Common use of Teilnahmevoraussetzungen Clause in Contracts

Teilnahmevoraussetzungen. Teilnehmen können Versicherte ab 45 Jahren, bei welchen noch keine Arthrose des Hüft- oder Kniegelenks (M16.-, M17.-) bekannt* ist und bei denen mindestens eine der folgenden Diagnosen und auf Arthrose verdächtige Schmerzen bzw. Funktionsbeeinträchtigung vorliegen: • Gelenkschmerzen im Hüft- oder Kniegelenk (M25.50, M25.55, M25.56, M25.59) • Stoffwechselstörungen wie Hyperurikämie (E79.0), Gicht (M10.-) oder Diabetes Mellitus (E10.- , E11.-, E12.-, E13.- oder E14.-) • Adipositas (E66.-) • Varus- oder Valgusfehlstellung des Hüft- bzw. Kniegelenks (M21.15, M21.05, M21.16, M21.06) *Als bekannt gilt eine im vergangenen oder laufenden Kalenderjahr gesicherte Diagnose einer Hüft- oder Kniegelenksarthrose (M16.-, M17.-). • , es erfolgt eine leitliniengetreue Anamnese auf das Vorliegen einer Arthrose, diese sollte die Schmerzanamnese sowie die Medikationsanamnese implizieren. Um dies besonders genau und objektivierbar durchführen zu können, soll ein valider, von der Leitlinie-empfohlener Fragebogen (z.B. KOOS-Score, Xxxxxx Hip Score, o.Ä.) vom Arzt verwendet werden. Der gewählte Fragebogen dient dabei als Leitfaden für das Anamnesegespräch und erlaubt eine intensive Auseinandersetzung mit den Beschwerden des Versicherten und somit eine höhere Diagnosesicherheit. • Der Arzt führt eine allgemeine und spezielle klinische Untersuchung der Gelenke durch. Bei sich erhärtendem Verdacht auf eine Arthrose erfolgt, falls nötig, eine radiologische Diagnosesicherung. • Kann eine vollständige diagnostische bzw. therapeutische Betreuung nicht durch den teilnehmenden Hausarzt durchgeführt werden, soll eine Zuweisung mit einer gezielten Fragestellung zum entsprechenden Facharzt erfolgen. Nach Erbringung der indizierten fachärztlichen Leistungen sollte die weitere Versorgung erneut vom teilnehmenden Hausarzt erfolgen, es sei denn medizinische Gründe sprechen dagegen.

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Teilnahmevoraussetzungen. Teilnehmen können Versicherte ab 45 JahrenVersicherte, bei welchen noch keine Arthrose des Hüft- oder Kniegelenks (M16.-, M17.-) bekannt* ist denen folgende Voraussetzungen erfüllt sind und bei denen mindestens eine der folgenden Diagnosen und auf Arthrose verdächtige Schmerzen bzw. Funktionsbeeinträchtigung vorliegennoch keine pAVK* bekannt ist: • Gelenkschmerzen im Hüft- Gesicherte Diagnose einer peripheren arteriellen Gefäßkrankheit n.n.b.(I73.9 Periphere Gefäßkrankheit, n.n.bez.) oder Kniegelenk Gesicherte Diagnose einer Atherosklerose (M25.50I70.0, M25.55I70.1, M25.56, M25.59I70.8 oder I70.9) • Stoffwechselstörungen wie Hyperurikämie oder Versicherte mit einer gesicherten Diagnose einer KHK (E79.0I25.0, I25.1-, I25.3, I25.4, I25.6, I25.8 oder I25.9), Gicht (M10.-) oder eines Diabetes Mellitus (E10.- E10.-, E11.-, E12.-, E13.- oder E14.-) einer Hypertonie (I10.-) die zum Zeitpunkt der Früherkennung das 50 Lebensjahr vollendet ha- ben. Adipositas (E66.-) • Varus- oder Valgusfehlstellung des Hüft- bzwmännliche Raucher ab dem 60. Kniegelenks (M21.15, M21.05, M21.16, M21.06) Lebensjahr. *Als bekannt gilt eine im vergangenen oder laufenden Kalenderjahr gesicherte Diagnose einer Hüft- oder Kniegelenksarthrose pAVK (M16.-, M17.-I70.2-). • , es erfolgt eine leitliniengetreue Anamnese auf das Vorliegen einer Arthrose, diese sollte die Schmerzanamnese sowie die Medikationsanamnese implizieren. Um dies besonders genau und objektivierbar durchführen zu können, soll ein valider, von der Leitlinie-empfohlener Fragebogen (z.B. KOOS-Score, Xxxxxx Hip Score, o.Ä.) vom Arzt verwendet werden. Der gewählte Fragebogen dient dabei als Leitfaden für das Anamnesegespräch und erlaubt eine intensive Auseinandersetzung mit den Beschwerden des Versicherten und somit eine höhere Diagnosesicherheit. • Der Arzt führt eine allgemeine die Früherkennung einer pAVK gemäß der „S3-Leitlinie zur Diagnostik, The- rapie und spezielle klinische Untersuchung Nachsorge der Gelenke peripheren Arteriellenverschlusskrankheit“ der Deutschen Gesell- schaft für Angiologie/Gesellschaft für Gefäßmedizin in der jeweils geltenden Fassung durch. Bei sich erhärtendem Verdacht auf eine Arthrose erfolgt• Dabei soll der Versicherte den im Anhang 1 beigefügten Fragebogen ausfüllen, falls nötig, eine radiologische Diagnosesicherungdieser soll dann durch den Arzt ausgewertet werden. • Kann eine vollständige diagnostische bzw. therapeutische Betreuung nicht durch den teilnehmenden teil- nehmenden Hausarzt durchgeführt werden, soll eine Zuweisung mit einer gezielten Fragestellung Frage- stellung zum entsprechenden Facharzt erfolgen. Nach Erbringung der indizierten fachärztlichen fachärzt- lichen Leistungen sollte die weitere Versorgung erneut vom teilnehmenden Hausarzt erfolgenerfol- gen, es sei denn medizinische Gründe sprechen dagegen.

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