Steuer-Rechtsschutz. um Ihre rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit Steuern und Abgaben vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten wahr- zunehmen. Es besteht Versicherungsschutz bereits in einem der Klage vorgeschalteten Einspruchs- bzw. Widerspruchsverfahren (z. B. Streitigkei- ten im Zusammenhang mit Ihrer Einkommensteuer).
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Steuer-Rechtsschutz. um Ihre rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit Steuern und Abgaben vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten wahr- zunehmen. Es besteht Versicherungsschutz bereits in einem der Klage vorgeschalteten Einspruchs- bzw. Widerspruchsverfahren (z. B. Streitigkei- ten im Zusammenhang mit Ihrer Einkommensteuerwegen der Kfz-Steuer).
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Steuer-Rechtsschutz. um Ihre rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit Steuern und Abgaben vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten wahr- zunehmen. Es besteht Versicherungsschutz bereits in einem der Klage vorgeschalteten Einspruchs- bzw. Widerspruchsverfahren (z. B. Streitigkei- ten im Zusammenhang mit Ihrer Einkommensteuer), aber erst ab dem gerichtlichen Verfahren.
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Steuer-Rechtsschutz. um Ihre rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit Steuern und Abgaben vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten wahr- zunehmen. Es besteht Versicherungsschutz bereits in einem der Klage vorgeschalteten Einspruchs- bzw. Widerspruchsverfahren (z. B. Streitigkei- ten Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Einkommensteuer).
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Steuer-Rechtsschutz. um Ihre rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit Steuern und Abgaben vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten wahr- zunehmen. Es besteht Versicherungsschutz bereits in einem der Klage vorgeschalteten Einspruchs- bzw. Widerspruchsverfahren , aber erst ab dem gerichtlichen Verfahren (z. B. Streitigkei- ten im Zusammenhang mit Ihrer EinkommensteuerStreitigkeiten wegen der Kfz-Steuer).
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Steuer-Rechtsschutz. um Ihre rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit Steuern und Abgaben vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten wahr- zunehmen. Es besteht Versicherungsschutz bereits in einem der Klage vorgeschalteten Einspruchs- bzw. Widerspruchsverfahren , aber erst ab dem gerichtlichen Verfahren (z. B. Streitigkei- ten Klagen im Zusammenhang mit Ihrer Einkommensteuer).
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