Sturm. B 6.1.1 Ein Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach der Beaufortskala (Windgeschwindigkeit mindestens 62 km pro Stunde). Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, wird Sturm unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer einen der folgenden Sachverhalte nachweist: B 6.1.1.1 Die Luftbewegung hat in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstands- fähigen anderen Sachen angerichtet. B 6.1.1.2 Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands des versicherten Ge- bäudes oder des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, nur durch Sturm entstanden sein. Das gilt auch für Gebäude, die bau- lich mit dem versicherten Gebäude verbunden sind.
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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung, Hausratversicherung
Sturm. B 6.1.1 Ein Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach der Beaufortskala (Windgeschwindigkeit Wind- geschwindigkeit mindestens 62 km pro Stunde). Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, wird Sturm unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer einen der folgenden Sachverhalte nachweist:
B 6.1.1.1 6.1.1 Die Luftbewegung hat in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Versiche- rungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem einwand- freiem Zustand oder an ebenso widerstands- fähigen anderen widerstandsfähigen an- deren Sachen angerichtet.
B 6.1.1.2 6.1.2 Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands des versicherten Ge- bäudes Gebäudes oder des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, nur durch Sturm entstanden sein. Das gilt auch für Gebäude, die bau- lich baulich mit dem versicherten Gebäude verbunden sind.
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Samples: Hausrat Versicherung, Wohngebäude Versicherung
Sturm. B 6.1.1 Ein Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 7 nach der Beaufortskala (Windgeschwindigkeit Wind- geschwindigkeit mindestens 62 50 km pro Stunde). Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, wird Sturm unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer einen der folgenden Sachverhalte nachweist:
B 6.1.1.1 : A.5.1.1 Die Luftbewegung hat in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Versiche- rungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem einwand- freiem Zustand oder an ebenso widerstands- fähigen anderen widerstandsfähigen an- deren Sachen angerichtet.
B 6.1.1.2 . A.5.1.2 Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands des versicherten Ge- bäudes Gebäudes oder des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, nur durch Sturm entstanden sein. Das gilt auch für GebäudeGebäu- de, die bau- lich baulich mit dem versicherten Gebäude verbunden verbun- den sind.
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Samples: Wohngebäudeversicherung
Sturm. B 6.1.1 B6-1.1 Ein Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung LuLbewegung von mindestens Windstärke 8 nach der Beaufortskala (Windgeschwindigkeit mindestens 62 km pro Stunde). Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, wird Sturm unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer einen der folgenden fol- genden Sachverhalte nachweist:
B 6.1.1.1 B6-1.1.1 Die Luftbewegung LuLbewegung hat in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstands- fähigen widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet.
B 6.1.1.2 B6-1.1.2 Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands des versicherten Ge- bäudes Gebäudes oder des Gebäudes, in dem sich die versicherten versicher- ten Sachen befunden haben, nur durch Sturm entstanden sein. Das gilt auch für Gebäude, die bau- lich baulich mit dem versicherten Gebäude Ge- bäude verbunden sind.
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Samples: Hausratversicherung
Sturm. B 6.1.1 Ein Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach der Beaufortskala (Windgeschwindigkeit mindestens min- destens 62 km pro Stunde). Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, wird Sturm unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer einen der folgenden fol- genden Sachverhalte nachweist:
B 6.1.1.1 Die Luftbewegung hat in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstands- fähigen widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet.
B 6.1.1.2 Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands des versicherten Ge- bäudes Gebäudes oder des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, nur durch Sturm entstanden sein. Das gilt auch für Gebäude, die bau- lich baulich mit dem versicherten Gebäude verbunden sind.
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Samples: Hausratversicherung
Sturm. B 6.1.1 Ein Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach der Beaufortskala (Windgeschwindigkeit mindestens 62 km pro Stunde). Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, wird Sturm unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer einen der folgenden Sachverhalte nachweist:
B 6.1.1.1 Die Luftbewegung hat in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Versiche- rungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem einwand- freiem Zustand oder an ebenso widerstands- fähigen anderen widerstandsfähigen an- deren Sachen angerichtet.
B 6.1.1.2 Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands des versicherten Ge- bäudes Gebäudes oder des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, nur durch Sturm entstanden sein. Das gilt auch für GebäudeGebäu- de, die bau- lich baulich mit dem versicherten Gebäude verbunden verbun- den sind.
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Samples: Hausratversicherung
Sturm. B 6.1.1 Ein 5.1.1 Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach der Beaufortskala (Windgeschwindigkeit mindestens 62 km pro km/Stunde). Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, wird Sturm unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer einen der folgenden Sachverhalte nachweist:
B 6.1.1.1 5.1.1.1 Die Luftbewegung hat in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Versicherungs- grundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand Zu- stand oder an ebenso widerstands- fähigen widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet.
B 6.1.1.2 5.1.1.2 Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands Zustandes des versicherten Ge- bäudes Gebäudes oder des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, haben nur durch Sturm entstanden ent- standen sein. Das gilt auch für Gebäude, die bau- lich baulich mit dem versicherten Gebäude verbunden sind.
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Samples: Wohngebäudeversicherung