Common use of Steuern Clause in Contracts

Steuern. Die Fahrzeugbesitzer werden darüber informiert, dass die Einkommen aus der Vermietung ihres Fahrzeugs steuerpflichtig sein können. Die Fahrzeugbesitzer haften alleine dafür, sich über ihre Steuerpflichten zu informieren und jegliche von der Steuerverwaltung erforderlichen Erklärungen zu machen. Getaround ist auf keinen Fall an diesen Formalitäten beteiligt und kann auf keinen Fall in dieser Hinsicht haftbar gemacht werden. Ist der Fahrzeugbesitzer ein Gewerbetreibender, sollen Mieteinnahmen als gewerbliche Einkünfte betrachtet werden. Gemäß angewandter Gesetzgebung verpflichtet sich Getaround, den Nutzern jedes Jahr ein Dokument mit Auflistung des Brutto-Transaktionsbetrag, von dem Getaround Kenntnis hat und den die Nutzer im vergangenen Jahr aufgrund der Vermittlung durch Getaround erhalten haben, zu übermitteln. Die französische Steuerverwaltung hat bestätigt, dass Einnahmen aus der Plattform steuerpflichtig sind. Für mehr Informationen zu diesem Thema, besuchen Sie bitte die Website des Ministère de l’Economie et des Finances. Um mehr über eventuell zahlbare Soziallasten zu erfahren, besuchen Sie bitte die Website der French Social Security und klicken Sie dort auf den Link Déclarer mes revenus issus de la location de biens. Für natürliche Personen haben uns die Steuerbehörden am 22. November 2016 im Rahmen eines verbindlichen Vorbescheids zur Steuer Auskunft gegeben, dass Erträge aus der Vermietung eines Fahrzeugs unter den folgenden Bedingungen als Kapitalerträge gelten (besteuert mit 27% nach Abzug der tatsächlichen Kosten oder mit 15% der Plankosten): Der Fahrzeugbesitzer vermietet nur ein Fahrzeug; Für eine Gesamtdauer (Kumulativdauer) von maximal 60 Tagen pro Jahr; Der Gesamtbetrag der erzeugten Einkünfte übersteigt nicht 2.400 EUR; Das vermietete Fahrzeug darf weder ein Firmenwagen sein, noch einem Selbstständigen gehören, sofern er es, selbst wenn nur teilweise, für geschäftliche Zwecke nutzt. Folglich ist der Fahrzeugbesitzer dafür verantwortlich, seine steuerlichen Pflichten zu überprüfen und seine Einnahmen rechtmäßig gegenüber den Steuerbehörden zu deklarieren. Getaround ist an diesem Prozess nicht beteiligt und es können in dieser Hinsicht keine Ansprüche gegenüber Getaround geltend gemacht werden.

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Samples: Allgemeine Nutzungsbedingungen, Allgemeine Nutzungsbedingungen

Steuern. 10.1 Die Fahrzeugbesitzer Zahlung des Kunden kann in seinem Ansässigkeitsstaat einer Quellensteuer unterliegen, welche vom Kunden abzuführen ist. Wir empfehlen dem Kunden eine steuerliche Beratung. 10.2 Die Parteien bemühen sich, alle Maßnahmen zu ergreifen, um eine nach den nationalen Vorschriften sowie nach dem - soweit existent – gültigen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen zwischen Ansässigkeitsstaat des Kunden und der Bundesrepublik Deutschland (“Abkommen“) mögliche Verringerung oder einen Fortfall der Steuern, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag anfallen können, zu erreichen. 10.3 Sämtliche Steuern und Abgaben jeder Art, die im Zusammenhang mit Zahlungen des Kunden anfallen und die dem Anbieter durch die deutschen Steuerbehörden auferlegt werden, werden darüber informiertvon dem Anbieter getragen. Sämtliche Steuern und Abgaben jeder Art, die im Zusammenhang mit Zahlungen des Kunden in dem Ansässigkeitsstaat des Kunden auferlegt werden oder zu zahlen sind, werden von dem Kunden getragen. Der vorstehende Satz ist nicht anzuwenden auf Steuern vom Einkommen, die in Übereinstimmung mit den nationalen Vorschriften und mit dem Abkommen, soweit existent, auferlegt werden oder einzubehalten sind. 10.4 Sofern der Kunde nach den nationalen Vorschriften und nach dem Abkommen, soweit existent, verpflichtet ist, Steuern auf die Zahlungen gemäß dieses Vertrages einzubehalten, wird der Kunde alles im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür tun, um zu erreichen, dass die Einkommen Zahlung an den Anbieter zum Zeitpunkt der Zahlung mit dem ermäßigten Quellensteuersatz gemäß dem Abkommen, soweit existent, oder nach den nationalen Vorschriften besteuert wird. 10.5 Sofern der Kunde verpflichtet ist, Steuern auf die Zahlungen gemäß dieses Vertrages einzubehalten und abzuführen, wird der Kunde ohne schuldhaftes Verzögern dem Anbieter die Original-Quellensteuerquittungen der nationalen Steuerbehörde und alle anderen Dokumente übermitteln, aus denen der Vermietung ihres Fahrzeugs steuerpflichtig sein können. Die Fahrzeugbesitzer haften alleine dafürAnbieter als Steuerzahler, der Betrag der Steuerzahlung, das Steuergesetz und die Rechtsvorschrift, auf denen die Steuerzahlung beruht, der Steuersatz oder die der Steuerzahlung zugrunde liegende Bemessungsgrundlage, sowie das Datum der Steuerzahlung hervorgehen. 10.6 Werden die Quellensteuerquittungen der Steuerbehörde und die Dokumente in einer anderen als der deutschen oder englischen Sprache ausgestellt, so erklärt sich über ihre Steuerpflichten der Kunde bereit, auf Verlangen des Anbieters eine Übersetzung der Dokumente in die deutsche oder englische Sprache auf eigene Kosten zu informieren veranlassen und jegliche von die Richtigkeit der Steuerverwaltung erforderlichen Erklärungen Übersetzung amtlich oder durch einen Notar beglaubigen zu machen. Getaround ist auf keinen Fall an diesen Formalitäten beteiligt und kann auf keinen Fall in dieser Hinsicht haftbar gemacht werden. Ist der Fahrzeugbesitzer ein Gewerbetreibender, sollen Mieteinnahmen als gewerbliche Einkünfte betrachtet werden. Gemäß angewandter Gesetzgebung verpflichtet sich Getaround, den Nutzern jedes Jahr ein Dokument mit Auflistung des Brutto-Transaktionsbetrag, von dem Getaround Kenntnis hat und den die Nutzer im vergangenen Jahr aufgrund der Vermittlung durch Getaround erhalten haben, zu übermitteln. Die französische Steuerverwaltung hat bestätigt, dass Einnahmen aus der Plattform steuerpflichtig sind. Für mehr Informationen zu diesem Thema, besuchen Sie bitte die Website des Ministère de l’Economie et des Finances. Um mehr über eventuell zahlbare Soziallasten zu erfahren, besuchen Sie bitte die Website der French Social Security und klicken Sie dort auf den Link Déclarer mes revenus issus de la location de biens. Für natürliche Personen haben uns die Steuerbehörden am 22. November 2016 im Rahmen eines verbindlichen Vorbescheids zur Steuer Auskunft gegeben, dass Erträge aus der Vermietung eines Fahrzeugs unter den folgenden Bedingungen als Kapitalerträge gelten (besteuert mit 27% nach Abzug der tatsächlichen Kosten oder mit 15% der Plankosten): Der Fahrzeugbesitzer vermietet nur ein Fahrzeug; Für eine Gesamtdauer (Kumulativdauer) von maximal 60 Tagen pro Jahr; Der Gesamtbetrag der erzeugten Einkünfte übersteigt nicht 2.400 EUR; Das vermietete Fahrzeug darf weder ein Firmenwagen sein, noch einem Selbstständigen gehören, sofern er es, selbst wenn nur teilweise, für geschäftliche Zwecke nutzt. Folglich ist der Fahrzeugbesitzer dafür verantwortlich, seine steuerlichen Pflichten zu überprüfen und seine Einnahmen rechtmäßig gegenüber den Steuerbehörden zu deklarieren. Getaround ist an diesem Prozess nicht beteiligt und es können in dieser Hinsicht keine Ansprüche gegenüber Getaround geltend gemacht werdenlassen.

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Samples: Software Rental Agreement

Steuern. Die Fahrzeugbesitzer werden darüber informiert9.1 Sollte die verkaufte Ware bis zur Lieferung mit zusätzlichen oder wesentlich veränderten öffentlichen Angaben (z.B. Zöllen, Steuern, Abgaben) belastet werden, so ist „Wirtz“ zu einer entsprechenden Preisänderungen berechtigt bzw. verpflichtet. 9.2 Soll eine Ware auf Erlaubnisschein oder per eVD (elektronischem Verwaltungsdokument) abgabebegünstigt geliefert werden, so hat der Käufer „Wirtz“ einen gültigen Erlaubnisschein so zeitig zu übergeben, dass dieser bei Übergabe der Ware „Wirtz“ vorliegt.“ Wirtz“ ist dem Käufer gegenüber nicht zu einer Prüfung der Gültigkeit des Erlaubnisscheins verpflichtet. Der Käufer hat“ Wirtz“ von allen Nach- teilen freizustellen, die Einkommen aus der Vermietung ihres Fahrzeugs steuerpflichtig sein könnenetwaigen Ungültigkeit des Erlaubnisscheines oder der Verletzung sonstiger gesetzlicher Vorschriften entstehen. 9.3 Verkauft“ Wirtz“ Ware, für die die Energiesteuer ausgesetzt ist, so ist der Käufer auch ohne Verschulden mit Übergabe der Ware verpflichtet, „Wirtz“ und ihre mit der Lieferung und/ oder Übergabe Beauftragten von jeglicher Verpflichtung und Haftung in Bezug auf die ausgesetzte Energiesteuer freizustellen. Dies gilt entsprechend für Verkäufe von Ware, die sich in einem Verfahren der Steuerbegünstigung befinden. Die Fahrzeugbesitzer haften alleine dafürFreistellung umfasst neben der Energiesteuer auch sonstige anfallende Kosten, sich über ihre Steuerpflichten zu informieren wie Verspätungszuschläge, Bußgelder und jegliche von dergleichen. 9.4 Unbeschadet seiner vorgenannten Verpflichtungen hat der Steuerverwaltung erforderlichen Erklärungen zu machen. Getaround ist auf keinen Fall an diesen Formalitäten beteiligt und kann auf keinen Fall in dieser Hinsicht haftbar gemacht werden. Ist der Fahrzeugbesitzer ein GewerbetreibenderKäufer bei Ware, sollen Mieteinnahmen als gewerbliche Einkünfte betrachtet werden. Gemäß angewandter Gesetzgebung verpflichtet sich Getaround, den Nutzern jedes Jahr ein Dokument mit Auflistung des Brutto-Transaktionsbetrag, von dem Getaround Kenntnis hat und den für die Nutzer die Energiesteuer im vergangenen Jahr aufgrund der Vermittlung durch Getaround erhalten habeninnergemeinschaftlichen Steuerversandverfahren (Excise Movement Control System – EMCS) ausgesetzt ist, zu übermitteln. Die französische Steuerverwaltung hat bestätigtsicherzustellen, dass Einnahmen aus das Steuerversandverfahren entsprechend der Plattform steuerpflichtig sindvorgesehenen Fristen und Verfahrensregelungen per Eingabemeldung elektronisch erledigt wird. Für mehr Informationen zu diesem Thema, besuchen Sie bitte Der Käufer haftet bis zur ordnungsgemäßen Erledigung für die Website des Ministère de l’Economie et des Finances. Um mehr über eventuell zahlbare Soziallasten zu erfahren, besuchen Sie bitte die Website Energiesteuer und/ oder damit zusammenhängende Bußgelder. 9.5 Ändert der French Social Security und klicken Sie dort auf den Link Déclarer mes revenus issus de la location de biens. Für natürliche Personen haben uns die Steuerbehörden am 22. November 2016 Käufer bei Ware im Rahmen eines verbindlichen Vorbescheids zur Steuer Auskunft gegebeninnergemeinschaftlichen Versandverfahren den Bestimmungsort, dass Erträge aus so hat er dies – unbeschadet seiner vorgenannten Verpflichtungen – unverzüglich „Wirtz“ bzw. den von ihr mit der Vermietung eines Fahrzeugs unter den folgenden Bedingungen als Kapitalerträge gelten (besteuert mit 27% nach Abzug Lieferung beauftragten anzuzeigen. 9.6 Der Käufer ist verpflichtet „Wirtz“ von allen durch sein oder seiner Abnehmer Xxx oder Unterlassen ausgelösten Zölle, Steuern oder Bußgelder freizuhalten. Dies gilt auch für Energiesteuerforderungen der tatsächlichen Kosten oder mit 15% zuständigen EU-Mitgliedsstaaten für Abweichungen zwischen der Plankosten): Der Fahrzeugbesitzer vermietet nur ein Fahrzeug; Für eine Gesamtdauer (Kumulativdauer) von maximal 60 Tagen pro Jahr; Der Gesamtbetrag geladenen und der erzeugten Einkünfte übersteigt nicht 2.400 EUR; Das vermietete Fahrzeug darf weder ein Firmenwagen sein, noch einem Selbstständigen gehören, sofern er es, selbst wenn nur teilweise, für geschäftliche Zwecke nutzt. Folglich ist der Fahrzeugbesitzer dafür verantwortlich, seine steuerlichen Pflichten zu überprüfen und seine Einnahmen rechtmäßig gegenüber den Steuerbehörden zu deklarieren. Getaround ist an diesem Prozess nicht beteiligt und es können in dieser Hinsicht keine Ansprüche gegenüber Getaround geltend gemacht werdenentladenen Menge.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Steuern. Die Fahrzeugbesitzer 6.1 Der Verkäufer ist verantwortlich für und entrichtet unmittelbar sämtliche Körperschaftssteuern und nach Reinertrag oder Gewinn bemessene persönliche Steuern, die durch eine staatliche Behörde aufgrund der Durchführung einer Vereinbarung oder der Aus- führung oder Bezahlung von Arbeiten im Rahmen des Vertrags vom Verkäufer, seinen Mitarbeitern oder Subunternehmern erhoben werden darüber informiert(„Steuern des Verkäufers“), sofern und soweit im Vertrag nichts anderes bestimmt ist. 6.2 Der Kunde ist verantwortlich für und entrichtet unmit- telbar bei Fälligkeit sämtliche Steuern, Abgaben, Zöl- le, Gebühren oder sonstige Abgaben aller Art – aus- genommen die dem Verkäufer obliegenden Steuern – die staatliche Behörden dem Verkäufer oder seinen Mitarbeitern oder Subunternehmern aufgrund der Durchführung bestimmter Vereinbarungen oder der Ausführung oder Zahlung von Arbeiten im Rahmen des Vertrags auferlegen, darunter sämtliche auf Zah- lungen des Kunden an den Verkäufer erhobene Quel- lensteuern und Zölle; für dergleichen Abgaben hat der Kunde die Summe der einem Abzug unterliegen- den Zahlungen soweit erforderlich zu erhöhen, um dadurch sicherzustellen, dass der Verkäufer trotz des erforderlichen Einbehalts denselben Betrag erhält, den er ohne einen solchen Einbehalt erhalten hätte („Steuern des Kunden“). 6.3 Ist der Verkäufer zur Entrichtung von Steuern des Kunden verpflichtet, so hat der Kunde dem Verkäufer unverzüglich nach Vorlage einer entsprechenden Rechnung solche Steuern zu erstatten. 6.4 Der Kunde hat dem Verkäufer innerhalb eines Mo- nats korrekte offizielle Empfangsbestätigungen der zuständigen Regierungsbehörden für abgezogene oder einbehaltene Steuern vorzulegen. Sämtliche Ansprüche auf Erstattung der vom Verkäufer an die Zollbehörden des Herstellungslandes der Produkte entrichteten Zölle stehen dem Verkäufer zu. Der Kunde verpflichtet sich, mit dem Verkäufer zusam- menzuarbeiten und ihm all jene Dokumente zur Ver- fügung zu stellen, die erforderlich sind, um eine Rückerstattung zu erlangen. 6.5 Ist im Angebot des Verkäufers oder im Vertrag aus- drücklich vereinbart, dass die Einkommen aus Preise und Verrech- nungssätze des Verkäufers außerhalb der Vermietung ihres Fahrzeugs steuerpflichtig sein können. Die Fahrzeugbesitzer haften alleine dafürBundesre- publik Deutschland fällige Steuern, sich über ihre Steuerpflichten zu informieren Abgaben, Zölle, Gebühren oder sonstige Belastungen enthalten, und jegliche tritt während der Laufzeit des Vertrags eine der nach- folgenden Situationen ein, so werden die Preise und Verrechnungssätze mit dem Ziel ihrer Anpassung an die neuen Gegebenheiten überprüft: (a) Wirksam- werden neuer Steuern, Abgaben, Zölle, Gebühren oder sonstiger Belastungen; (b) Abschaffung beste- hender Steuern, Abgaben, Zölle, Gebühren oder sonstiger Abgaben; (c) Änderung bestehender Sätze oder (d) Einführung von der Steuerverwaltung erforderlichen Erklärungen zu machen. Getaround ist auf keinen Fall an diesen Formalitäten beteiligt und kann auf keinen Fall in dieser Hinsicht haftbar gemacht werden. Ist der Fahrzeugbesitzer ein GewerbetreibenderSteuern, sollen Mieteinnahmen als gewerbliche Einkünfte betrachtet werden. Gemäß angewandter Gesetzgebung verpflichtet sich GetaroundAbgaben, den Nutzern jedes Jahr ein Dokument mit Auflistung Zöllen, Gebühren oder sonstigen Belastungen jeglicher Art und/oder Befreiung oder Herabsetzung von Steuern, Abgaben, Zöllen, Gebühren oder sonstigen Belas- tungen, die die finanzielle Belastung des Brutto-Transaktionsbetrag, von dem Getaround Kenntnis hat und den die Nutzer im vergangenen Jahr aufgrund der Vermittlung durch Getaround erhalten haben, zu übermitteln. Die französische Steuerverwaltung hat bestätigt, dass Einnahmen aus der Plattform steuerpflichtig sind. Für mehr Informationen zu diesem Thema, besuchen Sie bitte die Website des Ministère de l’Economie et des Finances. Um mehr über eventuell zahlbare Soziallasten zu erfahren, besuchen Sie bitte die Website der French Social Security und klicken Sie dort auf den Link Déclarer mes revenus issus de la location de biens. Für natürliche Personen haben uns die Steuerbehörden am 22. November 2016 im Rahmen eines verbindlichen Vorbescheids zur Steuer Auskunft gegeben, dass Erträge aus der Vermietung eines Fahrzeugs unter den folgenden Bedingungen als Kapitalerträge gelten (besteuert mit 27% nach Abzug der tatsächlichen Kosten Verkäufers erhöhen oder mit 15% der Plankosten): Der Fahrzeugbesitzer vermietet nur ein Fahrzeug; Für eine Gesamtdauer (Kumulativdauer) von maximal 60 Tagen pro Jahr; Der Gesamtbetrag der erzeugten Einkünfte übersteigt nicht 2.400 EUR; Das vermietete Fahrzeug darf weder ein Firmenwagen sein, noch einem Selbstständigen gehören, sofern er es, selbst wenn nur teilweise, für geschäftliche Zwecke nutzt. Folglich ist der Fahrzeugbesitzer dafür verantwortlich, seine steuerlichen Pflichten zu überprüfen und seine Einnahmen rechtmäßig gegenüber den Steuerbehörden zu deklarieren. Getaround ist an diesem Prozess nicht beteiligt und es können in dieser Hinsicht keine Ansprüche gegenüber Getaround geltend gemacht werdenverringern.

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Samples: General Terms and Conditions

Steuern. 11.1 Allein der Kunde ist verantwortlich für die Zahlung aller Verkaufs-, Nutzungs-, Verbrauchs-, oder ähnlicher indirekter Verbrauchsteuern (inkl. MwSt., falls zutreffend), die sich aus dem Erwerb von Dienstleistungen von Leaseweb und/oder dem Erwerb/dem Mieten von Equipment ergeben können. Leaseweb trägt die alleinige Verantwortung für die eigenen Einkommens-, Vermögens- und Grundsteuern. 11.2 Ungeachtet des Vorausgesagten wird Leaseweb dem Kunden keine Steuern in Rechnung stellen, wenn der Kunde eine für Leaseweb vernünftigerweise annehmbare, gültige Freistellungsbescheinigung vorlegt. 11.3 Die Fahrzeugbesitzer werden darüber informiertParteien sind sich einig, dass die Einkommen aus Nutzung oder Erbringung (gegebenenfalls) des Colocation-Services kein Mietverhältnis zwischen den Parteien begründet. Sollte der Vermietung ihres Fahrzeugs steuerpflichtig sein können. Colocation-Service oder ein diesbezüglicher Auftrag dennoch nach Ansicht einer zuständigen Behörde (z. B. die Steuerverwaltung oder ein zuständiges Gericht) als Mietvertrag zu qualifizieren sein, wobei Leaseweb in diesem Fall Vermieter und der Kunde Mieter wird, vereinbaren die Vertragsparteien Folgendes: a) Auf die Nutzungsentgelte wird Mehrwertsteuer erhoben; b) Die Fahrzeugbesitzer haften alleine dafür, sich über ihre Steuerpflichten Mehrwertsteuer wird mit dem Tag der Rechnungsstellung berechnet und ist vom Kunden nach Erhalt der Rechnung insgesamt zu informieren und jegliche von der Steuerverwaltung erforderlichen Erklärungen zu machen. Getaround ist auf keinen Fall an diesen Formalitäten beteiligt und kann auf keinen Fall in dieser Hinsicht haftbar gemacht werden. Ist der Fahrzeugbesitzer ein Gewerbetreibender, sollen Mieteinnahmen als gewerbliche Einkünfte betrachtet werden. Gemäß angewandter Gesetzgebung verpflichtet sich Getaround, den Nutzern jedes Jahr ein Dokument mit Auflistung des Brutto-Transaktionsbetrag, von dem Getaround Kenntnis hat und den die Nutzer im vergangenen Jahr aufgrund der Vermittlung durch Getaround erhalten haben, zu übermitteln. zahlen; c) Die französische Steuerverwaltung hat bestätigtParteien stellen sicher, dass Einnahmen aus der Plattform steuerpflichtig sind. Für mehr Informationen zu diesem Thema, besuchen Sie bitte die Website des Ministère de l’Economie et des Finances. Um mehr über eventuell zahlbare Soziallasten zu erfahren, besuchen Sie bitte die Website der French Social Security und klicken Sie dort auf den Link Déclarer mes revenus issus de la location de biens. Für natürliche Personen haben uns die Steuerbehörden am 22. November 2016 alle ihre Handlungen im Rahmen eines verbindlichen Vorbescheids der Vereinbarung mit den Regelungen der einschlägigen Bestimmungen der geltenden Umsatzsteuergesetze, unter Berücksichtigung der Regelungen zur Steuer Auskunft gegebenBefreiung von der Umsatzsteuer für die Vermietung von Immobilien, dass Erträge aus in Einklang stehen; d) Die Parteien werden sich, soweit erforderlich, gemeinschaftlich um eine Genehmigung zur Erhebung der Vermietung eines Fahrzeugs unter den folgenden Bedingungen als Kapitalerträge gelten (besteuert mit 27% nach Abzug Mehrwertsteuer bezüglich der tatsächlichen Kosten oder mit 15% Nutzungsentgelte bemühen; und e) Wenn die Genehmigung zur Weiterberechnung der Plankosten): Der Fahrzeugbesitzer vermietet nur ein Fahrzeug; Für eine Gesamtdauer (Kumulativdauer) von maximal 60 Tagen pro Jahr; Der Gesamtbetrag Mehrwertsteuer verweigert wird, weil der erzeugten Einkünfte übersteigt Kunde nicht 2.400 EUR; Das vermietete Fahrzeug darf weder ein Firmenwagen seindie Anforderungen der einschlägigen Regelungen des anwendbaren Rechts über die Umsatzsteuer erfüllt, noch einem Selbstständigen gehören, sofern er es, selbst wenn nur teilweise, für geschäftliche Zwecke nutzt. Folglich ist der Fahrzeugbesitzer dafür verantwortlichKunde verpflichtet, seine steuerlichen Pflichten einen zusätzlichen Betrag an Leaseweb zu überprüfen und seine Einnahmen rechtmäßig gegenüber den Steuerbehörden zahlen, welcher der zunächst berechneten Mehrwertsteuer entspricht, sowie alle Aufwendungen zu deklarierenersetzen, die im Zusammenhang mit der Ablehnung bzw. Getaround ist an diesem Prozess nicht beteiligt und es können in dieser Hinsicht keine Ansprüche gegenüber Getaround geltend gemacht werdendem Widerruf einer Genehmigung im Zusammenhang stehen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Steuern. 9.1 Die Fahrzeugbesitzer Zahlung des Kunden kann in seinem Ansässigkeitsstaat einer Quellensteuer unterliegen, welche vom Kunden abzuführen ist. Wir empfehlen dem Kunden eine steuerliche Beratung. 9.2 Die Parteien bemühen sich, alle Maßnahmen zu ergreifen, um eine nach den nationalen Vorschriften sowie nach dem - soweit existent – gültigen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen zwischen Ansässigkeitsstaat des Kunden und der Bundesrepublik Deutschland (“Abkommen“) mögliche Verringerung oder einen Fortfall der Steuern, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag anfallen können, zu erreichen. 9.3 Sämtliche Steuern und Abgaben jeder Art, die im Zusammenhang mit Zahlungen des Kunden anfallen und die dem Anbieter durch die deutschen Steuerbehörden auferlegt werden, werden darüber informiertvon dem Anbieter getragen. Sämtliche Steuern und Abgaben jeder Art, die im Zusammenhang mit Zahlungen des Kunden in dem Ansässigkeitsstaat des Kunden auferlegt werden oder zu zahlen sind, werden von dem Kunden getragen. Der vorstehende Satz ist nicht anzuwenden auf Steuern vom Einkommen, die in Übereinstimmung mit den nationalen Vorschriften und mit dem Abkommen, soweit existent, auferlegt werden oder einzubehalten sind. 9.4 Sofern der Kunde nach den nationalen Vorschriften und nach dem Abkommen, soweit existent, verpflichtet ist, Steuern auf die Zahlungen gemäß dieses Vertrages einzubehalten, wird der Kunde alles im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür tun, um zu erreichen, dass die Einkommen Zahlung an den Anbieter zum Zeitpunkt der Zahlung mit dem ermäßigten Quellensteuersatz gemäß dem Abkommen, soweit existent, oder nach den nationalen Vorschriften besteuert wird. 9.5 Sofern der Kunde verpflichtet ist, Steuern auf die Zahlungen gemäß dieses Vertrages einzubehalten und abzuführen, wird der Kunde ohne schuldhaftes Verzögern dem Anbieter die Original-Quellensteuerquittungen der nationalen Steuerbehörde und alle anderen Dokumente übermitteln, aus denen der Vermietung ihres Fahrzeugs steuerpflichtig sein können. Die Fahrzeugbesitzer haften alleine dafürAnbieter als Steuerzahler, der Betrag der Steuerzahlung, das Steuergesetz und die Rechtsvorschrift, auf denen die Steuerzahlung beruht, der Steuersatz oder die der Steuerzahlung zugrunde liegende Bemessungsgrundlage, sowie das Datum der Steuerzahlung hervorgehen. 9.6 Werden die Quellensteuerquittungen der Steuerbehörde und die Dokumente in einer anderen als der deutschen oder englischen Sprache ausgestellt, so erklärt sich über ihre Steuerpflichten der Kunde bereit, auf Verlangen des Anbieters eine Übersetzung der Dokumente in die deutsche oder englische Sprache auf eigene Kosten zu informieren veranlassen und jegliche von die Richtigkeit der Steuerverwaltung erforderlichen Erklärungen Übersetzung amtlich oder durch einen Notar beglaubigen zu machen. Getaround ist auf keinen Fall an diesen Formalitäten beteiligt und kann auf keinen Fall in dieser Hinsicht haftbar gemacht werden. Ist der Fahrzeugbesitzer ein Gewerbetreibender, sollen Mieteinnahmen als gewerbliche Einkünfte betrachtet werden. Gemäß angewandter Gesetzgebung verpflichtet sich Getaround, den Nutzern jedes Jahr ein Dokument mit Auflistung des Brutto-Transaktionsbetrag, von dem Getaround Kenntnis hat und den die Nutzer im vergangenen Jahr aufgrund der Vermittlung durch Getaround erhalten haben, zu übermitteln. Die französische Steuerverwaltung hat bestätigt, dass Einnahmen aus der Plattform steuerpflichtig sind. Für mehr Informationen zu diesem Thema, besuchen Sie bitte die Website des Ministère de l’Economie et des Finances. Um mehr über eventuell zahlbare Soziallasten zu erfahren, besuchen Sie bitte die Website der French Social Security und klicken Sie dort auf den Link Déclarer mes revenus issus de la location de biens. Für natürliche Personen haben uns die Steuerbehörden am 22. November 2016 im Rahmen eines verbindlichen Vorbescheids zur Steuer Auskunft gegeben, dass Erträge aus der Vermietung eines Fahrzeugs unter den folgenden Bedingungen als Kapitalerträge gelten (besteuert mit 27% nach Abzug der tatsächlichen Kosten oder mit 15% der Plankosten): Der Fahrzeugbesitzer vermietet nur ein Fahrzeug; Für eine Gesamtdauer (Kumulativdauer) von maximal 60 Tagen pro Jahr; Der Gesamtbetrag der erzeugten Einkünfte übersteigt nicht 2.400 EUR; Das vermietete Fahrzeug darf weder ein Firmenwagen sein, noch einem Selbstständigen gehören, sofern er es, selbst wenn nur teilweise, für geschäftliche Zwecke nutzt. Folglich ist der Fahrzeugbesitzer dafür verantwortlich, seine steuerlichen Pflichten zu überprüfen und seine Einnahmen rechtmäßig gegenüber den Steuerbehörden zu deklarieren. Getaround ist an diesem Prozess nicht beteiligt und es können in dieser Hinsicht keine Ansprüche gegenüber Getaround geltend gemacht werdenlassen.

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Samples: Sales Contracts

Steuern. Die Fahrzeugbesitzer werden darüber informiertAlle vom VERKÄUFER angegebenen Preise verstehen sich ausschließlich Steuern, dass die Einkommen aus der Vermietung ihres Fahrzeugs steuerpflichtig sein könnenwie beispielsweise Umsatz- oder ähnliche Steuern, Zölle (wie beispielsweise Import- oder Exportzölle) und Abgaben (jeweils „Steuern“). Die Fahrzeugbesitzer haften alleine dafür, sich über ihre Steuerpflichten zu informieren und jegliche von der Steuerverwaltung erforderlichen Erklärungen zu machen. Getaround ist auf keinen Fall an diesen Formalitäten beteiligt und kann auf keinen Fall in dieser Hinsicht haftbar gemacht werden. Ist der Fahrzeugbesitzer ein Gewerbetreibender, sollen Mieteinnahmen als gewerbliche Einkünfte betrachtet werden. Gemäß angewandter Gesetzgebung verpflichtet sich Getaround, den Nutzern jedes Jahr ein Dokument mit Auflistung des Brutto-Transaktionsbetrag, von dem Getaround Kenntnis hat und den die Nutzer Der KÄUFER trägt alle Steuern im vergangenen Jahr aufgrund Zusammenhang mit der Vermittlung vorliegenden VEREINBARUNG sowie mit der Erbringung von Leistungen durch Getaround erhalten haben, zu übermitteln. Die französische Steuerverwaltung hat bestätigt, dass Einnahmen aus der Plattform steuerpflichtig sind. Für mehr Informationen zu diesem Thema, besuchen Sie bitte die Website des Ministère de l’Economie et des Finances. Um mehr über eventuell zahlbare Soziallasten zu erfahren, besuchen Sie bitte die Website der French Social Security und klicken Sie dort auf den Link Déclarer mes revenus issus de la location de biens. Für natürliche Personen haben uns die Steuerbehörden am 22. November 2016 VERKÄUFER im Rahmen eines verbindlichen Vorbescheids zur Steuer Auskunft gegebender vorliegenden VEREINBARUNG, unabhängig davon, ob diese gleich oder zu einem späteren Zeitpunkt verhängt, erhoben, beigetrieben, einbehalten oder festgelegt werden. Wo der VERKÄUFER auf Transaktionen im Rahmen der vorliegenden VEREINBARUNG Steuern verhängen, erheben, beitreiben, einbehalten oder festlegen muss, so wird der VERKÄUFER dem KÄUFER die betreffenden Steuern zusätzlich zum Rechnungsbetrag in Rechnung stellen, ausgenommen wo der KÄUFER dem VERKÄUFER einen schriftlichen Nachweis der Befreiung von den betreffenden Belastungen vorlegt. Ein derartiger Nachweis ist dem VERKÄUFER vom KÄUFER zum Zeitpunkt der Bestellung bzw. zum nächstmöglichen späteren Zeitpunkt vorzulegen. Wo Steuern von Beträgen einbehalten werden müssen, die im Rahmen der vorliegenden VEREINBARUNG an oder durch den VERKÄUFER zu zahlen sind, (i) wird der dem KÄUFER in Rechnung gestellte Betrag dergestalt erhöht, dass Erträge der vom KÄUFER an den VERKÄUFER gezahlte Betrag abzüglich Steuern dem Betrag entspricht, der ohne Steuern in Rechnung gestellt worden wäre, (ii) wird der KÄUFER den erforderlichen Steuerbetrag einbehalten und nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen die betreffenden Steuern anstelle des VERKÄUFERs an die zuständigen Behörden abführen, und (iii) wird der KÄUFER dem VERKÄUFER binnen sechzig (60) Kalendertagen einen Nachweis über die Einbehaltung zukommen lassen, aus dem der Vermietung eines Fahrzeugs unter einbehaltene Betrag und der Empfänger ersichtlich werden. Nach Maßgabe der Bestimmungen in Ziffer 24 haftet der VERKÄUFER in keinem Fall für durch den folgenden Bedingungen als Kapitalerträge gelten (besteuert mit 27% nach Abzug der tatsächlichen Kosten KÄUFER gezahlte oder mit 15% der Plankosten): Der Fahrzeugbesitzer vermietet nur ein Fahrzeug; Für eine Gesamtdauer (Kumulativdauer) von maximal 60 Tagen pro Jahr; Der Gesamtbetrag der erzeugten Einkünfte übersteigt nicht 2.400 EUR; Das vermietete Fahrzeug darf weder ein Firmenwagen sein, noch einem Selbstständigen gehören, sofern er es, selbst wenn nur teilweise, für geschäftliche Zwecke nutztzahlbare Steuern. Folglich ist der Fahrzeugbesitzer dafür verantwortlich, seine steuerlichen Pflichten zu überprüfen und seine Einnahmen rechtmäßig gegenüber den Steuerbehörden zu deklarieren. Getaround ist an diesem Prozess nicht beteiligt und es können Die in dieser Hinsicht keine Ansprüche gegenüber Getaround geltend gemacht werdenZiffer enthaltenen Regelungen behalten ihre Gültigkeit auch über die Kündigung oder sonstige Beendigung der vorliegenden VEREINBARUNG hinaus.

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Samples: General Terms and Conditions of Sale

Steuern. Die Fahrzeugbesitzer werden darüber informiert2.1 Alle Steuern - mit Ausnahme der deutschen Ertragssteuern des Auftragnehmers - Zölle, dass Abgaben und steuerlichen Belas- tungen, die Einkommen aus der Vermietung ihres Fahrzeugs steuerpflichtig sein können. Die Fahrzeugbesitzer haften alleine dafür, sich über ihre Steuerpflichten zu informieren und jegliche von der Steuerverwaltung erforderlichen Erklärungen zu machen. Getaround ist auf keinen Fall an diesen Formalitäten beteiligt und kann auf keinen Fall in dieser Hinsicht haftbar gemacht werden. Ist der Fahrzeugbesitzer ein Gewerbetreibender, sollen Mieteinnahmen als gewerbliche Einkünfte betrachtet werden. Gemäß angewandter Gesetzgebung verpflichtet sich Getaround, den Nutzern jedes Jahr ein Dokument mit Auflistung des Brutto-Transaktionsbetrag, von dem Getaround Kenntnis hat und den die Nutzer im vergangenen Jahr aufgrund Zusammenhang mit dem Abschluss und der Vermittlung durch Getaround erhalten habenUmsetzung dieses Vertrags fällig sind, sind vom Auftraggeber zu übermittelntragen, insbesondere Einfuhrumsatz- und Mehrwertsteu- ern und unmittelbar damit vergleichbare Verbrauchssteuern wie "Goods and Sales"-Steuern oder "Use and Sales"-Steuern einschließlich jeglicher nicht erstattbarer und nicht abziehba- rer Umsatzsteuer oder vergleichbarer „Use and Sales“ Steu- ern und Abgaben auf von jeglichem Unterauftragnehmern des Auftraggebers erbrachten Dienstleistungen. 2.1 Alle Preise sind Nettopreise und enthalten keine Einfuhrum- satz- oder Mehrwertsteuern oder unmittelbar damit ver- gleichbare Verbrauchssteuern. Die französische Steuerverwaltung hat bestätigtAnfallende Mehrwertsteuern oder ähnliche Verbrauchssteuern wie "Goods and Sales"- Steuern oder "Use and Sales"-Steuern werden vom Auftrag- geber getragen. Sollten derartige Steuern anfallen und zahl- bar sein, dass Einnahmen aus stellt der Plattform steuerpflichtig sindAuftragnehmer diese dem Auftraggeber in Rechnung und befolgt die jeweils für den gesonderten Aus- weis der Steuern in der Rechnung geltenden Steuergesetze. Für mehr Informationen Soweit in internationale Leistungsbeziehungen die Verant- wortung für die Umsatzsteuer oder vergleichbare Steuern im Zusammenhang mit den zu diesem Thema, besuchen Sie bitte die Website des Ministère de l’Economie et des Finances. Um mehr über eventuell zahlbare Soziallasten zu erfahren, besuchen Sie bitte die Website der French Social Security und klicken Sie dort erbringenden vertraglichen Leis- tungen kraft gesetzlicher Vorschriften auf den Link Déclarer mes revenus issus de la location de biens. Für natürliche Personen haben uns die Steuerbehörden am 22. November 2016 im Rahmen eines verbindlichen Vorbescheids zur Steuer Auskunft gegebenAuftraggeber als Empfänger der Dienstleistung übergeht, dass Erträge aus hat der Vermietung eines Fahrzeugs unter den folgenden Bedingungen als Kapitalerträge gelten (besteuert mit 27% nach Abzug der tatsächlichen Kosten oder mit 15% der Plankosten): Der Fahrzeugbesitzer vermietet nur ein Fahrzeug; Für eine Gesamtdauer (Kumulativdauer) von maximal 60 Tagen pro Jahr; Der Gesamtbetrag der erzeugten Einkünfte übersteigt nicht 2.400 EUR; Das vermietete Fahrzeug darf weder ein Firmenwagen sein, noch einem Selbstständigen gehören, sofern er es, selbst wenn nur teilweise, für geschäftliche Zwecke nutzt. Folglich ist der Fahrzeugbesitzer dafür verantwortlich, seine steuerlichen Pflichten zu überprüfen und seine Einnahmen rechtmäßig Auftrag- geber sämtliche Steuern gegenüber den Steuerbehörden in seinem Ansässigkeitsstaat als eigene Steuerpflichten zu deklarierener- klären. Getaround Dieses gilt ebenfalls für den Fall, dass der Übergang der Steuerschuldnerschaft vertraglich bestimmt werden kann. Der Auftraggeber erklärt hiermit seine direkte Zustim- mung zu solchen vertraglichen Bestimmungen. Falls der Auf- traggeber seinen Sitz innerhalb er EU, aber außerhalb Deutschlands, hat, ist an diesem Prozess nicht beteiligt und es können in er verpflichtet dem Auftragnehmer eine von der Steuerbehörde seines Ansässigkeitsstaates ausge- stellte gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vor Aus- stellung der ersten Rechnung mitzuteilen. Jegliche Änderung dieser Hinsicht keine Ansprüche gegenüber Getaround geltend gemacht Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist unverzüglich mitzuteilen. Ungeachtet der vorstehenden Ausführungen er- klärt der Auftraggeber, dass er alle Leistungen, die unter die- sem Vertrag erbracht werden, für Zwecke seines Unterneh- mens bezieht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen It Leistungen

Steuern. Die Fahrzeugbesitzer Parteien bemühen sich, alle Maßnahmen zu ergreifen, um eine nach den nationalen Vorschriften sowie nach dem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen dem Staat des Mieters und der Bundesrepublik Deutschland (“Abkommen“) mögliche Verringerung oder einen Fortfall der Steuern, die im Zusammenhang mit diesen Mietbedingungen anfallen können, zu erreichen. Sämtliche Steuern und Abgaben jeder Art, die im Zusammenhang mit Zahlungen des Mieters anfallen und die der Daimler AG durch die deutschen Steuerbehörden auferlegt werden, werden darüber informiertvon der Daimler AG getragen. Sämtliche Steuern und Abgaben jeder Art, die im Zusammenhang mit Zahlungen des Mieters in dessen Staat auferlegt werden oder zu zahlen sind, werden vom Mieter getragen. Der vorstehende Satz ist nicht anzuwenden auf Steuern vom Einkommen, die in Übereinstimmung mit dem Abkommen auferlegt werden oder einzubehalten sind. Sofern der Mieter nach dem Abkommen verpflichtet ist, Xxxxxxx auf die Zahlungen gemäß diesen Mietbedingungen einzubehalten, wird der Mieter alles im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür tun, um zu erreichen, dass die Einkommen Zahlung an die Daimler AG zum Zeitpunkt der Zahlung mit dem ermäßigten Quellensteuersatz gemäß dem Abkommen besteuert wird. Sofern der Mieter nach dem Abkommen verpflichtet ist Xxxxxxx auf die Zahlungen gemäß diesen Mietbedingungen einzubehalten und abzuführen, so wird der Mieter ohne schuldhaftes Verzögern der Daimler AG die Original-Quellensteuerquittungen der Steuerbehörde und alle anderen Dokumente übermitteln, aus denen Daimler AG als Steuerzahler, der Vermietung ihres Fahrzeugs steuerpflichtig sein könnenBetrag der Steuerzahlung, das Steuergesetz und die Rechtsvorschrift, auf denen die Steuerzahlung beruht, der Steuersatz oder die der Steuerzahlung zugrundeliegende Bemessungsgrundlage, sowie das Datum der Steuerzahlung hervorgehen. Die Fahrzeugbesitzer haften alleine dafürWerden die Quellensteuerquittungen der Steuerbehörde und die Dokumente in einer anderen als der deutschen oder englischen Sprache ausgestellt, so erklärt sich über ihre Steuerpflichten der Mieter bereit, auf Verlangen der Daimler AG eine Übersetzung der Quellensteuerquittungen und Dokumente in die deutsche oder englische Sprache auf eigene Kosten zu informieren veranlassen und jegliche von die Richtigkeit der Steuerverwaltung erforderlichen Erklärungen Übersetzung amtlich oder durch einen Notar beglaubigen zu machen. Getaround ist auf keinen Fall an diesen Formalitäten beteiligt und kann auf keinen Fall in dieser Hinsicht haftbar gemacht werden. Ist der Fahrzeugbesitzer ein Gewerbetreibender, sollen Mieteinnahmen als gewerbliche Einkünfte betrachtet werden. Gemäß angewandter Gesetzgebung verpflichtet sich Getaround, den Nutzern jedes Jahr ein Dokument mit Auflistung des Brutto-Transaktionsbetrag, von dem Getaround Kenntnis hat und den die Nutzer im vergangenen Jahr aufgrund der Vermittlung durch Getaround erhalten haben, zu übermitteln. Die französische Steuerverwaltung hat bestätigt, dass Einnahmen aus der Plattform steuerpflichtig sind. Für mehr Informationen zu diesem Thema, besuchen Sie bitte die Website des Ministère de l’Economie et des Finances. Um mehr über eventuell zahlbare Soziallasten zu erfahren, besuchen Sie bitte die Website der French Social Security und klicken Sie dort auf den Link Déclarer mes revenus issus de la location de biens. Für natürliche Personen haben uns die Steuerbehörden am 22. November 2016 im Rahmen eines verbindlichen Vorbescheids zur Steuer Auskunft gegeben, dass Erträge aus der Vermietung eines Fahrzeugs unter den folgenden Bedingungen als Kapitalerträge gelten (besteuert mit 27% nach Abzug der tatsächlichen Kosten oder mit 15% der Plankosten): Der Fahrzeugbesitzer vermietet nur ein Fahrzeug; Für eine Gesamtdauer (Kumulativdauer) von maximal 60 Tagen pro Jahr; Der Gesamtbetrag der erzeugten Einkünfte übersteigt nicht 2.400 EUR; Das vermietete Fahrzeug darf weder ein Firmenwagen sein, noch einem Selbstständigen gehören, sofern er es, selbst wenn nur teilweise, für geschäftliche Zwecke nutzt. Folglich ist der Fahrzeugbesitzer dafür verantwortlich, seine steuerlichen Pflichten zu überprüfen und seine Einnahmen rechtmäßig gegenüber den Steuerbehörden zu deklarieren. Getaround ist an diesem Prozess nicht beteiligt und es können in dieser Hinsicht keine Ansprüche gegenüber Getaround geltend gemacht werdenlassen.

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Samples: Rental Agreement

Steuern. Die Fahrzeugbesitzer Parteien bemühen sich, alle Maßnahmen zu ergreifen, um eine nach den nationalen Vorschriften sowie nach dem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen dem Staat des Mieters und der Bundesrepublik Deutschland (“Abkommen“) mögliche Verringerung oder einen Fortfall der Steuern, die im Zusammenhang mit diesen Mietbedingungen anfallen können, zu erreichen. Sämtliche Steuern und Abgaben jeder Art, die im Zusammenhang mit Zahlungen des Mieters anfallen und die dem Vermieter durch die deutschen Steuerbehörden auferlegt werden, werden darüber informiertvon dem Vermieter getragen. Sämtliche Steuern und Abgaben jeder Art, die im Zusammenhang mit Zahlungen des Mieters in dessen Staat auferlegt werden oder zu zahlen sind, werden vom Mieter getragen. Der vorstehende Satz ist nicht anzuwenden auf Steuern vom Einkommen, die in Übereinstimmung mit dem Abkommen auferlegt werden oder einzubehalten sind. Sofern der Mieter nach dem Abkommen verpflichtet ist, Xxxxxxx auf die Zahlungen gemäß diesen Mietbedingungen einzubehalten, wird der Mieter alles im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür tun, um zu erreichen, dass die Einkommen Zahlung an dem Vermieter zum Zeitpunkt der Zahlung mit dem ermäßigten Quellensteuersatz gemäß dem Abkommen besteuert wird. Sofern der Mieter nach dem Abkommen verpflichtet ist Xxxxxxx auf die Zahlungen gemäß diesen Mietbedingungen einzubehalten und abzuführen, so wird der Mieter ohne schuldhaftes Verzögern des Vermieters die Original-Quellensteuerquittungen der Steuerbehörde und alle anderen Dokumente übermitteln, aus denen der Vermietung ihres Fahrzeugs steuerpflichtig sein könnenVermieter als Steuerzahler, der Betrag der Steuerzahlung, das Steuergesetz und die Rechtsvorschrift, auf denen die Steuerzahlung beruht, der Steuersatz oder die der Steuerzahlung zugrunde liegende Bemessungsgrundlage, sowie das Datum der Steuerzahlung hervorgehen. Die Fahrzeugbesitzer haften alleine dafürWerden die Quellensteuerquittungen der Steuerbehörde und die Dokumente in einer anderen als der deutschen oder englischen Sprache ausgestellt, so erklärt sich über ihre Steuerpflichten der Mieter bereit, auf Verlangen des Vermieters eine Übersetzung der Quellensteuerquittungen und Dokumente in die deutsche oder englische Sprache auf eigene Kosten zu informieren veranlassen und jegliche von die Richtigkeit der Steuerverwaltung erforderlichen Erklärungen Übersetzung amtlich oder durch einen Notar beglaubigen zu machen. Getaround ist auf keinen Fall an diesen Formalitäten beteiligt und kann auf keinen Fall in dieser Hinsicht haftbar gemacht werden. Ist der Fahrzeugbesitzer ein Gewerbetreibender, sollen Mieteinnahmen als gewerbliche Einkünfte betrachtet werden. Gemäß angewandter Gesetzgebung verpflichtet sich Getaround, den Nutzern jedes Jahr ein Dokument mit Auflistung des Brutto-Transaktionsbetrag, von dem Getaround Kenntnis hat und den die Nutzer im vergangenen Jahr aufgrund der Vermittlung durch Getaround erhalten haben, zu übermitteln. Die französische Steuerverwaltung hat bestätigt, dass Einnahmen aus der Plattform steuerpflichtig sind. Für mehr Informationen zu diesem Thema, besuchen Sie bitte die Website des Ministère de l’Economie et des Finances. Um mehr über eventuell zahlbare Soziallasten zu erfahren, besuchen Sie bitte die Website der French Social Security und klicken Sie dort auf den Link Déclarer mes revenus issus de la location de biens. Für natürliche Personen haben uns die Steuerbehörden am 22. November 2016 im Rahmen eines verbindlichen Vorbescheids zur Steuer Auskunft gegeben, dass Erträge aus der Vermietung eines Fahrzeugs unter den folgenden Bedingungen als Kapitalerträge gelten (besteuert mit 27% nach Abzug der tatsächlichen Kosten oder mit 15% der Plankosten): Der Fahrzeugbesitzer vermietet nur ein Fahrzeug; Für eine Gesamtdauer (Kumulativdauer) von maximal 60 Tagen pro Jahr; Der Gesamtbetrag der erzeugten Einkünfte übersteigt nicht 2.400 EUR; Das vermietete Fahrzeug darf weder ein Firmenwagen sein, noch einem Selbstständigen gehören, sofern er es, selbst wenn nur teilweise, für geschäftliche Zwecke nutzt. Folglich ist der Fahrzeugbesitzer dafür verantwortlich, seine steuerlichen Pflichten zu überprüfen und seine Einnahmen rechtmäßig gegenüber den Steuerbehörden zu deklarieren. Getaround ist an diesem Prozess nicht beteiligt und es können in dieser Hinsicht keine Ansprüche gegenüber Getaround geltend gemacht werdenlassen.

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Samples: Kaufvertrag

Steuern. 10.1 Die Fahrzeugbesitzer Zahlung des Kunden kann in seinem Ansässigkeitsstaat einer Quellensteuer unterliegen, welche vom Kunden abzuführen ist. Wir empfehlen dem Kunden eine steuerliche Beratung. 10.2 Die Parteien bemühen sich, alle Maßnahmen zu ergreifen, um eine nach den nationalen Vorschriften sowie nach dem - soweit existent – gültigen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen zwischen Ansässigkeitsstaat des Kunden und der Bundesrepublik Deutschland (“Abkommen“) mögliche Verringerung oder einen Fortfall der Steuern, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag anfallen können, zu erreichen. 10.3 Sämtliche Steuern und Abgaben jeder Art, die im Zusammenhang mit Zahlungen des Kunden anfallen und die dem Anbieter durch die deutschen Steuerbehörden auferlegt werden, werden darüber informiertvon dem Anbieter getragen. Sämtliche Steuern und Abgaben jeder Art, die im Zusammenhang mit Zahlungen des Kunden in dem Ansässigkeitsstaat des Kunden auferlegt werden oder zu zahlen sind, werden von dem Kunden getragen. Der vorstehende Satz ist nicht anzuwenden auf Steuern vom Einkommen, die in Übereinstimmung mit den nationalen Vorschriften und mit dem Abkommen, soweit existent, auferlegt werden oder einzubehalten sind. 10.4 Sofern der Kunde nach den nationalen Vorschriften und nach dem Abkommen, soweit existent, verpflichtet ist, Steuern auf die Zahlungen gemäß dieses Vertrages einzubehalten, wird der Kunde alles im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür tun, um zu erreichen, dass die Einkommen Zahlung an den Anbieter zum Zeitpunkt der Zahlung mit dem ermäßigten Quellensteuersatz gemäß dem Abkommen, soweit existent, oder nach den nationalen Vorschriften besteuert wird. 10.5 Sofern der Kunde verpflichtet ist, Xxxxxxx auf die Zahlungen gemäß dieses Vertrages einzubehalten und abzuführen, wird der Kunde ohne schuldhaftes Verzögern dem Anbieter die Original-Quellensteuerquittungen der nationalen Steuerbehörde und alle anderen Dokumente übermitteln, aus denen der Vermietung ihres Fahrzeugs steuerpflichtig sein können. Die Fahrzeugbesitzer haften alleine dafürAnbieter als Steuerzahler, der Betrag der Steuerzahlung, das Steuergesetz und die Rechtsvorschrift, auf denen die Steuerzahlung beruht, der Steuersatz oder die der Steuerzahlung zugrunde liegende Bemessungsgrundlage, sowie das Datum der Steuerzahlung hervorgehen. 10.6 Werden die Quellensteuerquittungen der Steuerbehörde und die Dokumente in einer anderen als der deutschen oder englischen Sprache ausgestellt, so erklärt sich über ihre Steuerpflichten der Kunde bereit, auf Verlangen des Anbieters eine Übersetzung der Dokumente in die deutsche oder englische Sprache auf eigene Kosten zu informieren veranlassen und jegliche von die Richtigkeit der Steuerverwaltung erforderlichen Erklärungen Übersetzung amtlich oder durch einen Notar beglaubigen zu machen. Getaround ist auf keinen Fall an diesen Formalitäten beteiligt und kann auf keinen Fall in dieser Hinsicht haftbar gemacht werden. Ist der Fahrzeugbesitzer ein Gewerbetreibender, sollen Mieteinnahmen als gewerbliche Einkünfte betrachtet werden. Gemäß angewandter Gesetzgebung verpflichtet sich Getaround, den Nutzern jedes Jahr ein Dokument mit Auflistung des Brutto-Transaktionsbetrag, von dem Getaround Kenntnis hat und den die Nutzer im vergangenen Jahr aufgrund der Vermittlung durch Getaround erhalten haben, zu übermitteln. Die französische Steuerverwaltung hat bestätigt, dass Einnahmen aus der Plattform steuerpflichtig sind. Für mehr Informationen zu diesem Thema, besuchen Sie bitte die Website des Ministère de l’Economie et des Finances. Um mehr über eventuell zahlbare Soziallasten zu erfahren, besuchen Sie bitte die Website der French Social Security und klicken Sie dort auf den Link Déclarer mes revenus issus de la location de biens. Für natürliche Personen haben uns die Steuerbehörden am 22. November 2016 im Rahmen eines verbindlichen Vorbescheids zur Steuer Auskunft gegeben, dass Erträge aus der Vermietung eines Fahrzeugs unter den folgenden Bedingungen als Kapitalerträge gelten (besteuert mit 27% nach Abzug der tatsächlichen Kosten oder mit 15% der Plankosten): Der Fahrzeugbesitzer vermietet nur ein Fahrzeug; Für eine Gesamtdauer (Kumulativdauer) von maximal 60 Tagen pro Jahr; Der Gesamtbetrag der erzeugten Einkünfte übersteigt nicht 2.400 EUR; Das vermietete Fahrzeug darf weder ein Firmenwagen sein, noch einem Selbstständigen gehören, sofern er es, selbst wenn nur teilweise, für geschäftliche Zwecke nutzt. Folglich ist der Fahrzeugbesitzer dafür verantwortlich, seine steuerlichen Pflichten zu überprüfen und seine Einnahmen rechtmäßig gegenüber den Steuerbehörden zu deklarieren. Getaround ist an diesem Prozess nicht beteiligt und es können in dieser Hinsicht keine Ansprüche gegenüber Getaround geltend gemacht werdenlassen.

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Samples: Licensing Agreement