Token Musterklauseln

Token. Bis zum 30. Oktober 2024 generiert die Emittentin eine der Anzahl der ausgegebenen Schuldverschreibungen entsprechende Anzahl an Token mit der Bezeichnung "DeineConfiserien 23/26". Die DeineConfiserien 23/26-Token repräsentieren ab ihrer Ausgabe die in diesen Anleihebedingungen festgelegten Rechte der Anleger aus den Schuldverschreibungen und werden an die Anleger entsprechend der jeweiligen Anzahl der von ihnen gezeichneten Schuldverschreibungen ausgegeben. Until October 30, 2024, the Issuer shall generate a number of tokens called "DeineConfiserien 23/26" corresponding to the number of issued notes. As of their issuance, the DeineConfiserien 23/26 tokens shall represent the rights of the investors under the notes as set forth in these bond terms and conditions and shall be issued to the investors in accordance with the respective number of notes subscribed by them. (d) Ausgabe (d) Issuance Die Ausgabe der Schuldverschreibungen und der gleichen Anzahl an DeineConfiserien 23/26-Token erfolgt gegen Zahlung von Euro. Erwerbsberechtigt sind ausschließlich Personen, die sich und ihre Wallet-Adresse zuvor im Online-Portal der Tradias GmbH (xxx.Xxxxxxx.xx) oder einem anderen Portal eines von der Emittentin beauftragten Finanzvermittlers, mit den persönlichen Daten einschließlich Kontoverbindung registriert und nach den Vorgaben des Geldwäschegesetzes identifiziert haben. The issuance of the notes and the same number of DeineConfiserien 23/26 tokens will be carried out against payment in euros. Only persons who have previously registered themselves and their wallet address in the online portal of Tradias GmbH (xxx.Xxxxxxx.xx) or another portal of a financial intermediary commissioned by the issuer, with personal data including account details and identified themselves in accordance with the requirements of the Money Laundering Act are entitled to subscribe. (e) Register (e) Register Die DeineConfiserien 23/26-Token werden auf der Polygon-Blockchain generiert. Jeder dieser Token ist auf der Blockchain einem speziellen Register zugeordnet. Dieses Register verfolgt sämtliche Token-Übertragungen und beinhaltet eine Liste der jeweiligen Blockchain-Adressen, denen die Token zugeteilt sind. Darüber hinaus wird im Register ein Hashwert (ein digitaler Fingerabdruck) der Anleihebedingungen hinterlegt. Die Anleger werden nicht namentlich im Register geführt, stattdessen ist ihre Identifizierung über ihre jeweilige öffentliche Blockchain-Adresse (Public-Key der Wallet) mögli...
Token. Firmenname Sitz Land Zahl Preis in USD Erwerb Qredo Finance Ltd Britische Jungferninseln VG 7.981.950 3.991.396 222.222 1.596,39 1,00 50.000,00 Juli 0000 Xxxxx Xxx. Xx. Xxxxxx, Xxxx- xxxxxxxxx XX n. a. Anzahlung: 50.000,00 noch nicht feststehend Unruly Ltd. Tel Aviv IS n. a. Anzahlung: 57.540,00 noch nicht feststehend Qredo Finance Ltd. Hat im Juli 2021 einen Token emittiert der in dem Netzwerk von Qredo Ltd (vgl. zu dieser Gesellschaft oben im Kapitel V.2.2) verwendet werden kann. Das Kürzel des Tokens lautet lautet QRDO. Der ICO (Initial Coin Offering – das Angebot des Tokens an Anleger) wurde auf der Börse Coinlist durchgeführt. Der Token wird dazu verwendet, um das Qredo-Netzwerk zu validieren, also die Daten und Transaktionen zu überprüfen. Wert erhält der Token neben den Stimmrechten auch über die Beteiligung an Transaktionsgebühren, die an Teilnehmer ausgeschüttet werden, sowie über Vergünsti- gungen bei der Nutzung des Qredo Netzwerks. Den Gesellschaftern der Qredo Ltd., zu denen auch die tokentus AG zählt, wurde noch vor dem öffentlichen Angebot der von der Qredo Finance Ltd begebene Token bevorzugt zum Erwerb zur Verfügung gestellt. So zeichnete die tokentus AG aus 7.981.950 To- ken für USD 1.596,39 und 3.991.396 für USD 1,00. Diese Token unterliegen noch bestimmten zeitlichen und volumenmäßigen Beschränkungen, wann hierauf zugegriffen werden kann. Darüber hinaus zeich- nete die tokentus AG in einer weiteren Platzierung zusätzlich 222.222 Token zum Preis von insgesamt USD 50.000. Qredo Ltd wird von Qredo Finance Ltd beauftragt, Unterstützungsdienste zu erbringen, einschließlich Beratung im Zusammenhang mit dem Token. Die beiden Unternehmen sind nur über diesen Dienstleistungsvertrag miteinander verbunden. Nayms Ltd. (vgl. vorstehend bei 2.2 zu dem Unternehmen) plant und konzipiert die Ausgabe von zwei Token, die zum einen an die Investoren des Unternehmens und zum anderen an die Versicherungen, die auf der Nayms-Plattform aktiv sind, adressiert werden. Die tokentus AG hat im Mai 2021 das Recht erworben, Token im Gegenwert von insgesamt USD 50.000 zu erwerben. Ähnlich wie bei Qredo Ltd. ist derzeit vorgesehen, den Gesellschaftern der Nayms Ltd. zusätzlich Token zu bevorzugten Preisen an- zubieten. Einzelheiten, insbesondere die Anzahl der Token und die Preise für die Token aus den beiden Tranchen, stehen hierzu allerdings noch fest. Unruly Ltd ist eine Gesellschaft, in die die Emittentin investiert hat (vgl. dazu vorstehend 2.2). Der Token wird be...
Token. Die Token sind die in der Blockchain gespeicherte Abbildung von Vermögenswerten oder Rechten. Einem Token wird eine bestimmte Funktion bzw. ein bestimmter Wert zugesprochen.
Token. „Token“ gemäß der Definition in den Nutzungsbedingungen OeKB Serviceplattform idgF.
Token kryptographisches Gerät vom Typ Standard-Token oder anderes Gerät vom Typ Hardware-Token oder Software-Token (Mobile Autorisierung), das die Authentifizierung der Anwender oder Administratoren sowie die Autorisierung von Aufträgen und anderen Anweisungen ermöglicht, die im System mBank CompanyNet eingereicht werden. Der Token erfüllt die Anforderungen an den Mechanismus der sog. starken Kundenauthentifizierung im Sinne des Gesetzes über Zahlungsdienste. Die mit Hilfe von Tokens generierten Einmal-Passwörter erlauben das Anbringen von elektronischen Signaturen,
Token. Elektronischer Schlüssel, der im Rahmen der 2-Faktor-Authentifikation zur Identifizierung und Authentifizierung von Administratoren und Benutzern dient und von OeKB CSD bereitgestellt wird (RSA Key Fob Token oder SMS Token).
Token. Endgerät, das Transaktionsnummern generiert, mit denen der Kontoinhaber Transaktionen per Distanzbanking bestätigen kann. • Zweitsystem mit beschränktem Zugriff. Der Kontoinhaber kann für das Distanzbanking für bestimmte Nutzer einen beschränkten Zugriff mit eingeschränkter Verfügungsberechtigung einrichten und dabei festlegen, für welche Produkte dieser gelten soll. Der Kontoinhaber legt dabei die Geheimzahl für den beschränkten Zugriff, die zugänglichen Produkte sowie die Verfügungsberechtigung und Transaktionslimits über die Distanzbanking-Option fest. Der Vorgang zu Erstellung, Erhalt und Kündigung des Vertrags der Zweitsysteme zu Identifikation und Unterschrift über die jeweils zur Verfügung stehenden Kanäle wird in jedem Moment von dem Inhaber geleitet und gesteuert; der Kontoinhaber übernimmt dabei jegliche Haftung dafür, wobei der Kontoinhaber die Nutzung dieser Systeme jederzeit nach eigenem Ermessen aussetzen und/oder abbrechen kann. Der Inhaber kann die Zweitsysteme jederzeit über die zu diesem Zweck bereitgestellten Kanäle aussetzen oder kündigen. Die Bank wird jederzeit die Medien und Kanäle festlegen, über die Zweitsysteme zu Identifikation und Unterschrift einrichten, konfigurieren oder kündigen kann. Die Bank bestimmt, wie viele zusätzliche Zweitzugriffe im Rahmen dieses Systems vom Inhaber beantragt werden können. F.2. Beschreibung der Leistungen des Distanzbankingdienstes DVC3907D -IX-2016 171103115440-50280447851884733110 F.2.1. Distanzbanking • Autorisierung von Zugang, Abfrage, Transaktionen und Vertragsabschluss. - Für natürliche Personen Die Bank richtet den Zugang zu den Konten ein, deren Inhaber, Verfügungsberechtigter oder gesetzlicher Vertreter der Kontoinhaber ist. - Für juristische Personen Der Kontoinhaber bestätigt, dass natürliche Personen, die in den Verträgen als verfügungsberechtigt eingesetzt sind, über den Distanzbankingdienst-Vertrag auf die Produkte Zugriff haben. Verfügungsberechtigte können über die Konten verfügen, indem sie einen Distanzbankingvertrag bei der Bank für natürliche Personen abschließen. Juristische Personen können Verfügungsberechtigungen löschen und müssen dies der Bank mit einer Frist von mindestens 10 Tagen ab dem Wirksamwerden der Löschung mitteilen. • Kommunikationssysteme Zur Kommunikation mit der Bank kann der Kontoinhaber alle von der Bank zugelassenen Kanäle nutzen: Festnetztelefon, Mobiltelefon, Videokonferenz, Computerbanking über Internet oder von einem Informatik- oder Kommunikationsnetz...
Token. Wie oben bereits ausgeführt, wird der «Token» als neues rechtliches Element eingeführt, um Rechte aller Art auf VT-Systemen abzubilden. Ein Token kann Rechte wie z.B. (verbriefte oder unverbriefte) Forderungsrechte gegenüber ei- nem Schuldner, Mitgliedschaftsrechte in einer Gesellschaft, Eigentumsrechte oder beschränkte dingliche Rechte an beweglichen Sachen (z.B. Diamanten oder Kunstwerke) oder unbeweglichen Sachen (Liegenschaften) oder auch absolute Rechte wie z.B. Immaterialgüterrechte verkörpern. Das Grundmodell lässt – wie oben bereits angedeutet – auch leere Container, d.h. Token ohne verkörpertes Recht, zu. Ein Beispiel dafür ist Kryptogeld wie Bitcoin, das nur durch die Regeln des Systems eine Werthaltigkeit entwickelt, um als Zahlungsmittel zu fungieren. Weil Token Rechte an realen Vermögenswerten (als Sammelbegriff von realen Rechten aller Art) nur verkörpern, ist klar, dass mit der Erzeugung von Token kein neues Recht geschaffen wird, sondern nur ein bestehendes Recht der Übertra- gungs- und Legitimationsordnung der Blockchain unterworfen wird. Ist der Con- tainer gefüllt, so wird das Recht nach den Regeln der Blockchain übertragen (Übertragungsordnung). Im Falle von Forderungen gilt gegenüber dem Gläubiger darüber hinaus als legitimiert, wer nach den Regeln der Blockchain legitimiert ist. Um der Zielsetzung der Technologieneutralität zu entsprechen, wird der Begriff «Token» in diesem Gesetz abstrakt und nicht technologisch verstanden. Das be- deutet, dass durch die Legaldefinition des „Token“ jeder Anknüpfungspunkt von Rechten auf einem VT-System verstanden wird, unabhängig davon, ob dieser technologisch als „Token“ umgesetzt wird oder ob dieser Token gefüllt ist oder nicht. Dies ist deshalb von Bedeutung, da heute schon VT-Systeme bekannt sind, welche andere technologische Umsetzungen gewählt haben. Bei Bitcoin bei- spielsweise ist die „digitale Münze“ resp. der Token technisch gesehen eine Zu- ordnung eines Bruchteils eines Bitcoins zu einem Nutzer in einer Art dezentralem Buchhaltungssystem. Dennoch sollen die Regelungen über die Verfügung von Token auch für Bitcoin gültig sein, um Rechtssicherheit zu schaffen. Die Einführung des neuen rechtlichen Elements des «Token» bedingt, dass die Rechtsfolgen ebenfalls definiert werden müssen. Dabei nehmen insbesondere die Definition des Eigentums am sowie die Eigentumsübertragung vom Token, und die Rechtsfolgen in der Verbindung zum verkörperten Recht wichtige Rollen ein. Die abstrakte Definition des ...

Related to Token

  • Roaming 1. Der Kunde ist berechtigt mit der Ladekarte die E-Ladesäulen der Roamingpartner von xxxxxxxx.xx zu nutzen. 2. Die Nutzung der E-Ladesäule der Roamingpartner erfolgt zu den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Roamingpartner. 3. Eine aktuelle Liste der Roamingpartner kann der Kunde unter xxxxxxxx.xx einsehen. Ein Anspruch auf Nutzung der Ladeinfrastruktur eines Roamingpartners besteht für den Kunden nicht. Die Zusammensetzung der Roamingpartner kann sich verändern. 4. Die SWU behält sich vor, die Roamingfunktion der Ladekarte zu sperren, wenn innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinander folgenden Monaten mehr als 50 % der Ladevorgänge im Rahmen des Roaming erfolgen.

  • Installation Das Netzabschlussgerät wird auf dem Postweg versendet. Der Anschluss des Netzabschlussgerätes und der Anschluss der kundeneigenen Endgeräte er- folgt durch den Verbraucher selbst.

  • EDI Als elektronischer Datenaustausch wird die elektronische Übertragung kommerzieller und administrativer Daten zwischen Computern nach einer vereinbarten Norm zur Strukturierung einer EDI-Nachricht bezeichnet.

  • Dokumentation Jede Person, die über einen gültigen Zugriff auf Ihren Computer oder Ihr internes Netzwerk verfügt, ist berechtigt, die Dokumentation zu Ihren internen Referenzzwecken zu kopieren und zu verwenden.

  • Marketing Die Hochschulen beteiligen sich weiterhin aktiv an hochschulübergreifenden Aktivitäten des Hoch- schulmarketings der Landesrektorenkonferenz (wirk lichweiterk ommen).

  • Software Ist Gegenstand des Vertrages die Überlassung von Software, gilt folgendes: 11.1 Sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart ist, erhält der Kunde an den erworbenen Programmen ein einfaches Recht, die Software für eigene Zwecke zu nutzen. Der Kunde ist zur Weitergabe der vertragsgegenständlichen Software nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software für andere einzusetzen oder Dritten zur Datenverarbeitung zur Verfügung zu stellen, auch nicht durch Nutzung auf eigenen Rechnern des Kunden. 11.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen. 11.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu kopieren, Vervielfältigungsstücke zu verbreiten, die Software zu bearbeiten oder öffentlich zugänglich zu machen. Als Ausnahme zum Kopierverbot ist der Kunde berechtigt, eine Sicherungskopie zu fertigen. 11.4 Der Kunde führt schriftliche Aufzeichnungen über die von ihm erworbenen Lizenzen sowie deren Einsatz. Jede Änderung des Aufstellungsortes der Programme ist schriftlich festzuhalten. 11.5 Alle über vorstehende Rechtseinräumung hinausgehenden Rechte, seien es Urheberrechte, gewerbliche Schutze oder andere Rechte, stehen ausschließlich uns zu. 11.6 Enthält der dem Kunden überlassene Datenträger aus technischen Gründen Software, die von der dem Kunden gewährten Softwarelizenz nicht umfasst ist, darf diese Software nur aufgrund einer gesonderten Lizenz genutzt werden, die vom Kunden zu beschaffen ist. Die Software kann technische Mittel zur Verhinderung der Nutzung nicht lizenzierter Software aufweisen. 11.7 Der Kunde wird auf allen vollständigen und auf teilweisen Kopien der Software unsere Urheberrechtsvermerke und alle sonstigen Hinweise für gewerbliche Schutzrechte auf uns in der Weise anbringen bzw. belassen, wie sie in der Originalversion der Software festgelegt sind. 11.8 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellcodes. 11.9 Wir liefern die vertragsgegenständlichen Programme durch Übergabe des Programmdatenträgers. Wünscht der Kunde die Installation durch uns, ist dies eine Zusatzleistung, die durch Zusatzauftrag als Dienstleistung in Auftrag gegeben werden kann. Das gilt auch für die Einweisung in das Programm. Eine solche wird durch uns gegen gesonderten Auftrag und gesonderte Vergütung nach Aufwand entsprechend dem jeweils gültigen Stundensatz gemäß unseren jeweils gültigen Preislisten zuzüglich Reisekosten und Spesen erbracht. 11.10 ist Gegenstand unserer Leistung die Lieferung von fremder Software, ist der Kunde verpflichtet, sich über die Lizenzbestimmungen des Herstellers zu informieren und diese zu beachten. 11.11 Dokumentationen, insbesondere von Fremdanbietern, werden in der Weise ausgeliefert, wie sie vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden. Das kann auch eine Auslieferung in einer Fremdsprache bedeuten. Wir sind nicht verpflichtet, Dokumentationen über Programme von Fremdherstellern in die deutsche Sprache zu übersetzen.

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  • Hotline Der Auftragnehmer gewährt eine telefonische deutschsprachige Unterstützung (Hotline) zu folgen- den Zeiten: Tag Uhrzeit Bis von Bis Uhr Bis von Bis Uhr von Bis Uhr An Sonntagen von Bis Uhr An Feiertagen am Erfüllungsort von Bis Uhr Weitere Vereinbarungen zur Hotline (z.B. Kreis der Berechtigten, Leistungsumfang) gemäß Anlage Nr. .

  • Cloud-Service 1.1. SAP Analytics Cloud ist in den folgenden Editionen verfügbar: SAP Analytics Cloud für Planung, Professional Edition; SAP Analytics Cloud für Planung, Standard Edition; und SAP Analytics Cloud für Business Intelligence. Die in jeder dieser Editionen sowie für bestimmte Rechenzentrumsstandorte enthaltenen Funktionen sind in der Funktionsumfangsbeschreibung in der Dokumentation beschrieben. Jede Edition muss gesondert in einer Order Form vereinbart werden. Für die Zwecke dieser Ergänzenden Bedingungen bezeichnet Cloud Service die Editionen, die in einer Order Form festgelegt sind. 1.2. Der Auftraggeber kann für SAP Analytics Cloud Vereinbarungen über private und öffentliche Test-Tenants (jeweils ein „Test-Tenant“) treffen. Test-Tenants dürfen nur für nicht produktive Tests und nicht mit personenbezogenen Daten genutzt werden. 1.3. SAP Analytics Cloud, Embedded Edition wird dem Auftraggeber gemäß dem Cloud-Enterprise-Agreement- Modell bereitgestellt, das einer separaten Vereinbarung und Vergütung unterliegt, und ist ein In Frage kommender Cloud Service. Sofern nicht ausdrücklich angegeben, umfassen Verweise auf Cloud Services oder SAP Analytics Cloud in diesen Ergänzenden Bedingungen nicht SAP Analytics Cloud, Embedded Edition.

  • Brand Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.