Streitbeilegungsverfahren. 14.1.Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Unternehmen) sind verpflichtet, Be- anstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Elektrizitätswerk Xxxx Xxxxxxx GmbH & Co. KG, Xxxxxxx-Xx-Xxx. 00, 00000 Xxxxxxxxxx, xxxxxxxxxxxxx@x-xxxx-xxxxxxx.xx
Appears in 3 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stromlieferungsvertrag, Stromlieferungsvertrag
Streitbeilegungsverfahren. 14.1.Energieversorgungsunternehmen Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messstellenbetreiber Messdienstleister (Unternehmen) sind verpflichtet, Be- anstandungen Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten betreffen, sind zu richten an: Elektrizitätswerk Xxxx Xxxxxxx GmbH & Co. KG, XxxxxxxXxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx XxxX / Xxxxxxxxx Xxxxxx 000x/ 00000 Xxxxxxxxxxx / 04852 – 83550-Xx-Xxx. 00, 00000 Xxxxxxxxxx, xxxxxxxxxxxxx@x-xxxx-xxxxxxx.xx0 / info@stadtwerke- xxxxxxxxxxxx.xx
Appears in 2 contracts
Samples: Liefervertrag, Supply Agreement
Streitbeilegungsverfahren. 14.1.Energieversorgungsunternehmen 14.1. Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Unternehmen) sind verpflichtet, Be- anstandungen Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertrags- abschluss Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Elektrizitätswerk Xxxx Xxxxxxx GmbH & Co. KG, Stadtwerke Neustrelitz GmbH; Xxxxxxx-XxXxxxxx-Xxx. Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxx, xxxxxxxxxxxxx@x-xxxx-xxxxxxx.xxXxxxxxxxxxx; Tel.-Nr: 00000 0000; xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxx.xx
Appears in 1 contract
Samples: Stromliefervertrag