Preise und Kosten Musterklauseln

Preise und Kosten. 3.1. Die in den Leistungsaufträgen des AG angegebenen Preise sind Festpreise, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Sie verstehen sich ausschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Im Falle der Vereinbarung „frei Werk“ auch einschließlich Verpackung, bei Import auch einschließlich Zoll und sonstiger Einfuhrabgaben oder Gebühren. 3.2. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, werden Fahrtkosten und - zeiten nicht vergütet und Feiertags- oder Nachtzuschläge nicht gezahlt. 3.3. Trifft der AG mit dem AN übereinstimmend die Abrede „Preise freibleibend“, so ist der am Tag der Leistungserbringung gültige Preis als verbindlich vereinbart. 3.4. Bei einem Vertragsverhältnis, das die regelmäßige Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen durch den AG zum Gegenstand hat, verpflichtet sich der AN im Falle verbindlich vereinbarter Preise, Preissenkungen auch zu Gunsten des AG zu berücksichtigen, insbesondere wenn er seine betreffenden Preise allgemein oder für eine Vielzahl seiner Kunden herabsetzt. 3.5. Ziff. 3.4. gilt entsprechend bei einem Vertragsverhältnis, das Leistungen zum Gegenstand hat, die der AG erst zu einem späteren Zeitpunkt (nach Ablauf von 4 Monaten nach Vertragsschluss oder später) beziehen will. 3.6. Kosten, Steuern, Zölle und sonstige Abgaben oder Gebühren, die nach Auftragserteilung in Kraft treten oder erhöht werden, trägt der AN.
Preise und Kosten. Die Kontoeröffnung, die Kontoführung und -schließung sind un- entgeltlich. Die Höhe der Entgelte und Konditionen für besonde- re Dienstleistungen ergibt sich aus dem jeweils aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis (Einlagengeschäft) der GEFA BANK. Der Kunde hat seine eigenen Kosten wie beispielsweise Kosten für Telefongespräche oder Computer und Datenverbindungs- kosten selbst zu tragen.
Preise und Kosten. Die Kosten, die dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu entnehmen sind, sind einmalig zu zahlen und sofort fällig.
Preise und Kosten. Soweit Überweisungen entgeltlich erfolgen, ergibt sich die Höhe der Gebühren aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“ bzw. den„Bedingungen für den Überweisungsverkehr“. Im Rahmen der Ausführung von Auslandsüberweisungen zwischengeschaltete Banken können ihre Kosten von den Überweisungsbeträgen abziehen, wenn nicht ausdrücklich im Überweisungsauftrag angegeben wurde, dass der Auftraggeber alle Kosten übernimmt.
Preise und Kosten. 4. Prices and Cost 4.1 Sofern nichts anderes in Textform vereinbart ist, gilt die bei Vertragsabschluss gültige Preisliste und verste- hen sich Preise EXW gem. den Incoterms in der jeweils bei Vertragsabschluss geltenden Fassung ohne Verpa- ckung zuzüglich Frachten und gesetzlicher Mehrwert- steuer. Alle Preise beruhen auf den Kostenfaktoren im Zeitpunkt der Auftragsbestätigung. Treten danach we- sentliche Erhöhungen der Kosten für Rohstoffe, Ener- gie, Frachten und Verpackungsmaterial bei uns oder unserem Lieferanten ein und führen diese zu einer we- sentlichen Erhöhung unserer Einkaufspreise oder Selbstkosten, so sind wir berechtigt, eine Preisanpas- sung zu verlangen, es sei denn der Preis ist ausdrück- 4.1 Unless otherwise agreed in text form, the price list valid at the time of conclusion of the contract shall apply and prices shall be EXW in accordance with the Inco- terms in the version valid at the time of conclusion of the contract without packaging plus freight and statutory VAT. All prices are based on the cost factors at the time of order confirmation. If thereafter significant increases in the costs of raw materials, energy, freight and pack- aging material occur with us or our supplier and if these lead to a significant increase in our purchase prices or cost prices, we shall be entitled to demand a price ad- justment unless the price has been expressly confirmed as a fixed price. In the event that the adjusted price ex- lich als Festpreis bestätigt worden. Für den Fall, dass der angepasste Preis den Ausgangspreis um mehr als 10 % übersteigt, hat der Kunde mit Wirksamwerden der Preisanpassung ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag hinsichtlich der von der Preisanpassung betroffenen Mengen. Das Rücktrittsrecht kann nur innerhalb einer Woche ab Kenntnis oder Kenntnisnahmemöglichkeit von der Preisanpassung ausgeübt werden.“ ceeds the initial price by more than 10%, the customer shall have the right to withdraw from the contract with regard to the quantities affected by the price adjustment when the price adjustment takes effect. The right of withdrawal can only be exercised within one week of knowledge or the possibility of knowledge of the price adjustment. 4.2 Die Ware wird, soweit nichts anderes vereinbart, „brutto für netto“ berechnet. Das Entgelt für vereinbarte Prüfbescheinigungen nach EN 10204 ergibt sich aus unserer jeweils gültigen Preisliste. 4.2 Unless otherwise agreed, the goods shall be in- voiced "gross for net". The fee for agreed te...
Preise und Kosten. Die derzeit gültigen Preise/Kosten ergeben sich aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag und den ihm beigefügten Anlagen. Grundlage der künftigen Kostenberechnung ist die dann gültige Preisliste. Preis-/Kostenerhöhungen, die auf einer Veränderung der preisbildenden Faktoren beruhen (z.B. gestiegene Lohn- und Materialkosten, unbekannte oder noch nicht wirksame Kostenerhöhungen durch Steuern, Abgaben, Umlagen etc.) behält sich asko künftig vor. Preis-/Kostenanpassungen, die asko auf Verlangen nachweist, sind erstmals für Lieferungen und Leistungen mit einer Fälligkeit von vier Monaten nach Vertragsschluss möglich. Die asko-Preislisten werden i.d.R. im dritten Quartal jedes Kalenderjahres aktualisiert und auf Anforderung den Kunden versandt. Anderenfalls gibt asko die aktuellen Listenpreise mit der Übersendung der Formblätter bzw. der Eingabeaufforderung bekannt. Sofern eine abweichende Preisvereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Aktualisierung der Preise im Verhältnis der Veränderung der Listenpreise. Bei einer Preisanpassung, die den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten nicht unerheblich übersteigt, steht dem Kunden auch bei vereinbarter Laufzeit das Recht zu, den Vertrag zu kündigen. Werden asko nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, die geeignet sind, den Anspruch auf die Gegenleistung zu gefährden, gerät der Kunde insbesondere mit der Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem oder anderen Verträgen asko gegenüber mehr als vier Wochen in Verzug, so ist asko berechtigt, die Durchführung der vertraglich geschuldeten Leistungen so lange zu verweigern, bis der Kunde ausreichende Sicherheiten geleistet hat oder der Zahlungsverzug beseitigt ist.
Preise und Kosten. 6.1 Die derzeit gültigen Preise/Kosten ergeben sich aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag und dem ihm beigefügten Anlagen. In diesen Preisen sind die Kosten für den Vertrieb, das Ablesen und Abrechnen, Personal-, Verwaltungs-, Fahrt- und IT-Kosten enthalten. Grundlage der künftigen Kostenberechnung ist die dann gültige Preisliste. Preis-/Kostenanpassungen, die auf einer Veränderung der preisbildenden Faktoren beruhen (z.B. Lohn- und Materialkosten, unbekannte oder noch nicht wirksame Kostenanpassungen durch Steuern, Abgaben, Umlagen etc.) behält sich SMVK künftig vor. 6.2 Preisanpassungen werden durch SMVK nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB vorgenommen. Anlass für eine solche Preisanpassung ist ausschließlich eine Änderung der unter 6.1 genannten Kosten. SMVK überwacht fortlaufend, mindestens jedoch alle zwölf Monate, die Entwicklung dieser Kosten. Der Umfang einer Preisanpassung ist auf die Veränderung der Kosten nach 6.1 seit der jeweils vorhergehenden Preisanpassung nach dieser Bestimmung oder falls noch keine Preisanpassung erfolgt ist, seit Vertragsschluss bis zum Zeitpunkt des geplanten Wirksamwerdens der Preisanpassung beschränkt. Kostensteigerungen und Kostensenkungen sind bei jeder Preisanpassung gegenläufig zu saldieren. 6.3 Die SMVK-Preislisten werden i.d.R. im dritten Quartal jedes laufenden Kalenderjahres aktualisiert und auf Anforderung den Kunden versandt. Anderenfalls gibt SMVK die aktuellen Listenpreise mit der Übersendung der Formblätter bzw. der Eingabeaufforderung bekannt. Sofern eine abweichende Preisvereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Aktualisierung der Preise im Verhältnis der Veränderung der Listenpreise. Bei einer Preisanpassung, die den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten nicht unerheblich übersteigt, steht dem Kunden auch bei vereinbarter Laufzeit das Recht zu, den Vertrag zu kündigen. Kostensenkungen müssen in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. 6.4 Die Preisanpassungsbestimmung nach 6.2 gilt auch, sofern künftig erhöhte und/oder neue Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste, unsere Lieferungen und Leistungen unmittelbar betreffenden Belastungen oder Entlastungen wirksam werden. Abweichend von 6.2 werden Änderungen der Umsatzsteuer gemäß dem Umsatzsteuergesetz zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Umsatzsteuergesetzes an den Kunden weitergegeben. 6.5 Werden SMVK nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, die geeignet sind, den Anspruch auf die Gegenleist...
Preise und Kosten. Aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis, das Teil des Depot- vertrags ist, sind die für Dienstleistungen im Wertpapierbe- reich von der Alpen Privatbank in Rechnung gestellten Entgelte ersichtlich. Darüber hinausgehend werden im Einzelfall aus Anlass der konkreten Auftragserteilung individuelle Serviceent- gelte mit dem Kunden vereinbart und in der Auftragsbestätigung ausgewiesen. In Ausnahmefällen fallen zusätzlich Barauslagen an, die die Alpen Privatbank in Ausführung der Kundenaufträge an Dritte (z. B. eingeschalteter Broker) zu bezahlen hat. Auch diese Barauslagen sind vom Kunden zu tragen. Ab dem 1. Jänner 2018 gilt: – Entstehende Kosten (inkl. Nebenkosten) werden dem Kunden sowohl rechtzeitig vor dem Erwerb / Verkauf eines Finanz- instrumentes (sog. ex-ante Kostenausweis) als auch einmal pro Geschäftsjahr (sog. ex-post Kostenausweis)offen gelegt. – Die Kosten werden dem Kunden zudem einmal jährlich gesamthaft dargestellt. Dabei wird der darin enthaltende Anteil an Zahlungen Dritter an den Gesamtkosten geson- dert ausgewiesen. – Alle Kosten werden sowohl prozentuell als auch in absoluten Zahlen in Euro-Beträgen ausgedrückt. Bei prozentuellen Kosten von bspw. 1 % und einer Veranlagung von 1.000 EUR, sind demnach Kosten von 10 EUR auszuweisen.
Preise und Kosten. 4.1 Die von der Verkäuferin angebotenen Preise basieren auf den zur Zeit des Angebotes geltenden Löhnen, Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern, Transportversicherungskosten, Rohstoffpreisen, Materialien, Hilfsmaterial- und Ersatzteilpreisen, Wechselkursen ausländischer Währungen und sonstiger Kosten. Erhöhen sich ein oder mehrere dieser Faktoren, ist die Verkäuferin berechtigt, das Angebot bzw. den vereinbarten Preis dementsprechend zu erhöhen. Soweit keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, gelten die Preise für die Lieferung ab Fabrik bzw. ab Lager.
Preise und Kosten. 3.1 Die in den Bestellungen des AG angegebenen Preise sind Festpreise. Sie verstehen sich ausschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart ist, schließt der Preis alle Leistungen und Nebenleistungen des AN (z. B. Mon- tage, Einbau) sowie alle Nebenkosten (z. B. ordnungs- gemäße Verpackung, Transportkosten einschließlich eventueller Transport- und Haftpflichtversicherung), bei Import auch Zoll- und sonstige Einfuhrabgaben oder Gebühren ein. 3.2 Bei einem Vertragsverhältnis, das die regelmäßige Ab- nahme von Waren durch den AG zum Gegenstand hat, verpflichtet sich der AN - auch im Falle verbindlich ver- einbarter Preise - Preissenkungen auch zu Gunsten des AG zu berücksichtigen. 3.3 Ziff. 3.2 gilt entsprechend bei einem Vertragsverhältnis, das Ware zum Gegenstand hat, die der AG erst zu ei- nem späteren Zeitpunkt (nach Ablauf von 4 Monaten nach Vertragsschluss oder später) beziehen will.