Common use of Streitbeilegungsverfahren Clause in Contracts

Streitbeilegungsverfahren. Das FVU weist darauf hin, dass es nicht verpflichtet ist, bei Streitigkeiten aus dem Netzanschlussvertrag/ Fernwärmeversorgungsvertrag oder über dessen Bestehen mit Kunden und Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 Bürgerliches Gesetzbuch sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen, und dass es nicht an einem solchen Verfahren teilnimmt.

Appears in 43 contracts

Samples: Netzanschluss Und Versorgungsvertrag Fernwärme, Netzanschluss Und Versorgungsvertrag Fernwärme, Netzanschluss Und Versorgungsvertrag Fernwärme

Streitbeilegungsverfahren. Das FVU weist darauf hin, dass es nicht verpflichtet ist, bei Streitigkeiten aus dem Netzanschlussvertrag/ Fernwärmeversorgungsvertrag oder über dessen Bestehen mit Kunden und Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 Bürgerliches Gesetzbuch Gesetz- buch sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle Verbraucherschlichtungs- stelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen, und dass es nicht an einem solchen Verfahren teilnimmt.

Appears in 3 contracts

Samples: Netzanschluss Und Versorgungsvertrag Fernwärme, Netzanschluss Und Versorgungsvertrag Fernwärme, Netzanschluss Und Versorgungsvertrag Fernwärme

Streitbeilegungsverfahren. Das FVU 13.1 Die GWO weist darauf hin, dass es nicht verpflichtet ist, bei Streitigkeiten aus dem Netzanschlussvertrag/ Netzanschlussvertrag/Fernwärmeversorgungsvertrag oder über dessen Bestehen mit Kunden und KundenAnschlussnehmern, die Verbraucher im Sinne des § 13 Bürgerliches Gesetzbuch sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen, und dass es nicht an einem solchen Verfahren teilnimmt.

Appears in 1 contract

Samples: www.gemeindewerke-oberhaching.de

Streitbeilegungsverfahren. Das FVU weist darauf hin, dass es nicht verpflichtet ist, bei Streitigkeiten aus dem Netzanschlussvertrag/ Fernwärmeversorgungsvertrag Netzanschlussvertrag oder über dessen Bestehen mit Kunden und KundenAnschlussnehmern, die Verbraucher im Sinne des § 13 Bürgerliches Gesetzbuch sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen, und dass es nicht an einem solchen Verfahren teilnimmt.

Appears in 1 contract

Samples: Netzanschlussvertrag Für Kunden Mit Vorvertrag

Streitbeilegungsverfahren. Das FVU weist darauf hin, dass es nicht verpflichtet ist, bei Streitigkeiten aus dem Netzanschlussvertrag/ Netzanschlussver- trag/Fernwärmeversorgungsvertrag oder über dessen Bestehen mit Kunden und KundenAnschlussnehmern, die Verbraucher im Sinne des § 13 Bürgerliches Gesetzbuch sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen, und dass es nicht an einem solchen Verfahren teilnimmt.

Appears in 1 contract

Samples: geothermie-unterhaching.de