Streitigkeiten. 15.1 Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung ergeben, sind der anderen Partei so bald wie möglich, in jedem Fall aber innerhalb von 10 Werktagen nach ihrem Auftreten, wie folgt schriftlich mitzuteilen: (a) zunächst dem von der jeweiligen Partei benannten Ver- antwortlichen, das heisst dem UBS Contract Manager oder dem Service Manager des Leistungserbringers (bzw. einem anderen vereinbarten Beauftragten), woraufhin diese innerhalb von 5 Werktagen nach einer solchen Mit- teilung zusammenkommen, um den Streitfall zu lösen; und (b) falls der Streitfall nicht gemäss Klausel 15.1(a) oben bei- gelegt werden kann, wird jeweils ein hochrangiger Ver- treter beider Parteien (wie im Lieferauftrag angegeben) eingeschaltet, woraufhin diese innerhalb von 10 Werkta- gen nach einer solchen Mitteilung zusammenkommen, um die Streitigkeit beizulegen. 15.2 Während eines Streitbeilegungsverfahrens ist der Leistungser- bringer weiterhin zur Erbringung der Software-Support- und - Wartungsdienstleistungen gemäss den in der Vereinbarung fest- gelegten Bedingungen verpflichtet.
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Samples: Software License Agreement, Software License Agreement
Streitigkeiten. 15.1 11.1 Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung ergeben, sind der anderen Partei so bald wie möglich, in jedem Fall aber innerhalb von 10 Werktagen nach ihrem Auftreten, wie folgt schriftlich mitzuteilen:
(a) zunächst dem von der jeweiligen Partei benannten Ver- antwortlichenVerant- wortlichen, das heisst dem UBS Contract Manager oder dem Service Manager des Leistungserbringers (bzw. einem anderen vereinbarten Beauftragten), woraufhin diese innerhalb in- nerhalb von 5 Werktagen nach einer solchen Mit- teilung Mitteilung zusammenkommen, um den Streitfall die Streitigkeit zu lösen; und
(b) falls der Streitfall die Streitigkeit nicht gemäss Klausel 15.1(a11.1(a) oben bei- gelegt werden kann, wird jeweils ein hochrangiger Ver- treter Vertre- ter beider Parteien (wie im Lieferauftrag angegeben) eingeschaltet, woraufhin diese innerhalb inner- halb von 10 Werkta- gen Werktagen nach einer solchen Mitteilung zusammenkommenzu- sammenkommen, um die Streitigkeit beizulegen.
15.2 11.2 Während eines Streitbeilegungsverfahrens ist der Leistungser- bringer weiterhin zur Erbringung der Software-Support- Dienstleistungen und - Wartungsdienstleistungen zur Bereitstellung der zugehörigen Ergebnisse gemäss den in der Vereinbarung fest- gelegten festgelegten Bedingungen verpflichtet.
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Samples: Outsourcing Agreements
Streitigkeiten. 15.1 8.1 Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung ergeben, sind der anderen Partei so bald wie möglich, in jedem Fall aber innerhalb von 10 Werktagen nach ihrem Auftreten, wie folgt schriftlich mitzuteilen:
(a) zunächst dem von der jeweiligen Partei benannten Ver- antwortlichen, das heisst dem UBS Contract Manager oder dem Service Manager des Leistungserbringers (bzw. einem anderen vereinbarten Beauftragten), woraufhin diese innerhalb von 5 Werktagen nach einer solchen Mit- teilung zusammenkommen, um den Streitfall zu lösen; und
(b) falls der Streitfall nicht gemäss Klausel 15.1(a8.1(a) oben bei- gelegt beige- legt werden kann, wird jeweils ein hochrangiger Ver- treter Vertreter beider Parteien (wie im Lieferauftrag angegeben) eingeschaltet, woraufhin diese innerhalb von 10 Werkta- gen Werktagen nach einer solchen Mitteilung zusammenkommenzusam- menkommen, um die Streitigkeit beizulegen.
15.2 8.2 Während eines Streitbeilegungsverfahrens ist der Leistungser- bringer weiterhin zur Erbringung der Software-Support- Dienstleistungen und - Wartungsdienstleistungen Be- reitstellung der Ergebnisse gemäss den in der Vereinbarung fest- gelegten Bedingungen verpflichtet.
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Samples: Services Agreements
Streitigkeiten. 15.1 10.1 Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung ergeben, sind der anderen Partei so bald wie möglich, in jedem Fall aber innerhalb von 10 Werktagen nach ihrem Auftreten, wie folgt schriftlich mitzuteilen:
(a) zunächst dem von der jeweiligen Partei benannten Ver- antwortlichenVerant- wortlichen, das heisst dem UBS Contract Manager oder dem Service Manager des Leistungserbringers (bzw. einem anderen vereinbarten Beauftragten), woraufhin diese innerhalb in- nerhalb von 5 Werktagen nach einer solchen Mit- teilung Mitteilung zusammenkommen, um den Streitfall die Streitigkeit zu lösen; und
(b) falls der Streitfall die Streitigkeit nicht gemäss Klausel 15.1(a10.1(a) oben bei- gelegt werden kann, wird jeweils ein hochrangiger Ver- treter Vertre- ter beider Parteien (wie im Lieferauftrag angegeben) eingeschaltet, woraufhin diese innerhalb inner- halb von 10 Werkta- gen Werktagen nach einer solchen Mitteilung zusammenkommenzu- sammenkommen, um die Streitigkeit beizulegen.
15.2 10.2 Während eines Streitbeilegungsverfahrens ist der Leistungser- bringer weiterhin zur Erbringung der Software-Support- Dienstleistungen und - Wartungsdienstleistungen zur Bereitstellung der zugehörigen Ergebnisse gemäss den in der Vereinbarung fest- gelegten festgelegten Bedingungen verpflichtet.
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Samples: Outsourcing Agreements
Streitigkeiten. 15.1 Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung ergeben, sind der anderen Partei so bald wie möglich, in jedem Fall aber innerhalb von 10 Werktagen nach ihrem Auftreten, wie folgt schriftlich mitzuteilen:
(a) zunächst dem von der jeweiligen Partei benannten Ver- antwortlichen, das heisst dem UBS Contract Manager oder dem Service Manager des Leistungserbringers (bzw. einem anderen vereinbarten BeauftragtenVerantwortlichen), woraufhin worauf- hin diese innerhalb von 5 Werktagen nach einer solchen Mit- teilung Mitteilung zusammenkommen, um den Streitfall zu lösen; und
(b) falls der Streitfall nicht gemäss Klausel 15.1(a) oben bei- gelegt werden kann, wird jeweils ein hochrangiger Ver- treter beider Parteien jeder Partei (wie im Lieferauftrag angegeben) eingeschalteteinge- schaltet, woraufhin diese innerhalb von 10 Werkta- gen Werktagen nach einer solchen Mitteilung zusammenkommen, um die Streitigkeit beizulegen.
15.2 Während eines Streitbeilegungsverfahrens ist der Leistungser- bringer weiterhin zur für die Bereitstellung der Hardware und die Erbringung der SoftwareHardware-Support- und - Wartungsdienstleistungen gemäss den in der Vereinbarung fest- gelegten festgelegten Bedingungen verpflichtetverantwort- lich.
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Samples: It Hardware Terms
Streitigkeiten. 15.1 14.1 Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung ergeben, sind der anderen Partei so bald wie möglich, in jedem Fall aber innerhalb von 10 Werktagen nach ihrem Auftreten, wie folgt schriftlich mitzuteilen:
(a) zunächst dem von der jeweiligen Partei benannten Ver- antwortlichen, das heisst dem UBS Contract Manager oder dem Service Manager des Leistungserbringers (bzw. einem anderen vereinbarten BeauftragtenVerantwortlichen), woraufhin worauf- hin diese innerhalb von 5 Werktagen nach einer solchen Mit- teilung Mitteilung zusammenkommen, um den Streitfall zu lösen; und
(b) falls der Streitfall nicht gemäss Klausel 15.1(a14.1(a) oben bei- gelegt werden kann, wird jeweils ein hochrangiger Ver- treter beider Parteien jeder Partei (wie im Lieferauftrag angegeben) eingeschalteteinge- schaltet, woraufhin diese innerhalb von 10 Werkta- gen Werktagen nach einer solchen Mitteilung zusammenkommen, um die Streitigkeit beizulegen.
15.2 14.2 Während eines Streitbeilegungsverfahrens ist der Leistungser- bringer weiterhin zur für die Bereitstellung der Hardware und die Erbringung der SoftwareHardware-Support- und - Wartungsdienstleistungen gemäss den in der Vereinbarung fest- gelegten festgelegten Bedingungen verpflichtetverantwort- lich.
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Samples: It Hardware Terms