Streitbeilegungsverfahren. 13.1. Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxX, Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxxxx, Telefon: 00000 0000-0, Fax: 4909-50, xxxx@xx-xx.xx 13.2. Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt. 13.3. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Energie e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-0, Telefax: 030 2757240-69, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx 13.4. Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000-000 oder 00000 000000, Telefax: 030 22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx 13.5. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Streitbeilegungsverfahren. 13.1. Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmenUnternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen Beanstan- dungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVer- sorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden Verbraucher- beschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxXGemeindewerke Peiner Land GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxx Xxxxxx 00, 00000 XxxxxxxxxxxxxXxxxx, TelefonFon: 00000 0000-0, Fax: 490900000 0000-50000, xxxx@xx-xx.xxE-Mail: xxxxxxxxxxxxx@xx-xxxxxxxxxx.xx.
13.2. Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V e. V. (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.
13.3. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-0030/0000000–0, Telefax: 030 2757240-69030/2757240–69, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx.
13.4. Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur Bundes- netzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000030/00000-000 oder 00000 00000001805/101000, Telefax: 030 22480030/22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.5. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Eu- ropäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem fol- gendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/.
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Samples: Stromliefervertrag, Stromliefervertrag, Stromliefervertrag
Streitbeilegungsverfahren. 13.1. Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmen) sind Der Lieferant ist verpflichtet, Beanstandungen (Verbraucherbeschwer- den) von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) BGB, insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden Verbraucherbe- schwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten betreffen, sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxX, Xxxxxxxxxxxxx 00, 00 00000 Xxxxxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxx Telefon: 00000 0000(08 41) 80-0, 0 Fax: 4909(08 41) 80-50, xxxx@xx-xx.xx
13.2. Ein Verbraucher 44 69 E-Mail: xxxxxxxxxxxxx@xx-x.xx Internet: xxx.xx-x.xx Der Kunde ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen. Ein solcher Antrag ist erst zulässig, wenn das Unternehmen der Beschwerde Verbraucherbeschwerde nicht innerhalb spätestens nach vier Wochen ab Zugang beim Lieferanten abgeholfen hat. Das Recht der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder erklärt hatein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.
13.3. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind lauten derzeit: Schlich- tungsstelle Energie e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 000 00000 Xxxxxx, Xxxxxx Telefon: 000 (000) 0000000-0, Telefax: 030 2757240-69, 0 E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx Internet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx Die Abwicklung des Vertrages erfolgt in elektronischer Form. Der Lieferant stellt dem Kunden alle Vertragsinformationen wie z. B. Rechnungen, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx
13.4Preis- oder Vertragsänderungen über den Online-Service seines Kundenportals zur Verfügung und informiert ihn jeweils per E- Mail über die Bereitstellung im Online-Service. Der Kunde verzichtet auf eine Rechnungszustellung und Kundenkommunikation bezüglich der Vertragsdurchführung in Papierform. Der Kunde hat hierzu seine gültige E-Mail-Adresse bei Vertrags- abschluss anzugeben bzw. im Online-Service zu hinterlegen. Er ist zudem verpflichtet, im Online-Service bereitgestellte Vertrags- informationen unverzüglich nach Erhalt der Information über deren Bereitstellung dort abzurufen. Der Kunde hat empfängerseitig dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche elektronischen Mitteilungen per E-Mail durch den Lieferanten ord- nungsgemäß an die vom Kunden bekannt gegebene E-Mail-Adresse zugestellt werden können und hat technische Einrichtungen wie etwa Filterprogramme oder Firewalls entsprechend zu adaptieren. Etwaige automatisierte elektronische Antwortschreiben an den Lieferanten (z. B. Abwesenheitsnotiz) können nicht berücksichtigt werden und stehen einer gültigen Zustellung nicht entgegen. Zusendungen von Preis- und Vertragsänderungsmitteilungen des Lieferanten an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse gelten diesem als zugegangen, wenn der Kunde eine Änderung seiner E-Mail-Adresse dem Lieferanten nicht bekannt gegeben hat. Der Kunde kann die Teilnahme an der Kundenkommunikation über das Online-Portal bzw. der damit im Zusammenhang stehenden E-Mail- Kommunikation jederzeit gegenüber dem Lieferanten in Textform widersprechen. Nach Eintreffen und Bearbeitung seines Widerspruchs beim Lieferanten werden dem Kunden Rechnungen bzw. Kundeninfor- mationen zukünftig in Papierform an die im Vertrag zuletzt bekannt gegebenen Post-Anschrift zugestellt, sofern er dem Lieferanten zwi- schenzeitlich keine anderweitige Rechnungsanschrift in Textform mitgeteilt hat. Verfügt der Kunde nicht über die technischen Einrich- tungen (z. B. Internetzugang oder E-Mail-Adresse), werden ihm die Dokumente auch in Papierform per Post übersandt. Ergänzend gelten die „Bedingungen zur Nutzung des Online-Portals der Stadtwerke Ingolstadt Energie GmbH“. Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Xxxxxxxx 0000, beim 00000 Xxxx, Xxxx Telefon: (000) 000 00000-00 000 oder 00000 000000, 000000 – Bundesweites Infotelefon Telefax: 030 22480-323, (000) 000 00 000 E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx
13.5. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform (OS-Plattform) xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxSchlichtungsstelle Energie verpflichtet.
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Samples: Stromliefervertrag, Stromliefervertrag, Electricity Supply Agreement
Streitbeilegungsverfahren. 13.115.1. Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmenUnternehmen) sind verpflichtetverpflich- tet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (VerbraucherbeschwerdenVerbraucher- beschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie so- wie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxXEmsdetten GmbH, Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxx. 00, 00000 XxxxxxxxxxxxxXxxxxxxxx, Telefon: Telefon 00000 0000000-0, Fax: 4909Fax 00000 000-50000, xxxx@xx-xx.xxE-Mail xxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx.
13.215.2. Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V e. V. (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen Un- ternehmen ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung Verjäh- rung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.
13.315.3. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx Fried- xxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-0030/0000000–0, Telefax: 030 2757240-69030/2757240–69, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx
13.4. Allgemeine Informationen der Bundesnetzagentur zu Verbraucherrechten für den Bereich Elektrizität und Gas sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und GasEnergie, Bundesnetzagen- tur, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000030/00000-000 oder 00000 00000001805/101000, Telefax: 030 22480030/22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.515.4. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform Streitbeilegungs-Plattform (OS-PlattformPlatt- form) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Verbrau- cherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Europäi- schen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/.
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Samples: Liefervertrag, Auftrag Zur Lieferung Von Elektrischer Energie Für Wärmespeicher, Auftrag Zur Lieferung Von Elektrischer Energie Für Wärmepumpen Und Wohnlüftungssysteme
Streitbeilegungsverfahren. 13.115.1. Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmenUnternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des i. S. d. § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsab- schluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxXGGEW Gruppen-Gas- und Elektrizitätswerk Bergstraße AG, Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxxx. 00, 00000 XxxxxxxxxxxxxXxxxxxxx, Telefon: 00000 0000per Fax an 06251/0000000, oder per E-0, Fax: 4909-50, xxxx@xx-xx.xxMail an xxxxxxxxxx@xxxx.xx
13.215.2. Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG sowie § 4 Abs. 2 Satz 4 Verfahrensordnung zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen Un- ternehmen der Beschwerde nicht abgeholfen oder auf diese nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt geantwortet hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren Ver- fahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Schlich- tungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der BeteiligtenBetei- ligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren (z. B. nach dem EnWG) zu beantragen, bleibt unberührt.
13.315.3. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx Fried- xxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-0, Telefax030/0000000–0,Telefax: 030 2757240-69030/2757240–69, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx
13.4. Informati- onen der BNetzA zu Verbraucherrechten für den Bereich Elektrizität und Gas sind erhältlich über den Verbraucherservice Energie, Bundesnetzagentur, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 030/00000-000, Telefax: 030/22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx. Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000030/00000-000 oder 00000 00000001805/101000, Telefax: 030 22480-030/22480- 323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.515.4. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform (OSStreitbeilegungs-Plattform) Plattform der Europäischen Europäi- schen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OSOnline-Streitbeile- gungs-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Stromlieferung
Streitbeilegungsverfahren. 13.1. 15.1 Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmenUnternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des i. S. d. § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxXEnergieversorgung Mainhardt Wüstenrot GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxxxx 00Xxxxxxxx. 0, 00000 XxxxxxxxxxxxxXxxxxxxxx, Telefon: 00000 00000000 000-0, Fax: 4909-50, xxxx@xx-xx.xx000 / xxxx@xxx-xxxxxxxx.xx.
13.2. 15.2 Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG sowie § 4 Abs. 2 Satz 4 Verfahrensordnung zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht abgeholfen oder auf diese nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt geantwortet hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren (z. B. nach dem EnWG) zu beantragen, bleibt unberührt.
13.3. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Energie e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-0, Telefax: 030 2757240-69, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx
13.4. Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000-000 oder 00000 000000, Telefax: 030 22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx
13.5. 15.3 Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform (OSStreitbeilegungs-Plattform) Plattform der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OSOnline-Streitbeilegungs- Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/.
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Samples: Stromliefervertrag, Stromlieferungsvertrag
Streitbeilegungsverfahren. 13.1. 15.1 Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmenUnter- nehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantwortenbe- antworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxXRatin- gen GmbH, Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxxx. 00, 00000 XxxxxxxxxxxxxXxxxxxxx, Telefon: 00000 0000000-0000, FaxTelefax: 490902102 485-50199, xxxx@xx-xx.xxE-Mail: xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxx.xx.
13.2. 15.2 Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V e. V. (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG sowie § 4 Abs. 2 Satz 4 Verfah- rensordnung zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht abgeholfen oder auf diese nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt geantwortet hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren (z. B. nach EnWG) zu beantragen, bleibt unberührt.
13.3. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-0030/00000000, TelefaxTe- lefax: 030 2757240-69030/22480515, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xxxx-xx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, HomepageHome- page: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx..
13.4. 15.3 Allgemeine Informationen der Bundesnetzagentur zu Verbraucherrechten Verbraucherrech- ten für den Bereich Elektrizität und Gas sind erhältlich über den Verbraucherservice Verbrau- cherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Xxxxxxxx 0000Xxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000030/00000-000 oder 00000 000000000, Telefax: 030 22480-030/22480- 323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.5. 15.4 Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform (OS-Plattform) Streitbeilegungs- Plattform der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung Einrei- chung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OSOnline-Streitbeilegungs-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen aufgeru- fen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/.
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Samples: Gas Supply Agreement, Gas Supply Agreement
Streitbeilegungsverfahren. 13.116.1 Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit der Energielieferung können an den Kundenservice der BEW per Post Bocholter Energie- und Wasserversorgung GmbH, Xxxxxx- Xxxxxxx-Xxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx), per Telefon (0000 000000 0) oder per E-Mail (xxxx@xxx-xxxxxxx.xx) gerichtet werden. Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen Beschwerden von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden)BGB, die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung des Messstellenbetriebs der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG wird die BEW innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxX.
16.2 Hilft die BEW einer Verbraucherbeschwerde im Sinne von Ziffer 16.1 Satz 2 nicht ab, Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxxxx, Telefon: 00000 0000-0, Fax: 4909-50, xxxx@xx-xx.xx
13.2. Ein kann der Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfenV. anrufen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tet, an dem Verfahren bei der Kontaktdaten: Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.
13.3. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Energie e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-0, Telefax: 030 2757240-69, Internet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx (Mo. - Do. 10:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr), E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xxinfo@schlichtungsstelle- xxxxxxx.xx. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.
13.4. Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den 16.3 Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000-000 oder 00000 000000(Mo. -Fr. von 09:00 - 12:00 Uhr), Telefax: 030 22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.5. Verbraucher haben 16.4 Das Recht der Vertragsparteien, die MöglichkeitGerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, über die Online-Streitbeile- gungsplattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxbleibt unberührt.
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Samples: Energieliefervertrag, Energieliefervertrag
Streitbeilegungsverfahren. 13.1. Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmenUnternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (VerbraucherVerbrau- cher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersor- gungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang Zu- gang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten rich- ten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxx XxxX, Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxx. 00, 00000 XxxxxxxxxxxxxXxxx, TelefonTel: 00000 000002922/985-0, FaxEmail: 4909-50, xxxx@xx-xx.xxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxx.xx.
13.2. Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG sowie § 4 Abs. 2 Satz 4 Verfahrensordnung zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens Schlichtungsver- fahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht abgeholfen o- der auf diese nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt geantwortet hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren Verfah- ren (z. B. nach dem EnWG) zu beantragen, bleibt unberührt.
13.3. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 030 / 00 00 000 0000000-- 0, Telefax: 030 2757240-/ 2757240 - 69, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx
13.4. Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice Ver- braucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 030 / 00000-000 oder 00000 000000, 000000 Telefax: 030 / 22480-323, 323 E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.513.4. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform (OSStreitbeilegungs-Plattform) Plattform der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Ver- braucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag Dienstleistungs- vertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungs- stellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OSOnline-Plattform Streitbeilegungs-Platt- form kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxx- ers/odr/.
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Streitbeilegungsverfahren. 13.115.1. Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmenUnter- nehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des i. S. d. § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (VerbraucherbeschwerdenVerbraucher- beschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung Be- lieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden Verbraucherbe- schwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxXGemeindewerke Grefrath GmbH, Xx xxx Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 XxxxxxxxxxxxxXxxxxxxx, Telefon: 00000 0000-Tel. 0 21 58 / 91 55 0, Fax: 4909-50Fax 0 21 58 / 91 55 44, xxxx@xx-xx.xxxxxx@xxxxxxxxxxxxx-xxxxxxxx.xx.
13.215.2. Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG sowie § 4 Abs. 2 Satz 4 Verfahrensordnung zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht abgeholfen oder auf diese nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt geantwortet hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührtunbe- rührt. Das Unternehmen ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen an- zurufen oder ein anderes Verfahren (z. B. nach dem EnWG) zu beantragenbe- antragen, bleibt unberührt.
13.315.3. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-0030/0000000–0, Telefax: 030 2757240-69030/2757240–69, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx
13.4. Allgemeine Informationen der BNetzA zu Verbraucherrechten für den Bereich Elektrizität und Gas sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und GasEnergie, Bundesnetzagentur, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000030/00000-000 oder 00000 000000000, Telefax: 030 22480030/22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.515.4. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform (OSgungs-Plattform) Plattform der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Online- Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Eu- ropäischen Union zu erhalten. Die OSOnline-Streitbeilegungs-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxx://xx.xx- xxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/. Die mit * gekennzeichneten Pauschalen sind nicht umsatzsteuer- pflichtig. Zu den mit ** gekennzeichneten Pauschalen ist die Umsatz- steuer in der im Liefer-/Leistungszeitpunkt jeweils geltenden gesetz- lichen Höhe (z.Zt. 19 %) hinzuzurechnen.
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Samples: Niederrheinstromfix Vertrag, Niederrheinstromfix Vertrag „öko“
Streitbeilegungsverfahren. 13.114.1. Energieversorgungsunternehmen Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messstellenbetreiber Messdienstleister (Un- ternehmenUnterneh- men) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB 13BGB (VerbraucherVerbrau- cher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens Unterneh- mens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxxxx XxxX, Xxxxxxxxxxxxx Xxx-Xxxxxxxxx- Xxx. 00-00, 00000 Xxxxxxxxxxxxx, TelefonXxxxxxxx / Telefon 00000 000-0000/ E-Mail: 00000 0000-0, Fax: 4909-50, xxxx@xx-xx.xxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxx.xx.
13.214.2. Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG sowie § 4 Abs. 2 Satz 4 Verfahrensordnung zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht abgeholfen oder auf diese nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt Bearbei- tungsfrist geantwortet hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde Be- schwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren (z.B. nach dem EnWG) zu beantragen, bleibt unberührt.
13.314.3. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx Fried- xxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-0030/0000000–0, Telefax: 030 2757240-69030/2757240–69, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xxinfo@ xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx
13.4. Allgemeine Informationen der Bundesnetzagentur zu Verbraucherrechten für den Bereich Elektrizität und Gas sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und GasEnergie, Bundesnetzagen- tur, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000030/00000-000 oder 00000 000000000, Telefax: 030 22480030/22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.514.4. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform (OSStreitbeilegungs-Plattform) Plattform der Europäischen Europäi- schen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OSOnline-Streitbeilegungs-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxhttp:// xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/
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Samples: Gasliefervertrag, Gasliefervertrag
Streitbeilegungsverfahren. 13.1. Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmenUnternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a 111 a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden zum Thema Elektromobilität sind zu richten an: an Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxXWolfenbüttel GmbH, Xxxxxxxxxxxxx 00Xx Xxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxxxxx, TelefonXxxxxxxxxxxx oder per E-Mail: 00000 0000-0, Fax: 4909-50, xxxx@xx-xx.xx
13.2e- xxxxx@xxxxxxxxxx-xx.xx. Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) nach § 111b 111 b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen die Stadtwerke Wolfenbüttel GmbH der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen Die Stadtwerke Wolfenbüttel GmbH ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.
13.3. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-0, Telefax: 030 2757240-69, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx
13.4. Allgemeine Informationen der Bundesnetzagentur zu Verbraucherrechten für den Bereich Elektrizität und Gas sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und GasEnergie, Bundesnetzagentur, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000-000 oder 00000 000000, Telefax: 030 22480-323, E-E- Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx
13.5. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform Streitbeilegungs-Plattform (OS-OS- Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Online- Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Kauf Und Den Installationsservice Einer Wallbox, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Kauf Und Den Einbau Einer Wallbox
Streitbeilegungsverfahren. 13.115.1. Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmenUnter- nehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (VerbraucherbeschwerdenVerbraucherbeschwer- den), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen Un- ternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxXAhlen GmbH, Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 XxxxxxxxxxxxxXxxxx, Telefon: 00000 0000Tel.-Nr. 02382 / 788-0, FaxE-Mail: 4909-50, xxxx@xx-xx.xxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxx.xx.
13.215.2. Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer ei- ner Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung Ver- jährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragenbe- antragen, bleibt unberührt.
13.315.3. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungs- stelle Energie e.e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000030/ 2757240-0, Telefax: 030 2757240030/2757240-69, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xxinfo@schlichtungsstelle- xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx.
13.415.4. Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur zu Verbraucherrech- ten für den Bereich Elektrizität und GasGas sind erhältlich über den Verbrau- cherservice Energie, Bundesnetzagentur, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 030/ 00000-000 oder 00000 000000, Telefax: 030 030/ 22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.515.5. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform Streitbeilegungs- Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung Hilfestel- lung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Online- Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Euro- päischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/
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Samples: Sonderabkommen Für Eigenverbrauch Von Erdgas, Gaslieferungsvertrag
Streitbeilegungsverfahren. 13.1. 13.1 Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmenUnternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxXAugsburg Energie GmbH, Xxxxxxxxxxxxx 00Kundenservice, Xxxxx Xxx 0, 00000 Xxxxxxxxxxxxx, TelefonXxxxxxxx. Per Telefon unter der Telefonnummer 0000 0000000 oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse: 00000 0000-0, Fax: 4909-50, xxxx@xx-xx.xxxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx-xxxx-xxx.xx.
13.2. 13.2 Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V e. V. (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.
13.3. 13.3 Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-00000000–0, Telefax: 030 2757240-692757240–69, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx.
13.4. 13.4 Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000-000 oder 00000 000000, Telefax: 030 22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xxverbraucherservice- xxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.5. 13.5 Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-OS- Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/.
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Samples: Erdgas Sonderverträge, Erdgas Sonderverträge
Streitbeilegungsverfahren. 13.1. (1) Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmenUnternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden Verbraucherbeschwerden, sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxXXxxxxxxxxx Xxxxx XX, Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxx 00, 00000 XxxxxxxxxxxxxXxxxx, Telefon: 00000 0000000-0000, FaxE-Mail: 4909-50, xxxx@xx-xx.xxkundenservice@stadtwerke- xxxxx.xx.
13.2. (2) Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V e. V. (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG sowie § 4 Abs.2 Satz 4 Verfahrensordnung zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht abgeholfen oder auf diese nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt geant- wortet hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche gesetz- liche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.
13.3. (3) Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, TelefonTel.: (0) 30 / 00 00 000 0000000-- 0, Telefax: 030 2757240-/ 27 57 240 - 69, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx.
13.4. Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000-000 oder 00000 000000, Telefax: 030 22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx
13.5. (4) Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungs- stellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Belieferung Mit Strom an Öffentlichen Ladestationen, Allgemeine Bedingungen Für Die Belieferung Mit Strom an Öffentlichen Ladestationen
Streitbeilegungsverfahren. 13.1. 15.1 Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmenUnternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des i. S. d. § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxX, Xxxxxxxxxxxxx 00, Rosenheim Versorgungs GmbH; Bayerstraße 5; 00000 Xxxxxxxxxxxxx, Telefon: 00000 0000Xxxxxxxxx; 08031 365-0, Fax: 4909-50, xxxx@xx-xx.xx2626; xxxxxxxxxx@xxxx.xx
13.2. 15.2 Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG sowie § 4 Abs. 2 Satz 4 Verfahrensordnung zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht abgeholfen oder auf diese nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt geantwortet hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren (z. B. nach dem EnWG) zu beantragen, bleibt unberührt.
13.3. 15.3 Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-0030/0000000–0, Telefax: 030 2757240-69030/2757240–69, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx
13.4. Allgemeine Informationen der BNetzA zu Verbraucherrechten für den Bereich Elektrizität und Gas sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und GasEnergie, Bundesnetzagentur, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000030/00000-000 oder 00000 000000000, Telefax: 030 22480030/22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.5. 15.4 Verbraucher haben die Möglichkeit, über die OnlineOnline- Streitbeilegungs-Streitbeile- gungsplattform (OS-Plattform) Plattform der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OSOnline- Streitbeilegungs-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/.
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Samples: Versorgungsvertrag, Energy Supply Agreement
Streitbeilegungsverfahren. 13.1. Energieversorgungsunternehmen 10.1 Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messstellenbetreiber (Un- ternehmen) Messdienstleister sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten betreffen, sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxXXxxxxxxxxx Xxxxxxxx XxxX (XXX), Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxx 00 - 00, 00000 XxxxxxxxxxxxxXxxxxxxx, Tel. 0000 000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxxxxx@xxxx.xx.
10.2 Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: Bundesnetzagentur, Verbraucherservice Energie, Xxxxxxxx 00 00, 00000 Xxxx, Telefon: 00000 0000000 00000-0000, FaxTelefax: 4909030 22480-50323, xxxx@xx-xx.xxInternet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.2. Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) 10.3 Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111b 111 a EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tet, an dem Verfahren kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmenEnergie beantragt werden. Die Einreichung einer Beschwerde bei Voraussetzung dafür ist, dass der Kundenservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 AbsEnergie verpflichtet. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.
13.3. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Energie e.e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-0, Telefax: 030 2757240-69, Internet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx.
13.4. Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000-000 oder 00000 000000, Telefax: 030 22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx
13.5. 10.4 Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/. Unsere E-Mail-Adresse ist: xxxxxxxxxxxxx@xxxx.xx.
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Samples: Gasliefervertrag, Gasliefervertrag
Streitbeilegungsverfahren. 13.1. Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmenUnternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx VersorgungsBetriebe Xxxx XxxX, Xxxxxxxxxxxxx 00Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxxxxx, TelefonXxxxxxxxxx/Xxxx; Tel.: 00000 0000038847/602–0; E-0, FaxMail: 4909-50, xxxx@xx-xx.xx
13.2xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxx.xx. Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG sowie § 4 Abs. 2 S. 4 Verfahrensordnung zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht abgeholfen oder auf diese nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt Bearbei- tungsfrist geantwortet hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren (z.B. nach dem EnWG) zu beantragen, bleibt unberührt.
13.3. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-0030/0000000–0, Telefax: 030 2757240-69030/2757240–69, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx
13.4. Allgemeine Informationen der BNetzA zu Verbraucherrechten für den Bereich Elektrizität und Gas sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und GasEnergie, Bundesnetzagentur, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000030/00000-000 oder 00000 000000000, Telefax: 030 22480030/22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx
13.5verbraucherser- xxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/. Identifikations- und Kontaktdaten des Kunden (z.B. Familien- und Vorname, Adresse, Berufs- oder Funktionsbezeichnung, E-Mail-Adresse, Telefon-Nr., Kunden-Nr., ggf. Firma, ggf. Registergericht und –nummer, ggf. Vertragskontonummer), Daten zur Identifikation der Verbrauchs- bzw. Einspeisestelle (z. B. Zählernummer, Identifikationsnummer der Marktlokation, d.h. Entnahmestelle), Verbrauchs- und Einspeisedaten, Angaben zum Belieferungszeitraum, Abrechnungsdaten (z. B. Bankverbindungsdaten), Daten zum Zahlungsverhalten.
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Samples: Stromlieferungsvertrag, Service Agreement
Streitbeilegungsverfahren. 13.1. 15.1 Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmenUnter- nehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des i. S. d. § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxX, Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxxxx, Telefon: 00000 0000-0, Fax: 4909-50, xxxx@xx-xx.xx.
13.2. 15.2 Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG sowie § 4 Abs. 2 Satz 4 Verfahrensordnung zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde Beschwer- de nicht abgeholfen oder auf diese nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt geantwortet hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche gesetz- liche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren (z. B. nach dem EnWG) zu beantragen, bleibt unberührt.
13.3. 15.3 Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungs- stelle Energie e.e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-0000000 0, Telefax: 030 2757240-2757240 69, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx
13.4. Allgemeine Informationen der BNetzA zu Verbraucherrechten für den Bereich Elektrizität und Gas sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und GasEnergie, Bundesnetzagentur, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000-000 oder 030 00000 000000000, Telefax: 030 22480-22480 323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xxverbraucherservice-energie@ xxxxxx.xx.
13.5. 15.4 Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform (OSgungs-Plattform) Plattform der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren Ver- fahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OSOnline-Streitbeilegungs-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Streitbeilegungsverfahren. 13.1. Energieversorgungsunternehmen 11.1 Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messstellenbetreiber (Un- ternehmen) Messdienstleister sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten betreffen, sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxXXxxxxxxxxx Xxxxxxxx XxxX (XXX), Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxx 00-00, 00000 XxxxxxxxxxxxxXxxxxxxx, Tel. 0000 000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxxxxx@xxxx.xx.
11.2 Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: Bundesnetzagentur, Xxxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 00000 0000030 / 22480 – 500, Telefax: 030 / 22480 – 323 Internet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx, E-0, FaxMail: 4909-50, xxxx@xx-xx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.2. Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) 11.3 Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111b 111 a EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tet, an dem Verfahren kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmenEnergie beantragt werden. Die Einreichung einer Beschwerde bei Voraussetzung dafür ist, dass der Kundenservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 AbsEnergie verpflichtet. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.
13.3. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Energie e.e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-030 / 0000000 – 0, Telefax: 030 2757240-/ 2757240 – 69, Internet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx.
13.4. Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000-000 oder 00000 000000, Telefax: 030 22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx
13.5. 11.4 Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/. Unsere E-Mail-Adresse ist: xxxxxxxxxxxxx@xxxx.xx.
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Samples: Stromlieferungsvertrag, Stromlieferungsvertrag
Streitbeilegungsverfahren. 13.1. Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmenUnternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen Bean- standungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxXEmsdet- ten GmbH, Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxx. 00, 00000 XxxxxxxxxxxxxXxxxxxxxx, Telefon: Telefon 00000 0000000-0, Fax: 4909Fax 00000 000-50000, xxxx@xx-xx.xxE-Mail xxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx.
13.2. Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG sowie § 4 Abs. 2 Satz 4 Ver- fahrensordnung zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht abgeholfen oder auf diese nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt geantwortet hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte Ge- richte anzurufen oder ein anderes Verfahren (z. B. nach dem EnWG) zu beantragen, bleibt unberührt.
13.3. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-0030/0000000–0, Telefax: 030 2757240-69030/2757240–69, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xxinfo@schlichtungsstelle- xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx
13.4. Allgemeine Informationen der Bundesnetzagentur zu Verbraucherrechten für den Bereich Elektrizität und Gas sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und GasEnergie, Bundesnetzagen- tur, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000030/00000-000 oder 00000 000000000, Telefax: 030 22480030/22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.513.4. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform (OSStreitbeilegungs-Plattform) Plattform der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbeschwerde zu einem OnlineOn- line-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OSOnline-Streitbeile- gungs-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/.
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Samples: Gas Supply Agreement
Streitbeilegungsverfahren. 13.1. Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss oder Hinweis für Haushaltskunden: Aufgrund der gesetzlichen Informationspflicht verweist die SWSZ auf die Möglichkeit für Verbraucher zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren Einlegung einer Verbraucherbe- schwerde nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantwortenbei der SWSZ. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxx/Xxxxx-Xxxxxx XxxX, Xxxxxxxxxxxxx 0000000 Xxxx, 00000 Xxxxxxxxxxxxx, Telefon: 00000 0000Xxxxxxxxx-Xxxx-Xxxxxx 0 Telefon 00000-000 0, Fax: 4909-50xxxxxxxxxxxxxxxx@xxxx.xx Sollte der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen werden, xxxx@xx-xx.xx
13.2. Ein Verbraucher ist berechtigt, verweist die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) SWSZ auf die Möglichkeit des Schlichtungsverfahrens nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfenEnWG. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tet, an dem Verfahren bei Die Anschrift der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der lautet: Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.
13.3. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Energie e.e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle lauten: Tel.: 000 0000000-0, TelefaxFax: 030 2757240000 0000000-6900, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx
13.4www.schlichtungsstelle- xxxxxxx.xx. Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Anschrift und Kontaktdaten des Verbraucherservice der Bundesnetzagentur Bundesnetz- agentur für den Bereich Elektrizität und Gas lauten: Bundesnetzagentur für Elektrizi- tät, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: ; Telefon 000 00000-000, Fax 000 oder 00000 00000000000-000, Telefax: 030 22480-323verbraucherservice- xxxxxxx@xxxxxx.xx, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx
13.5xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Aktuelle Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen in der Europäischen Union geltenden Produkte und Tarife sind im Internet unter xxx.xxxx.xx zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxfinden.
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Samples: Stromliefervertrag
Streitbeilegungsverfahren. 13.114.1. Energieversorgungsunternehmen Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messstellenbetreiber Messdienstleister (Un- ternehmenUnternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen Bean- standungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (VerbraucherVerbrau- cher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (VerbraucherbeschwerdenVerbraucherbeschwer- den), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung Belie- ferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden Ver- braucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxXNeustadt
a. Rbge. GmbH, Xxxxxxxxxxxxx Xx xxx Xxxxxxxxx 00, 00000 XxxxxxxxxxxxxXxxxxxxx, Telefon: 00000 0800 / 000 0000, E-0, FaxMail: 4909-50, xxxx@xx-xx.xxxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxx.xx.
13.214.2. Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.nach
13.314.3. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 XxxxxxBer- lin, Telefon: (0) 30 / 00 00 000 0000000-– 0, Telefax: 030 2757240-69030/2757240–69, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xxwww. xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx.
13.414.4. Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur Bundesnetzagen- tur für den Bereich Elektrizität und Gas, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000-000 030/ 00000000 oder 00000 000000, Telefax: 030 22480-323030/ 22480323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.514.5. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform Streit- beilegungs- Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Verbraucher- beschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag Dienst- leistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union Uni- on zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Streitbeilegungsverfahren. 13.116.1. Energieversorgungsunternehmen Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messstellenbetreiber Messdienstleister (Un- ternehmenUnter- nehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxX, Xxxxxxxxxxxxx enno energie GmbH Xxxxxxxx 00 00, 00000 XxxxxxxxxxxxxXxxxxx, TelefonTel.: 00000 0000-00800/0000000, Fax: 490902961/794-50408, xxxx@xx-xx.xxE-Mail: info@enno- xxxxxxx.xx.
13.216.2. Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V e. V. (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung Ver- jährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen anzuru- fen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.
13.316.3. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-0030/0000000–0, Telefax: 030 2757240-69030/2757240–69, E-E- Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx.
13.416.4. Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice Verbraucher- service der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000030/00000-000 oder 00000 00000001805/101000, Telefax: 030 22480030/22480-323, E-E- Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.516.5. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform Streitbeilegungs-Plattform (OS-OS- Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Ver- braucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Eu- ropäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Streitbeilegungsverfahren. 13.1. Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmenUnter- nehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (VerbraucherbeschwerdenVerbraucherbeschwer- den), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen Un- ternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxXAhlen GmbH, Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 XxxxxxxxxxxxxXxxxx, Telefon: 00000 0000Tel.-Nr. 02382/788-0, FaxE-Mail: 4909-50, xxxx@xx-xx.xxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxx.xx.
13.2. Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V e. V. (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde Be- schwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt er- klärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.
13.3. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungs- stelle Energie e.e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxx. 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000030/ 2757240-0, Telefax: 030 2757240-69030/2757240–69, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xxinfo@schlichtungsstelle- xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx.
13.4. Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität Elektri- zität und Gas, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 030/ 00000-000 oder 00000 000000o- der 01805 101000, Telefax: 030 030/ 22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx
13.5. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxverbraucherser- xxxxxxxxxxx@xxxxxx.xx
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Samples: Stromlieferungs Sonderabkommen
Streitbeilegungsverfahren. 13.1. Energieversorgungsunternehmen 13.1 Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messstellenbetreiber Messdienstleister (Un- ternehmenUnternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten betreffen, sind zu richten an: Osterholzer Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxXGmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxxxx 00Xx Xxxxxxxxxx 0, 00000 XxxxxxxxxxxxxXxxxxxxxx- Scharmbeck, TelefonT. 04791 809-999, F. 04791 809-922, E-Mail: 00000 0000-0, Fax: 4909-50, xxxx@xx-xx.xxinfo@osterholzer- xxxxxxxxxx.xx.
13.2. 13.2 Ein Verbraucher Kunde ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen. Ein solcher Antrag ist erst zulässig, wenn das Unternehmen der Beschwerde Verbraucherbeschwerde nicht innerhalb spätestens nach vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen abgeholfen hat. Das Recht der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder erklärt hatein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.
13.3. 13.3 Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000T. 030 27 57 240-0, Telefax: 030 2757240-69Mo. – Do. 10.00 – 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx.
13.4. 13.4 Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice Verbraucher- service der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000T. 030 22480-000 500 oder 00000 00000001805 101000, Telefax: Mo.– Fr. 9.00 Uhr – 15.00 Uhr), F. 030 22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx
13.5. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx.
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Samples: Clubkasse Füllen
Streitbeilegungsverfahren. 13.1. Energieversorgungsunternehmen 10.1 Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messstellenbetreiber (Un- ternehmen) Messdienstleister sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (VerbraucherbeschwerdenVerbraucher-beschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten betreffen, sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxXXxxxxxxxxx Xxxxxxxx XxxX (XXX), Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxx 00 - 00, 00000 XxxxxxxxxxxxxXxxxxxxx, Tel. 0000 000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxxxxx@xxxx.xx.
10.2 Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: Bundesnetzagentur, Verbraucherservice Energie, Xxxxxxxx 00 00, 00000 Xxxx, Telefon: 00000 0000000 00000-0000, FaxTelefax: 4909030 22480-50323 Internet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx, xxxx@xx-xx.xxE-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.2. Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) 10.3 Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111b 111 a EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tet, an dem Verfahren kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmenEnergie beantragt werden. Die Einreichung einer Beschwerde bei Voraussetzung dafür ist, dass der Kundenservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 AbsEnergie verpflichtet. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.
13.3. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Energie e.e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-0, Telefax: 030 2757240-69, Internet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx.
13.4. Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000-000 oder 00000 000000, Telefax: 030 22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx
13.5. 10.4 Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/. Unsere E-Mail-Adresse ist: xxxxxxxxxxxxx@xxxx.xx.
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Samples: Gasliefervertrag
Streitbeilegungsverfahren. 13.112.1. Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmenUnternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des i. S. d. § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxXBS|ENERGY – Qualitäts- und Beschwerdemanagement, Xxxxxxxxxxxxx 00Xxxxxxxx 0000, 00000 XxxxxxxxxxxxxXxxxxxxxxxxx, Telefon: 00000 00000000 0000000 oder E-0, FaxMail: 4909-50, xxxx@xx-xx.xxxxxxxxxxxxx@xx-xxxxxx.xx.
13.212.2. Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG sowie § 4 Abs. 2 Satz 4 Verfahrensordnung zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen BS|ENERGY der Beschwerde nicht abgeholfen oder auf diese nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt geantwortet hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen BS|ENERGY ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren (z. B. nach dem EnWG) zu beantragen, bleibt unberührt.
13.312.3. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-0, Telefax: 030 2757240-69, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx.
13.412.4. Allgemeine Informationen der BNetzA zu Verbraucherrechten für den Bereich Elektrizität und Gas sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und GasEnergie, Bundesnetzagentur, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000-000 oder 00000 000000000, Telefax: 030 22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.512.5. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform (OSStreitbeilegungs-Plattform) Plattform der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OSOnline-Streitbeilegungs-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Streitbeilegungsverfahren. 13.114.1. Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmenUnterneh- men) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des i. S. d. § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (VerbraucherbeschwerdenVerbraucherbeschwer- den), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten rich- ten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxXNürtingen GmbH, Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxxxx, Telefon: 00000 0000Xxxxxxxxxx. 0-0, Fax00000 Xxxxxxxxx, Tel. 07022/406-0, Fax 07022/406-240, E-Mail: 4909stadtwerke@sw-50, xxxx@xx-xx.xxnuertin- xxx.xx.
13.214.2. Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG sowie § 4 Abs. 2 Satz 4 Verfahrensordnung zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht abgeholfen oder auf diese nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt geantwortet hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührtunbe- rührt. Das Unternehmen ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren (z. B. nach dem EnWG) zu beantragen, bleibt unberührt.
13.314.3. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungs- stelle Energie e.e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-0030/0000000–0, Telefax: 030 2757240-69030/2757240–69, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx
13.4. Allgemeine Informationen der BNetzA zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und GasGas sind erhältlich über den Verbrau- cherservice Energie, Bundesnetzagentur, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000030/00000-000 oder 00000 000000000, Telefax: 030 22480030/22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.514.4. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform (OSgungs-Plattform) Plattform der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbeschwerde zu einem OnlineOn- line-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen Infor- mationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstel- len in der Europäischen Union zu erhalten. Die OSOnline-Streitbeile- gungs-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Streitbeilegungsverfahren. 13.114.1. Energieversorgungsunternehmen Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messstellenbetreiber Messdienstleister (Un- ternehmenUnternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten betreffen, sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxxx XxxX, Xxxxxxxxxxxxx 00Xxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxxxxx, TelefonXxxxxxx Tel.-Nr. 00000 000-000 E-Mail: 00000 0000-0, Fax: 4909-50, xxxx@xx-xx.xxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx
13.214.2. Ein Verbraucher Kunde ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen. Ein solcher Antrag ist erst zulässig, wenn das Unternehmen der Beschwerde Verbraucherbeschwerde nicht innerhalb spätestens nach vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen abgeholfen hat. Das Recht der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder erklärt hatein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.
13.314.3. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 00000000 30 / 2 75 72 40-0, Telefax: 030 2757240-69Mo. – Di. 14:00 – 16:00 Uhr, Mi. – Do. 10:00 – 12:00, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xxinfo@schlichtungsstelle- xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xxwww.schlichtungsstelle- xxxxxxx.xx.
13.414.4. Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 000000 30 / 0 00 00-000 oder 00000 00000001 80 / 5 10 10 00 (Mo.– Fr. 9:00 Uhr – 12:00 Uhr), Telefax: 030 224800 30 / 2 24 80-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx
13.5. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxverbraucherservice- xxxxxxx@xxxxxx.xx.
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Samples: Gasliefervertrag
Streitbeilegungsverfahren. 13.114.1. Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmenUnternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsab- schluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx Energie- und Wasserversorgung Xxxxx XxxX, Xxxxxxxxxxxxx 00Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 XxxxxxxxxxxxxXxxxx, TelefonTel.: 00000 0000000-0, FaxE-Mail: 4909-50, xxxx@xx-xx.xxxxxx@xxx.xxx.xx.
13.214.2. Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmenteilzuneh- men. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt.
13.314.3. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxx- xx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: (0) 30 / 00 00 000 0000000-– 0, Telefax: 030 2757240-69030/2757240–69, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xxinfo@schlichtungs- xxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx.
13.414.4. Allgemeine Informationen der Bundesnetzagentur zu Verbraucherrechten für den Bereich Elektrizität und Gas sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und GasEnergie, Bundesnetzagentur, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 030/ 00000-000 oder 00000 000000, Telefax: 030 030/ 22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xxverbraucher- xxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.514.5. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Streitbeilegungsverfahren. 13.115.1. Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmenUnternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden Verbraucherbe- schwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxXxxxxxxxxxx@xxxxxx.xx, Xxxxxxxxxxxxx 030 / 325 000 00 oder Lition Energie GmbH, Xxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxxxx, Telefon: 00000 0000-0, Fax: 4909-50, xxxx@xx-xx.xxXxxxxx.
13.215.2. Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V e. V. (SchlichtungsstelleSchlich- tungsstelle) nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens Schlichtungsverfah- rens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfenabzu- helfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung Verjäh- rung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.
13.315.3. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Energie Schlichtungsstelle Ener- gie e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-0030/0000000–0, TelefaxTele- fax: 030 2757240-69030/0000000–69, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx.
13.415.4. Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice Ver- braucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000030/00000-000 oder 00000 00000001805/101000, TelefaxTe- lefax: 030 22480030/22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.515.5. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-OS- Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxx- sumers/odr/.
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Samples: Terms and Conditions
Streitbeilegungsverfahren. 13.1. 13.1 Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmenUnternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx Xxx-Xxxxxxxx XxxX, Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxx. 00, 00000 XxxxxxxxxxxxxXxx- Xxxxxxxx, TelefonTel.: 00000 000006102 / 246-0, FaxEmail: 4909-50, xxxx@xx-xx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxx.xx.
13.2. 13.2 Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V e. V. (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt.
13.3. 13.3 Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxx. 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-Xxxxxx (0, Telefax: 030 2757240-69) 30/ 2757240 – 0, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xxinfo@schlichtungsstelle-energie,de, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xxwww.schlichtungsstelle- xxxxxxx.xx.
13.4. 13.4 Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 030/ 00000-000 oder 00000 000000000000 (Mo.- Fr. 9:00 Uhr - 15:00 Uhr), Telefax: 030 030/ 22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xxverbraucherservice- xxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.5. 13.5 Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-OS- Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/
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Samples: Sondervertrag Isyerdgas
Streitbeilegungsverfahren. 13.1Aufgrund der gesetzlichen Informationspflicht verweist die SWL auf die Möglichkeit für Verbraucher zur Einlegung einer Verbraucherbeschwerde nach § 111 a EnWG bei der SWL. Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmen) sind Sollte der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen werden, verweist die SWL auf die Möglichkeit für Verbraucher des Schlichtungsverfahrens nach § 111 b EnWG. Die SWL ist verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxX, Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxxxx, Telefon: 00000 0000-0, Fax: 4909-50, xxxx@xx-xx.xx
13.2. Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei Anschrift der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligtenlautet: Schlichtungsstelle Energie e. V., die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragenXxxxxxxxx- xxxxxx 000, bleibt unberührt.
13.300000 Xxxxxx. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeitlauten: Schlich- tungsstelle Energie e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000T 0 30-2 75 72 40-0, Telefax: 030 2757240F 0 00-690 00 00 00-00, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx
13.4. Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über Über die in den von §§ 111a, 111b EnWG erfassten Fälle hinaus ist die SWL nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Anschrift und Kontaktdaten des Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas lauten: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx; T 0 30-2 24 80-5 00, TelefonF 0 30-2 24 80-3 23, xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx. Die Internetplattform der Europäischen Kommission zur Online-Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern (sogenannte „OS-Plattform“) ist unter folgendem Link erreichbar: 000 00000-000 oder 00000 000000, Telefax: 030 22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx
13.5xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung diese Plattform für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Beilegung ihrer Streitigkeiten zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxnutzen, insofern dieser Vertrag online abgeschlossen wurde.
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Streitbeilegungsverfahren. 13.1. 12.1 Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmenUnternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxx XxxX, Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxx. 00, 00000 XxxxxxxxxxxxxXxxxx, TelefonFon: 00000 000005141 95193-0, FaxE-Mail: 4909-50, xxxx@xx-xx.xxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxx.xx.
13.2. 12.2 Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens i. V. m. § 4 der Verfahrensordnung Schlichtungsstelle Energie e. V. anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde Verbraucherbeschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt auf diese nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist geantwortet hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen Die Stadtwerke Celle GmbH ist verpflich- tet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmenzur Teilnahme am Schlichtungsverfahren verpflichtet. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren (z.B. nach dem EnWG) zu beantragen, bleibt unberührt.
13.3. 12.3 Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, TelefonFon: 000 000000000 00 000-0, TelefaxFax: 030 2757240000 00 00 000-6900, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, HomepageWebsite: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xxwww.schlichtungs- xxxxxx-xxxxxxx.xx.
13.4. 12.4 Allgemeine Informationen der Bundesnetzagentur zu Verbraucherrechten für die Bereiche Elektrizität und Gas sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und GasEnergie, Bundesnetzagentur, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, TelefonFon: 000 00000-000, Fax: 000 oder 00000 000000, Telefax: 030 2248000000-323000, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.5. 12.5 Verbraucher haben die Möglichkeit, erhalten über die Online-Streitbeile- gungsplattform Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union Kommission kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Beschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-einem Online- Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen der Schlichtungsstellen für Verbraucher in der Europäischen Union zu erhaltenUnion. Die OS-Plattform kann unter folgendem derzeit über folgenden Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxx://xxxxxxx.xx.xxxxxx. eu/odr/. Unsere E-Mail-Adresse ist: xxxx@xxxxxxxxxx-xxxxx.xx.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Belieferung Von Sonderkunden Mit Strom
Streitbeilegungsverfahren. 13.1. Energieversorgungsunternehmen 11.1 Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messstellenbetreiber Messdienstleister (Un- ternehmenUnterneh- men) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (VerbraucherVer- braucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens Un- ternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxxxx XxxX, Xxxxxxxxxxxxx 00Xxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 XxxxxxxxxxxxxXxxxxxxx, TelefonTel: 00000 0000-0000 000, Fax: 4909-50, xxxx@xx-xx.xxxxxxxxxxxx@xxxxx.xx.
13.2. 11.2 Ein Verbraucher Kunde ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V V. (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen Unter- nehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen Unterneh- men ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung Ein- reichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.
13.3. 11.3 Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-00 00 000 - 0, Telefax: 030 2757240-27 57 240 – 69, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx.
13.4. 11.4 Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000-000 oder 00000 000000- 500, Telefax: 030 22480-22480 - 323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.5. 11.5 Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform Streitbeilegungs-Plattform (OS-PlattformPlatt- form) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Verbrau- cherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Europäi- schen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem folgenden Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/.
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Samples: Nutzungsbedingungen
Streitbeilegungsverfahren. 13.1. 14.1 Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmenUnternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (VerbraucherbeschwerdenVerbraucherbeschwer- den), die den Anschluss an das Versorgungs- netz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden Verbraucherbeschwer- den sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxXGasversorgung Görlitz GmbH – Qualitäts- und Beschwerdemanagement, Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 XxxxxxxxxxxxxXxxxxxx, TelefonTelefon 00000 00000 oder E-Mail: 00000 0000-0, Fax: 4909-50, xxxx@xx-xx.xxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxx.xx.
13.2. 14.2 Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen GVG ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmenteil- zunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt.
13.3. 14.3 Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxx- xxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: Telefon 000 0000000-0, Telefax: 030 2757240-69, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx.
13.4. 14.4 Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, TelefonTele- fon: 000 0000003022480-000 500 oder 00000 00000001805 101000, Telefax: 030 22480-323, E-E- Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xxverbraucherservice- xxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.5. 14.5 Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbe- schwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen Informatio- nen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxx://xx.xx- xxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/. 15 Allgemeine Informationen nach dem Energiedienstleistungsgesetz Im Zusammenhang mit einer effizienteren Energienutzung durch Endkunden wird bei der Bun- desstelle für Energieeffizienz eine Liste geführt, in der Energiedienstleister, Anbieter von Ener- gieaudits und Anbieter von Energieeffizienzmaßnahmen aufgeführt sind. Weiterführende Infor- mationen zu der sog. Anbieterliste und den Anbietern selbst erhält der Kunde unter ww.bfee- xxxxxx.xx Er kann sich zudem bei der Deutschen Energieagentur über das Thema Energieeffizi- enz umfassend informieren. Weitere Informationen sind unter www.energieeffizienz-on- xxxx.xxxx erhältlich.
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Samples: General Terms and Conditions for the Supply of Natural Gas
Streitbeilegungsverfahren. 13.1. (1) Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmenUnternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden Verbraucherbeschwerden, sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxXXxxxxxxxxx Xxxxx XX, Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxx 00, 00000 XxxxxxxxxxxxxXxxxx, Telefon: 00000 0000000-0000, FaxE-Mail: 4909-50, xxxx@xx-xx.xxkundenservice@stadtwerke- xxxxx.xx.
13.2. (2) Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V e. V. (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG sowie § 4 Abs.2 Satz 4 Verfahrensordnung zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht abgeholfen oder auf diese nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt geant- wortet hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche gesetz- liche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.
13.3. (3) Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, TelefonTel.: (0) 30 / 00 00 000 0000000-- 0, Telefax: 030 2757240-/ 27 57 240 - 69, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx
13.4. Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000-000 oder 00000 000000, Telefax: 030 22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx
13.5. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Belieferung Mit Strom an Öffentlichen Ladestationen
Streitbeilegungsverfahren. 13.1. 14.1 Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmenUnternehmen) sind verpflichtetverpflich- tet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (VerbraucherbeschwerdenVerbraucher- beschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxXan Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 XxxxxxxxxxxxxXxxxxxxxxx, TelefonTelefonnummer 0000 000-0000, Telefax 0751 804-1304, E-Mail-Adresse: 00000 0000-0, Fax: 4909-50, xxxx@xx-xx.xxxxxx@xxx.xx.
13.2. 14.2 Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG sowie § 4 Abs. 2 Satz 4 Verfahrensordnung zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht abgeholfen oder auf diese nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt Be- arbeitungsfrist geantwortet hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren (z. B. nach dem EnWG) zu beantragen, bleibt unberührt.
13.3. 14.3 Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-0030/0000000–0, Telefax: 030 2757240-69030/2757240–69, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx
13.4. Allgemeine Informationen der BNetzA zu Verbraucherrechten für den Bereich Elektrizi- tät und Gas sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und GasEnergie, Bundesnetzagentur, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000030/00000-000 oder 00000 000000000, Telefax: 030 22480030/22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.5. 14.4 Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform (OSStreitbeilegungs-Plattform) Plattform der Europäischen Euro- päischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OSOnline-Streitbeilegungs-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Belieferung Mit Elektrischer Energie
Streitbeilegungsverfahren. 13.1. Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmenUnternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx Xxxxxxxxxx Xxx Xxxxxx XxxX, Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx 00, 00000 XxxxxxxxxxxxxXxx Xxxxxx, Telefon: 00000 0000033841 4448-0, FaxTelefax: 4909033841 4448-5088, xxxx@xx-xx.xxE-Mail: xxxx@xxxxxxxxxx-xxx-xxxxxx.xx.
13.2. Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V e. V. (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.unberührt.
13.3. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-0030/0000000–0, Telefax: 030 2757240-69030/2757240–69, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx
13.4. Allgemeine Informationen der Bundesnetzagentur zu Verbraucherrechten für den Bereich Elektrizität und Gas sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und GasEnergie, Bundesnetzagentur, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000030/00000-000 oder 00000 00000001805/101000, Telefax: 030 22480030/22480-323, E-E- Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.513.4. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die OnlineOnline- Streitbeilegungs-Streitbeile- gungsplattform Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Online- Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/. In den genannten Bruttobeträgen ist die Umsatzsteuer in der gesetzlich festgelegten Höhe (derzeit 19 %) enthalten; wird kein Bruttobetrag genannt, besteht derzeit keine Umsatzsteuerpflicht.
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Samples: Gasliefervertrag
Streitbeilegungsverfahren. 13.1. 12.1 Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmenUnternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang abZugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxx XxxX, Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxx. 00, 00000 XxxxxxxxxxxxxXxxxx, TelefonFon: 00000 000005141 95193-0, FaxE-Mail: 4909-50, xxxx@xx-xx.xxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxx.xx
13.2. 12.2 Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens i. V. m. § 4 der Verfahrensordnung Schlichtungs- stelle Energie e. V. anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde Verbraucherbeschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt auf diese nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist geantwortet hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen Die Stadtwerke Celle GmbH ist verpflich- tet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmenzur Teilnahme am Schlichtungsverfahren verpflichtet. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren (z.B. nach dem EnWG) zu beantragen, bleibt unberührt.
13.3. 12.3 Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, TelefonFon: 000 000000000 00 000-0, TelefaxFax: 030 2757240000 00 00 000-6900, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, HomepageWebsite: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xxwww.schlichtungs- xxxxxx-xxxxxxx.xx.
13.4. 12.4 Allgemeine Informationen der Bundesnetzagentur zu Verbraucherrechten für die Bereiche Elektrizität und Gas sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und GasEnergie, Bundesnetzagentur, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, TelefonFon: 000 00000-000, Fax: 000 oder 00000 000000, Telefax: 030 2248000000-323000, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.5. 12.5 Verbraucher haben die Möglichkeit, erhalten über die Online-Streitbeile- gungsplattform Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union Kommission kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Beschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder einem Online-Dienstleistungsvertrag Dienstleistungs- vertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen der Schlichtungsstellen für Verbraucher in der Europäischen Union zu erhaltenUnion. Die OS-Plattform kann unter folgendem derzeit über folgenden Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxx://xxxxxxx. xx.xxxxxx.xx/xxx/. Unsere E-Mail- Adresse ist: xxxx@xxxxxxxxxx-xxxxx.xx.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Streitbeilegungsverfahren. 13.1. 4.1 Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmenUnternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxx XxxX, Xxxxxxxxxxxxx 00Xxxxxxx 0, 00000 XxxxxxxxxxxxxXxxx, Telefon: 00000 0000000-0, Fax: 49090000 oder per E-50, xxxx@xx-xx.xxMail an xxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxx.xx.
13.2. 4.2 Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG sowie § 4 Abs. 2 Satz 4 Verfahrensordnung zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht abgeholfen oder auf diese nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt geantwortet hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren (z. B. nach dem EnWG) zu beantragen, bleibt unberührt.
13.3. 4.3 Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 000000000000-0000, Telefax: 030 2757240-69275724069, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx.
13.4. 4.4 Allgemeine Informationen der BNetzA zu Verbraucherrechten für den Bereich Elektrizität und Gas sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und GasEnergie, Bundesnetzagentur, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000-000 oder 00000 000000000, Telefax: 030 22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xxverbraucherservice- xxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.5. 4.5 Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform (OSStreitbeilegungs-Plattform) Plattform der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OSOnline-Streitbeilegungs-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/.
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Samples: Abwendungsvereinbarung
Streitbeilegungsverfahren. 13.116.1. Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmenUnternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen Bean- standungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsab- schluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss An- schluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxXGasversorgung Biedenkopf GmbH, Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxxx 00, 00000 XxxxxxxxxxxxxXxxxxxxxxx, Telefon: 00000 0000-(06461) 9505 - 0, FaxE-Mail: 4909-50, xxxx@xx-xx.xxxxxx@xxxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx.
13.216.2. Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG sowie § 4 Abs. 2 Satz 4 Verfahrensordnung zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht abgeholfen oder auf diese Weise nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt geantwortet hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Abs.1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen anzu- rufen oder ein anderes Verfahren (z.B. nach dem EnWG) zu beantragen, bleibt unberührt.
13.316.3. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxx- xxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-(000) 0000000 – 0, Telefax: 030 2757240(000) 0000000-6900, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xxinfo@schlich- xxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx
13.4. Allgemeine Informationen der Bundesnetzagentur zu Verbraucherrechten für den Bereich Elektrizität und Gas sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und GasEnergie, Bundesnetzagentur, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000-000 oder 00000 000000(030) 22480 - 500, Telefax: 030 22480-(030) 22480 - 323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xxverbraucherservice-ener- xxx@xxxxxx.xx.
13.516.4. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform (OSStreitbeilegungs-Plattform) Plattform der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag Kauf- vertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OSOnline-Streitbeilegungs-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/.
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Samples: Gas Supply Agreement
Streitbeilegungsverfahren. 13.1. Energieversorgungsunternehmen Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messstellenbetreiber Messdienstleister (Un- ternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden Verbraucherbeschwerden, die den Ver- tragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten betreffen, sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxXRadevormwald GmbH, Xxxxxxxxxxxxx Vertrieb, Xx Xxxxxxx 00, 00000 XxxxxxxxxxxxxRa- devormwald, TelefonTel.: 00000 000002195/9131-0, FaxEmail: 4909-50, xxxx@xx-xx.xxxxxxxxxx@x-x-x.xx.
13.2. Ein Verbraucher Kunde ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen. Ein solcher Antrag ist erst zulässig, wenn das Unternehmen der Beschwerde Verbraucherbeschwer- de nicht innerhalb spätestens nach vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen abgeholfen hat. Das Recht der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder erklärt hatein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde Beschwer- de bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.
13.3. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-(0) 30 / 27 57 240 – 0, Telefax: 030 2757240-69Mo. - Fr. 10:00 - 16:00 Uhr, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx.
13.4. Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice Verbrau- cherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 030/ 00000-000 oder 00000 000000000000 (Mo.-Fr. 9:00 Uhr - 15:00 Uhr), Telefax: 030 030/ 22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx
13.5. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxverbraucherservice- xxxxxxx@xxxxxx.xx.
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Samples: Stromliefervertrag
Streitbeilegungsverfahren. 13.1. Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmenUnterneh- men) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § §13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § §111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen Unterneh- men zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxX, Xxxxxxxxxxxxx 00Stadt- werke Weinheim GmbH Xxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxxxxx, Xxxxxxxx / Telefon: 00000 0000000-0, Fax0 / Mail: 4909-50, xxxx@xx-xx.xxxxxxxxxxxxx@xxx.xx.
13.2. Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V e. V. (Schlichtungsstelle) nach § §111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens Schlich- tungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde Verbraucherbe- schwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § §14 Abs. 5 VSBG VSGB bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle Schlichtungs- stelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Schlich- tungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § §204 Abs. 1 Abs.1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.
13.3. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-0030/2757240–0, Telefax: 030 2757240030/2757240-69, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx.
13.4. Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000030/00000-000 oder 00000 00000001805/101000, Telefax: 030 22480030/22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xxverbraucherservice- xxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.5. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform Streitbeilegungs- Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Online- Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen aufgeru- fen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/.
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Samples: Sondervertrag Nachtspeicherheizung
Streitbeilegungsverfahren. 13.1. Energieversorgungsunternehmen (1) Die Stadtwerke Energie und der Messstellenbetreiber (Un- ternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere insbe- sondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens der Stadtwerke Energie (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung Mes- sung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab dem Zugang beim Unternehmen bei den Stadtwerken Energie zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx Energie Xxxx-Xxxxxxx XxxX, Xxxxxxxxxxxxx 00, Xxxxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 XxxxxxxxxxxxxXxxx, Telefon: 00000 0000000-0000, FaxTelefax: 490903641 688-50, xxxx@xx-xx.xx495 E-Mail: xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxx.xx
13.2. Ein Verbraucher (2) Der Kunde ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG sowie § 4 Abs. 2 Satz 4 Verfahrensordnung zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens Schlichtungsverfah- rens anzurufen. Ein solcher Antrag ist jedoch erst zulässig, wenn das Unternehmen die Stadtwerke Energie der Beschwerde Verbraucherbeschwerde nicht innerhalb abgeholfen oder auf diese nicht inner- halb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat geantwortet haben. Das Recht der Beteiligten, die Ge- richte anzurufen oder erklärt hatein anderes Verfahren (z. B. nach dem EnWG) zu beantra- gen, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tetDie Stadtwerke Energie sind verpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, Aktuell ist die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren Schlichtungsstelle wie folgt zu beantragen, bleibt unberührt.
13.3. Die Kontaktdaten der erreichen: Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Energie e.e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Xxxxxx Telefon: 000 0000000-0, Telefax: 030 2757240-6969 xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx
13.4. (3) Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000-000 oder 00000 000000000, Telefax: 030 22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.5. (4) Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform (OSStreitbeilegungs-Plattform) Plattform der Europäischen Union – xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx – kostenlose Hilfestellung Hilfe- stellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag Kauf- vertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx.
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Samples: Erdgaslieferungsvertrag
Streitbeilegungsverfahren. 13.116.1. Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber Haben Sie noch Fragen (Un- ternehmenBeanstandungen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss zur Rechnung oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss Energielieferung? Dann wenden Sie sich bitte an das Versorgungs- netz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten anunseren Kundencenter: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxX, Xxxxxxxxxxxxx 00, Energieversorgung Klettgau-Rheintal GmbH & Co. KG Xxxxxxxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxxxxxxxxx, TelefonXxxxxxxx Tel: 00000 000007742/85675-0, 0 Fax: 490907742/00000-50, xxxx@xx-xx.xx
13.2. Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.
13.3. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Energie e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-0, Telefax: 030 2757240-69, 00 E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xxxxxxxxx@xxxx.xxx
13.416.2. Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post, Eisenbahnen, Verbraucherservice Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, TelefonXxxx Mo.-Fr. 9:00Uhr bi 12:00Uhr Tel: 000 00000030/00000-000 oder 00000 000000, Telefaxbundesweites Infotelefon Fax: 030 22480030/00000-323, 000 E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx
13.516.3. Wir sind gesetzlich zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren verpflichtet. Zur Beilegung von Streitigkeiten kann von Privatkunden ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie e.V. beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass unser Kundenservice angerufen und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde: Schlichtungsstelle Energie e.V. Xxxxxxxxxxxxxxx 000 00000 Xxxxxx Tel: 030/2757240-0 Fax: 030/275240-69 E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx Verbraucher haben die Möglichkeit, seit dem 15.02.2016 über die Online-Streitbeile- gungsplattform (OS-Plattform) Streitbeilegungsplattform der Europäischen Union EU kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Online- Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union EU zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werdenfinden Sie hier: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxx- ers/odr
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Samples: Sondervertrag Über Die Lieferung Von Elektrischer Energie
Streitbeilegungsverfahren. 13.1. 16.1 Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmenUnterneh- men) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (VerbraucherbeschwerdenVerbraucherbeschwer- den), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen Unter- nehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx ENNI Energie & Umwelt Xxxxxxxxxxx XxxX, Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 XxxxxxxxxxxxxXxxxx, Telefon: 00000 0000 000 0000-0, Fax: 490900000 000-50, xxxx@xx-xx.xx000 und Email: xxxx@xxxx.xx.
13.2. 16.2 Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V V. (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG sowie § 4 Abs. 2 Satz 4 Verfah- rensordnung zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufenanzu- rufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmenteilzuneh- men. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren Verfah- ren (z.B. nach dem EnWG) zu beantragen, bleibt unberührt.
13.3. 16.3 Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: (0) 30 / 00 00 000 0000000-– 0, Telefax: 030 2757240-69030/2757240–69, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx.
13.4. 16.4 Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur zu Verbraucher- rechten für den Bereich Elektrizität und Gas, sind erhältlich über den Verbraucherservice Energie, Bundesnetzagentur, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000-000 oder 00000 000000, Telefax: 030 22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.5. 16.5 Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform Streitbeilegungs- Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung Hilfe- stellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen Informa- tionen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem fol- gendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/.
16.6 In den Xxxxxxx Xxxxxx und Wärme nimmt der Lieferant nicht an einem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren nach § 111a teil.
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Samples: Gas Supply Agreement
Streitbeilegungsverfahren. 13.1. Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmenUnter- nehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxXXX XXXXX Xxxxxxx XxxX & Xx. XX, Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 XxxxxxxxxxxxxReußenköge, Telefon: 00000 0000-0000, Fax: 490900000 000000-50000, xxxx@xx-xx.xxE-Mail: xxxxxxx.xxxxxxx@xx-xxxxx.xx
13.2. Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V e. V. (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens Schlich- tungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle Schlich- tungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.
13.3. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-00000000–0, Telefax: 030 2757240-69030/2757240–69, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx.
13.4. Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000-000 oder 00000 000000, Telefax: 030 22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.5. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform Streitbei- legungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungs- stellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/.
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Samples: Liefervertrag
Streitbeilegungsverfahren. 13.1. Energieversorgungsunternehmen 15.1.Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmenUnter- nehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne Sin- ne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (VerbraucherbeschwerdenVerbraucherbe- schwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung Beliefe- rung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren Verfah- ren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang Zu- gang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxXAhlen GmbH, Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 XxxxxxxxxxxxxXxxxx, Telefon: 00000 0000Tel.-Nr. 02382 / 788-0, FaxE-Mail: 4909-50, xxxx@xx-xx.xx
13.2xxxx@xxxxxxxxxx-xxxxx.xx. Ein 15.2Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist Bearbei- tungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfenabzu- helfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tetver- pflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt.
13.3. Die 15.3Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstel- le Energie e.e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000030/ 2757240-0, Telefax: 030 2757240030/2757240-69, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xxinfo@schlichtungsstelle- xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx
13.4. Allgemeine 15.4Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität Elekt- rizität und Gas, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 030/ 00000-000 oder 00000 000000, Telefax: 030 030/ 22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx
13.5verbraucherser- xxxxxxxxxxx@xxxxxx.xx. Verbraucher 15.5Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform Streitbeilegungs- Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung Hilfestel- lung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbeschwerde zu einem OnlineOnli- ne-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Euro- päischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/
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Streitbeilegungsverfahren. 13.115.1. Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmenUnternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens Unterneh- mens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung Belie- ferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantwortenbeantwor- ten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: an Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxXMarburg GmbH, Xxxxxxxxxxxxx Xx Xxxxxx 00, 00000 XxxxxxxxxxxxxXxxxxxx, Telefon: 00000 0000(06421) 205 - 505, E-0, FaxMail: 4909-50, xxxx@xx-xx.xxxxxxxxxxxxxxx@xxxx.xx.
13.215.2. Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG sowie § 4 Abs. 2 Satz 4 Verfahrensordnung zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufenanzu- rufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht abgeholfen oder auf diese Weise nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt geantwortet hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmenteilzuneh- men. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Abs.1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen anzu- rufen oder ein anderes Verfahren (z.B. nach dem EnWG) zu beantragen, bleibt unberührt.
13.315.3. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-(000) 0000000 – 0, TelefaxTele- fax: 030 2757240-(000) 0000000 - 69, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx
13.4. Allgemeine Informationen der Bundesnetzagentur zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und GasGas sind erhältlich über den Xxxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000-000 oder 00000 000000(030) 22480 - 500, Telefax: 030 22480-(030) 22480 - 323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xxverbrau- xxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.515.4. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform (OSStreitbeilegungs-Plattform) Plattform der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbe- schwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen Infor- mationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OSOnline-Streitbeilegungs-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen auf- gerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/.
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Streitbeilegungsverfahren. 13.1. 25.1 Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmenUnter- nehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantwortenbe- antworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxXRatin- gen GmbH, Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxxx. 00, 00000 XxxxxxxxxxxxxXxxxxxxx, Telefon: 00000 0000000-0000, FaxTelefax: 490902102 485-50199, xxxx@xx-xx.xxE-Mail: xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxx.xx.
13.2. 25.2 Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V V. (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG sowie § 4 Abs. 2 Satz 4 Verfah- rensordnung zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht abgeholfen oder auf diese nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt geantwortet hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren (z. B. nach EnWG) zu beantragen, bleibt unberührt.
13.3. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-0030/00000000, TelefaxTe- lefax: 030 2757240-69030/22480515, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx.
13.4. 25.3 Allgemeine Informationen der Bundesnetzagentur zu Verbraucherrechten Verbraucherrech- ten für den Bereich Elektrizität und Gas sind erhältlich über den Verbraucherservice Verbrau- cherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Xxxxxxxx 0000Xxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000-000 oder 00000 000000030/00000000, Telefax: 030 22480-323030/22480515, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.5. 25.4 Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform (OS-Plattform) Streitbeilegungs- Plattform der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung Einrei- chung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OSOnline-Streitbeilegungs-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen aufgeru- fen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Streitbeilegungsverfahren. 13.1. 14.1 Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmenUnternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxXan susi-Energie GmbH, Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxx 00, 00000 XxxxxxxxxxxxxXxxxxxxxxx, Telefon: 00000 0000-0xxxx@xxxx-xxxxxxx.xx, Fax: 4909-50, xxxx@xx-xx.xxxxx.xxxx-xxxxxxx.xx.
13.2. 14.2 Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG sowie § 4 Abs. 2 Satz 4 Verfahrens- ordnung zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht abgeholfen oder auf diese nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt geantwortet hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren (z. B. nach dem EnWG) zu beantragen, bleibt unberührt.
13.3. 14.3 Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-0030/0000000–0, Telefax: 030 2757240-69030/2757240–69, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx
13.4. Allgemeine Informationen der BNetzA zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und GasGas sind er- hältlich über den Verbraucherservice Energie, Bundesnetzagentur, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000030/00000-000 oder 00000 000000000, Telefax: 030 22480030/22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.5. 14.4 Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform (OSStreitbeilegungs-Plattform) Plattform der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OSOnline-Streitbeilegungs-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Streitbeilegungsverfahren. 13.1. Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmen) sind verpflichtet19.1.Das Nahwärmeversorgungsunternehmen verpflichtet sich, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § §13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzFernwärmenetz, die Belieferung mit Energie Nahwärme sowie die Messung der Energie Wärmemengen betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen Unterneh- men zu beantworten. Verbraucherbeschwerden Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistung der VES betreffen sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxX, Xxxxxxxxxxxxx 00, Ver- und Entsorgungsgesellschaft mbH Sersheim x/x Xxxxxxxxxx Xxxxxxxxxx-Xxxxxxxxx XxxX Xxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxx-Xxxxxxxxx Telefon: 00000 07142 / 0000-0, 000 Fax: 490907142 / 0000-50, xxxx@xx-xx.xx
13.2. Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.
13.3. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Energie e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-0, Telefax: 030 2757240-69, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xxxxxxxxxxxxxxx@xx-xx.xx 19.2.Das NVU erklärt sich gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) bereit, Homepagebei Streitigkeiten aus dem Netzanschlussvertrag/Nahwärmeversorgungsvertrag oder über dessen Bestehen mit Kunden und Anschlussnehmern, die Verbraucher im Sinne des § 13 Bürgerliches Gesetzbuch sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor der folgenden Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx
13.4. Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur 19.3.Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für den Bereich Elektrizität und GasSchlichtung e.V., Xxxxxxxx 0000Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 0, 00000 XxxxXxxx xx Xxxxx, Telefon: 000 00000-000 oder 00000 000000, Telefax: 030 22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx
13.5. Verbraucher xxx.xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx 19.4.Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform Streitbeilegungs-Plattform (OS-OS- Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Ver- braucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Europäi- schen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/
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Samples: Ergänzende Allgemeine Versorgungsbedingungen Zur Avbfernwärmev
Streitbeilegungsverfahren. 13.1. 14.1 Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmenUnternehmen) sind verpflichtetver- pflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere ins- besondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxXan Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG, Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 XxxxxxxxxxxxxXxxxxxxxxx, TelefonTelefonnummer 0000 000-0000, Telefax 0751 804-1304, E-Mail-Adresse: 00000 0000-0, Fax: 4909-50, xxxx@xx-xx.xxxxxx@xxx.xx.
13.2. 14.2 Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG sowie § 4 Abs. 2 Satz 4 Verfahrensordnung zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht abgeholfen oder auf diese nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt geantwortet hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren (z. B. nach dem EnWG) zu beantragen, bleibt unberührt.
13.3. 14.3 Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-0030/0000000–0, Telefax: 030 2757240-69030/2757240–69, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx
13.4xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx. Allgemeine Informationen der BNetzA zu Verbraucherrechten für den Bereich Elektrizi- tät und Gas sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und GasEnergie, Bundesnetzagentur, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000030/00000-000 oder 00000 000000000, Telefax: 030 22480030/22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.5. 14.4 Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform (OSStreitbeilegungs-Plattform) Plattform der Europäischen Euro- päischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OSOnline-Streitbeilegungs-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Streitbeilegungsverfahren. 13.115.1. Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des i. S. d. § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss schluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (VerbraucherbeschwerdenVer- braucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxXEber- bach GmbH, Xxxxxxxxxxxxx 00Xxxxxxxxxxxxxxx. 0, 00000 Xxxxxxxxxxxxx, TelefonXxxxxxxx / Xxx.-Xx: 00000 000006271/9209-0, Fax: 49090 / Fax 06271/9209-50, xxxx@xx-xx.xx28 / xxxx@xx-xxxxxxxx.xx.
13.215.2. Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG sowie § 4 Abs. 2 Satz 4 Verfahrensordnung zur Durchführung Durchfüh- rung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen Unter- nehmen der Beschwerde nicht abgeholfen oder auf diese nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt geantwortet hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung Einrei- chung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche ge- setzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren Verfah- ren (z. B. nach dem EnWG) zu beantragen, bleibt unberührt.
13.315.3. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-0030/0000000–0, Telefax: 030 2757240-69030/2757240–69, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx
13.4. Allgemeine Informationen der BNetzA zu Verbraucherrechten für den Bereich Elektrizität und Gas sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und GasEnergie, Bundesnetzagentur, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000030/00000-000 oder 00000 000000000, Telefax: 030 22480030/22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.515.4. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform (OSgungs-Plattform) Plattform der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbeschwerde zu einem OnlineOn- line-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen Infor- mationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstel- len in der Europäischen Union zu erhalten. Die OSOnline-Streitbeile- gungs-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Streitbeilegungsverfahren. 13.114.1. Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmenUnternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen Leis- tungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersor- gungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren Verfah- ren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten betreffen, sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxXGemeindewerke Dudenhofen, Xxxxxxxxxxxxx 00Kon- xxx-Xxxxxxxx-Xxxxx 0, 00000 XxxxxxxxxxxxxXxxxxxxxxx, Telefon: 00000 000006232 / 656-0131 oder -231, Fax: 490906232 / 656-50202, xxxx@xx-xx.xxE-Mail: xxxxxxxxxxxxx@xxxx.xx.
13.214.2. Ein Verbraucher Kunde ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § §14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Schlichtungs- stelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § §204 Abs. 1 Nr. 4 Abs.1 Nr.4 BGB. Das Recht der BeteiligtenBetei- ligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.
13.314.3. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000030/00 00 000-0, Telefax: 030 2757240-69, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx
13.4. Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice Verbraucherser- vice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000030/00000-000 oder 00000 00000001805/101000 (Mo.-Fr. 9:00 Uhr - 15:00 Uhr), Telefax: 030 22480030/22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx
13.514.4. Informationen zur Online-Streitbeilegung: Verbraucher haben die Möglichkeit, Möglichkeit über die Online-Streitbeile- gungsplattform Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen europäischen Union kostenlose Hilfestellung Hilfe- stellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Online- Kaufvertrag oder o- der Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbrau- cherschlichtungsstellen in der Europäischen europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx; Unsere E-Mail- Adresse lautet: xxxxxxxxxxxxx@xxxx.xx
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Samples: Liefervertrag
Streitbeilegungsverfahren. 13.1. Energieversorgungsunternehmen 11.1 Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messstellenbetreiber (Un- ternehmen) Messdienstleister sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten betreffen, sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxXXxxxxxxxxx Xxxxxxxx XxxX (XXX), Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxx 00-00, 00000 XxxxxxxxxxxxxXxxxxxxx, Tel. 0000 000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxxxxx@xxxx.xx.
11.2 Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: Bundesnetzagentur, Xxxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 00000 0000030 / 22480 – 500, Telefax: 030 / 22480 – 323 Internet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx, E-0, FaxMail: 4909-50, xxxx@xx-xx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.2. Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) 11.3 Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111b 111 a EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tet, an dem Verfahren kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmenEnergie beantragt werden. Die Einreichung einer Beschwerde bei Voraussetzung dafür ist, dass der Kundenservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 AbsEnergie verpflichtet. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.
13.3. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Energie e.e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-030 / 0000000 – 0, Telefax: 030 2757240-69/ 2757240 – 69,Internet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx.
13.4. Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000-000 oder 00000 000000, Telefax: 030 22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx
13.5. 11.4 Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/. Unsere E-Mail-Adresse ist: xxxxxxxxxxxxx@xxxx.xx.
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Samples: Stromliefervertrag
Streitbeilegungsverfahren. 13.1. 16.1 Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmenUnternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden Verbraucherbe- schwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx Stxxxxxxxx Xxxxxxx XxxX, Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx 00, 00000 XxxxxxxxxxxxxXxxxxxx, TelefonTel.: 00000 000002631/851400, E-0, FaxMail: 4909-50, xxxx@xx-xx.xxxxxx@xxx-xxxxxxx.xx
13.2. 16.2 Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V e. V. (SchlichtungsstelleSchlich- tungsstelle) nach § 111b EnWG sowie § 4 Abs. 2 Satz 4 Verfahrensordnung zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen Unter- nehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren (z. B. nach dem EnWG) zu beantragen, bleibt unberührt.
13.3. 16.3 Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx Frxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000030/0000000–0, Tele-0, Telefaxfax: 030 2757240-69030/0000000–69, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xxinfo@schlich- xxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx
13.4. Allgemeine Informationen der BNetzA zu Verbraucherrechten für den Bereich Elektrizität und Gas sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und GasEnergie, Xxxxxxxx Bun- desnetzagentur, Poxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000030/00000-000 oder 00000 000000000, Telefax: 030 22480030/22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.5. 16.4 Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung Einrei- chung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder OnlineOn- line-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxx://xx.xx- xxxx.xx/xxxxxx-xxx/xxx/.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Streitbeilegungsverfahren. 13.119.1. Energieversorgungsunternehmen Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messstellenbetreiber Messdienstleister (Un- ternehmenUnternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen Beanstan- dungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung Beliefe- rung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxXewag kamenz, Xxxxxxxxxxxxx 00Xx xxx Xxxxxxxxxxx 0, 00000 XxxxxxxxxxxxxXxxxxx, Telefon: 00000 0000000-0, FaxTelefax: 490903578 377-50105, xxxx@xx-xx.xxE-Mail: xxxx@xxxxxx.xx.
13.219.2. Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V e. V. (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG zur Durchführung Durchfüh- rung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist Bearbeitungs- frist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen Unter- nehmen ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.
13.319.3. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-0, Telefax: 030 2757240-69, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx.
13.419.4. Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000-000 oder 00000 000000, Telefax: 030 22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx
13.5. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx.
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Samples: Vertrag Zum Anschluss Einer Eigenerzeugungsanlage (Strom)
Streitbeilegungsverfahren. 13.118.1. Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmenUnternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss oder Vertragsabschluss o- der zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen der StW betreffen, sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxx XxxX, Xxxxxxxxxxxxx 00Xxxxx-Xxxx-Xxx. 0, 00000 XxxxxxxxxxxxxXxxxx, TelefonTel.-Nr.: 00000 000004103 - 805 805, E-0, FaxMail- Adresse: 4909-50, xxxx@xx-xx.xxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxx.xx.
13.218.2. Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG sowie § 4 Abs. 2 Satz 4 Verfahrensordnung zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen Unter- nehmen der Beschwerde nicht abgeholfen oder auf diese nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt ge- antwortet hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren (z. B. nach dem EnWG) zu beantragenbeantra- gen, bleibt unberührt.
13.318.3. Die Anschrift und Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeitlauten wie folgt: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxx. 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000030/2757240-0, TelefaxFax: 030 2757240030/2757240-6969 (Mo – Fr 10.00 Uhr – 16.00 Uhr), E-Mail-Adresse: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepagexxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx Internet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx.
13.418.4. Allgemeine Informationen der BNetzA zu Verbraucherrechten für den Bereich Elektrizität und Gas sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und GasEnergie, Bundesnetzagentur, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000030/00000-000 oder 00000 000000000, Telefax: 030 22480030/22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx
13.518.5. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform Streitbeilegungs-Plattform (OS-PlattformPlatt- form) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbe- schwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Streitbeilegungsverfahren. 13.114.1. Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmenUnternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden Verbraucherbe- schwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxXxxxxxxxxxx@xxxxxx.xx, Xxxxxxxxxxxxx 030 / 325 000 00 oder Lition Energie GmbH, Kuxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxxxx, Telefon: 00000 0000-0, Fax: 4909-50, xxxx@xx-xx.xxXxxxxx.
13.214.2. Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V e. V. (SchlichtungsstelleSchlich- tungsstelle) nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens Schlichtungsverfah- rens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfenabzu- helfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung Verjäh- rung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.
13.314.3. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Energie Schlichtungsstelle Ener- gie e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx Frxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-0030/0000000–0, TelefaxTele- fax: 030 2757240-69030/0000000–69, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx.
13.414.4. Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice Ver- braucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Xxxxxxxx Poxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000030/00000-000 oder 00000 00000001805/101000, TelefaxTe- lefax: 030 22480030/22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.514.5. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung Einrei- chung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder OnlineOn- line-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxx://xx.xx- xxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/.
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Samples: Terms and Conditions
Streitbeilegungsverfahren. 13.1. 17.1 Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmenUnternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxXAggerEnergie GmbH, Xxxxxxxxxxxxx 00Xxxxxxxxx-Xxxxxxx-Xxx. 0, 00000 XxxxxxxxxxxxxXxxxxxxxxxx, TelefonTel: 00000 02261 / 0000-0000, Fax: 490902261 / 0000-50000, xxxx@xx-xx.xxE-Mail: xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxx.xx.
13.2. 17.2 Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG sowie § 4 Abs. 2 Satz 4 Verfahrensordnung zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht abgeholfen oder auf diese nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt geantwortet hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren (z. B. nach dem EnWG) zu beantragen, bleibt unberührt.
13.3. 17.3 Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-0030 / 0000000–0, Telefax: 030 2757240-69/ 2757240–69, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx
13.4. Allgemeine Informationen der Bundesnetzagentur zu Verbraucherrechten für den Bereich Elektrizität und Gas sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und GasEnergie, Bundesnetzagentur, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 030 / 00000-000 oder 00000 000000000, Telefax: 030 / 22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.5. 17.4 Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform (OSStreitbeilegungs-Plattform) Plattform der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Online- Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OSOnline- Streitbeilegungs-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/. Die Möglichkeit des Nachweises, dass ein Schaden oder Aufwand der AggerEnergie nicht oder nicht in der pauschalierten Höhe entstanden ist, bleibt unberührt.
1 Die Bruttopreise enthalten die jeweils zum Zeitpunkt der Leistungsausführung gültige Umsatzsteuer, sie sind auf 2 Nachkommastellen kaufmännisch gerundet.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Streitbeilegungsverfahren. 13.1. 14.1 Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmenUnternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des i. S. d. § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren Verfah- ren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantwortenbeant- worten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxXEnergieversorgung Lenningen GmbH, Xxxxxxxxxxxxx 00Xxxxxxxxxx 0, 00000 XxxxxxxxxxxxxXxxxxxxxx, Telefon: 00000 0000(07026) 609-070, FaxE-Mail: 4909-50, xxxx@xx-xx.xxxxxx@xx-xxxxxxxxx.xx.
13.2. 14.2 Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG sowie § 4 Abs. 2 Satz 4 Verfahrensordnung zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen Unterneh- men der Beschwerde nicht abgeholfen oder auf diese nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt geantwor- tet hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen anzu- rufen oder ein anderes Verfahren (z. B. nach dem EnWG) zu beantragen, bleibt unberührt.
13.3. 14.3 Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxx- xx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-0030/0000000–0, Telefax: 030 2757240-69030/2757240–69, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xxinfo@schlichtungs- xxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx
13.4. Allgemeine Informationen der BNetzA zu Verbraucherrechten für den Bereich Elektrizität und Gas sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und GasEnergie, Bundesnetzagentur, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, TelefonTele- fon: 000 00000030/22480-000 oder 00000 000000500, Telefax: 030 22480030/22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.5. 14.4 Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform (OSStreitbeilegungs-Plattform) Pla𝒩orm der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Online- Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Ver- braucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OSOnline-Plattform Streitbeilegungs-Platt- form kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Streitbeilegungsverfahren. 13.1. Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmenUnternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen Bean- standungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsab- schluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss An- schluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxXLingen GmbH, Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxxxx, Telefon: 00000 Xxxxxx / Tel. 0000-0, Fax00000-0 / Fax 0000-00000-000 / E-Mail-Adresse: 4909info@stadtwerke-50, xxxx@xx-xx.xxlin- xxx.xx.
13.2. Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V e. V. (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde Be- schwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.
13.3. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-0030/0000000–0, Telefax: 030 2757240-69030/2757240–69, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xxinfo@schlichtungs- xxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx.
13.4. Allgemeine Informationen der Bundesnetzagentur zu Verbraucherrechten für den Bereich Elektrizität und Gas sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und GasEnergie, Bundesnetzagentur, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000030/00000-000 oder 00000 00000001805/101000, Telefax: 030 22480030/22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xxverbrau- xxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.5. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren Verfah- ren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/.
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Samples: Erdgaslieferungsvertrag
Streitbeilegungsverfahren. 13.1. 13.1 Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmenUnterneh- men) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (VerbraucherbeschwerdenVerbraucherbeschwer- den), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen Un- ternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxXAhlen GmbH, Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 XxxxxxxxxxxxxXxxxx, Telefon: 00000 0000Tel.-Nr. 02382/788-0, FaxE-Mail: 4909-50, xxxx@xx-xx.xxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxx.xx.
13.2. 13.2 Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG sowie § 4 Abs. 2 Satz 4 Verfahrensordnung zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht abgeholfen oder auf diese nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist Bear- beitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle Schlichtungs- stelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Schlich- tungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes an- deres Verfahren (z.B. nach dem EnWG) zu beantragen, bleibt unberührtunbe- rührt.
13.3. 13.3 Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungs- stelle Energie e.e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxx. 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000030/ 2757240-0, Telefax: 030 2757240-69030/2757240–69, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xxinfo@schlichtungsstelle- xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx.
13.4. 13.4 Allgemeine Informationen der BNetzA zu Verbraucherrechten für den Bereich Elektrizität und Gas sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und GasEnergie, Bundesnetzagentur, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 030/ 00000-000 oder 00000 000000000, Telefax: 030 030/ 22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xxverbraucherservice- xxxxxxx@xxxxxx.xx
13.5. 13.5 Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform (OS-Plattform) Streitbeilegungs- Plattform der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung Ein- reichung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder o- der Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren Verfah- ren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OSOnline-Streitbeilegungs-Plattform kann unter folgendem folgen- dem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/.
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Samples: Electricity Supply Agreement
Streitbeilegungsverfahren. 13.117.1. Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des i. S. d. § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsab- schluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (VerbraucherbeschwerdenVer- braucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxX, Xxxxxxxxxxxxx an: EAG Energie Abrechnungs- und Service GmbH Xxxxxxxxxxxx Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxxxx, Telefon: Xxxxxxxxxxxx Telefon 00000 000000000-0, Fax: 49090 Telefax 05221 18792-50, xxxx@xx-xx.xx99 E-Mail xxxx@xxx-xxxxxxx.xx
13.217.2. Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG sowie § 4 Abs. 2 Satz 4 Verfahrensordnung zur Durchführung Durchfüh- rung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen Unterneh- men der Beschwerde nicht innerhalb abgeholfen oder auf diese nicht inner- halb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt geantwortet hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren Verfah- ren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung Ver- jährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren (z.B. nach dem EnWG) zu beantragen, bleibt unberührt.unberührt.
13.317.3. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle derzeit: Schlichtungsstelle Energie e.V., e. V. Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: Xxxxxx Telefon 000 0000000-0, Telefax: 0 Telefax 030 2757240-69, 69 E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: Mail xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx Homepage xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx
13.4. Allgemeine Informationen der BNetzA zu Verbraucherrechten für den Bereich Elektrizität und Gas sind erhältlich über den Verbraucherservice der Energie Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: Xxxx Telefon 000 00000-000 oder 00000 000000, Telefax: Telefax 030 22480-323, 323 E-Mail: Mail xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.517.4. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform (OSgungs-Plattform) Plattform der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Online- Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen Informatio- nen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OSOnline-Streitbeilegungs- Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Streitbeilegungsverfahren. 13.11. Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmenUnternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des i. S. d. § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxXBS|ENERGY – Qualitäts- und Beschwerdemanagement, Xxxxxxxxxxxxx 00Xxxxxxxx 0000, 00000 XxxxxxxxxxxxxXxxxxxxxxxxx, Telefon: 00000 00000000 0000000 oder E-0, FaxMail: 4909-50, xxxx@xx-xx.xxxxxxxxxxxxx@xx-xxxxxx.xx.
13.22. Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG sowie § 4 Abs. 2 Satz 4 Verfahrensordnung zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen BS|ENERGY der Beschwerde nicht abgeholfen oder auf diese nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt geantwortet hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen BS|ENERGY ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren (z. B. nach dem EnWG) zu beantragen, bleibt unberührt.
13.33. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-0, Telefax: 030 2757240-69, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx.
13.44. Allgemeine Informationen der BNetzA zu Verbraucherrechten für den Bereich Elektrizität und Gas sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und GasEnergie, Bundesnetzagentur, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000-000 oder 00000 00000000000- 000, Telefax: 030 22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.55. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform (OSStreitbeilegungs-Plattform) Plattform der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OSOnline-Streitbeilegungs-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Streitbeilegungsverfahren. 13.114.1. Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmenUnter- nehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (VerbraucherbeschwerdenVerbraucherbeschwer- den), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen Un- ternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxXVerbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektri- zität und Gas, Xxxxxxxxxxxxx 00Poxxxxxx 0000, 00000 XxxxxxxxxxxxxXxxx, Telefon: 030 / 00000-000 oder 00000 0000000000 (Montag - Xxxxxxx 09:00 Uhr - 15:00 Uhr), Telefax: 030 / 22480-0323, FaxE-Mail: 4909-50, xxxx@xx-xx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.214.2. Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V e. V. (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens Schlich- tungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle Schlich- tungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.
13.314.3. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx Frxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-030/0000000– 0, Telefax: 030 2757240-69030/2757240–69, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xxinfo@schlichtungsstelle-ener- xxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx
13.4. Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur zu Verbraucherrech- ten für den Bereich Elektrizität und GasGas sind erhältlich über den Ver- braucherservice Energie, Xxxxxxxx Bundesnetzagentur, Poxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000030/00000-000 oder 00000 00000001805/101000, Telefax: 030 22480030/22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.514.4. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform Streitbeilegungs- Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung Hilfestel- lung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbeschwerde zu einem OnlineOn- line-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen Informatio- nen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem folgen- dem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Stromverbrauch
Streitbeilegungsverfahren. 13.1. Energieversorgungsunternehmen 13.1 Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messstellenbetreiber Messdienstleis- ter (Un- ternehmenUnternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne Sin- ne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung Mes- sung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden Verbraucher- beschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxXSWV Regional GmbH, Xxxxxxxxxxxxx 00Xxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 XxxxxxxxxxxxxXxxxxxxx, Telefon: 00000 0000 000 0000, E-0, FaxMail: 4909-50, xxxx@xx-xx.xx
13.2xxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxxxx.xx). Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V e. V. (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührtunbe- rührt. Das Unternehmen ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.
13.3. 13.2 Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-0, TelefaxFax: 030 2757240000 0000000-6900 (Mo.– Di. 10:00 – 16:00 Uhr, Mi. – Do. 10:00 – 12:00 Uhr), E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xxinfo@schlichtungsstelle-ener- xxx.xx, HomepageInternet: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx.
13.4. 13.3 Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice Verbrau- cherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000-000 oder 00000 000000000000 (Mo.-Fr. 09:00-15:00 Uhr), TelefaxFax: 030 22480000 00000-323000, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.5. 13.4 Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde ei- ner Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag Dienstleistungs- vertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstel- len in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/.
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Samples: Wärmepumpenvertrag
Streitbeilegungsverfahren. 13.1. (gilt nur bei privatem Eigenverbrauch)
15.1 Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmenUnter- nehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des i. S. d. § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (VerbraucherbeschwerdenVerbraucher- beschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung Belie- ferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren Ver- fahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden Verbraucherbeschwer- den sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxXNienburg Energie GmbH, Xxxxxxxxxxxxx 00Xx xxx Xxxxxxx Xxxxx 0, 00000 XxxxxxxxxxxxxXxxxxxxx, Telefon: 00000 0000-0000 0, FaxE-Mail: 4909-50, xxxx@xx-xx.xxxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxx.xx
13.2. 15.2 Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG sowie § 4 Abs. 2 Satz 4 Verfahrensordnung zur Durchführung Durch- führung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen Unter- nehmen der Beschwerde nicht innerhalb abgeholfen oder auf diese nicht in- nerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt geantwortet hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren Verfah- ren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung Verjäh- rung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren (z. B. nach dem EnWG) zu beantragen, bleibt unberührt.
13.3. 15.3 Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-0000000 0, Telefax: 030 2757240-2757240 69, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx
13.4. Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000-000 oder 00000 000000000, Telefax: 030 22480-22480 323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.5. 15.4 Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform (OSgungs-Plattform) Plattform der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Online- Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen Informatio- nen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OSOnline-Streitbeilegungs- Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Streitbeilegungsverfahren. 13.1. Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmen1) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) Die SEV ist verpflichtet Verbraucherbeschwerden insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität Quali- tät von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden)der SEV, die den Anschluss an das Versorgungs- netzAnschluss, die Belieferung mit Energie sowie und die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier 4 Wochen ab dem Zugang beim Unternehmen bei der SEV zu beantwortenbeantworten (§ 111 a EnWG). Verbraucherbeschwerden Verbrau- cherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxx XxxX, Xxxxxxxxxxxxx 00Xxxxxxxxxxxx 0, 00000 XxxxxxxxxxxxxXxxxxxxx, Fax:03634/37 11 11, E-Mail: xxxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxxxxx.xx
(2) Hat SEV der Verbraucherbeschwerde nicht spätestens 4 Wochen ab Zugang abgeholfen, ist der Kunde berechtigt, die Schlichtungsstelle anzurufen (§ 111 b EnWG). Zum Zeitpunkt der Auftragserteilung ist die Schlichtungsstelle zu erreichen unter: Schlichtungsstelle Energie e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx Telefon: 00000 0000000 0000000-0, Fax: 4909000 0000000–69 xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, E-50, xxxx@xx-xx.xx
13.2. Ein Verbraucher ist berechtigtMail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx Das Recht der Beteiligten, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach § 111b dem EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufenzu beantra- gen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.
13.3. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Energie e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-0, Telefax: 030 2757240-69, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx
13.4. (3) Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur Bun - desnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000-000 oder 00000 0000000000000 (Mo.- Fr. 9:00 – 15:00 Uhr), Telefax: 030 22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx
13.5. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen
Streitbeilegungsverfahren. 13.1. Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss oder Hinweis für Haushaltskunden: Aufgrund der gesetzlichen Informationspflicht ver- weist die TEAG auf die Möglichkeit für Verbraucher zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren Einlegung einer Verbraucher- beschwerde nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantwortenbei der TEAG. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxXSollte der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen werden, Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxxxx, Telefon: 00000 0000-0, Fax: 4909-50, xxxx@xx-xx.xx
13.2. Ein Verbraucher ist berechtigt, verweist die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) TEAG auf die Möglichkeit des Schlichtungs- verfahrens nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfenEnWG. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen Die TEAG ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle diesem Schlichtungsver- fahren teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei Anschrift der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.
13.3. Die Kontaktdaten der lautet: Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Energie e.e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon. Die Kontaktdaten der Schlichtungs- stelle lauten: Telefon 000 0000000-0, Telefax: 030 2757240Fax 000 0000000-6900, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xxinfo@schlichtungsstelle- xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx
13.4. Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über Über die in den von §§ 111a, 111b EnWG erfassten Fälle hinaus ist die TEAG nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle teilzunehmen. Die Anschrift und Kontaktdaten des Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas lauten: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Tele- kommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: ; Telefon 000 00000-000, Fax 000 oder 00000 00000000000-000, Telefaxverbraucherservice-energie@ xxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx. Die Internetplattform der Europäischen Kommission zur Online-Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern (sogenannte OS-Plattform) ist unter folgendem Link erreichbar: 030 22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx
13.5xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung diese Plattform für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Beilegung ihrer Streitigkeiten zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie nutzen, insofern dieser Vertrag online abgeschlossen wurde. Aktuelle Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen in der Europäischen Union geltenden Produkte und Tarife sind im Internet unter xxx.xxxx.xx zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxfinden.
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Samples: Stromliefervertrag
Streitbeilegungsverfahren. 13.1. 16.1 Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmenUnternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxx XxxX, Xxxxxxxxxxxxx 00Xxxxxxx 0, 00000 XxxxxxxxxxxxxXxxx, Telefon: 00000 0000000- 0000 oder per E-0, Fax: 4909-50, xxxx@xx-xx.xxMail an xxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxx.xx.
13.2. 16.2 Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG sowie § 4 Abs. 2 Satz 4 Verfahrensordnung zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht abgeholfen oder auf diese nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt geantwortet hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren (z. B. nach dem EnWG) zu beantragen, bleibt unberührt.
13.3. 16.3 Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 000000000000-0000, Telefax: 030 2757240-69275724069, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx.
13.4. 16.4 Allgemeine Informationen der BNetzA zu Verbraucherrechten für den Bereich Elektrizität und Gas sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und GasEnergie, Bundesnetzagentur, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000-000 oder 00000 000000000, Telefax: 030 22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.5. 16.5 Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform (OSStreitbeilegungs-Plattform) Plattform der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OSOnline-Streitbeilegungs-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Belieferung Von Stromkunden
Streitbeilegungsverfahren. 13.115.1. Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmenUnternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des i. S. d. § 13 BGB (VerbraucherVer- braucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVer- sorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffenbe- treffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxXEisenacher Versorgungs-Betriebe GmbH, Xxxxxxxxxxxxx Xx xxx Xxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx, Hotline 0000 000 00 00, 00000 XxxxxxxxxxxxxFax-Nr. 00000.00000, Telefon: 00000 0000E-0, Fax: 4909-50, xxxx@xx-xx.xxMail xxxx@xxx-xxxxxx.xx.
13.215.2. Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG so- wie § 4 Abs. 2 Satz 4 Verfahrensordnung zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens Schlich- tungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht ab- geholfen oder auf diese nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt geantwortet hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde Be- schwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder o- der ein anderes Verfahren (z. B. nach dem EnWG) zu beantragen, bleibt unberührtun- berührt.
13.315.3. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-0030/0000000–0, Telefax: 030 2757240-69030/2757240–69, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx.
13.415.4. Allgemeine Informationen der BNetzA zu Verbraucherrechten für den Bereich Elektrizität und Gas sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und GasEnergie, Bundesnetzagentur, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000030/00000-000 oder 00000 000000000, Telefax: 030 22480030/22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.515.5. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform (OSStreitbeilegungs-Plattform) Plattform der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Ver- braucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag Dienstleis- tungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OSOnline- Streitbeilegungs-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/.
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Streitbeilegungsverfahren. 13.1. Energieversorgungsunternehmen SWV_GV_V_2023_01 Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messstellenbetreiber Messdienstleister (Un- ternehmenUnternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität Quali- tät von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss An- schluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden Verbraucherbe- schwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen der Stadt- werke Versmold GmbH (SWV) betreffen, sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxXVers- mold GmbH, Xxxxxxxxxxxxx 00Xxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 XxxxxxxxxxxxxXxxxxxxx, Telefon: 00000 0000 000 0000, E-0, FaxMail: 4909-50, xxxx@xx-xx.xx
13.2xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxx.xx. Ein Verbraucher Der Kunde ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) Schlich- tungsstelle nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen. Ein solcher Antrag ist erst zuläs- sig, wenn das Unternehmen die SWV der Beschwerde Verbraucherbeschwerde nicht innerhalb spätestens nach vier Wochen ab Zugang bei der Bearbeitungsfrist SWV abgeholfen hat hat. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder erklärt hatein anderes Verfahren nach dem EnWG zu be- antragen, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Schlich- tungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.
13.3. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000030 2757240-0, Telefax: 030 2757240-69Mo. – Di. 10:00 – 16:00 Uhr, Mi. – Do. 10:00 – 12:00 Uhr) E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx
13.4. Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten Verbraucher- rechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000-000 oder 00000 0000000 00000 (Mo. – Fr. 9:00 Uhr – 15:00 Uhr), Telefax: 030 22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx
13.5. Verbraucher haben Ferner weisen wir auf die MöglichkeitMöglichkeit der Abwendungsvereinbarung des Grundver- sorgers nach § 19 der GVV Strom bzw. GVV Gas hin, über die Online-Streitbeile- gungsplattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann ein Muster auch unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxx.xxxxxxxxxx-xxxxxxxx.xx hinterlegt ist.
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Samples: Grundversorgungsvertrag
Streitbeilegungsverfahren. 13.117.1. Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmenUnter- nehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsab- schluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (VerbraucherbeschwerdenVer- braucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen Wo- chen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden Verbraucher- beschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx Stxxxxxxxx Xxxxxxxx XxxX, Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxx- Xxxxxxxx-Xxx. 00, 00000 Xxxxxxxxxxxxx, TelefonXxxxxxxx; Tel: 00000 0000-0, ; Fax: 490900000 0000-50, xxxx@xx-xx.xx00; E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxx.xx.
13.217.2. Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V e. V. (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG sowie § 4 Abs. 2 Satz 4 Ver- fahrensordnung zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufenan- zurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt auf diese nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist geantwortet hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührtunbe- rührt. Das Unternehmen ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen an- zurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.
13.317.3. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungs- stelle Energie e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx Frxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-0030/0000000–0, Telefax: 030 2757240-69030/2757240–69, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xxinfo@schlich- xxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx
13.4www.schlichtungsstelle-ener- xxx.xx. Allgemeine Informationen der Bundesnetzagentur zu Verbraucherrechten Verbraucher- rechten für den Bereich Elektrizität und Gas sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und GasEnergie, Xxxxxxxx Bundesnetzagentur, Poxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000030/00000-000 oder 00000 00000001805/101000, Telefax: 030 22480030/22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.517.4. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform gungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbeschwerde zu einem ei- nem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungs- stellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxkann
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Streitbeilegungsverfahren. 13.114.1. Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsab- schluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (VerbraucherbeschwerdenVer- braucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffenbetref- fen, im Verfahren nach § 111a 111 a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden Verbrau- cherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxXBielefeld GmbH, Xxxxxxxxxxxxx Beschwerdemanagement, Xxxxxxxxxxxx Xxxxxx 00, 00000 XxxxxxxxxxxxxXxxxxxxxx, TelefonTelefon (05 21) 51-11 88, E-Mail: 00000 0000-0, Fax: 4909-50, xxxx@xx-xx.xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx
13.214.2. Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V e. V. (Schlichtungsstelle) nach § 111b 111 b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren Verfah- ren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung Ver- jährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.
13.314.3. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-0(000) 0 00 00 00–0, Telefax: 030 2757240-69(000) 0 00 00 00–69, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx
13.4. Allgemeine Informationen der Bundesnetzagentur zu Verbraucherrechten Verbraucher- rechten für den Bereich Elektrizität und Gas sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und GasEnergie, Bundesnetzagentur, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000(000) 0 00 00-000 oder 00000 000000(0 18 05) 10 10 00, Telefax: 030 22480(000) 0 00 00-323000, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.514.4. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform gungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie so- wie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlich- tungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform Platt- form kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Elektrischer Energie
Streitbeilegungsverfahren. 13.115.1. Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmenUnternehmen) sind verpflichtetver- pflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des i. S. d. § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere insbeson- dere zum Vertrags- abschluss Vertragsschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (VerbraucherbeschwerdenVerbrau- cherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie Ener- gie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden Verbrau- cherbeschwerden sind zu richten an: Kundenservice per Post (Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxXSolingen, Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 XxxxxxxxxxxxxXxxxxxxx), Telefon: 00000 0000telefonisch (0800 2345 344, kostenfrei aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise können abweichen) oder per E-0, Fax: 4909-50, xxxx@xx-xx.xxMail (verbraucher- xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxx.xx).
13.215.2. Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG sowie § 4 Abs. 2 Satz 4 Verfahrensordnung zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb abgeholfen oder auf diese nicht inner- halb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt geantwortet hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen Un- ternehmen ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung Ver- jährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren (z. B. nach dem EnWG) zu beantragen, bleibt unberührt.
13.315.3. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-0030/0000000–0, Telefax: 030 2757240-69030/2757240–69, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx
13.4. Allgemeine Informationen der BNetzA zu Verbraucherrechten für den Bereich Elektrizi- tät und Gas sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und GasEnergie, Bundesnetzagentur, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000030/00000-000 oder 00000 000000000, Telefax: 030 22480030/22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.515.4. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform (OSStreitbeilegungs-Plattform) Plattform der Europäischen Eu- ropäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbe- schwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen Infor- mationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Europäi- schen Union zu erhalten. Die OSOnline-Streitbeilegungs-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Streitbeilegungsverfahren. 13.1. Energieversorgungsunternehmen Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messstellenbetreiber Messdienstleister (Un- ternehmenUnternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (VerbraucherbeschwerdenVerbraucherbeschwer- den), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des Grundversorgers betreffen, sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx Xxxxxxxxxxx XxxX, Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxx 00 00, 00000 XxxxxxxxxxxxxXxxxxxxxxxx (Xxxx), Telefon: Telefon (00000 0000-000), Fax: 4909Telefax (03944 9001-50, xxxx@xx-xx.xx
13.285) oder per E-Mail (xxxxxxxxxxxxxxxxxx@xx-xxxxxxxxxxx.xx). Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen. Ein solcher An- trag ist erst zulässig, wenn das Unternehmen der Beschwerde Verbraucherbeschwerde nicht innerhalb spätestens nach vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen abgeholfen hat. Das Recht der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat Beteiligten, die Gerichte anzu- rufen oder erklärt hatein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.
13.3. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxx. 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: Telefon (000 0000000-0), Telefax: 030 2757240-69Mo. und Di. 14:00 – 16:00 Uhr sowie Mi. und Do. 10:00 - 12:00 Uhr, E-Mail: Mail (xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx), Homepage: Homepage (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx
13.4). Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: Telefon (000 00000-000 000) oder 00000 000000(01805 101000), Telefax: Mo.-Fr. 9:00 Uhr - 12:00 Uhr, Telefax (030 22480-323), E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx
13.5Mail (ver- xxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx). Verbraucher haben die MöglichkeitTelefon/Faxnummer Steuernummer Wirbitten Sie, über die Online-Streitbeile- gungsplattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde unsüber Änderungendervon Ihnenim RahmendiesesVertragsgemachten Angaben unverzüglich zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxunterrichten.
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Samples: Stromliefervertrag
Streitbeilegungsverfahren. 13.114.1. Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmenUnternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (VerbraucherbeschwerdenVerbraucher- beschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie so- wie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden Verbraucherbe- schwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten betreffen, sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxXGemeinde-werke Hermaringen GmbH, Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxxxx, TelefonXxxxxxxxxxx | Tel. 07322 / 9647-35 | E-Mail: 00000 0000info@gemeindewerke-0, Fax: 4909-50, xxxx@xx-xx.xxhermarin- xxx.xx.
13.214.2. Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG sowie § 4 Abs. 2 Satz 4 Verfahrensordnung zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb abgeholfen oder auf diese nicht inner- halb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt geantwortet hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmenteilzuneh- men. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche gesetzli- che Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren (z. B. nach dem EnWG) zu beantragen, bleibt unberührt.
13.314.3. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000030 / 2757240-0, TelefaxMo. - Fr.: 030 2757240-6910:00 - 16:00 Uhr, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx.
13.414.4. Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice Verbraucher- service der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 030 / 00000-000 oder 00000 000000, Telefax: 030 / 22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xxverbraucher- xxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.514.5. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform (OS-Plattform) Streitbeilegungsplattform der Europäischen Euro- päischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbe- schwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen Infor- mationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Europäi- schen Union zu erhalten. Die OSOnline-Streitbeteiligungs-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/.
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Samples: Delivery Agreement
Streitbeilegungsverfahren. 13.1. 12.1 Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmenUnternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxx XxxX, Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxx. 00, 00000 XxxxxxxxxxxxxXxxxx, TelefonFon: 00000 000005141 951930, E-0, FaxMail: 4909-50, xxxx@xx-xx.xxenergievertrieb@stadtwerkexxxxx.xx.
13.2. 12.2 Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens i. V. m. § 4 der Verfahrensordnung Schlichtungsstelle Energie e. V. anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde Verbraucherbeschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt auf diese nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist geantwortet hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen Die Stadtwerke Celle GmbH ist verpflich- tet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmenzur Teilnahme am Schlichtungsverfahren verpflichtet. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren (z.B. nach dem EnWG) zu beantragen, bleibt unberührt.
13.3. 12.3 Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, TelefonFon: 000 0000000-000 00 0000, TelefaxFax: 030 2757240-69000 00 00 00069, E-MailEMail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xxinfo@schlichtungsstellexxxxxxx.xx, HomepageWebsite: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xxxxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx.
13.4. 12.4 Allgemeine Informationen der Bundesnetzagentur zu Verbraucherrechten für die Bereiche Elektrizität und Gas sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und GasEnergie, Bundesnetzagentur, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, TelefonFon: 000 00000-00000000, Fax: 000 oder 00000 00000000000323, TelefaxEMail: 030 22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xxverbraucherservicexxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.5. 12.5 Verbraucher haben die Möglichkeit, erhalten über die Online-Streitbeile- gungsplattform Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union Kommission kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Beschwerde zu einem Online-Kaufvertrag Online -Kaufvertrag oder einem Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen der Schlichtungsstellen für Verbraucher in der Europäischen Union zu erhaltenUnion. Die OS-Plattform kann unter folgendem derzeit über folgenden Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxx://xxxxxxx. xx.xxxxxx.xx/xxx/. Unsere EMailAdresse ist: info@stadtwerkexxxxx.xx.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Belieferung Von Sonderkunden Mit Gas
Streitbeilegungsverfahren. 13.1. (1) Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmenUnternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden Verbraucherbeschwerden, sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxXXxxxxxxxxx Xxxxx XX, Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxx 00, 00000 XxxxxxxxxxxxxXxxxx, Telefon: 00000 0000000-0000, FaxE-Mail: 4909-50, xxxx@xx-xx.xxxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxx.xx.
13.2. (2) Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V e. V. (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG sowi nach § 4 Abs. 2 Satz 4 Verfahrensordnung zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht abgeholfen oder auf diese nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt geantwortet hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren (z.B. nach dem EnWG) zu beantragen, bleibt unberührt.
13.3. (3) Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, TelefonTel.: (0) 30 / 00 00 000 0000000-- 0, Telefax: 030 2757240-/ 27 57 240 - 69, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx.
13.4. (4) Allgemeine Informationen der Bundesnetzagentur zu Verbraucherrechten für den Bereich Elektrizität und Gas sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und GasEnergie, Bundesnetzagentur, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000-000 oder 00000 000000030/ 00000- 000, Telefax: 030 030/ 22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.5. (5) Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxx://xx.xxxxxx. eu/consumers/odr
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Samples: Stromlieferungsvertrag
Streitbeilegungsverfahren. 13.116.1. Energieversorgungsunternehmen Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messstellenbetreiber Messdienstleister (Un- ternehmenUnter- nehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern privaten Letzt-verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten betreffen, sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxx-Xxxxx XxxX, Xxxxxxxxxxxxx Xx Xxxxxxxx 00, 00000 XxxxxxxxxxxxxXxxxxxx, TelefonTel.-Nr. 0000 0000000, E-Mail-Adresse: 00000 0000-0, Fax: 4909-50, xxxx@xx-xx.xxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxx.xx
13.216.2. Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen. Ein solcher Antrag ist erst zulässig, wenn das Unternehmen der Beschwerde Verbraucherbeschwerde nicht innerhalb spätestens nach vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen abgeholfen hat. Das Recht der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder erklärt hatein anderes Verfahren nach dem EnWG zu be- antragen, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.
13.316.3. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-0030 2757240–0, Telefax: 030 2757240-69Mo. - Di. 14:00 - 16:00 Uhr, Mi. – Do. 10:00 – 12:00, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx.
13.416.4. Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice Verbrau- cherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000-000 oder 00000 000000000000 (Mo.-Fr. 9:00 Uhr - 12:00 Uhr), Telefax: 030 22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx
13.5. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx.
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Samples: Basisvertrag
Streitbeilegungsverfahren. 13.1. 15.1 Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmenUnternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden Verbraucherbe- schwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxXAggerEnergie GmbH, Xxxxxxxxxxxxx 00Xxxxxxxxx-Xxxxxxx-Xxx. 0, 00000 XxxxxxxxxxxxxXxxxxxxxxxx, TelefonTel: 00000 02261 / 0000-0000, Fax: 490902261 / 0000-50000, xxxx@xx-xx.xxE-Mail: xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxx.xx.
13.2. 15.2 Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG sowie § 4 Abs. 2 Satz 4 Verfahrensordnung zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens Schlich- tungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht abgeholfen oder auf diese nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt geantwortet hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß ge- mäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen anzuru- fen oder ein anderes Verfahren (z. B. nach dem EnWG) zu beantragen, bleibt unberührt.
13.3. 15.3 Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-0030 / 0000000–0, Telefax: 030 2757240-69/ 2757240–69, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx
13.4. Allgemeine Informationen der Bundesnetzagentur zu Verbraucherrechten für den Bereich Elektrizität und Gas sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und GasEnergie, Bundesnetzagentur, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 030 / 00000-000 oder 00000 000000000, Telefax: 030 / 22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx. AggerEnergie GmbH Geschäftsführer: Sitz der Gesellschaft: Gummersbach Sparkasse Gummersbach Gemeinschaftsstadtwerk Xxxxx Xxxxxxx Eingetragen beim Amtsgericht Köln IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 der Kommunen Xxx Xxxxxx Aufsichtsratsvorsitzender: HRB 38406 USt.-IdNr. DE 122 537 798 GL-ID: DE44AGE00000074158 Partner der RheinEnergie Xxxx Xxxxxx Xxxxxx-Nr. 212/5718/0014
13.5. 15.4 Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform (OSStreitbeilegungs-Plattform) Plattform der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Online- Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Ver- braucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OSOnli- ne-Streitbeilegungs-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/.
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Samples: Energy Supply Agreement
Streitbeilegungsverfahren. 13.114.1. Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmenUnter- nehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des i. S. d. § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (VerbraucherbeschwerdenVerbraucherbe- schwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung Beliefe- rung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren Ver- fahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden Verbraucherbeschwer- den sind zu richten an: an Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxXBrilon Energie GmbH, Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxx Xxx. 00, 00000 XxxxxxxxxxxxxXxxxxx, TelefonTel.: 00000 0000-(02961) 9886 0, FaxE-Mail: 4909-50, xxxx@xx-xx.xxstadtwerke@bri- xxx.xx.
13.214.2. Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG sowie § 4 Abs. 2 Satz 4 Verfahrensordnung zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht abgeholfen oder auf diese nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt Be- arbeitungsfrist geantwortet hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle Schlich- tungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren (z. B. nach dem EnWG) zu beantragen, bleibt unberührt.
13.314.3. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungs- stelle Energie e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-0030/0000000–0, Telefax: 030 2757240-69030/2757240–69, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xxinfo@schlich- xxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx
13.4www.schlichtungsstelle-ener- xxx.xx. Allgemeine Informationen der Bundesnetzagentur zu Verbraucherrechten Verbraucher- rechten für den Bereich Elektrizität und Gas sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und GasEnergie, Bundesnetzagentur, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000030/00000-000 oder 00000 000000000, Telefax: 030 22480030/22480-323, E-E- Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.514.4. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform (OS-Plattform) Streitbeilegungs- Plattform der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung Ein- reichung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren Ver- fahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OSOnline-Streitbeilegungs-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxx- ers/odr/.
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Samples: Gas Supply Agreement
Streitbeilegungsverfahren. 13.114.1. Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmenUnternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden Verbraucherbe- schwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxXxxxxxxxxxx@xxxxxx.xx, Xxxxxxxxxxxxx 030 / 325 000 00 oder Lition Energie GmbH, Xxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxxxx, Telefon: 00000 0000-0, Fax: 4909-50, xxxx@xx-xx.xxXxxxxx.
13.214.2. Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V e. V. (SchlichtungsstelleSchlich- tungsstelle) nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens Schlichtungsverfah- rens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfenabzu- helfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung Verjäh- rung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.
13.314.3. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Energie Schlichtungsstelle Ener- gie e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-0030/0000000–0, TelefaxTele- fax: 030 2757240-69030/0000000–69, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx.
13.414.4. Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice Ver- braucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000030/00000-000 oder 00000 00000001805/101000, TelefaxTe- lefax: 030 22480030/22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.514.5. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung Einrei- chung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder OnlineOn- line-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxx://xx.xx- xxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/.
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Samples: Terms and Conditions
Streitbeilegungsverfahren. 13.1. 12.1 Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber Messstellenbetreibe (Un- ternehmenUnternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (VerbraucherbeschwerdenVerbraucher beschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxxxx XxxX, Xxxxxxxxxxxxx 00Xxxxxxxxx. 00, 00000 XxxxxxxxxxxxxXxxxxxxx, TelefonTel. 0 23 71 / 000 0000, Mail: 00000 0000-0, Fax: 4909-50, xxxx@xx-xx.xxbeschwerde@stadtwerkexxxxxxxx.xx.
13.2. 12.2 Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG sowie § 4 Abs. 2 Satz 4 Verfahrensordnung zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht abgeholfen oder auf diese nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt geantwortet hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren (z. B. nach dem EnWG) zu beantragen, bleibt unberührt.
13.3. 12.3 Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-0030/0000000–0, Telefax: 030 2757240-69030/275724069, E-MailEMail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xxinfo@schlichtungsstellexxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xxwww.schlichtungsstellexxxxxxx.xx.
13.4. 12.4 Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice Verbraucher service der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000-000 030/22480500 oder 00000 00000001805/101000, Telefax: 030 22480-323030/ 22480323, E-MailEMail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xxverbraucherservicexxxxxxx@xxxxxx.xx
13.5. 12.5 Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform (OS-Plattform) OnlineStreitbeilegungsPlattform der Europäischen Europä ischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag OnlineKaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag OnlineDienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform OnlineStreitbeilegungsPlattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/.
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Samples: Auftrag Zur Lieferung Von Ökostrom
Streitbeilegungsverfahren. 13.1. (1) Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmenUnternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxXHerne AG, Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxx 00, 00000 XxxxxxxxxxxxxXxxxx (Tel.: 02323 / 592 555, Telefon: 00000 0000-0, Fax: 4909-50, xxxx@xx-xx.xxxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxx.xx).
13.2. (2) Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V e. V. (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG sowie § 4 Abs.2 Satz 4 Verfahrensordnung zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht abgeholfen oder auf diese nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt geantwortet hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren (z.B. nach dem EnWG) zu beantragen, bleibt unberührt.
13.3. (3) Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, TelefonTel.: (0) 30 / 00 00 000 0000000-- 0, Telefax: 030 2757240-/ 27 57 240 - 69, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx
13.4. (4) Allgemeine Informationen der Bundesnetzagentur zu Verbraucherrechten für den Bereich Elektrizität und Gas sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und GasEnergie, Bundesnetzagentur, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 030/ 00000-000 oder 00000 000000000, Telefax: 030 030/ 22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.5. (5) Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungs- stellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx
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Samples: Wärmepumpenvertrag
Streitbeilegungsverfahren. 13.1. Energieversorgungsunternehmen (1) Die Stadtwerke Energie und der Messstellenbetreiber (Un- ternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere insbe- sondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens der Stadtwerke Energie (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung Mes- sung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab dem Zugang beim Unternehmen bei den Stadtwerken Energie zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx Energie Xxxx-Xxxxxxx XxxX, Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxx Xxxxxx 00, 00000 XxxxxxxxxxxxxXxxx, Telefon: 00000 0000000-0000, FaxTelefax: 490903641 688-50495, xxxx@xx-xx.xxE-Mail: xxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxx.xx.
13.2. Ein Verbraucher (2) Der Kunde ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG sowie § 4 Abs. 2 Satz 4 Verfahrensordnung zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens Schlichtungsverfah- rens anzurufen. Ein solcher Antrag ist jedoch erst zulässig, wenn das Unternehmen die Stadtwerke Energie der Beschwerde Verbraucherbeschwerde nicht innerhalb abgeholfen oder auf diese nicht inner- halb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat geantwortet haben. Das Recht der Beteiligten, die Ge- richte anzurufen oder erklärt hatein anderes Verfahren (z. B. nach dem EnWG) zu beantra- gen, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tetDie Stadtwerke Energie sind verpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, Aktuell ist die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren Schlichtungsstelle wie folgt zu beantragen, bleibt unberührt.
13.3. Die Kontaktdaten der erreichen: Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Energie e.e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Xxxxxx Telefon: 000 0000000-0, Telefax: 030 2757240-69, xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx
13.4. (3) Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000-000 oder 00000 000000000, Telefax: 030 22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.5. (4) Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform (OSStreitbeilegungs-Plattform) Plattform der Europäischen Union – xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx – kostenlose Hilfestellung Hilfe- stellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag Kauf- vertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx.
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Samples: Erdgaslieferungsvertrag
Streitbeilegungsverfahren. 13.118.1. Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmenUnternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des i. S. d. § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss schluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxXShell Energy Retail GmbH, Xxxxxxxxxxxxx Kundenservice Shell Energy, Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 XxxxxxxxxxxxxXxxxxxxxx, TelefonTel.: 00000 0000040 0000 0000 00, E-0, FaxMail: 4909-50, xxxx@xx-xx.xxxxxxxxx@xxxxxxxxxxx.xx
13.218.2. Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG sowie § 4 Abs. 2 Satz 4 Verfahrensordnung zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen Unter- nehmen der Beschwerde nicht abgeholfen oder auf diese nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt geantwortet hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren (z. B. nach dem EnWG) zu beantragen, bleibt unberührt.
13.318.3. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-00000000–0, Telefax: 030 2757240-692757240–69, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx
13.4. Allgemeine Informationen der BNetzA zu Verbraucherrechten für den Bereich Elektrizität und Gas sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und GasEnergie, Bundesnetzagentur, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000-000 oder 00000 000000000, Telefax: 030 22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.518.4. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform (OSStreitbeilegungs-Plattform) Plattform der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Online- Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OSOnline-Streitbeilegungs- Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/.
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Samples: Energielieferungsvertrag
Streitbeilegungsverfahren. 13.1. Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern Wenden Sie sich bei Fragen oder Beschwerden im Sinne des Zusammen- hang mit Ihrem Vertrag an unseren Kunden-Service: Brillant Ener- gie GmbH, Xxxx-Xxxxxxxxxx-Xxxxxx 000, 00000 Xxxxxxx; Tel.: 0800 00 00 000; E-Mail: xxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxx.xx. Kann keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wer- den, können Sie als Verbraucher gem. § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die Streitbeile- gung in den Anschluss an das Versorgungs- netz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantwortenBereichen Strom und Gas ein Schlichtungsverfahren gem. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxX, Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxxxx, Telefon: 00000 0000-0, Fax: 4909-50, xxxx@xx-xx.xx
13.2. Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.
13.3. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Energie e.e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxx- xxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon; Tel.: 000 0000000-0, Telefax; Internet: 030 2757240-69xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx
13.4info@schlichtungs- xxxxxx-xxxxxxx.xx beantragen. Allgemeine Die Brillant Energie GmbH ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Ener- gie verpflichtet. Die Brillant Energie GmbH nimmt darüber hinaus an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil. Für Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren können Sie sich auch an den Verbraucherservice Verbrau- cherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Elektrizität, Gas, Telekom- munikation, Post und Eisenbahnen, Xxxxxxxx 000000 00, 00000 Xxxx, Telefon; Tel.: 000 00000-000 oder 00000 000000, Telefax: 030 22480-323, 000; E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx
13.5verbraucherservice-e- xxxxxx@xxxxxx.xx wenden. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform gungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose kosten- lose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbe- schwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag Dienstleis- tungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Ver- braucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhaltenerhal- ten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werdenwer- den: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/.
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Samples: Energieliefervertrag
Streitbeilegungsverfahren. 13.115.1. Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmenUnternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des i. S. d. § 13 BGB (VerbraucherVer- braucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVer- sorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffenbe- treffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxXEisenacher Versorgungs-Betriebe GmbH, Xxxxxxxxxxxxx Xx xxx Xxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx, Hotline 0000 000 00 00, 00000 XxxxxxxxxxxxxFax-Nr. 00000.00000, Telefon: 00000 0000E-0, Fax: 4909-50, xxxx@xx-xx.xxMail xxxx@xxx-xxxxxx.xx.
13.215.2. Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG so- wie § 4 Abs. 2 Satz 4 Verfahrensordnung zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens Schlich- tungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht ab- geholfen oder auf diese nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt geantwortet hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde Be- schwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder o- der ein anderes Verfahren (z. B. nach dem EnWG) zu beantragen, bleibt unberührtun- berührt.
13.315.3. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-0030/0000000–0, Telefax: 030 2757240-69030/2757240–69, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx
13.4. Allgemeine Informationen der BNetzA zu Verbraucherrechten für den Bereich Elektrizität und Gas sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und GasEnergie, Bundesnetzagentur, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000030/00000-000 oder 00000 000000000, Telefax: 030 22480030/22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.515.4. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform (OSStreitbeilegungs-Plattform) Plattform der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Ver- braucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag Dienstleis- tungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OSOnline- Streitbeilegungs-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/.
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Streitbeilegungsverfahren. 13.1. 4.1 Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmenUnternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxXDortmunder Energie- und Wasserversorgung, Xxxxxxxxxxxxx 00Xxxxxx-Xxxxxxxx-Xxxxx 0, 00000 XxxxxxxxxxxxxXxxxxxxx, Telefon: 00000 00000000 000 0000 oder per E-0, Fax: 4909-50, xxxx@xx-xx.xxMail an xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxx00.xx.
13.2. 4.2 Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG sowie § 4 Abs. 2 Satz 4 Verfahrensordnung zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht abgeholfen oder auf diese nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt geantwortet hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren (z. B. nach dem EnWG) zu beantragen, bleibt unberührt.
13.3. 4.3 Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 000000000000-0000, Telefax: 030 2757240-69275724069, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xxxxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx.
13.4. 4.4 Allgemeine Informationen der BNetzA zu Verbraucherrechten für den Bereich Elektrizität und Gas sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und GasEnergie, Bundesnetzagentur, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000-000 oder 00000 000000000, Telefax: 030 22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xxverbraucherservice-ener- xxx@xxxxxx.xx.
13.5. 4.5 Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform (OSStreitbeilegungs-Plattform) Plattform der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung Einrei- chung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OSOnline- Streitbeilegungs-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/.
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Samples: Abwendungsvereinbarung
Streitbeilegungsverfahren. 13.114.1. Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmenUnter- nehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsab- schluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (VerbraucherbeschwerdenVer- braucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen Wo- chen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden Verbraucher- beschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxXbpure GmbH, Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00, 00000 XxxxxxxxxxxxxXxxxxxxxx, Telefon: 00000 0000(000) 000000-0000, Fax: 4909-50, xxxx@xx-xx.xxxxxxx@xxxxx.xx.
13.214.2. Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V e. V. (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens Schlich- tungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle Schlich- tungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.
13.314.3. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Energie e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-0030/0000000–0, Telefax: 030 2757240-69030/2757240–69, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xxinfo@schlichtungs- xxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx
13.4. Allgemeine Informationen der Bundesnetzagentur zu Verbraucherrechten Verbraucher- rechten für den Bereich Elektrizität und Gas sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und GasEnergie, Bundesnetzagentur, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000030/00000-000 oder 00000 00000001805/101000, Telefax: 030 22480030/22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.514.4. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform gungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungs- stellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxx- sumers/odr/.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Streitbeilegungsverfahren. 13.114.1. Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des i. S. d. § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen Unterneh- men zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: ein- fügen: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxX, Baden-Baden / Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxxxx, Telefon: 00000 0000Xxxxx-0, Fax: 4909Xx- den / 07221 277-50, xxxx@xx-xx.xx0 / 07221 277-135 / xxxxxxx@xxxxx.xx.
13.214.2. Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG sowie § 4 Abs. 2 Satz 4 Verfahrensordnung zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht abgeholfen oder auf diese nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt Bear- beitungsfrist geantwortet hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle Schlichtungs- stelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Schlich- tungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes an- deres Verfahren (z. B. nach dem EnWG) zu beantragen, bleibt unberührtunbe- rührt.
13.314.3. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.e. V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-0030/0000000–0, Telefax: 030 2757240-69030/2757240–69, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx
13.4. Allgemeine Informationen der BNetzA zu Verbraucherrechten für den Bereich Elektrizität und Gas sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und GasEnergie, Bundesnetzagentur, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000030/00000-000 oder 00000 000000000, Telefax: 030 22480030/22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx
13.5. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx.
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Samples: Sondervertrag Zur Lieferung Von Elektrischer Energie
Streitbeilegungsverfahren. 13.114.1. Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmenUnternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxXSTADTWERKE MENGEN, Xxxxxxxxxxxxx 00Waxxxxxxxxxx 0, 00000 XxxxxxxxxxxxxXxxxxx, Telefon: Tel. 00000 0000000-0000, Fax: 4909Fax 00000 000-50000, xxxx@xx-xx.xxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.214.2. Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V e. V. (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen die STADTWERKE MENGEN der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist spätestens nach vier Wochen ab Zugang bei den XXXXXXXXXXX MENGEN abgeholfen hat haben oder erklärt hathaben, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tetDie STADTWERKE MENGEN sind verpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.
13.314.3. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-0030/0000000–0, TelefaxFax: 030 2757240-69030/0000000–69, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xxinfo@schlichtungsstelle- xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx.
13.414.4. Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000030/00000-000 oder 00000 00000001805/101000, TelefaxFax: 030 22480030/00000-323000, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xxverbraucherservice- xxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.514.5. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die OnlineOnline- Streitbeilegungs-Streitbeile- gungsplattform Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Streitbeilegungsverfahren. 13.1Aufgrund der gesetzlichen Informationspflicht verweist die ESB auf die Möglichkeit für Verbraucher zur Einlegung einer Verbraucherbeschwerde nach §111a EnWG bei der ESB. Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmen) sind Sollte der Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen werden, verweist die ESB auf die Möglichkeit des Schlichtungsverfahrens nach §111b EnWG. Die ESB ist verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxX, Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxxxx, Telefon: 00000 0000-0, Fax: 4909-50, xxxx@xx-xx.xx
13.2. Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle diesem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei Anschrift der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren zu beantragen, bleibt unberührt.
13.3. Die Kontaktdaten der lautet: Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Energie e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle lauten: Telefon 000 0000000-0, Telefax: 030 2757240Fax 000 0000000-6900, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx
13.4. Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über Über die in den von §§111a, 111b EnWG erfassten Fälle hinaus ist die ESB nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Anschrift und Kontaktdaten des Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas lauten: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: ; Telefon 000 00000-000, Fax 000 oder 00000 00000000000-000, Telefaxverbraucherservice- xxxxxxx@xxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx. Die Internetplattform der Europäischen Kommission zur Online-Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern (sogenannte „OS-Plattform“) ist unter folgendem Link erreichbar: 030 22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx
13.5xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung diese Plattform für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Beilegung ihrer Streitigkeiten zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxnutzen, insofern dieser Vertrag online abgeschlossen wurde
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Streitbeilegungsverfahren. 13.1. 13.1 Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmenUnternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (VerbraucherbeschwerdenVerbraucherbe- schwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxXAugsburg Energie GmbH, Xxxxxxxxxxxxx 00Kundencenter, Xxxxx Xxx 0, 00000 Xxxxxxxxxxxxx, Telefon: 00000 Xxxxxxxx. Per Telefon unter der Telefonnummer 0000 0000-0, Fax0000 oder per E-Mail an die E- Mail-Adresse: 4909-50, xxxx@xx-xx.xxxxxxxxxxxxxxx@xx-xxxxxxxx.xx.
13.2. 13.2 Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V e. V. (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen Unter- nehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren Ver- fahren zu beantragen, bleibt unberührt.
13.3. 13.3 Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx Fried- xxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-00000000–0, Telefax: 030 2757240-692757240–69, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx
13.4. Allgemeine Informationen der Bundesnetzagentur zu Verbraucherrechten für den Bereich Elektrizität und Gas sind erhältlich über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und GasEnergie, Bundesnetzagen- tur, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000030/00000-000 oder 00000 00000001805/101000, Telefax: 030 22480030/22480-323, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.5. 13.4 Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform Streitbeilegungs-Plattform (OS-PlattformPlatt- form) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucheschwerde Verbraucher- beschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen Informa- tionen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/.
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Samples: Gas Supply Agreement
Streitbeilegungsverfahren. 13.114.1. Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Un- ternehmenUnternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) Ver- braucher), insbesondere zum Vertrags- abschluss oder Vertragsabschluss und zur Qualität von Leistungen Leistun- gen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungs- netzVersorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie oder die Messung der Energie betreffenbe- treffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Stadtwerke Xxxxxxx- xxxxxx XxxXEnergieversorgung Dahlenburg-Bleckede AG, Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxx Xxx. 00, 00000 Xxxxxxxxxxxxx, Telefon: 00000 0000Xxx- xxxxxxx [Tel. 05851.955-0, 0 bzw. Fax: 4909-50, xxxx@xx-xx.xx-47 oder Email: Kundenser- xxxx@xxxxxx.xx].
13.214.2. Ein Der Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie e.V (Schlichtungsstelle) nach § 111b EnWG zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn das Unternehmen der Beschwerde nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist abgeholfen hat oder erklärt hat, der Beschwerde nicht abzuhelfen. § 14 Abs. 5 VSBG bleibt unberührt. Das Unternehmen ist verpflich- tetverpflichtet, an dem Verfahren bei der Schlichtungsstelle teilzunehmenteilzu- nehmen. Die Einreichung einer Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. Das Recht der BeteiligtenBetei- ligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren (z.B. nach dem EnWG) zu beantragen, bleibt unberührt.
13.314.3. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlich- tungsstelle Schlichtungsstelle Energie e.V., Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxx, Telefon: 000 0000000-0030/0000000–0, TelefaxTele- fax: 030 2757240-69030/0000000–69, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, Homepage: xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx.
13.414.4. Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherservice Ver- braucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Xxxxxxxx 0000, 00000 Xxxx, Telefon: 000 00000030/00000-000 oder 00000 00000001805/101000, TelefaxTele- fax: 030 22480030/00000-323000, E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx@xxxxxx.xx.
13.514.5. Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeile- gungsplattform Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung Einrei- chung einer Verbraucheschwerde Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Online- Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucher- schlichtungsstellen Ver- braucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-OS- Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxxxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/.
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Samples: Electricity Supply Agreement