Common use of Steuern Clause in Contracts

Steuern. 8.1. Steuereinbehalt: Alle Zahlungen, insbesondere von Zinsen, erfolgen unter Abzug und Einbehalt von Steuern, Abgaben und sonstigen Gebühren, soweit die Anleiheschuldnerin oder die Zahlstelle zum Abzug und/oder zur Einbehaltung gesetzlich verpflichtet ist. Weder die Anleiheschuldnerin noch die Zahlstelle sind verpflichtet, den Anleihegläubigern zusätzliche Beträge als Ausgleich für auf diese Weise abgezogene oder einbehaltene Beträge zu zahlen. 8.2. Steuerpflichten der Anleihegläubiger: Soweit die Anleiheschuldnerin oder die Zahlstelle nicht gesetzlich zum Abzug und/oder zur Einbehaltung von Steuern, Abgaben oder sonstigen Gebühren verpflichtet ist, trifft sie keinerlei Verpflichtung im Hinblick auf abgaberechtliche Verpflichtungen der Anleihegläubiger.

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Samples: Private Placement Memorandum, Anleihebedingungen, Private Placement Memorandum

Steuern. 8.1. Steuereinbehalt: 9.1 Alle Zahlungen, insbesondere von ZinsenGewinnanteilen und des Rückzahlungsbetrags, erfolgen unter Abzug und Einbehalt Einbehaltung von Steuern, Abgaben und sonstigen Gebühren, soweit die Anleiheschuldnerin oder die Zahlstelle Emittentin zum Abzug und/oder zur Einbehaltung gesetzlich verpflichtet ist. Weder die Anleiheschuldnerin noch die Zahlstelle sind Die Emittentin ist nicht verpflichtet, den Anleihegläubigern Gläubigern*innen zusätzliche Beträge als Ausgleich für auf diese Weise abgezogene oder einbehaltene Beträge zu zahlen. Die Emittentin erteilt dem/ der Gläubiger*in ohne Aufforderung eine Bescheinigung der für ihn*sie auf diese Weise abgezogenen oder einbehaltenen Steuern und Abgaben. 8.2. Steuerpflichten der Anleihegläubiger: 9.2 Soweit die Anleiheschuldnerin oder die Zahlstelle Emittentin nicht gesetzlich zum Abzug und/oder zur Einbehaltung von Steuern, Abgaben oder sonstigen Gebühren verpflichtet ist, trifft sie keinerlei Verpflichtung im Hinblick auf abgaberechtliche Verpflichtungen der AnleihegläubigerGläubiger*innen.

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Samples: Emissionsbedingungen