Die Nutzungsabrechnung für den Internetanschluss erfolgt pauschal von 0–24 Uhr und ist im 1.2. Telefonanschluss inklusive Sprach-Flatrate: M-net überlässt dem Kunden einen Telefonanschluss mit einem Sprachkanal in der Ausführung als IP-Anschluss über das M-net Next-Generation-Network (NGN). Der Kunde kann mit Hilfe eines angeschalteten analogen Endgerätes Verbindungen entgegennehmen oder zu anderen Anschlüs- sen herstellen. Die Abrechnung der Verbindungen erfolgt gemäß dem beauftragten Tarifmodell. Verbindungsnetz- betreiberleistungen Dritter (z.B. Call-by-Call) sowie Datenübertragungen und Interneteinwahl über den Sprachka- nal sind gegenwärtig nicht möglich. Verbindungen, die mit 0181–0189, 118, 0191–0194 oder 0900 beginnen, sind nur möglich, wenn der Dienstbetreiber dieser Rufnummern diese Leistung mit M-net vertraglich vereinbart hat. Sprach-Flatrate: Sprachverbindungen ins deutsche Festnetz und ins M-net Mobilfunknetz sind im Grundpreis enthalten. Ausgenommen sind Verbindungen in andere Mobilfunknetze, zu Sonder- und Service-Rufnummern, zu Daten- und Online-Diensten, zu Einwahlrufnummern gem. Blacklist, zu Rufnummern der Gasse 032x, sowie dauerhafte Anrufweiterschaltungen und Rückruffunktionen. Diese Verbindungen werden gemäß Preisliste be- rechnet. Der Anschluss darf nicht von Massenkommunikationsdiensten und Überwachungs- und Kontrollfunk- tionen genutzt werden. Bei missbräuchlicher Nutzung ist M-net berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordent- lich zu kündigen und vom Kunden eine Schadenspauschale in Höhe von 200 Euro zu verlangen. Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende Schadenersatzansprüche von M-net bleiben unberührt. Basis der Sprach-Flatrate bei unternehmerischer bzw. gewerblicher Nutzung ist, dass monatlich nicht mehr als 2000 Verbindungsminuten in Anspruch genommen werden. Die Nutzung ist grundsätzlich nicht möglich für Serviceprovider im Bereich Telekommunikation und Mehrwertdienste, Callcenter-Dienstleister und Anbieter von Massenkommunikationsdiensten (insbesondere Broadcasting etc.), Verwaltungen, Finanzdienstleister, Krankenhäuser, Marktforschungsunternehmen und An- bieter, die TK-Dienstleistungen für Dritte bereitstellen. Ebenso dürfen keine Verbindungen hergestellt werden, die vor- oder nachrangig Rückvergütung bezwecken. Möglichkeiten mit einer mittleren Durchlasswahrscheinlichkeit2 von mindestens 98 % hergestellt. Notruf bei Stromausfall: Bei Stromausfall ist ein Notruf über die Rufnummern 110 und 112 nicht möglich. Einzelverbindungsnachweis (EVN): Auf Wunsch erhält der Kunde eine Aufstellung aller zur Abrechnung rele- vanten Verbindungen in zeitlicher Abfolge. Die Zielrufnummern der Verbindungen werden entsprechend dem Wunsch des Kunden entweder a) um die letzten drei Ziffern verkürzt oder b) in vollständiger Länge angegeben. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden Verbindungen zu bestimmten Personen, Behörden und Organi- sationen ohne Angabe der Zielnummer in einer Summe zusammengefasst. Die Verbindungsdaten werden spä- testens sechs Monate nach Versand der Rechnung gelöscht, sofern keine Einwendungen gegen die Rechnung erhoben wurden. satzes in das Kommunikationsverzeichnis der Deutschen Telekom, das als Basis für gedruckte Verzeichnisse, für elektronische Medien und zum Betreiben telefonischer Auskunftsdienste genutzt wird. Der Kundendatensatz besteht standardmäßig aus dem Namen, der Anschrift und der ersten Rufnummer des Kunden. Die Länge des Namens ist auf 80 Schreibstellen begrenzt. Zusätzlich stehen 40 Schreibstellen für Vornamen und Namenszu- sätze oder eine zweite Rufnummer zur Verfügung. Auf Wunsch des Kunden dürfen Mitbenutzer eingetragen werden, soweit diese damit einverstanden sind. Der Kunde kann die Nutzung des Kundendatensatzes in seinem Antrag einschränken bzw. ihr später ganz oder teilweise widersprechen (siehe Datenschutzhinweise). Der Stan- dardeintrag ist kostenlos. • Rufnummernanzeige: Bei ankommenden Verbindungen wird die Rufnummer des anrufenden Anschlusses übermittelt (CLIP), sofern dies vom anrufenden Teilnehmer nicht unterdrückt wird. Bei abgehenden Verbindun- gen wird die Rufnummer des eigenen Anschlusses standardmäßig an den gerufenen Anschluss übermittelt. Mit Ausnahme der Verbindungen zu Notrufanschlüssen von Polizei und Feuerwehr kann diese Übermittlung a) fallweise oder b) auf gesonderten Antrag des Kunden ständig unterdrückt werden (CLIR). • Anrufweiterschaltung (CF): Ankommende Verbindungen können zu einem anderen Anschluss: a) ständig (CFU), b) wenn der Anschluss des Kunden besetzt ist (CFB) oder c) wenn die Verbindung nicht innerhalb von ca. 20 Sek. angenommen wird (CFNR) zu einem anderen Anschluss weitergeleitet werden. Den Zielanschluss und die Art der Weiterschaltung kann der Kunde an seinem Anschluss durch Selbsteingabe festlegen. Dem Zielanschluss wird, sofern der Netzbetreiber des Zielanschlusses dies unterstützt, der Vorgang der Rufweiter- schaltung sowie ggf. die Rufnummer des Anschlusses übermittelt. • Premium-Rate-Dienste, Anschlusssperre: Abgehende Verbindungen zu Premium-Rate-Diensten (0900x) sind standardmäßig gesperrt (eine Freischaltung erfolgt auf schriftlichen Antrag des Kunden). Bei entsprechender Beauftragung können weitere Rufnummern oder Rufnummernbereiche gesperrt werden. • Telefax-Verbindungen werden über das G.711 Protokoll realisiert, T.38 wird im M-net nicht unterstützt. Die Verfügbarkeit von Leistungsmerkmalen kann abhängig von den Vereinbarungen zwischen den an einer Ver- bindung beteiligten Netzbetreibern eingeschränkt sein. 1.3. Ausführung des Anschlusses: Die Ausführung des Anschlusses erfolgt abhängig von der Verfügbarkeit des M-net Glasfasernetzes an der Anschlussadresse des Kunden und Art der Gebäudeverkabelung als 1.4. Endgeräte, Zugangsdaten und Netzabschlusspunkt: Für den Betrieb des Anschlusses und die Nutzung der Telekommunikationsdienste ist ein Endgerät (Router) erforderlich, das die technischen Voraussetzungen für das M-net Netz erfüllt. M-net überlässt dem Kunden bei entsprechender vertraglicher Vereinbarung ein solches Endgerät (s. Ziff. 2.1.). Dem Kunden steht es frei, ein eigenes, geeignetes Endgerät zu verwenden. Hierfür stellt M-net dem Kunden die erforderlichen Zugangsdaten und die Schnittstellenbeschreibung für den Netzab- schlusspunkt (Übergabepunkt zwischen M-net und Kunde, an dem M-net die Dienste bereitstellt) zur Verfü- gung. Je nach verwendetem Endgerät können jedoch Leistung und Qualität der Dienste auf dem Endgerät ggf. beeinträchtigt sein. Aus daraus resultierenden Einschränkungen beim Betrieb eigener Endgeräte entstehen für den Kunden weder ein Anspruch auf Minderung, Erstattung oder Schadensersatz noch ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Bei einem Glasfaser-Anschluss wird je nach Ausführung des Anschlusses zusätzlich ein Glasfaser-Abschlussgerät oder – wenn stattdessen eine zentrale Glasfaser-Abschlusseinheit im Keller verbaut ist – ggf. ein Netzteil für diese Abschlusseinheit benötigt. Das entsprechende Gerät wird dem Kunden zur Nut- zung überlassen. Der Netzabschlusspunkt ist abhängig von der Ausführung des Anschlusses die 1. TAE-Dose in den Räumlichkeiten des Kunden, der TAE-Anschluss des Netzteils für die Glasfaser-Abschlusseinheit oder der LAN-Anschluss des Glasfaser-Abschlussgerätes. Er ermöglicht durch Anschaltung eines geeigneten Endgerätes den Zugang zum jeweiligen Telekommunikationsnetz. M-net behält sich vor, die technische Ausführung des Netzabschlusspunktes an die technische Entwicklung und betrieblichen Belange anzupassen und zu ändern. Die Verantwortung für den Betrieb von Endgeräten am Netzabschlusspunkt liegt beim Kunden. 1.5. Inbetriebnahme: Bei einem Glasfaser-Anschluss erfolgt die Inbetriebnahme des Anschlusses inkl. ggf. erfor- derlicher Zusatzgeräte von einem M-net Techniker. Voraussetzung für die Inbetriebnahme der Zusatzgeräte ist eine freie 230V-Steckdose in Reichweite der Anschlusskabel. Bei einem ADSL/VDSL-Anschluss erfolgt die Schal- tung der Teilnehmeranschlussleitung im Bedarfsfall durch einen Techniker der Deutschen Telekom. Das optional überlassene M-net Endgerät (Router) konfiguriert sich automatisch beim erstmaligen Anstecken (s. Ziff. 2.1.), kundeneigene Endgeräte sind vom Kunden zu konfigurieren. 1.6. Entstörung: M-net beseitigt Störungen ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden techni- schen und betrieblichen Möglichkeiten und erbringt hierzu folgende Leistungen: • Annahme von Störungsmeldungen: Mo–So 0–24 Uhr (telefonisch oder über die M-net Homepage). • Servicebereitschaft: Mo–Fr 8–18 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage. • Entstörfrist: Die Entstörfrist beträgt 14 Stunden; sie wird außerhalb der Servicebereitschaft ausgesetzt und mit Beginn der nächsten Servicebereitschaft fortgesetzt; sie endet durch Rückmeldung nach Beseitigung der Störung bzw. mit Versand des Austauschgerätes oder dessen Bereitstellung zur Abholung. Wartungsarbeiten: Planmäßige Wartungsarbeiten für die Erbringung der Dienstleistung werden in den War- tungsfenstern dienstags und donnerstags von 2–7 Uhr durchgeführt. Eine Nichtverfügbarkeit in diesem Zeit- raum gilt nicht als Störung, d.h. sie wird nicht auf die Verfügbarkeit des Dienstes angerechnet. 1.7. Rechnungsstellung: Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch über das M-net Kundenportal unter www.m-net.de. Für Geschäftskunden verweisen wir auf die steuerrechtlichen Vorschriften zur Archivierung, §14b UStG. Eine Rechnung in Papierform mit postalischer Zustellung kann gesondert beauftragt werden.

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Samples: Telecommunications

Standardleistungen. Die M-net Telekommunikations GmbH (im Folgenden M-net genannt) erbringt je nach vertraglicher Vereinbarung im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten folgen- de Leistungen: • Surf&Fon-Flat: Internetanschluss inkl. Internet-Flatrate sowie Telefonanschluss inkl. Sprach-Flatrate • Surf-Flat: Internetanschluss inkl. Internet-Flatrate 1.1. Internetanschluss inklusive Internet-Flatrate: M-net überlässt dem Kunden einen Breitbandanschluss mit Zugang zum öffentlichen Internet. Anschlüsse mit einer Übertragungsgeschwindigkeit im Downstream von weniger als 300 600 MBit/s werden über das Internet-Protokoll Version 6 (IPv6) realisiert. Bei der Einwahl wird ein dynamischer IPv6-Prefix zugeteilt; die IPv4-Konnektivität wird über ein NAT-Gateway realisiert (DS-Lite). Die Erreichbarkeit von Geräten und Anwendungen im lokalen Netz des Kunden über das Internet (z.B. Zugriff auf eine IP-Kamera, PC-Fernwartung) ist nur über IPv6 uneingeschränkt möglich und kann bei Geräten und Anwen- dungen, die IPv6 nicht unterstützen, ggf. eingeschränkt sein. Anschlüsse ab 300 600 Mbit/s im Downstream werden sowohl über das Internet-Protokoll Version 4 (IPv4) als auch Version 6 (IPv6) realisiert (IPv4- und IPv6-Parallelbe- trieb, Dual-Stack). Bei der Einwahl wird sowohl eine öffentliche, dynamische IPv4-Adresse als auch eine dynami- scher IPv6-Prefix zugeteilt. Eingehende und ausgehende Verbindungen können hier je nach Bedarf sowohl über IPv4 als auch über IPv6 hergestellt werden. Übertragungsgeschwindigkeit: Die Übertragungsgeschwindigkeiten richten sich nach dem gewählten Ba- Internet-Flatrate: Die Nutzungsabrechnung für den Internetanschluss erfolgt pauschal von 0–24 Uhr und ist imm Grundpreis des jeweiligen Basistarifes enthalten. 1.2. Telefonanschluss inklusive Sprach-Flatrate: M-net überlässt dem Kunden einen Telefonanschluss mit einem Sprachkanal in der Ausführung als IP-Anschluss über das M-net Next-Generation-Network (NGN). Der Kunde kann mit Hilfe eines angeschalteten analogen Endgerätes Verbindungen entgegennehmen oder zu anderen Anschlüs- sen herstellen. Die Abrechnung der Verbindungen erfolgt gemäß dem beauftragten Tarifmodell. Verbindungsnetz- betreiberleistungen Dritter (z.B. Call-by-Call) sowie Datenübertragungen und Interneteinwahl über den Sprachka- nal sind gegenwärtig nicht möglich. Verbindungen, die mit 0181–0189, 118, 0191–0194 oder 0900 beginnen, sind nur möglich, wenn der Dienstbetreiber dieser Rufnummern diese Leistung mit M-net vertraglich vereinbart hat. SprachKomfort-Flatrate: Sprachverbindungen ins deutsche Festnetz und ins Anschluss (bei Glasfaser-Tarifen inklusive): M-net Mobilfunknetz sind im Grundpreis überlässt dem Kunden einen Telefonanschluss mit zwei Sprachkanälen und den Komfortfunktionen Anklopfen (Signalisierung weiterer Anrufe während des Gespräches), Rückfrage, (Herstellen einer zweiten Verbindung während des Gesprächs), Makeln (Wechsel zwi- schen zwei aktiven Verbindungen) und Dreierkonferenz (Konferenzschaltung mit zwei weiteren Teilnehmern). Für die Nutzung ist ein Endgerät (Router) erforderlich, das zwei Sprachkanäle unterstützt. Der Kunde erhält stan- dardmäßig 3 Rufnummern, gegen gesonderte Beauftragung bis zu 10 Rufnummern aus dem Rufnummernraum der M-net. Alternativ kann der Kunde Rufnummern, die ihm von einem anderen Anbieter zugeteilt wurden, in das Telefonnetz der M-net mitnehmen (Portierung). Der Anschluss wird als IP-Anschluss über das M-net Next-Ge- neration-Network (NGN) realisiert; aus daraus resultierenden Einschränkungen beim Betrieb von ISDN-Endge- räten entstehen für den Kunden weder ein Anspruch auf Minderung, Erstattung oder Schadenersatz noch ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. enthalten. Ausgenommen sind Verbindungen in andere Mobilfunknetze, zu Sonder- und Service-Rufnummern, zu Daten- und Online-Diensten, zu Einwahlrufnummern gem. Blacklist, zu Rufnummern der Gasse 032x, sowie dauerhafte Anrufweiterschaltungen und Rückruffunktionen. Diese Verbindungen werden gemäß Preisliste be- rechnet. Der Anschluss darf nicht von Massenkommunikationsdiensten und Überwachungs- und Kontrollfunk- tionen genutzt werden. Bei missbräuchlicher Nutzung ist M-net berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordent- lich zu kündigen und vom Kunden eine Schadenspauschale in Höhe von 200 Euro zu verlangen. Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende Schadenersatzansprüche von M-net bleiben unberührt. Basis der Sprach-Flatrate bei unternehmerischer bzw. gewerblicher Nutzung ist, dass monatlich nicht mehr als 2000 Verbindungsminuten in Anspruch genommen werden. Die Nutzung ist grundsätzlich nicht möglich für Serviceprovider im Bereich Telekommunikation und Mehrwertdienste, Callcenter-Dienstleister und Anbieter von Massenkommunikationsdiensten (insbesondere Broadcasting etc.), Verwaltungen, Finanzdienstleister, Krankenhäuser, Marktforschungsunternehmen und An- bieter, die TK-Dienstleistungen für Dritte bereitstellen. Ebenso dürfen keine Verbindungen hergestellt werden, die vor- oder nachrangig Rückvergütung bezwecken. Qualität und Verfügbarkeit: Sprachverbindungen werden im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten mit einer mittleren Durchlasswahrscheinlichkeit2 von mindestens 98 % hergestellt. Notruf bei Stromausfall: Bei Stromausfall ist ein Notruf über die Rufnummern 110 und 112 nicht möglich. Einzelverbindungsnachweis (EVN): Auf Wunsch erhält der Kunde eine Aufstellung aller zur Abrechnung rele- vanten Verbindungen in zeitlicher Abfolge. Die Zielrufnummern der Verbindungen werden entsprechend dem Wunsch des Kunden entweder a) um die letzten drei Ziffern verkürzt oder b) in vollständiger Länge angegeben. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden Verbindungen zu bestimmten Personen, Behörden und Organi- sationen Organisationen ohne Angabe der Zielnummer in einer Summe zusammengefasst. Die Verbindungsdaten werden spä- testens spätestens sechs Monate nach Versand der Rechnung gelöscht, sofern keine Einwendungen gegen die Rechnung erhoben wurden. satzes Telefonbucheintrag/Auskunft: Auf Antrag des Kunden veranlasst M-net die Aufnahme eines Kundendatensatzes in das Kommunikationsverzeichnis der Deutschen Telekom, das als Basis für gedruckte Verzeichnisse, für elektronische elektro- nische Medien und zum Betreiben telefonischer Auskunftsdienste genutzt wird. Der Kundendatensatz besteht standardmäßig aus dem Namen, der Anschrift und der ersten Rufnummer des Kunden. Die Länge des Namens ist auf 80 Schreibstellen begrenzt. Zusätzlich stehen 40 Schreibstellen für Vornamen und Namenszu- sätze Namenszusätze oder eine zweite Rufnummer zur Verfügung. Auf Wunsch des Kunden dürfen Mitbenutzer eingetragen werden, soweit diese damit einverstanden sind. Der Kunde kann die Nutzung des Kundendatensatzes in seinem Antrag einschränken bzw. ihr später ganz oder teilweise widersprechen (siehe Datenschutzhinweise). Der Stan- dardeintrag Standardeintrag ist kostenlos. Leistungsmerkmale des Telefonanschlusses: • Rufnummernanzeige: Bei ankommenden Verbindungen wird die Rufnummer des anrufenden Anschlusses übermittelt (CLIP), sofern dies vom anrufenden Teilnehmer nicht unterdrückt wird. Bei abgehenden Verbindun- gen wird die Rufnummer des eigenen Anschlusses standardmäßig an den gerufenen Anschluss übermittelt. Mit Ausnahme der Verbindungen zu Notrufanschlüssen von Polizei und Feuerwehr kann diese Übermittlung a) fallweise oder b) auf gesonderten Antrag des Kunden ständig unterdrückt werden (CLIR). • Anrufweiterschaltung (CF): Ankommende Verbindungen können zu einem anderen Anschluss: a) ständig (CFU), b) wenn der Anschluss des Kunden besetzt ist (CFB) oder c) wenn die Verbindung nicht innerhalb von ca. 20 Sek. angenommen wird (CFNR) zu einem anderen Anschluss weitergeleitet werden. Den Zielanschluss und die Art der Weiterschaltung kann der Kunde an seinem Anschluss durch Selbsteingabe festlegen. Dem Zielanschluss wird, sofern der Netzbetreiber des Zielanschlusses dies unterstützt, der Vorgang der Rufweiter- schaltung sowie ggf. die Rufnummer des Anschlusses übermittelt. • Premium-Rate-Dienste, Anschlusssperre: Abgehende Verbindungen zu Premium-Rate-Diensten (0900x) sind standardmäßig gesperrt (eine Freischaltung erfolgt auf schriftlichen Antrag des Kunden). Bei entsprechender Beauftragung können weitere Rufnummern oder Rufnummernbereiche gesperrt werden. • Telefax-Verbindungen werden über das G.711 Protokoll realisiert, T.38 wird im M-net Netz nicht unterstützt. Die Verfügbarkeit von Leistungsmerkmalen kann abhängig von den Vereinbarungen zwischen den an einer Ver- bindung beteiligten Netzbetreibern eingeschränkt sein. 1.3. Ausführung des Anschlusses: Die Ausführung des Anschlusses erfolgt abhängig von der Verfügbarkeit des M-net Glasfasernetzes an der Anschlussadresse des Kunden und Art der Gebäudeverkabelung als 1.4. Endgeräte, Zugangsdaten und Netzabschlusspunkt: Für den Betrieb des Anschlusses und die Nutzung der Telekommunikationsdienste ist ein Endgerät (Router) erforderlich, das die technischen Voraussetzungen für das M-net Netz erfüllt. M-net überlässt dem Kunden bei entsprechender vertraglicher Vereinbarung ein solches Endgerät (s. Ziff. 2.1.). Dem Kunden steht es frei, ein eigenes, geeignetes Endgerät zu verwenden. Hierfür stellt M-net dem Kunden die erforderlichen Zugangsdaten und die Schnittstellenbeschreibung für den Netzab- schlusspunkt (Übergabepunkt zwischen M-net und Kunde, an dem M-net die Dienste bereitstellt) zur Verfü- gung. Je nach verwendetem Endgerät können jedoch Leistung und Qualität der Dienste auf dem Endgerät ggf. beeinträchtigt sein. Aus daraus resultierenden Einschränkungen beim Betrieb eigener Endgeräte entstehen entste- hen für den Kunden weder ein Anspruch auf Minderung, Erstattung oder Schadensersatz noch ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Bei einem Glasfaser-Anschluss wird je nach Ausführung des Anschlusses zusätzlich ein Glasfaser-Abschlussgerät oder – wenn stattdessen eine zentrale Glasfaser-Abschlusseinheit im Keller verbaut ist – ggf. ein Netzteil für diese Abschlusseinheit benötigt. Das entsprechende Gerät wird dem Kunden zur Nut- zung Nutzung überlassen. Der Netzabschlusspunkt ist bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorgaben sowie behördlichen Festlegungen der Bundesnetzagentur und befindet sich in der Regel, jedoch im Einzel- fall abhängig von der individuellen Ausführung des Anschlusses die 1. TAE-Dose Anschlusses, an der jeweiligen Anschlussdose in den Räumlichkeiten des Kunden, der TAE-Anschluss des Netzteils für die Glasfaser-Abschlusseinheit oder der LAN-Anschluss des Glasfaser-Abschlussgerätes. Er ermöglicht durch Anschaltung eines geeigneten Endgerätes den Zugang zum jeweiligen Telekommunikationsnetz. M-net behält sich vor, die technische Ausführung des Netzabschlusspunktes Netzab- schlusspunktes an die technische Entwicklung und betrieblichen Belange anzupassen und zu ändern. Die Verantwortung für den Betrieb von Endgeräten am Netzabschlusspunkt liegt beim Kunden. 1.5. Inbetriebnahme: Bei einem Glasfaser-Anschluss erfolgt die Inbetriebnahme des Anschlusses inkl. ggf. erfor- derlicher er- forderlicher Zusatzgeräte von einem M-net Techniker. Voraussetzung für die Inbetriebnahme der Zusatzgeräte Zusatz- geräte ist eine freie 230V-Steckdose in Reichweite der Anschlusskabel. Bei einem ADSL/VDSL-Anschluss erfolgt die Schal- tung Schaltung der Teilnehmeranschlussleitung im Bedarfsfall durch einen Techniker der Deutschen Telekom. Das optional überlassene M-net Endgerät (Router) konfiguriert sich automatisch beim erstmaligen Anstecken (s. Ziff. 2.1.), kundeneigene Endgeräte sind vom Kunden zu konfigurieren. 1.6. Entstörung: M-net beseitigt Störungen ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden techni- schen und betrieblichen Möglichkeiten und erbringt hierzu folgende Leistungen: • Annahme von Störungsmeldungen: Mo–So 0–24 Uhr (telefonisch oder über die M-net Homepage). • Servicebereitschaft: Mo–Fr 8–18 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage. • Entstörfrist: Die Entstörfrist beträgt 14 Stunden; sie wird außerhalb der Servicebereitschaft ausgesetzt und mit Beginn der nächsten Servicebereitschaft fortgesetzt; sie endet durch Rückmeldung nach Beseitigung der Störung bzw. mit Versand des Austauschgerätes oder dessen Bereitstellung zur Abholung. Wartungsarbeiten: Planmäßige Wartungsarbeiten für die Erbringung der Dienstleistung werden in den War- tungsfenstern dienstags und donnerstags von 2–7 Uhr durchgeführt. Eine Nichtverfügbarkeit in diesem Zeit- raum gilt nicht als Störung, d.h. sie wird nicht auf die Verfügbarkeit des Dienstes angerechnet. 1.7. Rechnungsstellung: Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch über das M-net Kundenportal unter www.m-net.dexxx.x-xxx.xx. Für Geschäftskunden verweisen wir auf die steuerrechtlichen Vorschriften zur Archivierung, §14b UStG. Eine Rechnung in Papierform mit postalischer Zustellung kann gesondert beauftragt werden.

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Samples: Umzug/Vertragsänderung

Standardleistungen. Die M-net Telekommunikations GmbH (im Folgenden M-net genannt) erbringt je nach vertraglicher Vereinbarung im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten folgen- de Leistungen: • Surf&Fon-FlatFlat Regio: Internetanschluss inkl. Internet-Flatrate sowie Telefonanschluss inkl. Sprach-Flatrate • Surf-FlatFlat Regio: Internetanschluss inkl. Internet-Flatrate 1.1. Internetanschluss inklusive Internet-Flatrate: M-net überlässt dem Kunden einen Breitbandanschluss mit Zugang zum öffentlichen Internet. Anschlüsse mit einer Übertragungsgeschwindigkeit im Downstream von weniger als 300 MBit/s werden über das Internet-Protokoll Version 6 (IPv6) realisiert. Bei der Einwahl wird ein dynamischer IPv6-Prefix zugeteilt; die IPv4-Konnektivität wird über ein NAT-Gateway realisiert (DS-Lite). Die Erreichbarkeit von Geräten und Anwendungen im lokalen Netz des Kunden über das Internet (z.B. Zugriff auf eine IP-Kamera, PC-Fernwartung) ist nur über IPv6 uneingeschränkt möglich und kann bei Geräten und Anwen- dungen, die IPv6 nicht unterstützen, ggf. eingeschränkt sein. Anschlüsse ab 300 Mbit/s im Downstream werden sowohl über das Internet-Protokoll Version 4 (IPv4) als auch Version 6 (IPv6) realisiert (IPv4- und IPv6-Parallelbe- trieb, Dual-Stack). Bei der Einwahl wird sowohl eine öffentliche, dynamische IPv4-Adresse als auch eine dynami- scher dyna- mischer IPv6-Prefix zugeteilt. Eingehende und ausgehende Verbindungen können hier je nach Bedarf sowohl über IPv4 als auch über IPv6 hergestellt werden. Übertragungsgeschwindigkeit: Die Übertragungsgeschwindigkeiten richten sich nach dem gewählten Ba- Internet-Flatrate: Die Nutzungsabrechnung für den Internetanschluss erfolgt pauschal von 0–24 Uhr und ist im. 1.2. Telefonanschluss inklusive Sprach-Flatrate: M-net überlässt dem Kunden einen Telefonanschluss mit einem Sprachkanal in der Ausführung als IP-Anschluss über das M-net Next-Generation-Network (NGN). Der Kunde kann mit Hilfe eines angeschalteten analogen Endgerätes Verbindungen entgegennehmen oder zu anderen Anschlüs- sen An- schlüssen herstellen. Die Abrechnung der Verbindungen erfolgt gemäß dem beauftragten Tarifmodell. Verbindungsnetz- betreiberleistungen Verbin- dungsnetzbetreiberleistungen Dritter (z.B. Call-by-Call) sowie Datenübertragungen und Interneteinwahl über den Sprachka- nal Sprachkanal sind gegenwärtig nicht möglich. Verbindungen, die mit 0181–0189, 118, 0191–0194 oder 0900 beginnen, sind nur möglich, wenn der Dienstbetreiber dieser Rufnummern diese Leistung mit M-net vertraglich vereinbart hat. Sprach-Flatrate: Sprachverbindungen ins deutsche Festnetz und ins M-net Mobilfunknetz sind im Grundpreis enthalten. Ausgenommen sind Verbindungen in andere Mobilfunknetze, zu Sonder- und Service-Rufnummern, zu Daten- und Online-Diensten, zu Einwahlrufnummern gem. Blacklist, zu Rufnummern der Gasse 032x, sowie dauerhafte Anrufweiterschaltungen und Rückruffunktionen. Diese Verbindungen werden gemäß Preisliste be- rechnet. Der Anschluss darf nicht von Massenkommunikationsdiensten und Überwachungs- und Kontrollfunk- tionen genutzt werden. Bei missbräuchlicher Nutzung ist M-net berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordent- lich zu kündigen und vom Kunden eine Schadenspauschale in Höhe von 200 Euro zu verlangen. Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende Schadenersatzansprüche von M-net bleiben unberührt. Basis der Sprach-Flatrate bei unternehmerischer bzw. gewerblicher Nutzung ist, dass monatlich nicht mehr als 2000 Verbindungsminuten in Anspruch genommen werden. Die Nutzung ist grundsätzlich nicht möglich für Serviceprovider im Bereich Telekommunikation und Mehrwertdienste, Callcenter-Dienstleister und Anbieter von Massenkommunikationsdiensten (insbesondere Broadcasting etc.), Verwaltungen, Finanzdienstleister, Krankenhäuser, Marktforschungsunternehmen und An- bieter, die TK-Dienstleistungen für Dritte bereitstellen. Ebenso dürfen keine Verbindungen hergestellt werden, die vor- oder nachrangig Rückvergütung bezwecken. Möglichkeiten mit einer mittleren Durchlasswahrscheinlichkeit2 Rufnummer: Der Kunde erhält eine Rufnummer aus dem Rufnummernraum, der der M-net von mindestens 98 % hergestelltder Bundes- netzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) für das jeweilige Ortsnetz zugeteilt wurde. Notruf bei Stromausfall: Bei Stromausfall ist ein Notruf über die Rufnummern 110 und 112 nicht möglich. Einzelverbindungsnachweis (EVN): Auf Wunsch erhält Alternativ kann der Kunde eine Aufstellung aller zur Abrechnung rele- vanten Verbindungen bei entsprechender Beauftragung seine Rufnummer, die ihm von einem anderen Anbieter zugeteilt wurde, in zeitlicher Abfolgedas Telefonnetz der M-net mitnehmen (Portierung). Die Zielrufnummern der Verbindungen werden entsprechend dem Wunsch Telefonbucheintrag/Auskunft: Auf Antrag des Kunden entweder a) um veranlasst M-net die letzten drei Ziffern verkürzt oder b) in vollständiger Länge angegeben. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden Verbindungen zu bestimmten Personen, Behörden und Organi- sationen ohne Angabe der Zielnummer in einer Summe zusammengefasst. Die Verbindungsdaten werden spä- testens sechs Monate nach Versand der Rechnung gelöscht, sofern keine Einwendungen gegen die Rechnung erhoben wurden. Aufnahme eines Kundendaten- satzes in das Kommunikationsverzeichnis der Deutschen Telekom, das als Basis für gedruckte Verzeichnisse, für elektronische Medien und zum Betreiben telefonischer Auskunftsdienste genutzt wird. Der Kundendatensatz besteht standardmäßig aus dem Namen, der Anschrift und der ersten Rufnummer des Kunden. Die Länge des Namens ist auf 80 Schreibstellen begrenzt. Zusätzlich stehen 40 Schreibstellen für Vornamen und Namenszu- sätze oder eine zweite Rufnummer zur Verfügung. Auf Wunsch des Kunden dürfen Mitbenutzer eingetragen werden, soweit diese damit einverstanden sind. Der Kunde kann die Nutzung des Kundendatensatzes in seinem Antrag einschränken bzw. ihr später ganz oder teilweise widersprechen (siehe Datenschutzhinweise). Der Stan- dardeintrag ist kostenlos. • Rufnummernanzeige: Bei ankommenden Verbindungen wird die Rufnummer Leistungsmerkmale des anrufenden Anschlusses übermittelt (CLIP), sofern dies vom anrufenden Teilnehmer nicht unterdrückt wird. Bei abgehenden Verbindun- gen wird die Rufnummer des eigenen Anschlusses standardmäßig an den gerufenen Anschluss übermittelt. Mit Ausnahme der Verbindungen zu Notrufanschlüssen von Polizei und Feuerwehr kann diese ÜbermittlungTelefonanschlusses: a) fallweise oder b) auf gesonderten Antrag des Kunden ständig unterdrückt werden (CLIR). • Anrufweiterschaltung (CF): Ankommende Verbindungen können zu einem anderen Anschluss: a) ständig (CFU), b) wenn der Anschluss des Kunden besetzt ist (CFB) oder c) wenn die Verbindung nicht innerhalb von ca. 20 Sek. angenommen wird (CFNR) zu einem anderen Anschluss weitergeleitet werden. Den Zielanschluss und die Art der Weiterschaltung kann der Kunde an seinem Anschluss durch Selbsteingabe festlegen. Dem Zielanschluss wird, sofern der Netzbetreiber des Zielanschlusses dies unterstützt, der Vorgang der Rufweiter- schaltung sowie ggf. die Rufnummer des Anschlusses übermittelt. • Premium-Rate-Dienste, Anschlusssperre: Abgehende Verbindungen zu Premium-Rate-Diensten (0900x) sind standardmäßig gesperrt (eine Freischaltung erfolgt auf schriftlichen Antrag des Kunden). Bei entsprechender Beauftragung können weitere Rufnummern oder Rufnummernbereiche gesperrt werden. • Telefax-Verbindungen werden über das G.711 Protokoll realisiert, T.38 wird im M-net nicht unterstützt. Die Verfügbarkeit von Leistungsmerkmalen kann abhängig von den Vereinbarungen zwischen den an einer Ver- bindung beteiligten Netzbetreibern eingeschränkt sein. 1.3. Ausführung des Anschlusses: Die Ausführung des Anschlusses erfolgt abhängig von der Verfügbarkeit des M-net Glasfasernetzes an der Anschlussadresse des Kunden und Art der Gebäudeverkabelung als 1.4. Endgeräte, Zugangsdaten und Netzabschlusspunkt: Für den Betrieb des Anschlusses und die Nutzung der Telekommunikationsdienste ist ein Endgerät (Router) erforderlich, das die technischen Voraussetzungen für das M-net Netz erfüllt. M-net überlässt dem Kunden bei entsprechender vertraglicher Vereinbarung ein solches Endgerät (s. Ziff. 2.1.). Dem Kunden steht es frei, ein eigenes, geeignetes Endgerät zu verwenden. Hierfür stellt M-net dem Kunden die erforderlichen Zugangsdaten und die Schnittstellenbeschreibung für den Netzab- schlusspunkt (Übergabepunkt zwischen M-net und Kunde, an dem M-net die Dienste bereitstellt) zur Verfü- gung. Je nach verwendetem Endgerät können jedoch Leistung und Qualität der Dienste auf dem Endgerät ggf. beeinträchtigt sein. Aus daraus resultierenden Einschränkungen beim Betrieb eigener Endgeräte entstehen entste- hen für den Kunden weder ein Anspruch auf Minderung, Erstattung oder Schadensersatz noch ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Bei einem Glasfaser-Anschluss wird je nach Ausführung des Anschlusses zusätzlich ein Glasfaser-Abschlussgerät oder – wenn stattdessen eine zentrale Glasfaser-Abschlusseinheit im Keller verbaut ist – ggf. ein Netzteil für diese Abschlusseinheit benötigt. Das entsprechende Gerät wird dem Kunden zur Nut- zung Nutzung überlassen. Der Netzabschlusspunkt ist bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorgaben sowie behördlichen Festlegungen der Bundesnetzagentur und befindet sich in der Regel, jedoch im Einzel- fall abhängig von der individuellen Ausführung des Anschlusses die 1. TAE-Dose Anschlusses, an der jeweiligen Anschlussdose in den Räumlichkeiten des Kunden, der TAE-Anschluss des Netzteils für die Glasfaser-Abschlusseinheit oder der LAN-Anschluss des Glasfaser-Abschlussgerätes. Er ermöglicht durch Anschaltung eines geeigneten Endgerätes den Zugang zum jeweiligen Telekommunikationsnetz. M-net behält sich vor, die technische Ausführung des Netzabschlusspunktes Netzabschluss- punktes an die technische Entwicklung und betrieblichen Belange anzupassen und zu ändern. Die Verantwortung Verantwor- tung für den Betrieb von Endgeräten am Netzabschlusspunkt liegt beim Kunden. 1.5. Inbetriebnahme: Bei einem Glasfaser-Anschluss erfolgt die Inbetriebnahme des Anschlusses inkl. ggf. erfor- derlicher erforder- licher Zusatzgeräte von einem M-net Techniker. Voraussetzung für die Inbetriebnahme der Zusatzgeräte ist eine freie 230V-Steckdose in Reichweite der Anschlusskabel. Bei einem ADSL/Glasfaser-VDSL-Anschluss erfolgt die Schal- tung der Teilnehmeranschlussleitung im Bedarfsfall durch einen Techniker der Deutschen Telekom. Das optional überlassene M-net Endgerät (Router) konfiguriert sich automatisch beim erstmaligen Anstecken (s. Ziff. 2.1.), kundeneigene Endgeräte sind vom Kunden zu konfigurieren. 1.6. Entstörung: M-net beseitigt Störungen ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden techni- schen und betrieblichen Möglichkeiten und erbringt hierzu folgende Leistungen: • Annahme von Störungsmeldungen: Mo–So 0–24 Uhr (telefonisch oder über die M-net Homepage). • Servicebereitschaft: Mo–Fr 8–18 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage. • Entstörfrist: Die Entstörfrist beträgt 14 Stunden; sie wird außerhalb der Servicebereitschaft ausgesetzt und mit Beginn der nächsten Servicebereitschaft fortgesetzt; sie endet durch Rückmeldung nach Beseitigung der Störung bzw. mit Versand des Austauschgerätes oder dessen Bereitstellung zur Abholung. Wartungsarbeiten: Planmäßige Wartungsarbeiten für die Erbringung der Dienstleistung werden in den War- tungsfenstern dienstags und donnerstags von 2–7 Uhr durchgeführt. Eine Nichtverfügbarkeit in diesem Zeit- raum gilt nicht als Störung, d.h. sie wird nicht auf die Verfügbarkeit des Dienstes angerechnet. 1.7. Rechnungsstellung: Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch über das M-net Kundenportal unter www.m-net.dexxx.x-xxx.xx. Für Geschäftskunden verweisen wir auf die steuerrechtlichen Vorschriften zur Archivierung, §14b UStG. Eine Rechnung in Papierform mit postalischer Zustellung kann gesondert beauftragt werden.

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Samples: Auftrag Surf&fon Regio

Standardleistungen. Die M-net Telekommunikations GmbH (im Folgenden M-net genannt) erbringt je nach vertraglicher Vereinbarung im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten folgen- de Leistungen: • Surf&Fonfolgende Leistungen:‌ M-Flat: Internetanschluss inklnet erbringt diese Leistungen zu den nachfolgenden beschriebenen Bedingungen. InternetDie Nutzung des Internet- und Telefonanschlusses erfordert eine Stromversorgung in den Räumlichkeiten des Kunden; eine Stromversorgung aus dem M-Flatrate sowie Telefonanschluss inklnet Netz ist – auch bei Stromausfall beim Kunden – nicht möglich. SprachKann der Kunde über den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hinaus kostenlos weitere Leistungen nutzen, so besteht darauf kein Anspruch und bei einer möglichen Leistungseinstellung durch M-Flatrate • Surf-Flat: Internetanschluss inkl. Internet-Flatratenet für den Kunden weder ein Anspruch auf Minderung, Erstattung oder Schadenersatz noch ein Recht zur Kündigung aus wichtigen Grund. 1.1. 1.1 Internetanschluss inklusive Internet-Flatrate: M-net überlässt dem Kunden einen Breitbandanschluss mit Zugang zum öffentlichen Internet. Anschlüsse mit einer Übertragungsgeschwindigkeit im Downstream von weniger als 300 600 MBit/s werden über das Internet-Protokoll Version 6 (IPv6) realisiert. Bei der Einwahl wird ein dynamischer IPv6-Prefix zugeteilt; die IPv4-Konnektivität wird über ein NAT-Gateway realisiert (DS-Lite). Die Erreichbarkeit von Geräten und Anwendungen im lokalen Netz des Kunden über das Internet (z.B. Zugriff auf eine IP-Kamera, PC-Fernwartung) ist nur über IPv6 uneingeschränkt möglich und kann bei Geräten und Anwen- dungenAnwendungen, die IPv6 nicht unterstützen, ggf. eingeschränkt sein. Anschlüsse ab 300 600 Mbit/s im Downstream werden sowohl über das Internet-Protokoll Version 4 (IPv4) als auch Version 6 (IPv6) realisiert (IPv4- und IPv6-Parallelbe- triebParallelbetrieb, Dual-Stack). Bei der Einwahl wird sowohl eine öffentliche, dynamische IPv4-Adresse als auch eine dynami- scher dynamischer IPv6-Prefix zugeteilt. Eingehende und ausgehende Verbindungen können hier je nach Bedarf sowohl über IPv4 als auch über IPv6 hergestellt werden. Übertragungsgeschwindigkeit: Die Übertragungsgeschwindigkeiten richten sich nach dem gewählten Ba- Internet-Flatrate: Die Nutzungsabrechnung für den Internetanschluss erfolgt pauschal von 0–24 Uhr Basistarif und ist im 1.2. Telefonanschluss inklusive Sprach-Flatrate: M-net überlässt dem Kunden einen Telefonanschluss mit einem Sprachkanal in der Ausführung als IP-Anschluss über das M-net Next-Generation-Network (NGN). Der Kunde kann mit Hilfe eines angeschalteten analogen Endgerätes Verbindungen entgegennehmen oder zu anderen Anschlüs- sen herstellen. Die Abrechnung der Verbindungen erfolgt gemäß dem beauftragten Tarifmodell. Verbindungsnetz- betreiberleistungen Dritter (z.B. Call-by-Call) sowie Datenübertragungen und Interneteinwahl über den Sprachka- nal sind gegenwärtig nicht möglich. Verbindungen, die mit 0181–0189, 118, 0191–0194 oder 0900 beginnen, sind nur möglich, wenn der Dienstbetreiber dieser Rufnummern diese Leistung mit M-net vertraglich vereinbart hat. Sprach-Flatrate: Sprachverbindungen ins deutsche Festnetz und ins M-net Mobilfunknetz sind im Grundpreis enthalten. Ausgenommen sind Verbindungen in andere Mobilfunknetze, zu Sonder- und Service-Rufnummern, zu Daten- und Online-Diensten, zu Einwahlrufnummern gem. Blacklist, zu Rufnummern der Gasse 032x, sowie dauerhafte Anrufweiterschaltungen und Rückruffunktionen. Diese Verbindungen werden gemäß Preisliste be- rechnet. Der Anschluss darf nicht von Massenkommunikationsdiensten und Überwachungs- und Kontrollfunk- tionen genutzt werden. Bei missbräuchlicher Nutzung ist M-net berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordent- lich zu kündigen und vom Kunden eine Schadenspauschale in Höhe von 200 Euro zu verlangen. Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende Schadenersatzansprüche von M-net bleiben unberührt. Basis der Sprach-Flatrate bei unternehmerischer bzw. gewerblicher Nutzung ist, dass monatlich nicht mehr als 2000 Verbindungsminuten in Anspruch genommen werden. Die Nutzung ist grundsätzlich nicht möglich für Serviceprovider im Bereich Telekommunikation und Mehrwertdienste, Callcenter-Dienstleister und Anbieter von Massenkommunikationsdiensten (insbesondere Broadcasting etc.), Verwaltungen, Finanzdienstleister, Krankenhäuser, Marktforschungsunternehmen und An- bieter, die TK-Dienstleistungen für Dritte bereitstellen. Ebenso dürfen keine Verbindungen hergestellt werden, die vor- oder nachrangig Rückvergütung bezwecken. Möglichkeiten mit einer mittleren Durchlasswahrscheinlichkeit2 von mindestens 98 % hergestellt. Notruf bei Stromausfall: Bei Stromausfall ist ein Notruf über die Rufnummern 110 und 112 nicht möglich. Einzelverbindungsnachweis (EVN): Auf Wunsch erhält der Kunde eine Aufstellung aller zur Abrechnung rele- vanten Verbindungen in zeitlicher Abfolge. Die Zielrufnummern der Verbindungen werden entsprechend dem Wunsch am Standort des Kunden entweder a) um die letzten drei Ziffern verkürzt oder b) in vollständiger Länge angegebenverfügbaren Anschlusstechnologie. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden Verbindungen zu bestimmten Personen, Behörden und Organi- sationen ohne Angabe der Zielnummer in einer Summe zusammengefasst. Die Verbindungsdaten werden spä- testens sechs Monate nach Versand der Rechnung gelöscht, sofern keine Einwendungen gegen die Rechnung erhoben wurden. satzes in das Kommunikationsverzeichnis der Deutschen Telekom, das als Basis für gedruckte Verzeichnisse, für elektronische Medien und zum Betreiben telefonischer Auskunftsdienste genutzt wird. Der Kundendatensatz besteht standardmäßig aus dem Namen, der Anschrift und der ersten Rufnummer des Kunden. Die Länge des Namens ist auf 80 Schreibstellen begrenzt. Zusätzlich stehen 40 Schreibstellen für Vornamen und Namenszu- sätze oder eine zweite Rufnummer zur Verfügung. Auf Wunsch des Kunden dürfen Mitbenutzer eingetragen werden, soweit diese damit einverstanden sind. Der Kunde kann die Nutzung des Kundendatensatzes in seinem Antrag einschränken bzw. ihr später ganz oder teilweise widersprechen (siehe Datenschutzhinweise). Der Stan- dardeintrag ist kostenlos. • Rufnummernanzeige: Bei ankommenden Verbindungen wird die Rufnummer des anrufenden Anschlusses übermittelt (CLIP), sofern dies vom anrufenden Teilnehmer nicht unterdrückt wird. Bei abgehenden Verbindun- gen wird die Rufnummer des eigenen Anschlusses standardmäßig an den gerufenen Anschluss übermittelt. Mit Ausnahme der Verbindungen zu Notrufanschlüssen von Polizei und Feuerwehr kann diese Übermittlung a) fallweise oder b) auf gesonderten Antrag des Kunden ständig unterdrückt werden (CLIR). • Anrufweiterschaltung (CF): Ankommende Verbindungen können zu einem anderen Anschluss: a) ständig (CFU), b) wenn der Anschluss des Kunden besetzt ist (CFB) oder c) wenn die Verbindung nicht innerhalb von ca. 20 Sek. angenommen wird (CFNR) zu einem anderen Anschluss weitergeleitet werden. Den Zielanschluss und die Art der Weiterschaltung kann der Kunde an seinem Anschluss durch Selbsteingabe festlegen. Dem Zielanschluss wird, sofern der Netzbetreiber des Zielanschlusses dies unterstützt, der Vorgang der Rufweiter- schaltung sowie ggf. die Rufnummer des Anschlusses übermittelt. • Premium-Rate-Dienste, Anschlusssperre: Abgehende Verbindungen zu Premium-Rate-Diensten (0900x) sind standardmäßig gesperrt (eine Freischaltung erfolgt auf schriftlichen Antrag des Kunden). Bei entsprechender Beauftragung können weitere Rufnummern oder Rufnummernbereiche gesperrt werden. • Telefax-Verbindungen werden über das G.711 Protokoll realisiert, T.38 wird im M-net nicht unterstützt. Die Verfügbarkeit von Leistungsmerkmalen kann abhängig von den Vereinbarungen Sie liegen zwischen den an einer Ver- bindung beteiligten Netzbetreibern eingeschränkt sein. 1.3angegebenen minimalen und maximalen Geschwindigkeiten; eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb dieses Korridors ist nicht vertraglich geschuldet. Ausführung des Anschlusses: Die Ausführung des Anschlusses erfolgt abhängig von Tabelle der Verfügbarkeit des M-net Glasfasernetzes an der Anschlussadresse des Kunden und Art der Gebäudeverkabelung als 1.4. Endgeräte, Zugangsdaten und Netzabschlusspunkt: Für den Betrieb des Anschlusses und die Nutzung der Telekommunikationsdienste ist ein Endgerät (Router) erforderlich, das die technischen Voraussetzungen für das M-net Netz erfüllt. M-net überlässt dem Kunden bei entsprechender vertraglicher Vereinbarung ein solches Endgerät (s. Ziff. 2.1.). Dem Kunden steht es frei, ein eigenes, geeignetes Endgerät zu verwenden. Hierfür stellt M-net dem Kunden die erforderlichen Zugangsdaten und die Schnittstellenbeschreibung für den Netzab- schlusspunkt (Übergabepunkt zwischen M-net und Kunde, an dem M-net die Dienste bereitstellt) zur Verfü- gung. Je nach verwendetem Endgerät können jedoch Leistung und Qualität der Dienste auf dem Endgerät ggf. beeinträchtigt sein. Aus daraus resultierenden Einschränkungen beim Betrieb eigener Endgeräte entstehen für den Kunden weder ein Anspruch auf Minderung, Erstattung oder Schadensersatz noch ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Bei einem Glasfaser-Anschluss wird je nach Ausführung des Anschlusses zusätzlich ein Glasfaser-Abschlussgerät oder – wenn stattdessen eine zentrale Glasfaser-Abschlusseinheit im Keller verbaut ist – ggf. ein Netzteil für diese Abschlusseinheit benötigt. Das entsprechende Gerät wird dem Kunden zur Nut- zung überlassen. Der Netzabschlusspunkt ist abhängig von der Ausführung des Anschlusses die 1. TAE-Dose in den Räumlichkeiten des Kunden, der TAE-Anschluss des Netzteils für die Glasfaser-Abschlusseinheit oder der LAN-Anschluss des Glasfaser-Abschlussgerätes. Er ermöglicht durch Anschaltung eines geeigneten Endgerätes den Zugang zum jeweiligen Telekommunikationsnetz. M-net behält sich vor, die technische Ausführung des Netzabschlusspunktes an die technische Entwicklung und betrieblichen Belange anzupassen und zu ändern. Die Verantwortung für den Betrieb von Endgeräten am Netzabschlusspunkt liegt beim Kunden. 1.5. Inbetriebnahme: Bei einem Glasfaser-Anschluss erfolgt die Inbetriebnahme des Anschlusses inkl. ggf. erfor- derlicher Zusatzgeräte von einem M-net Techniker. Voraussetzung für die Inbetriebnahme der Zusatzgeräte ist eine freie 230V-Steckdose in Reichweite der Anschlusskabel. Bei einem ADSL/VDSL-Anschluss erfolgt die Schal- tung der Teilnehmeranschlussleitung im Bedarfsfall durch einen Techniker der Deutschen Telekom. Das optional überlassene M-net Endgerät (Router) konfiguriert sich automatisch beim erstmaligen Anstecken (s. Ziff. 2.1.), kundeneigene Endgeräte sind vom Kunden zu konfigurieren. 1.6. Entstörung: M-net beseitigt Störungen ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden techni- schen und betrieblichen Möglichkeiten und erbringt hierzu folgende Leistungen: • Annahme von Störungsmeldungen: Mo–So 0–24 Uhr (telefonisch oder über die M-net Homepage). • Servicebereitschaft: Mo–Fr 8–18 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage. • Entstörfrist: Die Entstörfrist beträgt 14 Stunden; sie wird außerhalb der Servicebereitschaft ausgesetzt und mit Beginn der nächsten Servicebereitschaft fortgesetzt; sie endet durch Rückmeldung nach Beseitigung der Störung bzw. mit Versand des Austauschgerätes oder dessen Bereitstellung zur Abholung. Wartungsarbeiten: Planmäßige Wartungsarbeiten für die Erbringung der Dienstleistung werden in den War- tungsfenstern dienstags und donnerstags von 2–7 Uhr durchgeführt. Eine Nichtverfügbarkeit in diesem Zeit- raum gilt nicht als Störung, d.h. sie wird nicht auf die Verfügbarkeit des Dienstes angerechnet. 1.7. Rechnungsstellung: Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch über das M-net Kundenportal unter www.m-net.de. Für Geschäftskunden verweisen wir auf die steuerrechtlichen Vorschriften zur Archivierung, §14b UStG. Eine Rechnung in Papierform mit postalischer Zustellung kann gesondert beauftragt werden.Übertragungsgeschwindigkeiten

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Samples: Auftrag Umzug/Vertragsänderung Surf&fon